Komisch - kann ich so nicht bestätigen... Im Frühjahr war das schon alles ziemlich valide und nahezu druckreif... nur die Übergangszeit bis Oktober war eben noch lang.
Falsch - ab einem Abfluggewicht von mehr als zwei Kilogramm (2,0 Kg)
Ich gebe dem ganzen noch ein Jahr. Ein groesserer Zwischenfall oder gar ein Anschlag, dann ists vorbei.ruessel hat geschrieben: ↑Fr 29 Sep, 2017 09:35 Mal schauen wann die Dinger in DE komplett unten bleiben müssen...... wird ja schon medial dran gearbeitet:
http://www.tagesschau.de/inland/drohnen-gefahr-101.html
Frank Glencairn hat geschrieben: ↑Fr 29 Sep, 2017 10:37 Die ganze "Führerschein" Nummer ist totaler BS, und völlig unnötig.
Als ob jemand der 2 Kilo fliegen kann, 2.5 Kilo nicht fliegen könnte.
Also ob jemand der privat zum Spaß fliegt, alle Fähigkeiten und Flugerfahrung schlagartig verliert, sobald ihn jemand dafür bezahlt.
Als ob jemand, der 3 Jahre geflogen ist, nach 3 Jahren schlagartig alles vergisst, und dann den "Führerschein" neu machen müsste.
Als ob jemand der eine 6000 Euro Drohne hat, mit ner noch teureren Kamera drunter, nicht sowieso so vorsichtig wie möglich fliegt.
Als ob ein "Führerschein" einen Idioten davon abhalten würde, idiotische Dinge zu tun (sieht man ja im Straßenverkehr, wie gut das funktioniert).
https://www.zdf.de/nachrichten/heute-jo ... l-100.htmlFür alle Drohnen über zwei Kilogramm braucht man ab Oktober einen Kenntnisnachweis, einen so genannten Drohnenführerschein. Eine Verordnung mit Hintertürchen?
Wenn der Eigentümer es nicht möchte, dann muss man das halt akzeptieren.
Jost hat geschrieben: ↑So 01 Okt, 2017 09:16Wenn der Eigentümer es nicht möchte, dann muss man das halt akzeptieren. Bahngelände ist nun mal kein öffentlicher Raum. Warum um alles in der Welt sollte der Eigentümer seine Rechte aufgeben müssen, nur weil sich jemand in den Kopf gesetzt hat, über seinem Eigentum zu fliegen?
Bastel in die Mavic ein 47mm-Objektiv rein, dann hat sich auch das mit dem 100-Meter-Abstandsgebot erledigt.
Alles was man für einen rechtssicheren Flug benötigt, findet man übrigens hier:
https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Droh ... rohnenApp/
Vor allem auch deshalb, weil es vollkommen Wumpe ist, wie das Objektiv der Kamera bestückt ist. 100m Abstand bleiben 100m Abstand. Mit ner Weitsichtbrille darf ich auf der Autobahn ja auch nicht näher auffahren als mit ner Nahsichtbrille. :)
Der Grund warum dich mit großer Wahrscheinlichkeit niemals wer auf der Straße mit großer Freude zusammenprügelt sind unsere Gesetze und deren rechtliche Folgen die Menschen davon abhalten zu tun was sie wollen.Frank Glencairn hat geschrieben: ↑Fr 29 Sep, 2017 10:37 Die ganze "Führerschein" Nummer ist totaler BS, und völlig unnötig.
Als ob jemand der 2 Kilo fliegen kann, 2.5 Kilo nicht fliegen könnte.
Also ob jemand der privat zum Spaß fliegt, alle Fähigkeiten und Flugerfahrung schlagartig verliert, sobald ihn jemand dafür bezahlt.
Als ob jemand, der 3 Jahre geflogen ist, nach 3 Jahren schlagartig alles vergisst, und dann den "Führerschein" neu machen müsste.
Als ob jemand der eine 6000 Euro Drohne hat, mit ner 40.000 Euro Kamera drunter, nicht sowieso so vorsichtig wie möglich fliegt.
Als ob ein "Führerschein" einen Idioten, irgendwie auf magische Weise davon abhalten würde, idiotische Dinge zu tun (sieht man ja im Straßenverkehr, wie gut das funktioniert).
Es geht dabei nur um Bürokratisierung, Überregulierung, und den Leuten noch mehr Geld aus der Tasche zu ziehen.
Irgendwas passt in Deinem Workflow nicht. Man weiß doch in Google-Earth-Zeiten fast auf den Meter genau, was in der verbotenen Zone liegt und was nicht. Man kann doch nicht sehenden Auges ein Location aussuchen, die in der verbotenen Zone liegt.DeejayMD hat geschrieben: ↑So 01 Okt, 2017 11:36 Die Bahn ist zwar Privatunternehmen, aber zu 100% in Staatsbesitz. Da hätte man auch einen Kompromiss finden können, denn 100m Abstand sind mindestens 50m zu viel. Fast wäre ein Fotoshooting deswegen geplatzt, da die Gleise ca. 90m von der Location entfernt waren, aber nach einem freundlichen Telefonat mit der Luftaufsicht habe ich doch noch ein Go bekommen.
An der Mavic rumzubasteln ist keine Option.
Ist doch aber eben immer rein individuell zu betrachten...pixelschubser2006 hat geschrieben: ↑Mo 02 Okt, 2017 08:30 für 2000 Ocken (auch wenn diese Klasse inzwischen preislich nachgegeben hat) kann ich mir noch ne zweite Nikon D500 anschaffen. Davon habe ich wesentlich mehr.
Ja, Google ist mir bekannt und auch seine Messmethoden, deshalb waren die 90m - 95m zu den Bahngleisen ja auch eine Art "55km/h in der City fahren", was mir die Luftaufsicht dann schlussendlich bewilligt hat. Es ging mir darum, ob ich noch im Rahmen der Gesetze bleibe, deshalb die Nachfrage bei der Luftaufsicht, um sicher zu gehen. Mit der DB will ich gar nichts zu tun haben.Jost hat geschrieben: ↑So 01 Okt, 2017 20:09Irgendwas passt in Deinem Workflow nicht. Man weiß doch in Google-Earth-Zeiten fast auf den Meter genau, was in der verbotenen Zone liegt und was nicht. Man kann doch nicht sehenden Auges ein Location aussuchen, die in der verbotenen Zone liegt.DeejayMD hat geschrieben: ↑So 01 Okt, 2017 11:36 Die Bahn ist zwar Privatunternehmen, aber zu 100% in Staatsbesitz. Da hätte man auch einen Kompromiss finden können, denn 100m Abstand sind mindestens 50m zu viel. Fast wäre ein Fotoshooting deswegen geplatzt, da die Gleise ca. 90m von der Location entfernt waren, aber nach einem freundlichen Telefonat mit der Luftaufsicht habe ich doch noch ein Go bekommen.
An der Mavic rumzubasteln ist keine Option.
Ganz besonders nicht in einer verbotenen Zone der Deutschen Bahn. Bei der Deutschen Bahn gibt es keine Ausnahmegenehmigung, weil nämlich niemand weiß, wer zuständig ist. Die Deutsche Bahn hat mehr Tochterunternehmen als Fahrgäste.
Und die Luftaufsicht ist ausschließlich für ihre eigene Sperrzone und ihre eigene Kontrollzone zuständig. Die darf Dir und hat Dir auch keine Erlaubnis gegeben, in der Sperrzone der Deutschen Bahn aufzusteigen oder dort zu fliegen.
So wie es das Recht am eigenen Bild gibt, so gibt es nun mal das Recht, das mich als Grundeigentümer vor Überflügen schützt. Ganz einfach.
Egal, ob es Deutsche Bahn, Kitas, Schulen, Krankenhäuser oder Müller, Meyer, Schulze betrifft.
Die Bahn hat einfach nur vorab gesagt: Ich mache von meinem Recht Gebrauch. Das kann übrigens jeder auf der Internetseite noflyzone.org.
Und nur Laien behaupten, das sei neu: Als Fotograf darf ich meine Leiter zwar vor der Grundstücksmauer aufbauen, aber nicht hinter der Mauer.
Um das Umbasteln kommst Du im professionellen Einsatz ohnehin nicht herum. Die Mavic hat ein 28mm-Objektiv verbaut. Wenn Du die 100 Meter Abstand zu Menschenansammlungen (mehr als 12) etc einhalten willst, ist alles, was die Mavic fotografiert so klein wie der Punkt auf dem i im Wort Mist.
Original ist die Mavic im professionellen Einsatz unbrauchbar. Das gilt aber praktisch für jede Drohne unter 2 Kilo.