Hallo Reinhold,RK hat geschrieben:ja mit dem Datenverlust ist nicht das Thema , der Film ist ja noch vorhanden , der Schaden liegt ja anders, hier geht es einzig um erbrachte Arbeitsleistung , die dann bezahlt wird , bin ja Unternehmer , aber nicht dem Kunden in Rechnung gestellt werden kann .
mfg Reinhold
Ich kann verstehen, dass du diese Kosten gerne wieder hereinholen möchtest, aber auch ich sehe schwarz. Klar hast du Anspruch auf eine neue, einwandfrei funktionierende Festplatte – alles andere jedoch wird dir kein Händler/Hersteller ersetzen (müssen).RK hat geschrieben:...hier geht es einzig um erbrachte Arbeitsleistung , die dann bezahlt wird...
Und?smooth-appeal hat geschrieben:mich würde das jetzt schonmal interessieren wie es aussieht wenn der Hersteller XX Jahre Datenhaltbarkeit garantiert.
Im Dunkeln ja aber gleichbeibende Temperatur und Luftfeuchte kann ich mir kaum vorstellen. Das variiert ja immer um 10-30% je nach Wetterlage und Jahreszeit. Also hat er wohl keinen Anspruch darauf wenn diese Kriterien stimmen.Maik hat geschrieben:Und?smooth-appeal hat geschrieben:mich würde das jetzt schonmal interessieren wie es aussieht wenn der Hersteller XX Jahre Datenhaltbarkeit garantiert.
Bei gleichbleibender Luftfeuchte/Temperatur und im Dunkeln nach Herstellerspzifikation gelagert?
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Viele Grüße,
M.