Du als Produzent besorgst die Einräumung des Nutzungsrechts vom Urheber bzw. dessen Vertreter - und zahlst ggfs. auch dafür. Derjenige, der den Film vorführt/veröffentlicht, zahlt später die GEMA-Gebühren.
Das Problem wird sein, das viele Hersteller keine Freigabe für Filme dieser Kategorie bereitstellen. So meine Erfahrungen...Darth Schneider hat geschrieben: ↑Mi 08 Mai, 2019 16:03 Wie teuer kommt das denn so ungefähr wenn ich jetzt ein kleines Hobby Video drehe, das ins Netz stelle, einen bekannten Song verwenden möchte und selber keine Kohle damit verdienen will ?
Gruss Boris
Ganz legal ist das meist gar nicht hinzukriegen, weil Du als Hobbyfilmer gar nicht an die zuständigen Leute rankommst.Darth Schneider hat geschrieben: ↑Mi 08 Mai, 2019 16:03 Wie teuer kommt das denn so ungefähr wenn ich jetzt ein kleines Hobby Video drehe, das ins Netz stelle, z.b auf YouTube, einen bekannten Song verwenden möchte und selber keine Kohle damit verdienen will ?