Kameradrohnen wie DJI Mavic, Mini usw Forum



Luftaufnahmen fuer einen Verein - kommerziell?



Forum für große und kleine Kameradrohnen -- Merkmale, Vergleich, Flugtipps etc.
Antworten
Sammy D
Beiträge: 2270

Luftaufnahmen fuer einen Verein - kommerziell?

Beitrag von Sammy D »

Hallo zusammen,

ich habe meinem Verein angeboten fuer seine Homepage ein paar Luftaufnahmen mit Drohne zu machen. Da ich sonst dort auch ehrenamtlich taetig bin, geschaehe dies ebenfalls unentgeltlich.

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob die Veroeffentlichung auf jener Homepage eine kommerzielle Verwertung seitens des Vereins darstellt. In diesem Fall braeuchte ich ja eine Aufstiegserlaubnis.

Weiss jemand Bescheid?

Vielen Dank!



fmgraphix
Beiträge: 141

Re: Luftaufnahmen fuer einen Verein - kommerziell?

Beitrag von fmgraphix »

Ja, brauchst du. Zumindest in Niedersachsen.



dienstag_01
Beiträge: 14492

Re: Luftaufnahmen fuer einen Verein - kommerziell?

Beitrag von dienstag_01 »

Muss man ja nicht vorher sagen, wofür die Aufnahmen sind ;)



Sammy D
Beiträge: 2270

Re: Luftaufnahmen fuer einen Verein - kommerziell?

Beitrag von Sammy D »

fmgraphix hat geschrieben:Ja, brauchst du. Zumindest in Niedersachsen.
Danke. Also meinst du, dass es eine kommerzielle Verwertung ist? So viel ich weiss, braucht man ueberall in Dtld. eine Erlaubnis, wenn man das ausserhalb der Freizeit macht.
Wenn ich es beispielsweise privat mache und auf YT stelle, brauche ich keine Aufstiegserlaubnis. Ist ja mein persoenlicher Spass.

@Dienstag
Es gibt Zeitgenossen, die sich zum Lebensziel gesetzt haben, anderen Menschen das Leben schwer zu machen.
Solche Leute gibts leider auch hier. Vor kurzem hatten wir den Fall, dass wir fuer den Athleteneinlauf und die Siegerehrung ein paar Musik laufen liessen (wie schon unzaehlige Male zuvor). Wenige Zeit spaeter hat sich die GEMA gemeldet, weil ein pedantischer Oberlehrer dies angezeigt hat.



fmgraphix
Beiträge: 141

Re: Luftaufnahmen fuer einen Verein - kommerziell?

Beitrag von fmgraphix »

Ich will dir das Leben nun wirklich nicht schwer machen.

Privat fliegst Du nur, wenn der Zweck reine Freizeitgestaltung ist.
In Deinem Fall ist der Zweck Luftbilder zu erstellen, dafür brauchst Du eine
AE.

Klick:
http://www.strassenbau.niedersachsen.de ... 14884.html



dienstag_01
Beiträge: 14492

Re: Luftaufnahmen fuer einen Verein - kommerziell?

Beitrag von dienstag_01 »

Wenn ich es beispielsweise privat mache und auf YT stelle, brauche ich keine Aufstiegserlaubnis. Ist ja mein persoenlicher Spass.
Dann stellst du es auf YT und der Verein verlinkt es auf die Homepage ;)



ksingle
Beiträge: 1850

Re: Luftaufnahmen fuer einen Verein - kommerziell?

Beitrag von ksingle »

Menschen machen es sich oft gerne schwer .-)

Es ist keine gewerbliche Vereinbarung getroffen. Du machst es, weil du Mitglied im Verein bist. Somit ist es reine Privatsache (Sport=Hobby=Freizeit) mit Genehmigung des Grundstückinhabers (der Verein). Wie auf deinem Privatgrundstück kannst Du hier selbstverständlich ohne jede öffentliche Genehmigung fliegen und fröhlich drauf los fotografieren.

Andernfalls wäre für alle Privatflieger das Fliegen außerhalb des eigenen Grundstückes ohne eine AE überhaupt nicht möglich. Und das wäre wohl sehr sehr traurig.
WEB-Agentur Jürgen Meier - Köln
https://prysma.de



Jott
Beiträge: 22320

Re: Luftaufnahmen fuer einen Verein - kommerziell?

Beitrag von Jott »

Was man auf jeden Fall braucht, ist eine spezielle Versicherung. Egal ob privat oder Gewerbe.



Sammy D
Beiträge: 2270

Re: Luftaufnahmen fuer einen Verein - kommerziell?

Beitrag von Sammy D »

Drei User, drei Meinungen. haha

Mal sehen, ob ich endlich den Typen von der Behoerde an die Strippe kriege.

ksingle, persoenlich ist mir das ziemlich egal, solange es nur mich betrifft. Tut es aber nicht.



bkhwlt
Beiträge: 60

Re: Luftaufnahmen fuer einen Verein - kommerziell?

Beitrag von bkhwlt »

Die Flugsicherung hat eine Seite, auf der man die Informationen gebündelt sehen kann. Links findet man die BMVI-Kurzinfo.

https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Serv ... rohnen%22/
Bei der Kategorie der unbemannten Luftfahrtsysteme
(UAS) handelt es sich um unbemannte Fluggeräte, die
nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung
betrieben werden.
Dabei erfolgt die Abgrenzung zwischen unbemannten
Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ausschließ-
lich über den Zweck der Nutzung: Dient die Nutzung
des Geräts dem Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung,
so gelten die Regelungen über Flugmodelle. Ist
mit dem Einsatz hingegen ein sonstiger, insbesondere
ein gewerblicher Nutzungszweck verbunden (z. B. Bildaufnahmen
mit dem Ziel des Verkaufs
), so handelt es
sich um ein unbemanntes Luftfahrtsystem.
Für UAS werden generell Aufstiegsgenehmigungen benötigt. Bei den "Modellfliegern" nicht immer. Modellflieger dürfen bis 30m, UAV`s mit einfacher Genehmigung bis 50m.



Pianist
Beiträge: 9000

Re: Luftaufnahmen fuer einen Verein - kommerziell?

Beitrag von Pianist »

ksingle hat geschrieben:Es ist keine gewerbliche Vereinbarung getroffen. Du machst es, weil du Mitglied im Verein bist. Somit ist es reine Privatsache (Sport=Hobby=Freizeit) mit Genehmigung des Grundstückinhabers (der Verein). Wie auf deinem Privatgrundstück kannst Du hier selbstverständlich ohne jede öffentliche Genehmigung fliegen und fröhlich drauf los fotografieren.
Da hier einfach zu viele Falschinformationen und Halbwahrheiten verbreitet werden, schlage ich vor, dass wir hier am besten keine Copter-Diskussionen mehr führen, sondern die Leute ins Drohnen-Forum verweisen. Dort gibt es unter anderem ganz unten eine Rubrik zu den ganzen rechtlichen Fragen.

Mal in Kurzform: Es geht nicht um die Frage "gewerblich oder nicht". Sondern die Abgrenzung geht anders: Wird nur zum Zweck des Sports und der Freizeitgestaltung geflogen, oder zu einem anderen Zweck? In diesem hier angefragten Fall lautet der Zweck des Aufstieges "Erstellung von Foto- und Videoaufnahmen für einen Verein".
bkhwlt hat geschrieben:Modellflieger dürfen bis 30m, UAV`s mit einfacher Genehmigung bis 50m.
Diese Aussage wäre dann korrekt, wenn Du auch dazuschreibst, wo sie gilt, nämlich innerhalb der Kontrollzonen der 16 deutschen Flughäfen, deren Tower von der DFS betreut werden. Außerhalb dieser Kontrollzonen gelten andere Regeln: UAS/UAV bis 100 Meter, Flugmodelle unbegrenzt (aber nur in Sichtweite).

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



Sammy D
Beiträge: 2270

Re: Luftaufnahmen fuer einen Verein - kommerziell?

Beitrag von Sammy D »

So. Ich habe mit dem Zustaendigen vom Luftamt Bayern gesprochen.
Er sagte, um die Sache zu simplifizieren, solle ich einfach eine Allgemeinverfuegung (auch als Privatperson ohne gewerbliche Nutzung moeglich) einreichen, damit bewege ich mich auf der sicheren Seite. Diese sei kostenlos und zwei Jahre in Bayern gueltig. Drei Tage nach Einreichung gilt diese als erteilt.



dienstag_01
Beiträge: 14492

Re: Luftaufnahmen fuer einen Verein - kommerziell?

Beitrag von dienstag_01 »

Drei Tage nach Einreichung gilt diese als erteilt.
Sowas ist doch richtig geil. Schilda muss gleich um die Ecke sein ;)



Pianist
Beiträge: 9000

Re: Luftaufnahmen fuer einen Verein - kommerziell?

Beitrag von Pianist »

Mensch, sag das doch gleich, dass es um Bayern geht. Dann hätten wir uns die ganze Diskussion sparen können. Die haben eine Allgemeinverfügung erlassen, und wollen lediglich, dass man dem nördlichen und dem südlichen Luftamt anzeigt, dass man diese Allgemeinverfügung zu nutzen gedenkt.

Hauptsächlich dient das dem Zweck, dass man denen unterschreibt, dass man die Regeln verstanden hat und sich daran hält.

Noch einfacher ist es in Thüringen, die haben eine Allgemeinverfügung erlassen und es reicht, sie einfach unterschrieben mitzuführen. Baden-Württemberg hat seit kurzer Zeit sowas auch.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



Jan
Beiträge: 10099

Re: Luftaufnahmen fuer einen Verein - kommerziell?

Beitrag von Jan »

Wer ein Berliner ist, hat da ein richtiges Problem. Dort muss man für jeden Aufstieg eine Genehmigung beim Ordnungsamt holen. Netzinformationen auch aus guten Foren muss man aber skeptisch beäugen. Gesetze in dem Bereich ändern sich von heute auf morgen manchmal. Was vor Monaten geschrieben irgendwo steht, muss aktuell nicht mehr gelten.


Außerdem sollte man noch aufpassen, dass einige Versicherungen bestimmter Modellflugvereine nur für Flugplätze der Vereine gelten und nicht auf Privatgrund. Manchmal ist die Aufstockung einer Haftpflichtversicherung recht günstig, manchmal recht teuer. Teilweise bezahlt man nur 25€ im Jahr extra.


VG
Jan



Pianist
Beiträge: 9000

Re: Luftaufnahmen fuer einen Verein - kommerziell?

Beitrag von Pianist »

Jan hat geschrieben:Wer ein Berliner ist, hat da ein richtiges Problem. Dort muss man für jeden Aufstieg eine Genehmigung beim Ordnungsamt holen.
Nicht beim Ordnungsamt, sondern bei der Luftfahrtbehörde. Und innerhalb der ED-R 146 (fünf nautische Meilen um die Reichstagskuppel) sind noch ganz andere Zustimmungen erforderlich.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



 Aktuelle Beiträge [alle Foren]
 
» Was schaust Du gerade?
von roki100 - Fr 1:01
» Nikon Z5 II im slashCam-Check: Fullframe-Hybrid für Einsteiger-Filmer
von roki100 - Do 23:23
» Stone, Antonioni, Greenaway und Zapruder
von Darth Schneider - Do 22:34
» GoPro MAX 2 gesichtet und DJI Osmo 360 komplett geleakt
von Clemens Schiesko - Do 19:45
» WhoFi - Neue KI kann Personen nur per WLAN-Signal identifizieren
von philr - Do 18:58
» Alien: Romulus - Teaser Trailer online - produziert von Ridley Scott, gedreht auf Alexa 35
von Darth Schneider - Do 18:17
» Formate für Medien
von Darth Schneider - Do 18:02
» Bekommt DJI bald neue Drohnen-Konkurrenz?
von medienonkel - Do 18:00
» Kameras mit "Extended Video" wie bei Blackmagic
von Axel - Do 15:13
» Resolve rückstandslos vom Rechner entfernen.
von Jörg - Do 14:39
» Musikvideo „Trust“ Insta 360
von Magnetic - Do 13:36
» Wmv Video kein Ton auf Handy, welcher Codec?
von popaj - Do 12:54
» Aputure STORM 400x: Wetterfeste 400W LED mit ProLock Bowens-Mount
von Rockcrusher - Do 11:28
» Drastische Preissenkung bei Intel Mainstream-CPU - Core Ultra 7 265KF unter 300 Euro
von Jörg - Do 11:12
» Licht how to:
von Darth Schneider - Do 10:57
» Mal etwas zum Anschauen
von gammanagel - Do 10:38
» Neues Blackmagic Design Media Module 16 TB für URSA Cine Kameras
von slashCAM - Do 10:06
» Sony RX1R III mit Vollformat und 35mm Fixoptik vorgestellt, filmt in 4K
von vaio - Do 9:38
» Sony PXW-Z300 3-Chip-Camcorder vorgestellt mit V-Mount, KI, C2PA
von pixelschubser2006 - Do 8:04
» Was hörst Du gerade?
von Bluboy - Mi 10:35
» Neuer Atomos Ninja TX Monitor-Recorder - leichter, heller, vielseitiger
von slashCAM - Mi 9:18
» Portkeys LS7P - 7"-On-Camera-Monitor mit integrierter Kamerasteuerung
von DKPost - Mi 8:35
» >Der LED Licht Thread<
von Rockcrusher - Mi 8:29
» Motor Smart: Intelligenter AutoFocus-Motor von PDMovie nutzt LiDAR und KI
von roki100 - Mi 1:47
» Linsen (Vintage, Anamorphic & Co.)
von roki100 - Di 21:20
» Hollyland Lark Max 2: extrem kleines Funkmikro
von rush - Di 20:00
» Camera (Camcorder?) als Hauptkamera für YouTube gesucht
von RalRam - Di 18:42
» Theateraufführung - wie Ton abgreifen?
von Darth Schneider - Di 17:22
» Nanlite lumo - Einklappbares Ringlicht für Smartphone Creator
von Alex - Di 16:09
» Erste KI-generierte Footage in einer Netflix Original Serie
von slashCAM - Di 10:36
» Iphone 15- 4K Video in 60p Kino Modus uvm
von Axel - Mo 21:21
» Panasonic S5 - Allgemeine Fragen, Tipps und Tricks, Zeig deine Bilder/Videos usw.
von blueplanet - Mo 20:39
» Olympus OM-D E-M5 Mark II OVP incl. Meike 28mm/2.8
von thsbln - Mo 20:20
» Fuji Fujinon XF 56mm f1.2 R MKI
von thsbln - Mo 19:13
» 7artisans 15mm/4.0 asph. Nikon Z OVP
von thsbln - Mo 17:49