Super Anleitung zum Steuerbetrug.TheSquarecow hat geschrieben: ↑Do 14 Dez, 2017 12:44Andere Lösung: Du wirfst die Kamera offiziell weg (aus der Inventarliste streichen, ist ja abgeschrieben) und nimmst sie mit nach hause und verkaufst sie privat, cash, wenn Du einen Käufer findest der keine Rechnung braucht.
Legal ist was anderes. Dazu gibt es mittlerweile auch schon genug Urteile, gerade bei Autoverkäufern ist diese Masche sehr beliebt. Umgehungsgeschäfte (Privatverkauf in der Familie oder an dich selber & Weiterverkauf) helfen einen nicht aus der Gewährleistungspflicht.
Könntest Du bitte ausführen, in welcher Art und Weise es hier zu einem Steuerbetrug kommt?dnalor hat geschrieben: ↑Do 14 Dez, 2017 12:54Super Anleitung zum Steuerbetrug.TheSquarecow hat geschrieben: ↑Do 14 Dez, 2017 12:44Andere Lösung: Du wirfst die Kamera offiziell weg (aus der Inventarliste streichen, ist ja abgeschrieben) und nimmst sie mit nach hause und verkaufst sie privat, cash, wenn Du einen Käufer findest der keine Rechnung braucht.
Du bist doch auch selbständig, oder? Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist und Anlagevermögen verkaufst musst du den Verkaufsgewinn versteuern. Ansonsten wäre es ja ein super Geschäftsmodell: Anlagevermögen kaufen -> die Vorsteuer ziehen -> offiziell wegwerfen (kaputt) -> privat verkaufen. Frag mal deinen Steuerberater, du musst auch abgeschriebenes Anlagevermögen zum Realwert verkaufen, z.B. deinen Firmenwagen, der nach fünf Jahren abgeschrieben ist. Und diesen Gewinn darauf musst du versteuern. Selbst wenn die Kamera kaputt ist und du sie als defekt abschreibst und danach als kaputt verkaufst musst du das versteuern.
Der Denkfehler: Buchwert und Marktwert sind verschiedene Dinge. Du kannst nicht einfach eine nach drei Jahren abgeschriebene 5.000 Euro-Kamera aus der Firma verschwinden lassen und für 2.000 Euro privat verticken. Buchwert = Null heißt ja nur, dass die steuermindernde Abschreibungsphase zu Ende ist - der Zeitwert der Kamera ist aber immer noch da. Das ist doch auch logisch, denn du bekommst ja Geld für den Verkauf.
Wo hört man denn so einen Unsinn?!?kamerauser hat geschrieben: ↑Do 14 Dez, 2017 14:38 ... Ich habe mal gehört, dass das bei Selbständigen, die eigentlich nicht gewerblich regelmäßig Kameras verkaufen so wie bei Privatverkäufen gehandhabt wird - also, ohne Gewährleistung - ganz gleich, ob man USt ausweist...
Genau das Gleiche fragt sich der "kleine Kurierfahrer" aus meinem Bespiel auch. Wenn du´s "sauber" machen willst, gib die Sachen beim Neukauf deinem Händler in Zahlung.kamerauser hat geschrieben: ↑Do 14 Dez, 2017 16:02 ... Ich frage mich nur, wie ich als kleiner Freiberufler für etwas garantieren kann bzw. haften kann, für das ich selber keine Garantie mehr habe, da ich nun mal nicht Hersteller bin und das Gerät schon ein paar Jahre auf dem Buckel hat.
Deswegen ist ja auch diese ganze Fragerei bzgl. der MwSt so obsolet, denn zahlen mußt man sie eh immer bei einem Verkauf,dnalor hat geschrieben: ↑Do 14 Dez, 2017 13:52Du bist doch auch selbständig, oder? Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist und Anlagevermögen verkaufst musst du den Verkaufsgewinn versteuern. Ansonsten wäre es ja ein super Geschäftsmodell: Anlagevermögen kaufen -> die Vorsteuer ziehen -> offiziell wegwerfen (kaputt) -> privat verkaufen. Frag mal deinen Steuerberater, du musst auch abgeschriebenes Anlagevermögen zum Realwert verkaufen, z.B. deinen Firmenwagen, der nach fünf Jahren abgeschrieben ist. Und diesen Gewinn darauf musst du versteuern. Selbst wenn die Kamera kaputt ist und du sie als defekt abschreibst und danach als kaputt verkaufst musst du das versteuern.
ich will mal die vielgescholtenen Milchmädchen nicht weiter diffamieren...und als Verkäufer 19% Miese gemacht, weil dies vom Reinerlös abgezogen wird.
Jörg hat geschrieben: ↑Sa 16 Dez, 2017 12:22ich will mal die vielgescholtenen Milchmädchen nicht weiter diffamieren...und als Verkäufer 19% Miese gemacht, weil dies vom Reinerlös abgezogen wird.
Wie kann ich als Verkäufer Miese machen, wenn ich die fälligen 19% beim Verkauf ausweise, wenn ich genau diese 19% beim Einkauf NICHT zahlen musste???
Wenn´s drauf ankommt, ist das alles BlaBla und sonst nix. Ein Gericht wird danach entscheiden, was IST - nicht was irgendjemand irgendwo hinschreibt.kamerauser hat geschrieben: ↑Sa 16 Dez, 2017 14:13 ... Viele scheinen sich nicht besonders darum zu scheren und schreiben so etwas wie "Verkauf von privat. Keine Gewährleistung" oder konkretes Beispiel:
...
Das würde ich in dieser absoluten Form nicht behaupten.