Wer braucht Reisevlogger? Wer hat das erfunden? Wozu? Bin fasziniert.goexplore123 hat geschrieben: ↑Mo 21 Mai, 2018 17:32 Oh man. Wer "erfindet" sowas... Also ist das sowas wie das AUS für alle Vlogger, die auch mal vor der Tür unterwegs sind oder gar Reisevlogger, oder?
Was zur Hölle soll sowas???
Welch ein sinnfreier Kommentar!dienstag_01 hat geschrieben: ↑Mo 21 Mai, 2018 17:37Wer braucht Reisevlogger? Wer hat das erfunden? Wozu? Bin fasziniert.goexplore123 hat geschrieben: ↑Mo 21 Mai, 2018 17:32 Oh man. Wer "erfindet" sowas... Also ist das sowas wie das AUS für alle Vlogger, die auch mal vor der Tür unterwegs sind oder gar Reisevlogger, oder?
Was zur Hölle soll sowas???
Bin ehrlich verwundert, dass du als Reisevlogger so wenig Respekt vor anderen Kulturen hast ;)goexplore123 hat geschrieben: ↑Mo 21 Mai, 2018 17:51Welch ein sinnfreier Kommentar!dienstag_01 hat geschrieben: ↑Mo 21 Mai, 2018 17:37
Wer braucht Reisevlogger? Wer hat das erfunden? Wozu? Bin fasziniert.
Sprich, wenn ich im Urlaub meine Familie vor irgendeinem Brunnen fotografiere und da andere Menschen einfach durch das Bild laufen oder das wilde Treiben der Shibuya Crossing in Tokio filme und das rein für mein Fotoalbum, bzw. für die Familie nutze, darf ich das bedenkenlos?
im ausland herrschen halt die gesetze, die vor ort gültig sind. die dsvgo bezieht sich auf europa und jedes land hat seine eigenen speziellen regeln. aber das war schon immer so.Tolden hat geschrieben: ↑Mo 04 Jun, 2018 19:00Sprich, wenn ich im Urlaub meine Familie vor irgendeinem Brunnen fotografiere und da andere Menschen einfach durch das Bild laufen oder das wilde Treiben der Shibuya Crossing in Tokio filme und das rein für mein Fotoalbum, bzw. für die Familie nutze, darf ich das bedenkenlos?
Tut mir leid, wenn ich Dir da widersprechen muss. Die reine Anfertigung einer Aufnahme war bisher nur verboten, wenn sie heimlich im "höchstpersönlichen Lebensbereich" erfolgte. Das war und ist strafbar gemäß § 201a StGB. In der freien Wildbahn konntest Du Menschen aufnehmen, so viel Du wolltest. Da wurde es dann erst ab Veröffentlichung spannend. Nicht aber im Badezimmer oder im Wohnzimmer mit Tele oder versteckter Kamera. Das war und ist ein Straftatbestand.rush hat geschrieben: ↑Mo 04 Jun, 2018 19:28 Man durfte faktisch noch nie einfach eine x-beliebige Person die klar erkennbar ist ungefragt fotografieren... unabhängig von der Veröffentlichung ist bereits das Anfertigen eines solchen Bildnis ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und kann und konnte von dieser unterbunden werden. Nicht erst durch Inkrafttreten der neuen Verordnung. Nur weiß das offenbar kaum jemand und schiebt das gern der neuen Verordnung zu... kann man machen, ist aber eben nicht ganz korrekt.
Offenbar hat sich der Inhalt verschoben... wie hießt das Doc? Vielen Dank!blickfeld hat geschrieben: ↑Fr 11 Mai, 2018 15:21 so, für die ganzen panikmacher mit dem siebten herzinfarkt und der zwölften panikquelle, hier mal was offizielles:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs ... afien.html
also schön weiter panik schieben, macht ja sinn ;).
Den Paragraphen den du anführst wird eher relevant wenn man sich fotografisch schon eher im Straftatbereich bewegt.Pianist hat geschrieben: ↑Mo 04 Jun, 2018 19:37Tut mir leid, wenn ich Dir da widersprechen muss. Die reine Anfertigung einer Aufnahme war bisher nur verboten, wenn sie heimlich im "höchstpersönlichen Lebensbereich" erfolgte. Das war und ist strafbar gemäß § 201a StGB. In der freien Wildbahn konntest Du Menschen aufnehmen, so viel Du wolltest.rush hat geschrieben: ↑Mo 04 Jun, 2018 19:28 Man durfte faktisch noch nie einfach eine x-beliebige Person die klar erkennbar ist ungefragt fotografieren... unabhängig von der Veröffentlichung ist bereits das Anfertigen eines solchen Bildnis ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und kann und konnte von dieser unterbunden werden. Nicht erst durch Inkrafttreten der neuen Verordnung. Nur weiß das offenbar kaum jemand und schiebt das gern der neuen Verordnung zu... kann man machen, ist aber eben nicht ganz korrekt.
Matthias
Hallo,Pianist hat geschrieben: ↑Mo 04 Jun, 2018 19:53 Das Dokument wurde depubliziert. Ich vermute, dass das BMI sich inzwischen nicht mehr so ganz sicher ist, ob die darin gemachten Aussagen richtig sind. Auf meine Nachfrage habe ich fast zwei Wochen später nur noch ein paar Textbausteine und Links bekommen, die allesamt nicht unsere Fragen beantworten.