mE (auf Basis mehrjähriger Erfahrung als VJ):
Ich bin jetzt auch kein Anwalt, aber strafbar ist schon was anderes, das ist sicher.
Nein und Nein.
Jain....cantsin hat geschrieben: ↑Mi 23 Mär, 2022 11:36 Es ist hier völlig egal, ob es sich um einen Film oder z.B. ein Buch/Bildband handelt - aus urheberrechtlicher Perspektive handelt es sich in beiden Fällen um eine Veröffentlichung und muss in beiden Fällen alles (auch 'zufällig') enthaltene fremde Bildmaterial lizenziert werden.
Das gleiche gilt ja auch für Musik, die irgendwo im Hintergrund spielt.
Bei diesen Bildern ist das Urheberrecht aber schon lange abgelaufen...