Ich denke solange kein Geld mit der Vorführung verdient wird, ist auch das zulässig. Schließlich finden 100.000fach in Deutschland derartige Vorführungen im Sozialbereich, Sportvereinen, Pfarrgemeinden, Vortragsveranstaltungen etc. ohne einem geschäftlichen Charakter statt. In diesen Fällen der nichtkommerziellen Nutzung kann man sich auf das Gewohnheitsrecht berufen, genauso wenn da jemand über 10Jahre hinweg über einen Privatweg latscht.Während also der Schüler, der einen Film im Jugendzentrum präsentiert noch GEMA-pflichtig ist, ist diese Schuld bei einer Präsentation auf YouTube jetzt offensichtlich abgegolten.
Ich denke solange kein Geld mit der Vorführung verdient wird, ist auch das zulässig. Schließlich finden 100.000fach in Deutschland derartige Vorführungen im Sozialbereich, Sportvereinen, Pfarrgemeinden, Vortragsveranstaltungen etc. ohne einem geschäftlichen Charakter statt. In diesen Fällen der nichtkommerziellen Nutzung kann man sich auf das Gewohnheitsrecht berufen, genauso wenn da jemand über 10Jahre hinweg über einen Privatweg latscht.Während also der Schüler, der einen Film im Jugendzentrum präsentiert noch GEMA-pflichtig ist, ist diese Schuld bei einer Präsentation auf YouTube jetzt offensichtlich abgegolten.
Klick-KlickJeder Musiker weiß, dass bei der Aufführung von Werken anderer Musiker GEMA-Gebühren anfallen, denen man nur entgeht, wenn man aus einem Konzert eine karitative Veranstaltung macht.
falsch, Gewinnerzielungsabsicht ist nicht notwendig;Bruno Peter hat geschrieben:(...) Ich denke solange kein Geld mit der Vorführung verdient wird, ist auch das zulässig. (...)
irrelevant für die GEMA-Pflicht, ganz zu schweigen von den urheberrechtlichen Aspekten: jeden Tag fahren auch Tausende Besoffene auf den Straßen, ohne daß es dadurch legal wird;Bruno Peter hat geschrieben:(...) Schließlich finden 100.000fach in Deutschland derartige Vorführungen im Sozialbereich, Sportvereinen, Pfarrgemeinden, Vortragsveranstaltungen etc. ohne einem geschäftlichen Charakter statt. (...)
... das nenne ich mal mit Verlaub die Mutter der Rechtsunkenntnis;Bruno Peter hat geschrieben:(...) In diesen Fällen der nichtkommerziellen Nutzung kann man sich auf das Gewohnheitsrecht berufen, genauso wenn da jemand über 10Jahre hinweg über einen Privatweg latscht.(...)
... und genau diesen Dummfug ("kostenlose Reklame") lese ich immer wieder, nämlich dann, wenn ich wieder einmal meine Fotos auf fremden Websites entdecke, wo sie ungefragt und ungenehmigt verwendet werden. Ich kriege dann so etwas als Antwort auf meine Aufforderung, das zu unterlassen - manchmal mit ein paar verbalen Entgleisungen geschmückt.Bruno Peter hat geschrieben:(...) Wenn dann auch im Video die Quellen angegeben werden, dann ist das ja sogar vom Nutzen für die Urheber der Musik, unbezahlbare kostenlose Reklame nach dem Schneeballsystem...
Das ist falsch, die Musik ist ja mit dem Kaufpreis bezahlt worden.Die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke ist ohne Genehmigung des Rechteinhabers und ggf. Zahlungen an die GEMA nicht erlaubt.
Nein, Du hast nicht die Musik bezahlt, sondern eine bestimmte Nutzungsberechtigung. Dazu zählt normalerweise nur das Anhören im privaten Bereich, so gut wie nie jedoch das Verwenden in einem Video, das dann irgendwo veröffentlicht wird.Bruno Peter hat geschrieben:(...) Das ist falsch, die Musik ist ja mit dem Kaufpreis bezahlt worden. (...)
Bruno Peter hat geschrieben: ...Das mit dem GEMA-Verein...
Kann er gerne machen...Was würdest du sagen, Bruno, wenn jemand deinen YouTube Film mit seinem eigenen Gedudel unterlegen und es als Johanns Musikvideo veröffentlichen würde?
Das genau ist der Punkt. Es ist ein Unterschied, ob man über Sinn und Gerechtigkeit von Gesetzen diskutiert, oder über ihre Anwendung im Falle eines Rechtsstreits. In dieser Diskussion vermischen sich diese Aspekte.Bruno Peter hat geschrieben:Juristen intepretieren das Recht ohne eigener Meinung.
Und da diese Musik-CD alleine mir gehört, kann ich sie auch vernichten und in den gelben Sack stecken...Fakt ist, dass man mit dem Kauf einer Musik-CD nur das Recht erwirbt, sie in einem nicht-öffentlichen Umfeld anzuhören.
für diejenigen, die ihre Videos für lau untertiteln wollen, sicherlich.Bruno Peter hat geschrieben:Das mit dem GEMA-Verein ist doch für viele Seiten sehr ärgerlich!
Wenn die zulässigen Nutzungsarten Dir "nicht passen" oder "nicht genügen", dann kaufe sie nicht.Bruno Peter hat geschrieben:Ich kaufe eine Musik-CD und dann möchte ich sie nutzen wie es mir paßt.
Von Äpfeln und Birnen hast Du schon mal gehört, oder? Entweder bist Du ein Troll oder ... in jedem Falle: schleich Dich!Bruno Peter hat geschrieben:wie beim Autokauf. Dort muß ich pro km auch keine weiteren Urheberrechte an das Herstellerwerk für das Auto zahlen.
Ich ducke mich aus dieser Diskussion nicht weg. Allerdings ist für Dein "Problem" eine ganz andere Branche zuständig. Du kannst zum Beispiel an Deinen BT-Abgeordneten schreiben. Oder an die GEMA. Du kannst auch sehr gerne ausprobieren, was Dir passieren wird, wenn Du Urheberrechte nicht beachtest.Bruno Peter hat geschrieben:Setze Dich doch mal dafür ein Du Jurist und duck Dich nicht weg!
... das ist dann sicherlich der Grund, warum Du auf der Homepage einen Link auf eine juristische Seite hast, gelle?Bruno Peter hat geschrieben:Ich kenne Deine "Kollegen" samt "Gutachter" und "Schiedrichter" sehr gut. Ihr kocht ein eigenes Süppchen parallel zum Staat...
... das ist dann sicherlich der Grund, warum Du auf der Homepage einen Link auf eine juristische Seite hast, gelle?Bruno Peter hat geschrieben:Ich kenne Deine "Kollegen" samt "Gutachter" und "Schiedrichter" sehr gut. Ihr kocht ein eigenes Süppchen parallel zum Staat...