Unter 79Joules (entspricht der Einschlagskraft einer Drone mit 250g in 30m Höhe) fällt eine Drohne in die Kathegorie Spielzeug und muss somit trotz Kamera nicht bei der Austro control angemeldet werden. Damit umgeht man gleichzeitig auch vielen absurden Hindernissen bzgl. Filmen und Flugerlaubnissen (z.B. darf mann ohne Genähmigung mit einer Drohne der Klasse C1 z.B. Phantom 3 oder Mavic 2 Pro am Wochenende gar nicht fliegen :D) in Österreich. Übrigens kann auch eine größere Drohne als Spielzeug geflogen werden sofern man z.B. mit der Mavic Air nie höher als 17m (= 79 Joules) filmt.
Die österreichische Drohnen-Gesetze haben aktuell nur ein Ziel und zwar will man nicht die Drohnen verbieten sondern speziell das Filmen damit.
Gott sei Dank kommen bald die EU Gesetzte welche zumindest für uns in Ö alles einfacher machen!
Dann gibt es keine Austro Control Gebühren
mehr und es wir nicht mehr zwischen Drohnen mit oder ohne Kamera, Drohnen zum Flug oder Filmen, Drohnen mit Speicher Karte oder ohne, Gewerblich oder nicht usw. Unterschiede :D ...Echt, furchtbar unsere Gesetze!
domain hat geschrieben: ↑Mi 30 Okt, 2019 17:08
Hab mal kurz die Anmeldungserfordernisse bei der Austro-control überflogen.
Demnach sind die max. 250 Gramm irrelevant, wenn Foto oder Videoaufnahmen erstellt werden sollen und die Kamera nicht nur zur reinen Flugkontrolle dient. Neben der exakten Abbildung der Drohne mit gut erkenntlicher Seriennummer per Foto ist außerdem ein Versicherungsnachweis zu erbringen und ein "Fahrtenbuch" mit allen Flügen und angefallenen Reparaturen zu führen und anderes mehr.
Das beste sind aber die Kosten von 330.- p.a.
Vielleicht habe ich da was falsch verstanden, aber ansonsten ist das ja ein Witz.