Sennheiser MKH 50. Überlege gerade ob ich es nicht einfach liegen lasse. Irgendwann braucht man es vielleicht doch mal. Und der Neupreis scheint die letzten 2 Jahre gestiegen zu sein.
Das ist leider eine ganz nervige Sache.
Du hast schon zu viele Mikrofone :-)
Danke für die Aufklärung.
Ja, stimmt schon... :-)
Direkt anschließend nicht, das wäre missbräuchlich. Da gab es mal ein Urteil, dass in einem solchen Fall mindestens sechs Monate dazwischenliegen müssen. Wobei ich mich frage, woher der Käufer sowas überhaupt wissen soll...berlin123 hat geschrieben: ↑Mo 27 Jan, 2025 20:26 Mir kommt gerade die Option in den Sinn, dass man ja auch in den Privatbesitz übernehmen kann? Dann müsste man ebenfalls die USt des Zeitwertes ans Finanzamt überweisen, aber man käme um die Gewährleistung rum, wenn man anschliessend an privat verlauft?
Ich hatte das auch in Betracht gezogen mit der 6 Monate Abstandsregel mit meiner kompletten GH5 Ausstattung, aber irgendwie hatte das Finanzamt was dagegen wenn man das zu häufig tut, diese Option sozusagen nur für diesen Zweck nutzt.Pianist hat geschrieben: ↑Mo 27 Jan, 2025 20:27
Direkt anschließend nicht, das wäre missbräuchlich. Da gab es mal ein Urteil, dass in einem solchen Fall mindestens sechs Monate dazwischenliegen müssen. Wobei ich mich frage, woher der Käufer sowas überhaupt wissen soll...berlin123 hat geschrieben: ↑Mo 27 Jan, 2025 20:26 Mir kommt gerade die Option in den Sinn, dass man ja auch in den Privatbesitz übernehmen kann? Dann müsste man ebenfalls die USt des Zeitwertes ans Finanzamt überweisen, aber man käme um die Gewährleistung rum, wenn man anschliessend an privat verlauft?
Matthias
Ich würde sowas behalten, da der Wertverlust bei hochwertigen und bekannten Artikeln eher gering ist. Genauso gute Objektive (mit aktuellen Mounts) und hochwertige Stative.
Ja das ist der beste Weg, alles andere hat gewisse Risiken.Pianist hat geschrieben: ↑Di 28 Jan, 2025 12:55 Daher verkaufe ich nicht mehr benötigte Technik nicht an privat, sondern entweder an Profis oder an MPB. Als ich vor zwei Jahren bei MPB die C 300 mk iii gekauft habe, gab ich denen allen möglichen Kram in Zahlung, einschließlich einer FS 5ii. Privat hätte man sicher etwas mehr rausgeholt, aber eben auch die Gewährleistung an der Backe gehabt.
Vielleicht wäre es in so einem Fall sinnvoll, die Kamera aus dem Betriebsvermögen herauszunehmen und dann als Privatmann an privat ohne Gewährleistung zu verkaufen.
Schutz vor versteckten Mängeln:Bildlauf hat geschrieben: ↑Di 28 Jan, 2025 12:09 Ich finde diese Regelung wirklich schwierig.
Ein selbstständiger Programmierer müsste seinen Computer auch mit Gewährleistung verkaufen, ein Schlossermeister müsste seinen runtergerockten Ducato ebenfalls mit Gewährleistung verkaufen an privat.
Vielleicht weiß ja jemand, wo der tiefere Sinn darin ist? Weil man handelt ja nicht mit diesen Gütern, sondern nutzt sie nur.
Warum kann man es gesetzlich nicht so verankern, daß jeder Unternehmer gesetzlich verpflichtet ist, seine Arbeitsgeräte als gewerblich genutzte Geräte in einer Annonce zu deklarieren. Dann sind doch die Verhältnisse klar, und dann kann der Verbraucher selbst entscheiden ob er kauft aufgrund der Informationen. Ich denke das ist genug Verbraucherschutz.
Die Preise würden sich dann entsprechend einpendeln, aber man hat die 14 Tage Rücktrittsrecht und Gewährleistungssache vom Hals.
Ist doch absurd, daß man als Filmer/Fotograf zb dann Gewährleistungsansprüche von hoch technischen Geräten abwickeln muss.
Ich verkaufe zb eine 5 Jahre alte GH5 an privat und soll darauf dann noch ein Jahr Gewährleistung geben? Ich verstehe es nicht.
Das ist in Deutschland ganz genauso.freezer hat geschrieben: ↑Di 28 Jan, 2025 15:20 Ich weiß ja nicht wie das bei euch in Deutschland geregelt ist, aber wenn ich bei uns ein Betriebsmittel aus meinem Unternehmen rausnehme und in meinen Privatbesitz überführe, dann hat das steuerliche Auswirkungen:
Der Gegenstand (z. B. Kamera) muss zum Zeitpunkt der Überführung in den Privatbesitz bewertet werden. Der Wert ergibt sich aus dem aktuellen Marktwert oder dem Restbuchwert (falls das Betriebsmittel noch in der Bilanz steht).
Restbuchwert: Das ist der Anschaffungswert minus der bisherigen Abschreibungen.
Marktwert: Falls der Gegenstand bereits vollständig abgeschrieben ist, zählt der geschätzte Marktwert (z. B. was Du auf einer Plattform wie eBay dafür bekommen würdest).
Steuerliche Auswirkungen - Einnahme des Unternehmens:
Die Überführung in den Privatbesitz gilt als Entnahme und wird steuerlich so behandelt, als hättest Du das Betriebsmittel verkauft. Der festgestellte Wert wird in der Buchhaltung als Einnahme verbucht.
Darauf können Einkommensteuer und ggf. Umsatzsteuer anfallen.
Umsatzsteuerpflicht:
Falls Du das Unternehmen umsatzsteuerpflichtig betreibst, musst Du auf den Entnahmewert Umsatzsteuer berechnen und ans Finanzamt abführen. Die Kamera wird dann so behandelt, als hätte das Unternehmen sie an Dich verkauft.
wie Du es für Österreich beschrieben hast ist es bei uns meine ich auch.
Kann ich gut nachvollziehen, aber ob ein Privatkäufer von einem Privatverkäufer über den Tisch gezogen wird oder ein Privatkäufer von einem gewerblichen Verkäufer über den Tisch gezogen wird, es ist ja der gleiche Mechanismus.freezer hat geschrieben: ↑Di 28 Jan, 2025 15:26
Schutz vor versteckten Mängeln:
Viele Käufer haben nicht das technische Wissen, um den Zustand eines Geräts umfassend zu beurteilen. Ohne Gewährleistung könnten Verkäufer defekte oder verschlissene Geräte als "einwandfrei" verkaufen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.
Missbrauch durch unseriöse Verkäufer:
Betrüger könnten absichtlich Geräte verkaufen, die gravierende Mängel aufweisen, und sich darauf berufen, dass es "keine Gewährleistung" gibt.
Fairness und Vertrauen:
Die Gewährleistung schafft ein Mindestmaß an Sicherheit, dass Käufer nicht völlig im Dunkeln tappen und auf eigene Kosten Reparaturen oder Ersatz leisten müssen.
Verstehe ich.Bildlauf hat geschrieben: ↑Di 28 Jan, 2025 15:36 Kann ich gut nachvollziehen, aber ob ein Privatkäufer von einem Privatverkäufer über den Tisch gezogen wird oder ein Privatkäufer von einem gewerblichen Verkäufer über den Tisch gezogen wird, es ist ja der gleiche Mechanismus.
Schwarze Schafe gibt es immer.
Aber wenn ich mit besten Wissen und Gewissen einen funktionsfähige GH5 verkaufe (Beispiel) und dann geht sie kaputt, ich finde es schwierig dafür Gewährleistung geben zu müssen.
Ich war ja nicht in Kenntnis davon. Man ist ja kein Händler und vor allem kein Kameratechniker.
Das könnte auch auf den Käufer zutreffen. Gebraucht einwandfreie Ware kaufen und dann komplett oder einzelne Teile tauschen und als defekt deklarieren. Passiert auf Ebay sicherlich täglich unzählige Male.
MrMeeseeks hat geschrieben: ↑Di 28 Jan, 2025 16:43
Das könnte auch auf den Käufer zutreffen. Gebraucht einwandfreie Ware kaufen und dann komplett oder einzelne Teile tauschen und als defekt deklarieren. Passiert auf Ebay sicherlich täglich unzählige Male.
Und wer schützt den Verkäufer wenn der Käufer der absolute Trottel ist und seinen neuen Kauf nach 3 Tagen auf den Betonboden knallen lässt?
Und in einer Zeit in der Zeug so gebaut wird bei dem eine lange Funktion überhaupt nicht vorgesehen ist, wäre es schwachsinnig noch selber Gewährleistung einzuräumen. Da kauft man ein runtergenudeltes Smartphone und erwartet eine Gewährleistung wie bei einem Neugerät.
Wenn ich etwas gebraucht kaufe und es nach einigen Wochen kaputt geht dann bin ich absolut selber schuld. Jeder sollte 3 Gehirnzellen kombinieren können und sich mal kurz über den Artikel informieren für den man Geld ausgeben möchte. Ist es nicht möglich den genauen Zustand vor Ort zu ermitteln dann muss man sich das Zeug halt neu kaufen.
Man fragt sich auch wie Leute leere Kartons von Grafikkarten oder Smartphones für hunderte Euro bei Ebay ersteigern können, weil sie schlicht und einfach Idioten sind die keine 3 Sätze der Beschreibung lesen können oder eher wollen. Sehe keinen Grund die Unfähigkeit anderer Leute in meinen Verkauf mit einzubeziehen.
Das ist aber der wichtige Unterschied. Völlig klar ist, wenn ich ein Gewerbe als Gebrauchwagenhändler betreibe, muss ich bei verkauften Autos an privat für versteckte Mängel dieser Autos haften. Aber nur weil ich Gewerbetreibender bin, kann ich nicht für einen Schreibtisch haften, die ich aus meinem Büro an privat verkaufen möchte. Das hat nichts mit Verbraucherschutz zu tun.
Nö überhaupt nicht - du trägst alle Risiken selbst, wenn du was gebrauchtes kaufst - es sei denn der Verkäufer ist zufällig selbständig (und ich meine jetzt nicht als Gebrauchtwarenverkäufer).
Kein Wunder, daß bei der Gesetzeslage bei vielen irgendwelche Geräte offiziell "kaputt oder verloren gegangen" sind, und dann von der Ehefrau privat verkauft wurden.pillepalle hat geschrieben: ↑Di 28 Jan, 2025 18:07 Dinge können ja auch kaputtgehen, verloren gehen, oder schlicht nicht mehr nutzbar sein, weil sie zu alt sind, oder sich die Arbeitsweise geändert hat. Aber im Prinzip ist es natürlich am einfachsten an andere professionelle Nutzer weiter zu verkaufen.
Und warum ist das bei der selben Person, wenn sie das selbe Mikro privat verkauft nicht der Fall.pillepalle hat geschrieben: ↑Di 28 Jan, 2025 19:01 Im Falle einer Fehlinvestition, also wenn man etwas kauft was man am Ende nicht nutzt, muss man eben damit klarkommen das man vom Gesetz beim Wiederverkauf als Kaufmann/Gewerbetreibender behandelt wird.