pat16 hat geschrieben:Jedes deutsche Kopierwerk wird einen Gemanachweis verlangen.
So ähnlich. Die Presswerke wollen eine Anti-Piraterie-Rechteerklärung unterschrieben haben, das hat aber eher mit dem "geistigen Eigentum" an den Inhalten der DVD zu tun und nur sekundär mit den darin verwendeten Musikstücken.
Gemamäßig sieht das wie folgt aus: Man holt zunächst mal vom jeweiligen Musikverlag das Recht zur Benutzung ein. Ob da Lizenzgebühren verlangt werden oder nicht, hängt vom Verhandlungsgeschick ab. Dann hat man einen Vertrag oder eine Bescheinigung von dem Verlag, dass er das Recht zur Benutzung im eigenen Namen vergeben hat. Nach der Pressung schickt man gemeinsam mit einer Kopie des Vertrages oder der Bescheinigung eine Liste an die Gema, woraus der Titel des Filmes, die Länge, die verwendeten Stücke und die verwendete Länge der Stücke hervorgeht. Daraus kann man dann nämlich die Gema-Spieldauer in Prozenten ausrechnen, weil sich dann die Mindestvergütung reduziert.
Beispiel: DVD nach Tarif VR-BT H2. Der Film ist 10 Minuten lang und es sind verschiedene Stücke drin verwendet worden, für die man sich vom Verlag das Benutzungsrecht geholt hat. Die Musik ist insgesamt 5 Minuten lang, hat also einen Gema-Anteil von 50 Prozent. Die Mindestvergütung beträgt bei diesem Tarif 31 Cent pro DVD. Gehen wir von einer Auflage von 500 Stück aus. Da wären an sich 155 EUR zu zahlen. Weil der Gema-Anteil aber nur 50 Prozent beträgt, reduziert sich der Rechnungsbetrag auf etwa 77,50 EUR.
Das Presswerk schickt übrigens immer Kontrollmitteilungen an die Gema, so dass dort in der Direktion Industrie in München genau geprüft wird, ob man seine Meldung vergessen hat.
Es gibt ja auch gemafreie Anbieter, aber meine Meinung über diese Leute habe ich hier schon ausführlich dargelegt.
Matthias