Und ich weiss nicht, ob man Erfahrungswerte mit Bauchgefühl gleichsetzen kann.uniquedition hat geschrieben:Ich weiß nicht, ob jemanden damit gedient ist, wenn man ihm sein Bauchgefühl mitteilt.
Er sagt aber nicht nur *kommerziell*, sondern auch *dokumentarisch*.uniquedition hat geschrieben:Wenn du sagst "kommerziell" ist aber die Frage, ob die Personen sich in einem werblichen Zusammenhang gerückt fühlen könnten.
"Bisher ist nix passiert" ist in meinen Augen ein wackliger Erfahrungswert, aber das muss jeder für sich selbst entscheiden.dienstag_01 hat geschrieben:Und ich weiss nicht, ob man Erfahrungswerte mit Bauchgefühl gleichsetzen kann.uniquedition hat geschrieben:Ich weiß nicht, ob jemanden damit gedient ist, wenn man ihm sein Bauchgefühl mitteilt.
Ich hab im Konjunktiv geschrieben, weil ich aus den Infos nicht wissen kann, wie genau sich der Hintergrund darstellt. Du kannst auch eine Doku im Auftrag eines kommerziellen Unternehmens drehen.dienstag_01 hat geschrieben:Er sagt aber nicht nur *kommerziell*, sondern auch *dokumentarisch*.uniquedition hat geschrieben:Wenn du sagst "kommerziell" ist aber die Frage, ob die Personen sich in einem werblichen Zusammenhang gerückt fühlen könnten.
*Bisher ist nichts passiert* ist die einzig mögliche Formulierung für einen Erfahrungswert ;)uniquedition hat geschrieben:"Bisher ist nix passiert" ist in meinen Augen ein wackliger Erfahrungswert, aber das muss jeder für sich selbst entscheiden.
Das ändert nichts daran, dass es eine Doku ist.uniquedition hat geschrieben:Du kannst auch eine Doku im Auftrag eines kommerziellen Unternehmens drehen.
Nur das bei Persönlichkeitsrechten und auch beim Urheberrecht nicht zwischen Werbung und Doku unterschieden wird.uniquedition hat geschrieben:Es kann aber halt auch irgendeine Lifestyle-Reisedoku für Mercedes Benz TV sein und das wäre dann möglicherweise werblich zu werten.
Das ist doch nur eine Frage, wie die Einverständniserklärung formuliert ist. Wenn sie allgemein die Verwendung von Aufnahmen mit dem Künstler in seinem Umfeld gestattet, ist gut. Oder willst du auch noch den Kaffeemaschinenhersteller fragen ;)1. Brauche ich für das Filmen eines Künstler bei seiner Tätigkeit zusätzlich zu seinem Einverständnis noch eine Erklärung zum Urheberrecht, wegen der Abbildung seiner Kunstwerke.
Hier ist die Frage, was wie gezeigt wird. Liegt die Aufmerksamkeit auf der Druckmaschine, dem Druckvorgang (oder vorbereitenden Arbeiten), dann würde ich mir keine Gedanken machen. Bei Arbeiten an einer konkreten Druckvorlage mit Großaufnahme einer Seite/Buches etc. würde ich mal nachfragen.2. Wenn mit der Druckerei alles geklärt ist und ich dort drehen kann. Benötige ich noch zusätzliche Erklärungen von Verlagen, Autoren, Gestaltern deren Bücher ich während des Druckvorgangs filme.
Ja, hast wohl recht. Wohl auch mit dem Kaffeemaschinenhersteller. Den Gedanken hatte ich jedoch bisher noch unterdrücken können. :)dienstag_01 hat geschrieben: Das ist doch nur eine Frage, wie die Einverständniserklärung formuliert ist. Wenn sie allgemein die Verwendung von Aufnahmen mit dem Künstler in seinem Umfeld gestattet, ist gut. Oder willst du auch noch den Kaffeemaschinenhersteller fragen ;)
Da werde ich mir noch klar werden müssen, was ich genau will. Eigentlich sollten schon auch ein paar nähere Einstellungen dabei sein. Dann geht es, wohl nicht ohne. Werde das aber tatsächlich vor Ort mit der Druckerei nochmal besprechen.dienstag_01 hat geschrieben: Hier ist die Frage, was wie gezeigt wird. Liegt die Aufmerksamkeit auf der Druckmaschine, dem Druckvorgang (oder vorbereitenden Arbeiten), dann würde ich mir keine Gedanken machen. Bei Arbeiten an einer konkreten Druckvorlage mit Großaufnahme einer Seite/Buches etc. würde ich mal nachfragen.