ok, wirst hier ja keine rechtsverbindliche juristische Beratung erwarten, aber:
Ja, da bist du absolut auf dem richtigen Weg. Jetzt muss du nur noch Autos, Häuser, Klamotten, Menschen sind sowieso ein heikles Thema und - bespielhaft für gestaltete und damit Rechten unterliegende Gegenstände - vielleicht Kaffeekannen weglassen. Oder kaschieren, wie immer du das nennst und machst.vobe49 hat geschrieben: ↑Di 03 Dez, 2019 13:44 Gibt es eigentlich eine "Befreiung" von der urheberrechtlichen Zwangsjacke, wenn man beispielsweise im Urlaub auf der Straße oder im Hotel einen kleinen Ausschnitt der Darbietung eines Künstlers/Musikers filmt und den fertigen eigenen Reisebericht mit diesem nur wenige Sekunden langen Stück dann bei YouTube veröffentlicht ? Ich hatte mal gehört, dass da wenige Sekunden unbedenklich wären. Zur Zeit versuche ich des Öfteren solche Abschnitte geschickt zu kaschieren, indem ich z. B. den Beitrag mit der "durchlaufenden" Vertonungsmusik (für die ich Rechte erworben habe) geschickt mische oder gerade an dieser Stelle kommentiere. Zumindest haben es dann die Programme schwerer, die die Videos nach Urheberrechtsverletzungen scannen :-(
Das ehrt Dich! Hoffe Du warst erfolgreich!