Danke dir für die schnelle Antwort! Das waren eh die einzigen Projekte für diesen Kunden, hier wird in Zukunft nichts mehr folgen, gab zu viele Probleme im Bezug auf die Bezahlung etc.Jott hat geschrieben: ↑So 15 Dez, 2019 13:54 Rechtlich? Ist doch egal.
Wenn der Kunde nicht will, dass du dich mit dem Film schmückst, dann wärst du ganz schön bescheuert, wenn du das gegen seinen Willen durchziehst. Tschüss Kunde.
Warte halt, bis er selbst veröffentlicht, dann kannst du Interessenten immer noch den YouTube-Link als Referenz schicken.
Das mit der Playlist ist ebenfalls eine gute Idee, danke dir!-paleface- hat geschrieben: ↑So 15 Dez, 2019 14:52 Ich hab auf meinem YT Kanal eine Playlist mit Kunden Projekten.
Für speziellere Sachen dann einen Vimeo Account mit Passwort was ich Interessenten zuschicken kann.
Alleine Musiktechnisch wird es kompliziert wenn du 2x hochlädst.
Dann musst du ja 2x ne Lizenz erwerben.
nur, wenn die "werkhöhe" (schöpfungs- od. gestalltungshöhe) überhaupt die anwendung eines derartigen schutzes am geistigen eigentum erlaubt. das muss nicht unbedingt der fall sein, wenn man nur eine untergeordnete nebenrolle spielt und im auftrag anderer seinen dienst versieht od. dokumentarisch etwas festhält.Framerate25 hat geschrieben: ↑So 15 Dez, 2019 17:37 Hm, prinzipiell liegt das Urheberrecht bei Dir. Zumindest bildtechnisch und was den creative Workflow Drumherum betrifft. (Die Musik, sofern nicht selbst gemacht, natürlich nicht.
Link: https://www.urheberrecht.de/film/mash_gh4 hat geschrieben: ↑So 15 Dez, 2019 17:52nur, wenn die "werkhöhe" (schöpfungs- od. gestalltungshöhe) überhaupt die anwendung eines derartigen schutzes am geistigen eigentum erlaubt. das muss nicht unbedingt der fall sein, wenn man nur eine untergeordnete nebenrolle spielt und im auftrag anderer seinen dienst versieht od. dokumentarisch etwas festhält.Framerate25 hat geschrieben: ↑So 15 Dez, 2019 17:37 Hm, prinzipiell liegt das Urheberrecht bei Dir. Zumindest bildtechnisch und was den creative Workflow Drumherum betrifft. (Die Musik, sofern nicht selbst gemacht, natürlich nicht.
Das muss natürlich bewertet werden. Um diesen Drahtseilakt zu umgehen, sind „vor“ der Produktion, die Vergabe von Rechten und Regelungen zwingend wichtig.Wie aus dieser Auflistung ersichtlich wird, können Filmwerke unter den urheberrechtlichen Schutz fallen. Dafür sieht das Recht ein gewisses Maß an Originalität und persönlicher Note vor. Diese Leistung objektiv zu bewerten, stellt regelmäßig eine Herausforderung für die deutschen Gerichte dar.
Fiktionale Spielfilme beruhen auf durchdachten Konzepten, weshalb der Schutz durch das Urheberrecht für den Film nur in den seltensten Fällen hinterfragt wird. Aufgrund der kreativen Leistung, die für Planung und Produktion von Werbespots und Computerspielen aufgebracht wird, sind auch diese in der Regel geschützt.
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort! Werde ich beherzigen.Framerate25 hat geschrieben: ↑So 15 Dez, 2019 17:37 Hm, prinzipiell liegt das Urheberrecht bei Dir. Zumindest bildtechnisch und was den creative Workflow Drumherum betrifft. (Die Musik, sofern nicht selbst gemacht, natürlich nicht)
Das bedeutet das Du gegen ein Honorar für einen Auftraggeber ein Werk geschaffen hast, welchem Du bei Übergabe dezidierte Nutzungsrechte an Deinem Werk übergibst. In welchem Umfang, sollte in Verträgen „immer“ bis aufs kleinste geregelt sein.
Wenn also vertraglich nichts geregelt ist, gilt allgemeines Recht zu Urheber/Nutzungsrechte.
Nur wie im Härtefall Gerichte das bewerten ist nochmal ein ganz anderer Schnack.
Letzlich ist es aber so, wie schon geschrieben, man beißt besser nicht in die Hand welche einen füttert.
Ich würde das Video nach Abklären der Musikrechte bei YT als „nicht gelistet“ hochladen und den Link auf Anfrage anbieten.
Tipp: Ein alleiniges Veröffentlichungsrecht seitens des Kunden kann ein solches „dezidiertes Nutzungsrecht“ sein. Das darfst Du dir auch gerne nach Verhandlung bezahlen lassen. Denn Du verzichtest damit auf Eigenwerbung/Referenz. Vorallem wenn Du auf Logo und Nennung verzichtest. ;)
das wird in jedem land ein klein wenig anders gehandhabt und unterliegt natürlich auch ständigen anpassungen an geänderte äußere verhältnisse und produktionsformen...Framerate25 hat geschrieben: ↑So 15 Dez, 2019 18:05 Und Du meinst vermutlich folgende Passage welche ich sinngemäß oben schon erwähnt habe.
Hast Du da möglicherweise eine Quelle/Link? Das würde ich mir gerne nochmal genauer ansehen. Dankemash_gh4 hat geschrieben: ↑So 15 Dez, 2019 18:46das wird in jedem land ein klein wenig anders gehandhabt und unterliegt natürlich auch ständigen anpassungen an geänderte äußere verhältnisse und produktionsformen...Framerate25 hat geschrieben: ↑So 15 Dez, 2019 18:05 Und Du meinst vermutlich folgende Passage welche ich sinngemäß oben schon erwähnt habe.
hierzulande drückt es sich jedenfalls u.u. so aus:
"Nicht geschützt ist eine rein handwerkliche, routinemäßige Leistung, die sich im Rahmen des Alltäglichen und Üblichen bewegt, ..."
Huch! -- meine persönliche beschäftigung mit diesem thema bzw. das letzte seminar über "urheberrecht für fotografen", das ich irgendwann einmal beim georg zanger als pressefotgraf besucht habe, liegt wirklich ewigkeiten zurück. ein paar ganz grundsätzliche anhaltspunkte bleiben halt hängen bzw. nimmt man trotzdem mit ins restliche leben...Framerate25 hat geschrieben: ↑So 15 Dez, 2019 19:26 Hast Du da möglicherweise eine Quelle/Link? Das würde ich mir gerne nochmal genauer ansehen. Danke
Das stimmt so nicht, denn Du kaufst die Lizensierung für das Projekt und nicht für die Känale oder Personen die es hochladen.-paleface- hat geschrieben: ↑So 15 Dez, 2019 14:52 Alleine Musiktechnisch wird es kompliziert wenn du 2x hochlädst.
Dann musst du ja 2x ne Lizenz erwerben.
Super, das beruhigt mich doch gleich wieder. Vielen Dank für deine Antwort!klusterdegenerierung hat geschrieben: ↑So 15 Dez, 2019 23:14Das stimmt so nicht, denn Du kaufst die Lizensierung für das Projekt und nicht für die Känale oder Personen die es hochladen.-paleface- hat geschrieben: ↑So 15 Dez, 2019 14:52 Alleine Musiktechnisch wird es kompliziert wenn du 2x hochlädst.
Dann musst du ja 2x ne Lizenz erwerben.
Wenn Du für Fiat einen Film gemacht hast und die Musik bezahlt wurde, kann sowohl dein Kunde als auch Du es hochladen.
Der Film bleibt der gleiche.
Zudem ist wohl eher nicht zu erwarten das ein üblicher Firmenfilm mehr als Millionen klicks bekommt. ;-)
Richtig, das versteh ich eben auch nicht. Hatte ihn versucht davon zu überzeugen dass es doch zusätzlich auf seine Firma aufmerksam macht wenn ich die Videos selbst posten werde, darauf wurde allerdings nie eingegangen. Anschließend gab es dann bezüglich der Bezahlung noch Probleme, also eine deutlich verspätete Zahlung nach mehrmaliger Aufforderung erst, weshalb ich nun um ehrlich zu sein auch keine weiteren Projekte mehr in dieser Hinsicht umsetzen möchte.klusterdegenerierung hat geschrieben: ↑So 15 Dez, 2019 23:23 Was ich allerdings völlig Sinnfrei finde ist, da gibt ein Kunde einen haufen Geld aus um auf seine Firma aufmerksam zu machen und am Ende argumentiert er das der Filmer nicht auch noch zusätzlich Werbung in seiner Sache machen darf weil das "Aufmerksamkeit raubt"
Sowas albernes habe ich noch nie gehört, will der Fahrzeuge verkaufen, oder auf Youtube für 10 Mark klicks generieren.
Bei der einstellung hätte ich das Filmchen nicht mal mehr posten wollen, aber die anderen Probleme deuten ja schon daraufhin das er nicht aus dem zwanstigsten Jahrhundert zu kommen scheint!
Das Logo hatte/habe ich ja nicht eingebunden, lediglich das der Firma. Es ist in keinster Weise zu erkennen wer die Videos erstellt hat.klusterdegenerierung hat geschrieben: ↑So 15 Dez, 2019 23:42 Einen Fehler hast Du aber begangen, der ihn vielleicht auch verärgert hat und man tunlichst lassen sollte,
denn wenn man schon für jemanden in Auftrag und für Geld einen Film erstellt, dann ist das dessen Film und dann gehört da ganz bestimmt kein Logo des Filmers rein, denn das ist ja nicht mehr wirklich dein Film.
Zudem sehe ich keinen Sinn darin wenn Du unterm Video den Kunden und dich als Produzent angibst.
Von so einer Logo Nummer wäre ich auch erstmal angepisst gewesen und hätte schlechte Laune bekommen, sorry.
Das Gegenteil aber auch nicht.
Danke dir auf jeden Fall! Ich lass es mir in einer ruhigen Minute nochmal durch den Kopf gehen bevor ich in der Hinsicht handel, ist den ganzen Ärger bestimmt nicht wert.klusterdegenerierung hat geschrieben: ↑So 15 Dez, 2019 23:47Das Gegenteil aber auch nicht.
Warum Du Dir jetzt unbedingt Ärger einfangen willst ist mir ein Rätsel, klingt aber in Summe ziemlich unprofessionell.
Lass die Finger davon und nehme einen anderen zum werben.