Die Übergangsfrist endet am 31.06.2020, die neue Regelung gilt entsprechend ab 01.07.2020.
Die Übergangsfrist endet am 31.06.2020, die neue Regelung gilt entsprechend ab 01.07.2020.
Kommt ganz darauf an wo du wohnst ...Das EU Gesetz kommt nächstes Jahr im Juli falls du aber in Österreich wohnst darfst du schon seit 2014 keine Drohne über 250g bzw. 79Joule Einschlagskraft ohne Versicherung und Anmeldung (jährlich ca. 100€) bei der Austro Control (Jährlich 337€)bewegen.Frank B. hat geschrieben: ↑Sa 09 Nov, 2019 13:04 Ich darf eigentlich diese Drohne (ich glaube sie hat unter 400g Fluggewicht) nicht mehr ohne Führerschein und Registrierung benutzen (Ab wann gilt eigentlich diese Regelung? - Jetzt schon?) Ich werde die Drohne evtl. verkaufen oder anderweitig entsorgen und meine Versicherung kündigen. Ich habe keine Lust, das Ganze zu intensivieren und Unmengen Aufwand, Geld und Zeit hinein zu stecken, nur dass dann nächstes Jahr die Regelungen eh wieder verschärft werden, dass ich das Geld danach wieder in den Sand gesetzt habe. Ich habe keine Lust mehr auf sowas. Ziel erreicht. Danke!
Also, ich wohne in Deutschland und habe, wie oben beschrieben, auch eine Versicherung. Ich glaube dir das eigentlich nicht so ganz, dass du mit deiner Flughöhe Gesetze umgehen kannst. Klar, mir reichen 20m für meine Anwendungen dicke. Mehr brauch ich gar nicht. Aber die Drohne hat halt das Potenzial auch höher zu steigen und da glaube ich nicht, dass ich irgendwelche Ordnungshüter davon überzeugen könnte, dass ich nie höher als 20m fliege und damit die Einschlagskraft verringere.patfish hat geschrieben: ↑Sa 09 Nov, 2019 14:36Kommt ganz darauf an wo du wohnst ...Das EU Gesetz kommt nächstes Jahr im Juli falls du aber in Österreich wohnst darfst du schon seit 2014 keine Drohne über 250g bzw. 79Joule Einschlagskraft ohne Versicherung und Anmeldung (jährlich ca. 100€) bei der Austro Control (Jährlich 337€)bewegen.Frank B. hat geschrieben: ↑Sa 09 Nov, 2019 13:04 Ich darf eigentlich diese Drohne (ich glaube sie hat unter 400g Fluggewicht) nicht mehr ohne Führerschein und Registrierung benutzen (Ab wann gilt eigentlich diese Regelung? - Jetzt schon?) Ich werde die Drohne evtl. verkaufen oder anderweitig entsorgen und meine Versicherung kündigen. Ich habe keine Lust, das Ganze zu intensivieren und Unmengen Aufwand, Geld und Zeit hinein zu stecken, nur dass dann nächstes Jahr die Regelungen eh wieder verschärft werden, dass ich das Geld danach wieder in den Sand gesetzt habe. Ich habe keine Lust mehr auf sowas. Ziel erreicht. Danke!
Da die 337€ im Östereich mit dem neuen Gesetz wegfallen und auch viele ander Punkte viel einfacher werden ...sind wir in Österreich sogar mehr als froh über das kommende Gesetz 😁
Es gibt übrigends einen Trick auch mit größeren Drohnen ohne Anmeldung fliegen zu können. Beim filmen einfach immer unter den 79Joules Einschlagskraft bleiben! (bei einer 400g Drohne ist das ca 21m Höhe) dann bist du automatisch laut Gesetz Spielzeug und brauchst nichts anzumelden. Für ganz viele Filmaufnahmen reichen 20m ganz oft aus ... darüber darfst du dann aber nicht filmen wenn du keine Probleme mit dem Gestz bekommen willst.
Frank B. hat geschrieben: ↑Sa 09 Nov, 2019 14:44Jein! Ja, die Yuneec Breeze fällt unter Bestandsschutz. Nein, um die Verwirrung bei den Anwendern weiter zu steigern wurde bei den "Altkoptern" (vor dem 01.07.2022 im Handel) eine weitere Gewichtskategorie (unter 500g) eingeführt. Und für die gilt nicht A3 sondern folgender Teil von A1:
" ...müssen so betrieben werden, dass ein Fernpilot eines unbemannten Luftfahrzeugs keine Menschenansammlungen überfliegt und nach vernünftigem Ermessen davon ausgehen kann, dass keine unbeteiligte Person überflogen wird. Werden unerwarteter Weise unbeteiligte Personen überflogen, verkürzt der Fernpilot die Zeit, in der das unbemannte Luftfahrzeug diese Personen überfliegt, soweit wie möglich."
So ist es.Eine Registrierung muss trotzdem erfolgen, wie die Seite schreibt wird es dann dazu irgendwann eine Onlineregistrierung geben, wo man das eigentlich recht problemlos erledigen können müsste.Die neue Drohnenverordnung verweist hier auf "einen Fernpiloten, der das von dem betreffenden Mitgliedstaat festgelegte Kompetenzniveau erfüllt." Wenn es gut läuft orientiert sich das zuständige deutsche Bundesverkehrsministerium am bisher geforderten Kompetenzniveau dieser Kopterkategorie, d. h. kein Kenntnisnachweis erforderlich. Wenn es schlecht läuft wird das der kleine Drohnenführerschein, d. h. Online-Training und Online-Prüfung. Demnächst wissen wir mehr.Wenn ich es richtig verstanden habe, muss ich keinen Führerschein machen. Bei diesem Punkt bin ich aber nicht sicher. Ich habe nichts davon gelesen.
Kurz und schmerzlos:
Also, ich wohne in Deutschland und habe, wie oben beschrieben, auch eine Versicherung. Ich glaube dir das eigentlich nicht so ganz, dass du mit deiner Flughöhe Gesetze umgehen kannst. Klar, mir reichen 20m für meine Anwendungen dicke. Mehr brauch ich gar nicht. Aber die Drohne hat halt das Potenzial auch höher zu steigen und da glaube ich nicht, dass ich irgendwelche Ordnungshüter davon überzeugen könnte, dass ich nie höher als 20m fliege und damit die Einschlags Kraft verringere.
Soweit alles richtig, aber ich habe mir für den Urlaub von Austro Control ein Schreiben senden lassen, das ich meine Air dort fliegen darf.patfish hat geschrieben: ↑Sa 09 Nov, 2019 21:23 In Österreich gilt eine Drohne unter 79Joule Einschlags-Energie als Spielzeug und ist somit nicht bei der Austro Control meldepflichtig bzw. Versicherungspflichtig (eine Versicherung ist aber trotzdem immer empfehlenswert!).
Die oft zitierten 250g stehen hier nirgends im Gesetz! Werden aber gerne in Artikeln oder Homepages genannt, weil man mit als Spielzeug definierten Drohne nicht höher als 30m aufsteigen darf und in diese Höhe entsprechen 250g eben einer Einschlag-Energie von 79 Joules. Deswegen darf ich mit meiner Mavic Air 430g ganz legal in Österreich ohne Anmeldung aufsteigen und filmen, wenn ich unter 18m Höhe (= 79 Joule) bleibe. Wenn man die Damen und Herren bei der Austro Control anruft, werden sie dir dies mittlerweile auch genau so bestätigen, auch wenn sie es natürlich nicht auf deren Homepage so präsentieren (die wollen eben mit Anmeldungen Geld verdienen).
??? was für ein irrwitziger Vergleichs-Versuch Haha.Frank B. hat geschrieben: ↑Sa 09 Nov, 2019 21:35 Puh, nicht ganz einfach. Danke erstmal für alle hier gegebenen Infos. Kann diese Argumentationen schon ein Stück nachvollziehen...
@patfish
...bis auf die Argumentation, die du zur Geschwindigkeit bringst. Stell dir vor, es gibt ein Fahrverbot für Landmaschinen auf der Autobahn, weil Traktoren z. B. nicht schneller als 50 km/h fahren können sollen. Da steht also ein Schild mit einem durchgestrichenen Traktor. Du befährst aber die Autobahn, weil dein Traktor bis zu 120 km/h schafft?
Ja, ich hab natürlich oben nur dasklusterdegenerierung hat geschrieben: ↑So 10 Nov, 2019 00:37Soweit alles richtig, aber ich habe mir für den Urlaub von Austro Control ein Schreiben senden lassen, das ich meine Air dort fliegen darf.patfish hat geschrieben: ↑Sa 09 Nov, 2019 21:23 In Österreich gilt eine Drohne unter 79Joule Einschlags-Energie als Spielzeug und ist somit nicht bei der Austro Control meldepflichtig bzw. Versicherungspflichtig (eine Versicherung ist aber trotzdem immer empfehlenswert!).
Die oft zitierten 250g stehen hier nirgends im Gesetz! Werden aber gerne in Artikeln oder Homepages genannt, weil man mit als Spielzeug definierten Drohne nicht höher als 30m aufsteigen darf und in diese Höhe entsprechen 250g eben einer Einschlag-Energie von 79 Joules. Deswegen darf ich mit meiner Mavic Air 430g ganz legal in Österreich ohne Anmeldung aufsteigen und filmen, wenn ich unter 18m Höhe (= 79 Joule) bleibe. Wenn man die Damen und Herren bei der Austro Control anruft, werden sie dir dies mittlerweile auch genau so bestätigen, auch wenn sie es natürlich nicht auf deren Homepage so präsentieren (die wollen eben mit Anmeldungen Geld verdienen).
Dies wurde mir deshalb von der Control empfohlen, weil, ungefährer Wortlaut, es schon komische Gestalten auf dem Dorf gibt und wenn dort eine Drohne rumfliegt, auch wenn unterhalb von 18m und einer sich davon gestört fühlt, die Frage ist wem man im Zweifel glaubt, dem Deutschen Urlauber, oder dem Einheimischen, deswegen würde ich dieses Schreiben trotzdem immer empfehlen.
Darüberhinaus hast Du was vergessen, denn die Einschlagskraft hat nicht nur mit Gewicht und Höhe zu tun, sondern auch mit Geschwindigkeit und so veriet mir die Dame bei Austro Control, natürlich nur unter dem Hinweiß, wo kein Kläger usw, das wenn ich mit der Air so langsam fliege das ich fast stehen bleibe, könne ich auch bis ca. 50m hoch fliegen, schalte ich jedoch den Sportmode ein und gebe Vollgas, darf ich reintheoretisch nur 5m über der Wiese fliegen.
Zusätzlich kommt dann natürlich noch der Aspekt der Seehöhe dazu, so waren wir zb. auch malauf einer Alm und da war ich ja nun sehr weit oben, aber das ist ok, weil die Höhe zum Operator zählt.
Also alles nicht soo einfach bei den Österreichern, wenn man aber ein paar tricks kennt, kann man schon was machen und zur Not werden die Daten ja aufgezeichnet und die Beweisnot ist nicht sehr groß. :-)
patfish hat geschrieben: ↑So 10 Nov, 2019 03:10??? was für ein irrwitziger Vergleichs-Versuch Haha.Frank B. hat geschrieben: ↑Sa 09 Nov, 2019 21:35 Puh, nicht ganz einfach. Danke erstmal für alle hier gegebenen Infos. Kann diese Argumentationen schon ein Stück nachvollziehen...
@patfish
...bis auf die Argumentation, die du zur Geschwindigkeit bringst. Stell dir vor, es gibt ein Fahrverbot für Landmaschinen auf der Autobahn, weil Traktoren z. B. nicht schneller als 50 km/h fahren können sollen. Da steht also ein Schild mit einem durchgestrichenen Traktor. Du befährst aber die Autobahn, weil dein Traktor bis zu 120 km/h schafft?
Da liegst du falsch. Die Ösis können das auch in Zukunft so handhaben wie bisher, zumindest in der Drohnenklasse C1 (250g bis 900g). Die ist wie folgt definiert:Frank B. hat geschrieben: ↑So 10 Nov, 2019 05:29 Hier in den (bereits auf europäische Vereinheitlichung hin verfassten?) Drohnengesetzen habe ich nichts von 79J gelesen und ich vermute stark, dass sich diese Regelung auch nicht in Europa durchsetzen wird. Aber wie gesagt, Österreich ist für mich eh nicht ausschlaggebend. Trotzdem interessant, mal davon gehört zu haben.
Die Mavic Mini ist aber gar nicht klassifiziert. Ob das nachträglich möglich ist wage ich zu bezweifeln.
Ist ein klarer Fall von Tierquälerei. Da kommt ein Verstoß gegen die Drohnenverordnung billiger. ;-)pillepalle hat geschrieben: ↑So 10 Nov, 2019 07:56 Eine Gopro an die Brieftaube geschnallt sollte auch noch legal sein :)
VG
Identifizieren ist halt nur was anderes als Kontrollieren. Und ja sry, ich habe Kontrolle echt nicht so gern. Nur, wenn ich sie selbst behalte, kann ich mit ihr was anfangen. Anderen gebe ich sie nur freiwillig und punktuell in der gerade notwendigen Dosis ab.
Wozu 249g einhalten, wenn eh noch nichts in Sack und Tüten ist? Du weißt nicht, ob du das Teil nächstes Jahr noch so nutzen kannst wie dieses Jahr.
Jeder Staat der Erde wäre sicher sehr stolz auf dich.
Ja, aber bei den Mavic Minis die kommende Woche und den Monaten danach ausgeliefert werden ist das nicht der Fall.
Umso unwahrscheinlicher ist eine nachträgliche Klassifizierung ausgerechnet bei der preisgünstigen Mavic Mini.Drohnen kauft ihr scheinbar für‘s Leben, Kameras aber ständig neue? Komisch. Die Seele des Filmers ist kompliziert.
Aktuell ist das keine Straftat. Wie die zukünftige Definition der no fly zones und der Bußgeldkatalog aussieht muss man abwarten. Das ist Teil der nationalen Gesetzgebung und daher auch im Rahmen der neuen EU-Drohnenverordnung von Land zu Land unterschiedlich.Frank Glencairn hat geschrieben: ↑So 10 Nov, 2019 08:38 Alternativ kann man die Kosten für ne eventuelle Ordnungswidrigkeit auch in den Preis mit einkalkulieren, oder läuft fliegen im Naturschutzgebiet schon unter Verbrechen als Straftat?
Stell dir vor, ich halte mich sogar beim Autofahren an Verkehrsregeln. Echt schlimm, solch untertäniges Verhalten.
Deine Prognose wird nicht eintreffen. Eine Registrierung von Kopterpiloten bei der Luftfahrtbehörde (z. B. um auch nachts Kopter zwischen 5 kg und 25 kg fliegen zu dürfen) gibt es bereits heute. Die kostet 50 Euro. Und Unternehmen bei denen man den kleinen Drohnenführerschein (Onlinetraining und Onlineprüfung) machen kann gibt es ebenfalls schon reichlich.Jott hat geschrieben: ↑So 10 Nov, 2019 08:51
Prognose zum Drohnen-Weltuntergang: irgendwann in 2020 wird die Erstellung einer Website oder App für Registrierung und Befähigungsnachweis europaweit ausgeschrieben. 2022 bekommt irgend eine unfähige Bude den Zuschlag und kriegt bis 2024 nichts gebacken. Dann neue Ausschreibung ...
Wir reden hier von Onlineregistrierung, Onlinetraining und Onlineprüfung. Gibt's schon.