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Zu Hintergrund:
Wir wollten einen Trailer zeigen/vorführen und haben auch die Rechte dazu.
Auf der DVD gibt es den Trailer in Englisch aber guter Qualität und im Web auf Deutsch aber in schlechter Qualität.
Meine Idee ist es jetzt beide Quellen zu kombinieren Video von DVD, Ton aus Web und den „neuen“ Clip zu zeigen (aber Bedenken wegen unklarer Rechtslage)
Wie stelle ich das an ohne gleich rechtliche Probleme zu bekommen? Hat jemand eine Idee?
Am besten den Rechteinhaber von dem du auch die anderen rechte hast nachfragen ob du das darfst. Ich verstehe nicht ganz wieso du da nicht einfach auch den deutschen Trailer beantragst?
Hg
Florian
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Es genügt nicht, keinen Plan zu haben. Man muss auch unfähig sein, ihn umzusetzen.
Für mich ganz klar, du hast die Rechte (das schreibst du) diesen Trailer (Inhalt) vorzuführen. Ist eine explizite Beschränkung auf die Vorführ-Qualität ausgesprochen worden, oder ähnliche Einschränkungen? (ja, das kommt durchaus vor). Wenn nicht, dann spricht nichts dagegen, denn das, was am Ende steht, ist ja inhaltlich für dich/euch prinzipiell freigegeben. Diese Version existiert ja. Du musst natürlich sicher sein, dass der Trailer auch gleich ist.
Dennoch würde ich nach einer 'fertigen' Version fragen, alleine schon aus Bequemlichkeit.
Wenn du ein Kopierschutz umgehst (auf der DVD steht ja ob diese Kopiergeschützt ist), dann ist das rechtich nicht korrekt - das ist klar. Aber mach dir nicht in die Hose, wenn der Rechteinhaber das Material, was auf der DVD enthalten ist für dich freigegeben hat, dann wird er dich ja nicht verklagen :) Das ist keine Rechtsberatung....ich spreche nur aus eigener Erfahrung mit nahmhaften Rechteninhabern und großen Werbeagenturen, wo es selten Zeit für solche Rückfragen gibt, wird es genau so wie du es vor hast gehandhabt (oft aber so richtig dreißt, dass einem Juristen der Atem stockt, aber das ist die risikobereitschaft höher, weil da das Geld wichtiger ist als Rechte).
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