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1manarmy hat geschrieben: ↑Mi 25 Apr, 2018 00:15
ich möchte in einem film (um noch mehr auf die zeit, in der die geschichte spielt) ein plakat an die wand hängen.
darf man so etwas denn zeigen oder gibt es da urheberrechtliche probleme, wegen dem copyright auf dem plakat
mE (auf Basis mehrjähriger Erfahrung als VJ):
wenn Du die Szenerie verantwortlich produzierst und die Staffage setzt, dann besteht das Problem
bereits bei den "Aufführungsrechten" zum Plakat, wenn's öffentlich ist.
Wenn man nur darüber authentisch berichtest - und das Plakat somit Beifang ist -
sollte dies kein Problem sein (Zitatrecht)
So ist es. Im Strafgesetzbuch sind die Straftatbestände nachlesbar. Bei Copyrightfragen greift u.a. das BgB und die Spezialvorschriften, wie z.B. das Urheberrechtsgesetz.
Du siehst Dich also keine Strafe im Sinne des StGB gegenüber, sondern einem Rechtsanspruch, das kann also im schlimmsten Fall nur teuer werden.
Um es wieder auf eine praktische Ebene zu bringen:
Im Zweifelsfall Austattung selbst machen lassen statt fremde Poster zu nehmen. So ein Band-Konzert-Tour-Poster (für rechts hinten unten in der schattigen Ecke vom Frame) kriegt vmtl jeder hin, der irgendwie mal in der Kreativbranche irgendwas gemacht hat, ergo Photoshop geöffnet hat.
Mohl3r hat geschrieben: ↑Di 22 Mär, 2022 15:50
Ob das direkt unter Copyright fällt, weiß ich nicht. Schließlich werden diese Poster verkauft, damit sich Leute die Dinger an die Wand kleben. Ist doch eigentlich Werbung, da sollte sich keiner darüber ärgern.
Nein und Nein.
Wenn Du es in den eigenen 4 Wänden aufhängst, machst Du es keiner Öffentlichkeit zugänglich.
Wenn du das jeweilige Nutzungsrecht nicht eingeräumt bekommen hast, kannst Du dich nicht auf Werbung ausreden.
Oder ist die öffentliche Sommerkino-Vorführung von Blockbuster XYZ durch Raubkopierer ABC auch nur Werbung für Marvel?
Es ist hier völlig egal, ob es sich um einen Film oder z.B. ein Buch/Bildband handelt - aus urheberrechtlicher Perspektive handelt es sich in beiden Fällen um eine Veröffentlichung und muss in beiden Fällen alles (auch 'zufällig') enthaltene fremde Bildmaterial lizenziert werden.
Das gleiche gilt ja auch für Musik, die irgendwo im Hintergrund spielt.
"Wieso eigentlich überhaupt was drehen? Warum nicht jahrelang nur darüber philosophieren?" -stip
cantsin hat geschrieben: ↑Mi 23 Mär, 2022 11:36
Es ist hier völlig egal, ob es sich um einen Film oder z.B. ein Buch/Bildband handelt - aus urheberrechtlicher Perspektive handelt es sich in beiden Fällen um eine Veröffentlichung und muss in beiden Fällen alles (auch 'zufällig') enthaltene fremde Bildmaterial lizenziert werden.
Das gleiche gilt ja auch für Musik, die irgendwo im Hintergrund spielt.
Jain....
Hier die Regelung:
§ 57 UrhG – Unwesentliches Beiwerk
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, wenn sie als unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand der Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe anzusehen sind.
Die Frage, ab wann es Beiwerk ist, macht den Unterschied. Spielt das Plakat keine zentrale Rolle, wird es zu Beiwerk. Setzt Du es in Szene, sieht es eben anders aus.
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