Ui, da wäre ich aber nicht so sicher?! Der Auftraggeber tritt ja als Veranstalter auf, der kann theoretisch die Verwertung der Aufnahmen für Dritte untersagen. Schließlich hat er als Veranstalter die "Drehgenehmigung" erteilt und sein Areal für Dreharbeiten zwar freigegeben, aber eben als Auftragsproduktion. Wie kommst Du darauf das restliches Material frei weiterverwertet werden darf???dienstag_01 hat geschrieben:Hast du ihm nur ein fertiges Video verkauft, dann kannst du das Material für andere Zwecke nutzen.
Na dann ist doch alles klar.KanonCanon hat geschrieben:Ich darf das Material nicht für irgendwelche anderen Dinge außer für das vom Kunden geforderte Video nutzen.