Bis jetzt erkenne ich noch keine GEMA-Pflicht. Wenn Du uns noch sagst, was beim Schnitt passiert?! Insebsondere ob dort GEMA-Pflichtiges Musikmaterial verwendet wird. Solltest Du nur eine Kopie für das Brautpaar erzeugen, liegt in diesem Sinne erstmal keine tatsächliche Veröffentlichung vor. GEMA wird nur dann fällig, wenn Du GEMA-Pflichtiges Material tatsächlich verwendest und es auch veröffentlichst.Anonymous hat geschrieben:Hallo,
eine Wissenslücke die noch gerne beseitigt werden möchte ;).
Wird die GEMA-Gebühr für mich fällig, wenn ich z.B. eine Hochzeit filme, jedoch den Schnitt und Vertonung eine andere Person übernehmen würde. Das Endprodukt wird jedoch an Endkunden von mir geliefert. Sprich ich rechne mit dem Kunden sowie mit dem Schnittstudio selbst ab. Was logisch erscheinen würde ist, dass derjenige der den Schnitt und Nachvertonung übernimmt, sich auch um GEMA kümmern muss, sehe ich das richtig ?
Gruss
Alex
Mach Dir keine Sorgen. Sie sind da, Du siehst sie nur nicht. Ich frage mich, ob die hier nicht ohnehin regelmäßig lesen und nur darauf warten, endlich mal zuschlagen zu können :-)Markus hat geschrieben:Wir brauchen dringend mehr Fachanwälte für Urheberrechtsfragen hier bei SlashCAM! ;-)
Ich glaube, das werden wir nie erfahren, denn wo zugeschlagen wurde, ist kein (Geld für einen) Internet-Anschluss mehr... ;-)StefanS hat geschrieben:Ich frage mich, ob die hier nicht ohnehin regelmäßig lesen und nur darauf warten, endlich mal zuschlagen zu können :-)