Hallo!
Ich plane in einem Restaturant ein Filmquiz zu veranstalten, für welches ich unter anderem Filmausschnitte von kurzer Länge (max. 2 min) verwenden will.
Fällt diese öffentliche Vorführung unter das Zitatrecht (Kleinzitat)?
Der einzige Punkt der meiner Meinung nach strittig ist, wäre im Urheberrecht §51 der "Belegzweck". Würde es hierfür ausreichen eigene Kommentare zum Filmausschnitt (Erstellung, Schauspieler, Regisseur etc.) zu ergänzen? Oder bestimmte Stilmittel des Films zu erwähnen? Oder was wäre nötig????
Danke für eure Antworten!
Nick