Das bedeutet also, dass die Gema das für die französische Gesellschaft in Deutschland eintreiben wird oder die Gema das nach Frankreich meldet?
Vielen Dank. Trotzdem noch mal eine Nachfrage an dich.
Das ändert aber nichts an der Sach- und Rechtslage. Ob nun die Anbieter von Archivmusik ihre Einsätze über die Gema abrechnen oder nicht, ist ja für das Benutzungsrecht egal. Jeder vernünftige Anbieter wird entscheiden wollen, ob er sich die Möglichkeit offen hält, im Einzelfall auch mal eine Benutzung zu verbieten, selbst wenn er vielleicht seine Werke grundsätzlich zu transparenten Bedingungen freigibt. Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, dass ein Filmmusik-Anbieter vielleicht was dagegen hat, wenn jemand ein Musikstück von ihm für einen AfD-Werbespot einsetzt.Frank Glencairn hat geschrieben: ↑Do 20 Dez, 2018 19:01 Eigentlich gibts genug GEMA-freie Musik, das ist nur selten ein Problem.
Was wäre illegal? Dass ein Urheber die Nutzung seines Werkes nicht erlaubt? Nein, das wäre vollkommen legal. Kommt sogar sehr häufig vor.
Niemand darf wegen ... politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Sage mal - jetzt fängst Du auch mit diesem Blödsinn an? Du bist doch sonst so ein Auskenner. Da müsstest Du eigentlich wissen, dass es sich bei den Grundrechten um Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat handelt. Ein Bürger kann selbst gar keine Grundrechte verletzten, weil er keine Staatsgewalt ausübt.Frank Glencairn hat geschrieben: ↑Do 20 Dez, 2018 19:18 Mit der Verfassungstreue hast du es nicht so?
Ach, da ist es rechtens, dass neulich eine Ladenbesitzerin ein Schild an ihre Tür gehängt hat, dass sie keine Asylanten in ihrem Geschäft wünscht?
Wir haben ja in Deutschland Vertragsfreiheit. Ein privater Ladenbesitzer darf sich aussuchen, mit wem er Geschäfte macht und mit wem nicht. Eine Ausnahme wäre es sicher, wenn es sich um den einzigen Lebensmittelladen im Dorf handelt. Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt jedenfalls in diesem Bereich nicht. Und so lange die Ladenbesitzerin nur auf einem Schild mitteilt, dass sie eine bestimmte Bevölkerungsgruppe nicht in ihrem Laden haben möchte, sehe ich da auch noch keine Verwirklichung einer Volksverhetzung.Frank B. hat geschrieben: ↑Do 20 Dez, 2018 19:37 Ach, da ist es rechtens, dass neulich eine Ladenbesitzerin ein Schild an ihre Tür gehängt hat, dass sie keine Asylanten in ihrem Geschäft wünscht?
Oder ist es nur rechtens, wenn eine Kneipe ein Schild aufhängt, dass sie keine Nazis aka AfDler bewirten?
Ich glaube, ersterer droht grade eine Klage wegen Volksverhetzung. Der Kneipenbesitzer kann aber ruhigen Gewissens schlafen. Ihm brennen sie wenigstens nicht seine Kneipe ab oder besprühen sie von oben bis unten oder bewerfen sie mit Schei...e.
Ah, *deftige Schelte* (aus dem Artikel) ist jetzt ein Synonym für *sechsstellig*?Jott hat geschrieben: ↑Do 20 Dez, 2018 19:46 Das mit den Nutzungsrechten (hat gar nichts mit GEMA zu tun) kapiert nicht mal unsere Regierungspartei:
https://www.google.de/amp/www.spiegel.d ... 6-amp.html
Für alle Mutigen: so was wird nicht mit ein paar Euro geregelt, da wird‘s schnell sechsstellig.
Nein, die reine Aufführung ist immer möglich. Das gehört zu den Grundzügen unseres Urheberrechtes. Mal abgesehen vom Sonderfall des "Großen Rechtes", also Opern und Balletts. Musik soll nutzbar sein, nur muss eben der Urheber entlohnt werden. Jeder DJ kann entscheiden, welche Musik er auflegt, und jede Kapelle kann entscheiden, was sie spielt. Ausnahme wäre, wenn es sich um eine Bearbeitung handelt. Da muss dann wieder vorab gefragt werden. Legale Bearbeitungen können dann übrigens bei der Gema neu angemeldet werden, so dass bei Aufführung der Bearbeitung sowohl der Originalkomponist als auch der Bearbeiter eine Ausschüttung erhalten.
Ich eigentlich auch. Die Frau wurde wohl oft beklaut und hat da ihre Schlüsse draus gezogen. Aber der Paragraph der Volksverhetzung trifft nur auf Deutsche zu. Nur Deutsche dürfen danach bestraft werden, weil er nur auf Minderheiten angewandt wird und Deutsche sind angeblich keine Minderheit. Gibts wohl sogar Urteile dazu. Bin aber zu faul zu recherchieren.
Und warum muss das unterschieden werden? Wenn ich die Nutzung eines Werkes erwerbe, dürfte es dem Nutzungsverkäufer egal sein, was ich damit mache. Das stört mich an dieser Rechtslage erheblich.
Wenn die Frau häufiger von Leuten bestohlen wurde, die schwarze Jacken oder blaue Hosen tragen, könnte sie ja auch genau diesen Personengruppen den Zugang verweigern.Frank B. hat geschrieben: ↑Do 20 Dez, 2018 19:57 Die Frau wurde wohl oft beklaut und hat da ihre Schlüsse draus gezogen. Aber der Paragraph der Volksverhetzung trifft nur auf Deutsche zu. Nur Deutsche dürfen danach bestraft werden, weil er nur auf Minderheiten angewandt wird und Deutsche sind angeblich keine Minderheit. Gibts wohl sogar Urteile dazu. Bin aber zu faul zu recherchieren.
Das findet seine Begründung im Urheberpersönlichkeitsrecht. Der Urheber soll die Möglichkeit haben, Nutzungen seines Werkes zu untersagen, die er für nicht angemessen hält. Es mag ja sein, dass Dir das nicht gefällt, aber aus gutem Grund haben Urheber bei uns eine sehr starke Rechtsstellung. Das dient letztendlich der Kunst-, Medien- und Meinungsfreiheit. Du als Filmer profitierst übrigens auch davon.
Sehe ich auch so. Man wird jedenfalls dann stutzig, wenn man allermeist von Leuten bestohlen wird, die schwarze Jacken und blaue Hosen tragen und genau so jemand betritt den Laden. Da hilft auch keine Unschuldsvermutung. Wenn aber alle Läden dieser Personengruppe den Zutritt verweigern, würde diese Personengruppe vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen und müsste sogar evtl. verhungern. Aber das Recht dazu sollte die Frau schon haben. Allerdings würden sie auch klauen, wenn sie als Reaktion darauf mit gelben Jacken und grünen Hosen erschienen. Es ist echt schwierig. Am besten wäre, man verfolgt mit aller Härte die Diebe und achtet nicht auf deren Kleidung, also nicht bei der Verfolgung der Straftat. Der Frau kann man das nicht verbieten. Finde ich auch.
Der Erwerb zu diesem 'Zweck' steht aber nunmal unter dem Erlaubnisvorbehalt des Rechteinhabers. Insofern kannst Du die Nutzung zu Synchronisationszwecken garnicht erwerben um sie dann untersagt zu bekommen.
Echt? Ich habe noch nie von meiner Filmerei profitiert. Wenn ich einen Film verkaufe an Donald Trump oder Katrin Göring-Eckardt, dann ist er denen und die dürfen damit machen, was sie wollen. Warum nicht? Sie haben ihn doch bezahlt und ich kann mein Häuschen finanzieren und mein Auto.Pianist hat geschrieben: ↑Do 20 Dez, 2018 20:03Das findet seine Begründung im Urheberpersönlichkeitsrecht. Der Urheber soll die Möglichkeit haben, Nutzungen seines Werkes zu untersagen, die er für nicht angemessen hält. Es mag ja sein, dass Dir das nicht gefällt, aber aus gutem Grund haben Urheber bei uns eine sehr starke Rechtsstellung. Das dient letztendlich der Kunst-, Medien- und Meinungsfreiheit. Du als Filmer profitierst übrigens auch davon.
Matthias
Von allem ein bisschen, schätze ich. Klar ist ein Kunstwerk zunächst mal dinglich, es hat aber auch eine geistige Komponente, hoffe ich mal. Aber auch geistiges Eigentum kann man doch verkaufen oder? Macht jeder, der in einer Firma zu deren Gunsten nachdenkt, wenn er nicht der Firmenbesitzer ist. Klar, nimmt er seine Gedanken dann mit heim, aber wehe er geht hin und verkauft sein Eigentum, das er gerade in seiner Firma abgetreten hat gegen Entgelt an eine andere Firma. Das ist dann möglicherweise ein Entlassungsgrund, wenn es reicht. Warum denn das? Bleibt es nicht sein Eigentum?carstenkurz hat geschrieben: ↑Do 20 Dez, 2018 20:51 Solange mir nicht klar ist, ob Du nur doof bist oder trollen willst,
dienstag_01 hat geschrieben: ↑Do 20 Dez, 2018 19:52Ah, *deftige Schelte* (aus dem Artikel) ist jetzt ein Synonym für *sechsstellig*?Jott hat geschrieben: ↑Do 20 Dez, 2018 19:46 Das mit den Nutzungsrechten (hat gar nichts mit GEMA zu tun) kapiert nicht mal unsere Regierungspartei:
https://www.google.de/amp/www.spiegel.d ... 6-amp.html
Für alle Mutigen: so was wird nicht mit ein paar Euro geregelt, da wird‘s schnell sechsstellig.
Wenn es so einfach wäre und klar wäre, hätte bestimmt einer von denen geklagt. Ich kenne aber keinen Fall.
Na, dann erzähl mal ;)Jott hat geschrieben: ↑Do 20 Dez, 2018 21:23dienstag_01 hat geschrieben: ↑Do 20 Dez, 2018 19:52
Ah, *deftige Schelte* (aus dem Artikel) ist jetzt ein Synonym für *sechsstellig*?
Wenn es so einfach wäre und klar wäre, hätte bestimmt einer von denen geklagt. Ich kenne aber keinen Fall.
Tatsächlich?
In Deutschland ist das Urheberrecht ein unveräußerliches Recht. Der Urheber bleibt immer der Urheber. Er kann aber anderen Leuten ein Nutzungsrecht einräumen. Das Eigentum an einer CD schließt nicht automatisch das Recht ein, mit der darauf gespeicherten Musik zu machen, was man möchte. Privat hören geht natürlich immer, das kann und darf ein Urheber nicht verbieten. Aber die Nutzung für die Untermalung eines Filmes eben schon.
Was genau gefällt Dir denn nicht daran, wenn Leute ihre Rechte wahrnehmen? Versetze Dich doch mal in die andere Perspektive: Du hast ein Musikstück komponiert, welches ziemlich bekannt ist und wo viele Menschen wissen, dass das von Dir ist. Man bringt also immer dieses Stück mit Dir in Verbindung. Nun kommt eine politische Gruppierung, mit deren Ansichten Du überhaupt nicht einverstanden bist, und setzt Dein Stück beispielsweise für einen Wahlwerbespot ein. Somit würde eine Verbindung zwischen Deiner Person und dieser Gruppierung hergestellt werden, die Du vollkommen ablehnst. Da bist Du doch zufrieden, dass Du denen die Verwendung untersagen kannst, oder?