macaw hat geschrieben: ↑Di 04 Jul, 2023 07:02
Und zum Thema Grundgesetz: Es ist nur Auslegungssache, das sieht man ja z.B. in England und auch den USA, die ja als das große Vorbild für alle anderen Länder hochgehalten werden inkl. Deutschland. Wenn man Demokratie ernst nimmt, KANN das Grundgesetz ohnehin niemals über dem Willen des Volkes stehen bzw. widerspricht sich das bereits von selbst.
Das Grundgesetz als reine Auslegungssache? Nö.))
Das Grundgesetz bietet einen unveränderbaren Rahmen für Grundrechte, der als "Ewigkeitsgarantie" betitelt wird. Artikel 1 und 20 sind unveränderbar und darin wird u.a. das Demokratieprinzip und die Volkssouveränität definiert. Eine Abschaffung des GG war laut Grundgesetz nur durch eine verfassungsgebende Versammlung möglich, mit der eine neue Verfassung verabschiedet wird. Da dieses Verfahren aber mit der Wiedereinigung bereits abgeschlossen ist, bleibt der GG-Rahmen ewig bestehen. Das ist keine Auslegungssache. Dass richterliche und parlamentarische Entscheidungen nicht auf eine KI übertragen werden können, geht aus dem gesamten Sinn und Wortlaut hervor. Das Grundgesetz garantiert die Demokratie und ihre Grundbedingungen quasi auf ewig, egal ob "man sie ernst nimmt" oder nicht.))
Edit: Dazu gibt es bereits viel Literatur. Unterm Strich muss eine KI gesetzeskonform ausgestaltet sein, damit die Grundrechte nicht verletzt werden. Hier eine kurze Zusammenfassung des Fraunhoferinstituts:
"Die im Grundgesetz formulierten Grundrechte aller Menschen bilden den verbindlichen Rahmen allen gesellschaftlichen Handelns in Deutschland. In Bezug auf KI-Anwendungen sind die Unantastbarkeit der Würde des Menschen, das Recht auf persönliche Freiheit (freie Entfaltung der Persönlichkeit, Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit), die Gleichheit vor dem Gesetz sowie die Meinungs- und Informationsfreiheit besonders hervorzuheben. Aus den Grundrechten lassen sich konkrete Standards ableiten, die eine KI erfüllen muss, um grundrechtskonform und „gut“ im ethischen Sinne zu sein."
https://www.kodis.iao.fraunhofer.de/de/ ... arien.html
Auf europäischer Ebene wird gerade ein KI-Rahmengesetz vorbereitet, welches die Grundrechte schützen soll. Darin geht es klar auch um verbotene Aktivitäten. Zitat:
"In Bezug auf verbotene KI-Praktiken wird in dem Text das Verbot der Nutzung von KI für die soziale Bewertung auf private Akteure ausgeweitet. Darüber hinaus schließt die Bestimmung, mit der die Verwendung von KI-Systemen, die eine Schwäche oder Schutzbedürftigkeit einer bestimmten Gruppe von Personen ausnutzt, verboten wird, nun auch Personen ein, die aufgrund ihrer sozialen oder wirtschaftlichen Lage schutzbedürftig sind."
https://www.consilium.europa.eu/de/pres ... al-rights/
Deutschland geht auf EU-Ebene noch weiter und fordert z.B. ein Verbot von KI-gestützen Justizentscheidungen, da dies nach Ansicht der Koalition mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar ist, während China die KI-Konsultation vor dem Urteil für Gerichte verpflichtend macht. Ich denke, es gibt ein hohes Mass an Freiheitsbewusstein in D, weswegen chinesische Verhältnisse (auch die soziale Bewertung per Ki, siehe oben) von vorneherein ausgeschlossen werden sollen.
Wird ein Pfosten rechtsextrem, nennt er sich bald "unbequem".