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Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden



Filmen als Beruf: Hier geht´s um Themen wie: Tarifliches, Kundenkommunikation, Abnahmen und wieviel man für bestimmte Aufträge verlangen kann
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Jerry
Beiträge: 13

Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Beitrag von Jerry »

Hallo,

ich möchte bitte nach etwas fragen. Ich habe ein Job (Hauptjob 5Tage/Woche) und dazu möchte ich mich selbständig als Videograf/Videoeditor (Nebenjob) anmelden.

Was ist bitte die einfachste Möglichkeit für mich. Ich möchte kein grosses Business machen und deswegen möchte ich nicht so viel Büroarbeit (Bürokratie) machen.

Ich nehme manchmal Konzerte von Kumpel auf und deswegen habe ich die Idee bekommen, dass ich die Leistung auch fremde Bands anbiete etc.

Freiberufler geht nicht. Dann habe ich noch folgende Möglichkeiten gefunden:

Kleingewerbe X Kleinunternehmer

Ich habe es gegooglet, aber ich habe festgesstelt, dass man beide Termine sehr oft vermischt und viele Sachen im Internet nicht stimmen.

Ist kleingewerbe das richtige für mich?
- Ist Kleinunternehmerregelung hier auch möglich?
- Statt der doppelten Buchführung reicht beispielsweise eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR)
- Wohin muss ich mich noch ausser Gewerbeamt und Finanzamt anmelden?

Vielen Dank.



macaw
Beiträge: 1262

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Beitrag von macaw »

Jerry hat geschrieben: Do 23 Nov, 2023 23:30 Ist kleingewerbe das richtige für mich?
- Ist Kleinunternehmerregelung hier auch möglich?
- Statt der doppelten Buchführung reicht beispielsweise eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR)
- Wohin muss ich mich noch ausser Gewerbeamt und Finanzamt anmelden?

Vielen Dank.
Ich will kein Pessimist sein und auch nicht zu irgendwelchen dummen Aktionen raten die das Zahlen der Steuer betreffen o.ä. - aber um welche Summen ging es bzw. wird es am Ende hier gehen (das ist eine rhetorische Frage). Denn es sollte Dir bewusst sein, daß wenn am Ende so wenig Umsatz gemacht wird, daß durch die Ausgaben nix oder so gut wie nix übrig bleibt, Dir das Finanzamt bald den Laden wegen fehlender Gewinnerzielungsabsichten und daher "Liebhaberei" wieder abmeldet...



pillepalle
Beiträge: 8581

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Beitrag von pillepalle »

Jerry hat geschrieben: Do 23 Nov, 2023 23:30 Ich habe es gegooglet, aber ich habe festgesstelt, dass man beide Termine sehr oft vermischt und viele Sachen im Internet nicht stimmen.
Das Internet ist auch keine besonders zuverlässige Quelle. Informiere Dich lieber bei den Ämtern selber, oder suche Dir jemanden der Ahnung davon hat. Normalerweise brauchst Du als Kleinunternehmer keine Gewerbeanmeldung, solange Dein Gewinn unter 24.500,-€ pro Jahr liegt. Beim Finanzamt musst Du Dich natürlich schon Anmelden und im ersten Jahr eine Schätzung Deines Einkommens angeben. Und ja, für eine EÜR reicht eine einfache Buchführung.

VG
Meine Lieblingsfilme:
Es war ein Mahl in Amerika
Molkerei auf der Bounty
Dune - Der Würstchenplanet



dienstag_01
Beiträge: 13477

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Beitrag von dienstag_01 »

Man kann das doch einfach als Nebenjob machen, ganz ohne Anmeldung. Erst wenn man mehr als 520 Euro pro Monat damit verdient, muss man Sozialversicherung bezahlen.



DAF
Beiträge: 1202

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Beitrag von DAF »

pillepalle hat geschrieben: Fr 24 Nov, 2023 01:12 ... brauchst Du als Kleinunternehmer keine Gewerbeanmeldung
Wo steht das?
Grüße DAF



Cinemator
Beiträge: 938

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Beitrag von Cinemator »

Falls du mehr umsetzen willst: Beim Finanzamt anmelden, Steuernummer geben lassen mit dem Hinweis, dass du wegen Abschreibungen und anderer Kosten im ersten Jahr noch keinen Gewinn erwartest. So vermeidest du Steuervorauszahlungen. Umsatz-/Vorsteuerfrage wäre auch zu klären für eigene Rechnungen und Anschaffungen. Bei Gewerbeanmeldung bekommst du zudem nette Post von der Handels-/Handwerkskammer mit beiliegendem Zahlschein. Im Folgejahr EÜR erstellen, alles elektronisch bei ELSTER. Bürokratie fällt immer an.
Er: Was ist mit dir? Sie: Nichts, was du ändern könntest. (Casablanca)



pillepalle
Beiträge: 8581

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Beitrag von pillepalle »

DAF hat geschrieben: Fr 24 Nov, 2023 09:36
pillepalle hat geschrieben: Fr 24 Nov, 2023 01:12 ... brauchst Du als Kleinunternehmer keine Gewerbeanmeldung
Wo steht das?
Musst Du schon selber herausfinden 😅Nicht jeder Kleinunternehmen ist auch ein Gewerbetreibender. Unter einem gewissen Einkommen besteht keine Meldepflicht.

VG
Meine Lieblingsfilme:
Es war ein Mahl in Amerika
Molkerei auf der Bounty
Dune - Der Würstchenplanet



soulbrother
Beiträge: 397

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Beitrag von soulbrother »

Oh, wie ich sehe, Ist es hier nicht besser als im übrigen Internet, mit den korrekten Tipps.
Als ich meine Selbstständigkeit als Werbefotograf gestartet hatte , hab ich aber auch genug seriöse Infos bei den seriösen sites gefunden.
Das waren aber niemals Foren, wo eben jede/r sie eigene Meinung schreiben kann.
Und wenn Du es nicht schaffen solltest, diese Infos zu finden und das "Foren-Geplapper" davon zu separieren, dann könnte das selbstständige Unternehmertun noch viele Stolperfallen bereithalten.
Wenn Du es wirklich richtig machen willst, dann plane erstmal eine Lernphase.
Wenn ich später am PC bin, such ich ein paar hilfreiche Links raus.



DAF
Beiträge: 1202

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Beitrag von DAF »

pillepalle hat geschrieben: Fr 24 Nov, 2023 09:43 ...
Musst Du schon selber herausfinden 😅Nicht jeder Kleinunternehmen ist auch ein Gewerbetreibender. Unter einem gewissen Einkommen besteht keine Meldepflicht.

VG
Brauch ich nicht. Denn ich behaupte:
Alle selbständigen u/o freiberuflichen Einkünfte müssen angemeldet werden.
Grüße DAF



Jott
Beiträge: 21815

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Beitrag von Jott »

Steuerberater?

Ein Forum ist für solche Themen nicht soooo geeignet - wie man sieht, weiß jeder was anderes.



Bluboy
Beiträge: 4412

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Beitrag von Bluboy »

Das Gewerbeamt, meldet jede Gewerbeanmeldung/abmeldung ans Finanzamt, die schicken dann einen halben Zentner Formulare zum ausfüllen.
da muß man also nicht tätig werden.



dienstag_01
Beiträge: 13477

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Beitrag von dienstag_01 »

Kleinunternehmerregelung heißt, daß man über einen gewissen Zeitraum (3Jahre?) bis zu einem bestimmten Umsatz (17.000 Euro?) und einen bestimmten Gewinn (?) die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kann (nicht muß). Damit ist man von der Mehrwertsteuer befreit. D.h. alle Rechnungen ohne Mehrwertsteuer stellen, keine Umsatzsteuerabrechnung beim Finanzamt machen - Vorteil (und damit keine Umsatzsteuervorauszahlungen geltend machen können - das ist der Nachteil).
Auch die Kleinunternehmerregelung wird also nicht angemeldet.
(Man muß auch kein Gewerbe anmelden.)



rainermann
Beiträge: 1722

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Beitrag von rainermann »

Wenn man es ernst mein, Steuerberater. Alles andere ist ins Blaue geschossen. Und manchmal trifft's dann das Finanzamt, das da keinen Spaß versteht. Reicht ja erst einmal eine Beratung.



Pianist
Beiträge: 8405

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Beitrag von Pianist »

Es gibt außerdem pfundweise Info im Internet für angehende Solo-Selbständige, sogar bei Ver.di gibt es Leute, die sich um diese Zielgruppe kümmern. Die Basics sind ja immer gleich, hat also nicht mal was mit Filmerei zu tun...

Unter http://www.selbststaendigen.info gibt es eine FAQ, die mal aus dem "Ratgeber e-Lancer" von Goetz Buchholz entstand.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



soulbrother
Beiträge: 397

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Beitrag von soulbrother »

Ich hätte da noch ein paar Fragen:
1. Warum denkst Du Freiberufler ist keine Option?
2. Hast Du grundsätzlich irgendwie "Bock" auf Buchhaltung, EÜR, Abschreibungen, Steuermeldungen, Elster und alles was zu einem Unternehmertun dazugehört?
3. Mit wieviel Umsatz/Gewinn rechnest Du grob pro Jahr?
4. Hast Du bereits über eine Art "kleiner Businessplan" nachgedacht?



klusterdegenerierung
Beiträge: 27429

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Beitrag von klusterdegenerierung »

DAF hat geschrieben: Fr 24 Nov, 2023 09:36
pillepalle hat geschrieben: Fr 24 Nov, 2023 01:12 ... brauchst Du als Kleinunternehmer keine Gewerbeanmeldung
Wo steht das?
Als gewöhnlicher Selbstständiger mit einer Dienstleistung x, braucht man nicht zwingend ein Gewerbe, man reicht seine Rechnungen ein, oder gibt sie beim Steuerberater ab und ab der ersten Einreichung bekommt man eine Steuernummer. fettich.
"Was von Natur aus flach ist, bläht sich auf!"



Jerry
Beiträge: 13

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Beitrag von Jerry »

soulbrother hat geschrieben: Sa 25 Nov, 2023 22:26 Ich hätte da noch ein paar Fragen:
1. Warum denkst Du Freiberufler ist keine Option?
2. Hast Du grundsätzlich irgendwie "Bock" auf Buchhaltung, EÜR, Abschreibungen, Steuermeldungen, Elster und alles was zu einem Unternehmertun dazugehört?
3. Mit wieviel Umsatz/Gewinn rechnest Du grob pro Jahr?
4. Hast Du bereits über eine Art "kleiner Businessplan" nachgedacht?
Vielen Dank für die Interesse:

1 - Ich mache kein Kunst, nur Dienstleistung ...
2 - Natürlich habe ich kein Bock, aber was soll man machen - Ich fange mit Kleinuntermehmerregelung an ...
3 - Ich kann jetzt nicht sagen, wieviel Glück-Kunden ich habe ...
4 - Ja, aber heute ändert sich alles schnell. Deswegen manche Sachen dort sind schnell veraltet ...



Jerry
Beiträge: 13

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Beitrag von Jerry »

klusterdegenerierung hat geschrieben: Sa 25 Nov, 2023 22:36
DAF hat geschrieben: Fr 24 Nov, 2023 09:36

Wo steht das?
Als gewöhnlicher Selbstständiger mit einer Dienstleistung x, braucht man nicht zwingend ein Gewerbe, man reicht seine Rechnungen ein, oder gibt sie beim Steuerberater ab und ab der ersten Einreichung bekommt man eine Steuernummer. fettich.
Das kann ich leider nicht bestätigen. Bei mir ist es so, dass Freiberufler bei mir nicht geht und deswegen muss ich mich als Kleingewerbe anmelden ... Anmelden OHNE Gewerbe geht nur bei Freiberufler. ...



macaw
Beiträge: 1262

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Beitrag von macaw »

Ich verstehe gar nicht, wo der große Vorteil als Kleinunternehmer sein soll nur wegen dem Wegfall der Umsatzsteuer. Ich empfinde es eher als Nachteil seine gezahlte Mwst. nicht abziehen zu können.



soulbrother
Beiträge: 397

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Beitrag von soulbrother »

macaw hat geschrieben: Sa 25 Nov, 2023 23:42 Ich empfinde es eher als Nachteil seine gezahlte Mwst. nicht abziehen zu können.
und der nächste "Denkfehler":
Ja, man kann die bezahlte MwSt. (natürlich) nicht von der vereinnahmen MwSt. abziehen - weil man ja keine MwSt. eingenommen hat.
Ist aber gar nicht schlimm, weil man dann eben den Bruttobetrag der Einkaufsrechnung als Kosten absetzt.



klusterdegenerierung
Beiträge: 27429

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Beitrag von klusterdegenerierung »

Jerry hat geschrieben: Sa 25 Nov, 2023 23:36
klusterdegenerierung hat geschrieben: Sa 25 Nov, 2023 22:36

Als gewöhnlicher Selbstständiger mit einer Dienstleistung x, braucht man nicht zwingend ein Gewerbe, man reicht seine Rechnungen ein, oder gibt sie beim Steuerberater ab und ab der ersten Einreichung bekommt man eine Steuernummer. fettich.
Das kann ich leider nicht bestätigen. Bei mir ist es so, dass Freiberufler bei mir nicht geht und deswegen muss ich mich als Kleingewerbe anmelden ... Anmelden OHNE Gewerbe geht nur bei Freiberufler. ...
Ein Freiberufler ist selbstständig.
"Was von Natur aus flach ist, bläht sich auf!"



dienstag_01
Beiträge: 13477

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Beitrag von dienstag_01 »

Jerry hat geschrieben: Sa 25 Nov, 2023 23:36
klusterdegenerierung hat geschrieben: Sa 25 Nov, 2023 22:36

Als gewöhnlicher Selbstständiger mit einer Dienstleistung x, braucht man nicht zwingend ein Gewerbe, man reicht seine Rechnungen ein, oder gibt sie beim Steuerberater ab und ab der ersten Einreichung bekommt man eine Steuernummer. fettich.
Das kann ich leider nicht bestätigen. Bei mir ist es so, dass Freiberufler bei mir nicht geht und deswegen muss ich mich als Kleingewerbe anmelden ... Anmelden OHNE Gewerbe geht nur bei Freiberufler. ...
Dann machs halt, wenn du denkst.
Man könnte aber auch einfach seine Dienstleistung als Nebenjob, Selbständiger, Privatmann, Hobbyist... anbieten. Muss man aber nicht.



soulbrother
Beiträge: 397

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Beitrag von soulbrother »

Jerry hat geschrieben: Sa 25 Nov, 2023 23:24
1 - Ich mache kein Kunst, nur Dienstleistung ...
2 - Natürlich habe ich kein Bock, aber was soll man machen - Ich fange mit Kleinuntermehmerregelung an ...
3 - Ich kann jetzt nicht sagen, wieviel Glück-Kunden ich habe ...
4 - Ja, aber heute ändert sich alles schnell. Deswegen manche Sachen dort sind schnell veraltet ...
Das sieht mir dann eher wie ein Hobby aus.
Wenn es ersthaft und mit Gewinnabsicht sein soll, dann sind die Pnkte 2 bis 4 wichtig.
Und zum Freiberufler kann ich nur sagen: ICH würde es beim Finanzamt als nebenberuflichen "Videoproduzent" als Freiberufler anmelden.
Ob Du dann die Voll- oder Kleinunternehmerregelung nimmst, ist völlig unabhängig davon.
Solange Du zum größten Teil an Nichtunternehmer fakturierst, ist die Kleinunternehmerregelung kaum nachteilig.
Sobald Du aber öfter an Unternehmen berechnest... ist es wahrscheinlich, dass diese dann Rechnungen mit Vorsteuerabzugsmöglichkeit lieber sehen.
(war bei mir im 2. Jahr schon der Fall. Hab dann mit Rücksprache mit dem FA umgestellt).
Viele unterschätzen den bürokratischen Aufwand beim Unternehmertun, egal ob neben- oder hauptberuflich....



Alex
Beiträge: 1347

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Beitrag von Alex »

Jerry hat geschrieben: Sa 25 Nov, 2023 23:24 1 - Ich mache kein Kunst, nur Dienstleistung ...
Meines Wissens ist "Kunst machen" kein zwingendes Kriterium, bzw. ein weites Thema. ChatGTP sagt folgendes dazu:
Was sind die Kriterien für einen Freiberufler?
In Deutschland gibt es bestimmte Kriterien, die erfüllt sein müssen, um als Freiberufler tätig zu sein. Freiberufler üben in der Regel eine freie Berufstätigkeit aus und sind nicht an Gewerbesteuerpflicht gebunden. Die genauen Kriterien für die Einstufung als Freiberufler sind im Einkommensteuergesetz (EStG) festgelegt. Zu den typischen freien Berufen gehören unter anderem:

Katalogberufe: Der Gesetzgeber nennt in § 18 EStG bestimmte Berufe, die als freiberuflich gelten. Dazu gehören unter anderem Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure, Dolmetscher, Übersetzer und Künstler.

Selbstständigkeit und Eigenverantwortung: Freiberufler müssen ihre Tätigkeit selbstständig und eigenverantwortlich ausüben. Das bedeutet, dass sie nicht in die Weisungen eines Arbeitgebers eingebunden sind.

Persönliche Arbeitsleistung: Oft ist die persönliche Arbeitsleistung des Freiberuflers entscheidend. Das heißt, dass die Dienstleistung auf den individuellen Fähigkeiten, Kenntnissen und Erfahrungen des Freiberuflers basiert.

Dienstleistung für Dritte: Die Tätigkeit eines Freiberuflers richtet sich typischerweise an einen oder mehrere Auftraggeber, die seine Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Keine Gewerblichkeit: Freiberufler dürfen keine gewerblichen Tätigkeiten ausüben. Gewerbliche Tätigkeiten sind in der Regel auf die Herstellung, Veränderung oder Veräußerung von Waren gerichtet.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Kriterien und Regelungen im Detail komplex sein können. Daher ist es ratsam, sich bei Unsicherheiten an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu wenden, um die individuelle Situation zu klären. Die Finanzämter prüfen in der Regel im Einzelfall, ob die Voraussetzungen für die Einstufung als Freiberufler erfüllt sind.
Katalog der Freiberufler:
Ärzte
Zahnärzte
Tierärzte
Rechtsanwälte
Notare
Patentanwälte
Vermessungsingenieure
Ingenieure
Architekten
Handelschemiker
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
beratende Volks- und Betriebswirte
vereidigte Buchprüfer
Steuerbevollmächtigte
Heilpraktiker
Dentisten
Krankengymnasten
Journalisten
Bildberichterstatter
Dolmetscher
Übersetzer
Lotsen und ähnliche Berufe.
https://erfolgreich-wirtschaften.de/kat ... iberufler/

Aber ich gebe zu, das ist nicht immer ganz einfach zu definieren und es gibt viele uneindeutige Informationen im Netz. Deshalb würde ich dir auch vorschlagen, lass dich von einem Steuerberater beraten, der kann dir dann auch eine Empfehlung zu deiner individuellen Situation geben.



Pianist
Beiträge: 8405

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Beitrag von Pianist »

soulbrother hat geschrieben: So 26 Nov, 2023 00:54 Und zum Freiberufler kann ich nur sagen: ICH würde es beim Finanzamt als nebenberuflichen "Videoproduzent" als Freiberufler anmelden.
Wir müssen uns echt mal Klarheit über die Begriffe verschaffen. Was ist denn ein "Videoproduzent"? Ist das jemand, der am Schreibtisch sitzt, alles organisiert, und die Kreativleistungen an andere vergibt? Dann ist das ein Gewerbebetrieb, braucht also eine Gewerbeanmeldung, wird IHK-Mitglied, zahlt Gewerbesteuer und wird bei Überschreiten gewisser Grenzwerte bilanzierungspflichtig. Oder macht derjenige (so wie ich) alles alleine? Dann könnte es sich um einen freiberuflichen Filmemacher handeln, der zu den selbständigen Künstlern bzw. Publizisten gehört. Voraussetzung: Die Filme richten sich an die allgemeine Öffentlichkeit. Folge: Kein Gewerbe, keine IHK-Mitgliedschaft, keine Gewerbesteuer, nie Bilanzierungspflicht, aber möglicherweise Sozialversicherungspflicht.

Also wenn jemand ausschließlich Hochzeitsfilme dreht, oder die Spiele des örtlichen Fußballvereins zur Selbstkontrolle der Mannschaft aufnimmt, dann fällt der da nicht drunter.

Was nun in diesem konkreten Fall vorliegt, kann ich bisher nicht beurteilen. Stellt er hinten eine Kamera hin und lässt sie laufen, könnte es sich eher um eine technische Dienstleistung handeln. Dreht er aber Reportagen über die Konzerte, wo er den Musikern oder Gästen auch Fragen stellt, und wo er vielleicht was textet und spricht, und das im Wesentlichen alles selbst gestaltet, dann spricht das eher für eine freiberufliche Tätigkeit.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



Alex
Beiträge: 1347

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Beitrag von Alex »

Pianist hat geschrieben: So 26 Nov, 2023 09:15 Dann könnte es sich um einen freiberuflichen Filmemacher handeln, der zu den selbständigen Künstlern bzw. Publizisten gehört. Voraussetzung: Die Filme richten sich an die allgemeine Öffentlichkeit. Folge: Kein Gewerbe, keine IHK-Mitgliedschaft, keine Gewerbesteuer, nie Bilanzierungspflicht, aber möglicherweise Sozialversicherungspflicht.
Ist das so?
Wie verträgt sich die Bilanzierungspflicht hiermit? Bzw. welcher Umstand hebelt das hier aus?
Als Einzelunternehmer gelten voll haftende Kaufleute und Kleingewerbetreibende. Sie sind bilanzierungspflichtig, wenn der Grenzwert für den jährlichen Umsatz mehr als 600.000 Euro oder den Jahresgewinn mehr als 60.000 Euro beträgt.



Pianist
Beiträge: 8405

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Beitrag von Pianist »

Genau. Und Freiberufler können bei EÜR bleiben, egal wie hoch Umsatz und Gewinn sind. Wobei ich persönlich finde, dass eine Bilanz übersichtlicher als eine EÜR ist, und man jeden Fehler sofort bemerkt, weil irgendwas nicht aufgeht. Aber das ist für unseren Fragesteller jetzt natürlich erst mal alles irrelevant.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



dienstag_01
Beiträge: 13477

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Beitrag von dienstag_01 »

Der absolute Vorteil ist doch, dass es hier um einen Nebenjob geht. Da muß man sich gar nicht festlegen. Man macht eine Steuererklärung und gut ist (Nachteil: wenn man einmal eine Steuererklärung gemacht hat, muss man immer eine machen). Und man hat keinen Streß mit der Sozialversicherung. Die Entscheidungen, ob man sich als Selbständiger oder als Gewerbe sieht, kann man also vertagen.
Wenn man von der Kleinunternehmerregelung profitieren will, stelllt man einfach Rechnungen ohne Mehrwertsteuer aus, Rechnungen mit MwSt. gehen mit dieser Konstruktion nicht. Vorteil: für andere "Kleinunternehmer"(Bands, die noch keine Steuererklärung machen) ist mit oder ohne MwSt schon ein wesentlicher Unterschied.



Jerry
Beiträge: 13

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Beitrag von Jerry »

klusterdegenerierung hat geschrieben: Sa 25 Nov, 2023 22:36
DAF hat geschrieben: Fr 24 Nov, 2023 09:36

Wo steht das?
Als gewöhnlicher Selbstständiger mit einer Dienstleistung x, braucht man nicht zwingend ein Gewerbe, man reicht seine Rechnungen ein, oder gibt sie beim Steuerberater ab und ab der ersten Einreichung bekommt man eine Steuernummer. fettich.
Kannst du mir bitte sagen, wie du es machst? - Freiberufler oder etwas anderes?



dienstag_01
Beiträge: 13477

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Beitrag von dienstag_01 »

Jerry hat geschrieben: So 26 Nov, 2023 14:23
klusterdegenerierung hat geschrieben: Sa 25 Nov, 2023 22:36

Als gewöhnlicher Selbstständiger mit einer Dienstleistung x, braucht man nicht zwingend ein Gewerbe, man reicht seine Rechnungen ein, oder gibt sie beim Steuerberater ab und ab der ersten Einreichung bekommt man eine Steuernummer. fettich.
Kannst du mir bitte sagen, wie du es machst? - Freiberufler oder etwas anderes?
Wer bitte soll dir diese Frage stellen? Was ändert sich?



Jerry
Beiträge: 13

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Beitrag von Jerry »

Warum kann man sich nicht immer als Freiberufler anmelden?

Es ist so. Ich filme Musik Videos. Ich bin der Kunstler, weil ich sage, was und wie ich aufnehme. Dann schneide ich es und das END-Produkt ist Musik Video (KUNST). Bei diesem Fall kann ich mich als Freiberufler anmelden, weil ich Kunstler bin ...

Das Problem ist, dass ich auch manchmal Hochzeiten aufnehmen möchte. Dort sagen die Kunden, was ich aufnehmen soll - ich soll/muss Ehepaar aufnehmen und nicht etwas anderes, was mir besser als eine schreckliche Braut gefällt. Hier ist es eine Dienstleistung und aus diesem Grund ist Freiberufler nicht möglich.

Auch wenn ich 10 Musik Videos und nur 1 Hochzeit pro Jahr mache, kann ich mich nicht als Freiberufler anmelden. Diese 1 Hochzeit pro Jahr nennt sich Gewerbliche Infizierung.

Es gibt viele Leute die sich als Freiberufler anmelden, weil das das einfachste ist. Es funktioniert so lange bis eine Kontrolle kommt. Es passiert wirklich selten, aber diese Möglichkeit existiert. Deswegen möchte ich es von Anfang richtig machen ...
Zuletzt geändert von Jerry am So 26 Nov, 2023 14:50, insgesamt 1-mal geändert.



Jerry
Beiträge: 13

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Beitrag von Jerry »

dienstag_01 hat geschrieben: So 26 Nov, 2023 14:43
Jerry hat geschrieben: So 26 Nov, 2023 14:23

Kannst du mir bitte sagen, wie du es machst? - Freiberufler oder etwas anderes?
Wer bitte soll dir diese Frage stellen? Was ändert sich?
Vielleicht gibt es noch etwas andere Möglichkeit, die ich nicht kenne / nicht entdeckt habe ...



dienstag_01
Beiträge: 13477

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Beitrag von dienstag_01 »

Jerry hat geschrieben: So 26 Nov, 2023 14:48
dienstag_01 hat geschrieben: So 26 Nov, 2023 14:43
Wer bitte soll dir diese Frage stellen? Was ändert sich?
Vielleicht gibt es noch etwas andere Möglichkeit, die ich nicht kenne / nicht entdeckt habe ...
Klar, man kann auch ein Unternehmen auf den Cayman Inseln gründen ;)



Alex
Beiträge: 1347

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Beitrag von Alex »

Jerry hat geschrieben: So 26 Nov, 2023 14:47 Das Problem ist, dass ich auch manchmal Hochzeiten aufnehmen möchte. Dort sagen die Kunden, was ich aufnehmen soll - ich soll/muss Ehepaar aufnehmen und nicht etwas anderes, was mir besser als eine schreckliche Braut gefällt. Hier ist es eine Dienstleistung und aus diesem Grund ist Freiberufler nicht möglich.
Wer bitte zerrt denn das Brautpaar im Zweifelsfall zur Befragung? Darüber hinaus entscheidest du dich ja immer noch für Bildsprache, Perspektive etc., im Nachgang Schnitt und Post generell. Das ist nicht weisungsgebunden, denn sonst kommt nur Schrott dabei rum. Wenn man deine Person austauschen würde, käme ein komplett anderer Film raus.

Anders als z.B. ein Pumpen-Schwenker beim Fußball, da kannst du den Operator austauschen und das Ergebnis ist (nahezu) das gleiche.

"Kunst" ist in dem Kontext ein dehnbarer Begriff und ich (persönlich) finde ein Hochzeitsfilm hat viel mit Kunst zu tun.
Ich denke man sollte hier die Kirche im Dorf lassen.



dienstag_01
Beiträge: 13477

Re: Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden

Beitrag von dienstag_01 »

Jerry hat geschrieben: So 26 Nov, 2023 14:47 Warum kann man sich nicht immer als Freiberufler anmelden?

Es ist so. Ich filme Musik Videos. Ich bin der Kunstler, weil ich sage, was und wie ich aufnehme. Dann schneide ich es und das END-Produkt ist Musik Video (KUNST). Bei diesem Fall kann ich mich als Freiberufler anmelden, weil ich Kunstler bin ...

Das Problem ist, dass ich auch manchmal Hochzeiten aufnehmen möchte. Dort sagen die Kunden, was ich aufnehmen soll - ich soll/muss Ehepaar aufnehmen und nicht etwas anderes, was mir besser als eine schreckliche Braut gefällt. Hier ist es eine Dienstleistung und aus diesem Grund ist Freiberufler nicht möglich.

Auch wenn ich 10 Musik Videos und nur 1 Hochzeit pro Jahr mache, kann ich mich nicht als Freiberufler anmelden. Diese 1 Hochzeit pro Jahr nennt sich Gewerbliche Infizierung.

Es gibt viele Leute die sich als Freiberufler anmelden, weil das das einfachste ist. Es funktioniert so lange bis eine Kontrolle kommt. Es passiert wirklich selten, aber diese Möglichkeit existiert. Deswegen möchte ich es von Anfang richtig machen ...
Wo bitte kann man sich als Freiberufler anmelden?



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