ksingle hat geschrieben:Es ist keine gewerbliche Vereinbarung getroffen. Du machst es, weil du Mitglied im Verein bist. Somit ist es reine Privatsache (Sport=Hobby=Freizeit) mit Genehmigung des Grundstückinhabers (der Verein). Wie auf deinem Privatgrundstück kannst Du hier selbstverständlich ohne jede öffentliche Genehmigung fliegen und fröhlich drauf los fotografieren.
Da hier einfach zu viele Falschinformationen und Halbwahrheiten verbreitet werden, schlage ich vor, dass wir hier am besten keine Copter-Diskussionen mehr führen, sondern die Leute ins
Drohnen-Forum verweisen. Dort gibt es unter anderem ganz unten eine Rubrik zu den ganzen rechtlichen Fragen.
Mal in Kurzform: Es geht nicht um die Frage "gewerblich oder nicht". Sondern die Abgrenzung geht anders: Wird nur zum Zweck des Sports und der Freizeitgestaltung geflogen, oder zu einem anderen Zweck? In diesem hier angefragten Fall lautet der Zweck des Aufstieges "Erstellung von Foto- und Videoaufnahmen für einen Verein".
bkhwlt hat geschrieben:Modellflieger dürfen bis 30m, UAV`s mit einfacher Genehmigung bis 50m.
Diese Aussage wäre dann korrekt, wenn Du auch dazuschreibst, wo sie gilt, nämlich innerhalb der Kontrollzonen der 16 deutschen Flughäfen, deren Tower von der DFS betreut werden. Außerhalb dieser Kontrollzonen gelten andere Regeln: UAS/UAV bis 100 Meter, Flugmodelle unbegrenzt (aber nur in Sichtweite).
Matthias