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Multivideocutterman
Beiträge: 192

keine Drehgenehmigung für Grundstück: Veröffentlichung I-net: Konsequenzen?

Beitrag von Multivideocutterman »

Hi!

Ich möchte an einer coolen Location unter einer Brücke drehen. Allerdings kann mir niemand so richtig sagen, wem das gehört. Die Stadt gibt mir verschiedene Auskünfte, je nachdem wen ich am Telefon hab. Der eine meint, dieser Bereich (freier Platz und ein Schotterweg) würde der Stadt gehören, der andere meint es gehört der Bundesrepublik Deutschland, und ich soll mich an die direkt am Weg liegende Behörde wenden.
Die jedoch meint, ihnen gehört nur ihr abgesperrter Bereicht, nicht der Weg.

Also gehen wir davon aus, der Weg gehört der Stadt, ist dieser Weg und der freie Platz neben dem Pfeiler wie eine Straße zu betrachten? Also kann ich dort mit Handkamera drehen, nach dem Motto lass dich nicht erwischen und keiner fragt mehr danach? Oder ist es eben doch was anderes als ne Straße? Weil da steht auch ein Schild "Betriebsgelände[...]Benutzen[...]verboten", wobei mir nicht klar ist, ab sich das nur auf den Bereich dahinter bezieht, wo ich nicht mehr drehen will.

Es geht um die Veröffentlichung im Internet. Wobei wenn man auf ner normalen Straße einfach filmt, nach dem Dreh keiner mehr nach ner Drehgenehmigung nachträglich fragt, so im Vergleich denk ich.

Was meint ihr dazu? Bin grad verwirrt, und weiß nicht ob diese Informationen so richtig sind, oder nicht. Was soll ich tun? Was wären die Konsequenzen, wenn es tatsächlich nicht erlaubt wäre, ich dort drehe und es veröffentliche? Hausfriedensbruch? Der Bereich ist nicht abgesperrt, um das mal zu sagen. Aber ne Hofeinfahrt ja auch nicht, was einem deshalb ja auch nicht gleich das Recht zum Drehen gibt.
Gebt mal eure Meinung dazu ab.



dienstag_01
Beiträge: 14522

Re: keine Drehgenehmigung für Grundstück: Veröffentlichung I-net: Konsequen

Beitrag von dienstag_01 »

An EURER Stelle würde ich nicht drehen. Viel zu unsicher.
Spart auf eigene Filmstudios ;)



handiro
Beiträge: 3259

Re: keine Drehgenehmigung für Grundstück: Veröffentlichung I-net: Konsequen

Beitrag von handiro »

Deine Angaben sind zu vage um was dazu zu sagen. Dreh mit Team und Stativ/Dolly/Kran und Schpauschielern? Doku?
Good-Cheap-Fast....Pick Any 2



Multivideocutterman
Beiträge: 192

Re: keine Drehgenehmigung für Grundstück: Veröffentlichung I-net: Konsequen

Beitrag von Multivideocutterman »

Soll Schauspielern sein (Kurzfilm), und Handkamera, nur ein Shot mit Stativ.



Gregott
Beiträge: 523

Re: keine Drehgenehmigung für Grundstück: Veröffentlichung I-net: Konsequen

Beitrag von Gregott »

Dreh einfach... im Himmels Willen dreh einfach. Heilige Maria Mutter Gottes dreh einfach! :D



Multivideocutterman
Beiträge: 192

Re: keine Drehgenehmigung für Grundstück: Veröffentlichung I-net: Konsequen

Beitrag von Multivideocutterman »

Gregott hat geschrieben:Dreh einfach... im Himmels Willen dreh einfach. Heilige Maria Mutter Gottes dreh einfach! :D
ja, sowas höre ich dauernd. "stell dich nicht so an, als ob dich jemand verklagen würde", und "Videoplattformen sind doch eh nur für privates gedacht, ist doch nicht so, als würdest du es im Fernsehen zeigen".

Aber ich denke, dass wir uns erst gar nicht darüber unterhalten müssen, dass das schlichtweg FALSCH ist!

Dinge im Internet zu veröffentlichen, ist etwas was man nur tun sollte, wenn man wirklich alle Rechte an dem Material hat. Und dazu gehört eben auch, dass man nicht illegal ein Grundstück betreten oder darauf gefilmt hat.

Und daran halte ich mich, auch wenn mich dafür alle um mich herum auslachen. Traurig aber wahr.



Pray
Beiträge: 268

Re: keine Drehgenehmigung für Grundstück: Veröffentlichung I-net: Konsequen

Beitrag von Pray »

Ist dieses Grundstück als Solches erkennbar? Sprich ist eingezäunt oder ist es frei zugänglich?
I haven't lost my mind; it's backed up on tape somewhere!



srone
Beiträge: 10474

Re: keine Drehgenehmigung für Grundstück: Veröffentlichung I-net: Konsequen

Beitrag von srone »

Gregott hat geschrieben:Dreh einfach... im Himmels Willen dreh einfach. Heilige Maria Mutter Gottes dreh einfach! :D
1+

du hast deine fürsorgepflicht doch schon längst erfüllt, indem du dich um aufklärung bemüht hast. wenn dies ein frei zugänglicher weg ist -> panoramafreiheit.

lg

srone
ten thousand posts later...



Multivideocutterman
Beiträge: 192

Re: keine Drehgenehmigung für Grundstück: Veröffentlichung I-net: Konsequen

Beitrag von Multivideocutterman »

srone hat geschrieben:du hast deine fürsorgepflicht doch schon längst erfüllt, indem du dich um aufklärung bemüht hast. wenn dies ein frei zugänglicher weg ist -> panoramafreiheit.
Panoramafreiheit bezieht sich nur auf das Urheberrecht. Auf Kunstwerke zb die da rum stehen und gefilmt werden.

Es geht hier aber weniger um das Urheberrecht (da steht kein Kunstwerk unter der Brücke), sondern vielmehr, darf ich dort drehen. Begehen ist dort toleriert, aber beim Einkaufscenter um die Ecke ist das auch erlaubt. Trotzdem darf ich im Einkaufscenter nicht einfach drehen. Oder in des Nachbars Hofeinfahrt, der ein Begehen toleriert, aber wo drehen nicht erlaubt ist.



srone
Beiträge: 10474

Re: keine Drehgenehmigung für Grundstück: Veröffentlichung I-net: Konsequen

Beitrag von srone »

Multivideocutterman hat geschrieben:
srone hat geschrieben:du hast deine fürsorgepflicht doch schon längst erfüllt, indem du dich um aufklärung bemüht hast. wenn dies ein frei zugänglicher weg ist -> panoramafreiheit.
Panoramafreiheit bezieht sich nur auf das Urheberrecht. Auf Kunstwerke zb die da rum stehen und gefilmt werden.

Es geht hier aber weniger um das Urheberrecht (da steht kein Kunstwerk unter der Brücke), sondern vielmehr, darf ich dort drehen. Begehen ist dort erlaubt, aber beim Einkaufscenter um die Ecke ist das auch erlaubt. Trotzdem darf ich im Einkaufscenter nicht einfach drehen.
moment, hier verwechselst du was, panoramafreiheit bedeutet, dass ich auf jeder öffentlichen strasse und jedem platz/park etc ohne hilfsmittel (nicht oberhalb augenhöhe) alles filmen darf was ich sehen kann, soweit ich persönlichkeitsrechte einzelner nicht verletze.

bei deinem einkaufscenter-bsp betrittst du ein gebäude, das ist ein erheblicher unterschied.

lg

srone
ten thousand posts later...



Pray
Beiträge: 268

Re: keine Drehgenehmigung für Grundstück: Veröffentlichung I-net: Konsequen

Beitrag von Pray »

Du brauchst theoretisch nur eine Drehgenehmigung wenn es sich um ein Privatgrundstück handelt.

Aber mal ernsthaft, ist das eine Komerzielle Geschichte die Du da planst oder eher in Hobbyfilmchen? Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, falls letzteres der Fall sein sollte, das Dich da irgendjemand auch nur im Entferntesten zur Kasse beten wird.
I haven't lost my mind; it's backed up on tape somewhere!



Multivideocutterman
Beiträge: 192

Re: keine Drehgenehmigung für Grundstück: Veröffentlichung I-net: Konsequen

Beitrag von Multivideocutterman »

srone hat geschrieben:panoramafreiheit bedeutet, dass ich auf jeder öffentlichen strasse und jedem platz/park etc ohne hilfsmittel (nicht oberhalb augenhöhe) alles filmen darf was ich sehen kann
Genau darum geht es. Ist das eine öffenliche Straße? Oder ein Weg zu und auf einem städtischen Betriebsgelände? Der nunmal kein Zaun drum herum hat. Das konnte ich nicht herausfinden. Von euch ja auch keiner. Nur wie wäre es eben, wenn es der Stadt gehört, und eben keine öffentliche Straße ist?

Ich glaub, wenn es so viel "Probleme" und Möglichkeiten der Interpretation gibt, ob es erlaub ist, oder nicht, dann lass ich es lieber, und dreh woanders.



Pray
Beiträge: 268

Re: keine Drehgenehmigung für Grundstück: Veröffentlichung I-net: Konsequen

Beitrag von Pray »

Multivideocutterman hat geschrieben:
srone hat geschrieben:panoramafreiheit bedeutet, dass ich auf jeder öffentlichen strasse und jedem platz/park etc ohne hilfsmittel (nicht oberhalb augenhöhe) alles filmen darf was ich sehen kann
Genau darum geht es. Ist das eine öffenliche Straße? Oder ein Weg zu und auf einem städtischen Betriebsgelände? Der nunmal kein Zaun drum herum hat. Das konnte ich nicht herausfinden. Von euch ja auch keiner. Nur wie wäre es eben, wenn es der Stadt gehört, und eben keine öffentliche Straße ist?

Ich glaub, wenn es so viel "Probleme" und Möglichkeiten der Interpretation gibt, ob es erlaub ist, oder nicht, dann lass ich es lieber, und dreh woanders.
Dann müsste dort irgedwo ein Schild rumstehen das das Betreten untersagt.
I haven't lost my mind; it's backed up on tape somewhere!



Gregott
Beiträge: 523

Re: keine Drehgenehmigung für Grundstück: Veröffentlichung I-net: Konsequen

Beitrag von Gregott »

Schränk doch deine Kreativität nicht ein, ich kanns ja garnicht lesen... Als Künstler sollte man sich solche Steine nicht selber in den Weg legen. Feel free. Ich garantiere dir zu 100% das da nix kommen wird. :-)



Multivideocutterman
Beiträge: 192

Re: keine Drehgenehmigung für Grundstück: Veröffentlichung I-net: Konsequen

Beitrag von Multivideocutterman »

Pray hat geschrieben: Dann müsste dort irgedwo ein Schild rumstehen das das Betreten untersagt.
Da steht zumindest ein Schild wo "Benutzen" untersagt ist. Falls das gleichbedeutend mit "Betreten" ist. Wobei es nicht am Anfang des Weges steht, sondern mittendrin. Aber das Grundstück fängt bereits am Anfang des Weges an, laut dem Mitarbeiter wo ich anrief.



Jensli

Re: keine Drehgenehmigung für Grundstück: Veröffentlichung I-net: Konsequen

Beitrag von Jensli »

Du meine Güte! Wenn's nach den Erbsenzählern hier ginge, müssten praktisch 99% aller youtube-Videos gelöscht und abgemahnt werden! Ständig werden "Heldentaten" mit der GoPro von privaten Hochhäusern, Grundstücken etc. veröffentlicht, Mitschnitte von Konzerten und sonstigen Veranstaltungen. Ich selbst drehe ständig in Frankfurt, wo ich will, wen ich will, was ich will. Wenn ich mir unsicher bin, frage ich vorher, aber bisher hat man mich jedesmal nur verwundert angeschaut: "Wieso fragt der nach so einem Quatsch?" Sofern man nicht gerade mit einem 5-Mann-Team und einem Kleinlaster voll Technik anrollt, kräht kein Hahn nach irgendwas in Deutschland.



Pray
Beiträge: 268

Re: keine Drehgenehmigung für Grundstück: Veröffentlichung I-net: Konsequen

Beitrag von Pray »

Das ist dann wohl Auslegungssache. Für mich ist damit ab dem Schild das "Benutzen" verboten. Ich kann ja mitten in der Pampa oder sonstwo nicht erkennen ob das jetzt privater Grund ist (es sei denn es ist eingezäunt oder sonstiges).
I haven't lost my mind; it's backed up on tape somewhere!



Multivideocutterman
Beiträge: 192

Re: keine Drehgenehmigung für Grundstück: Veröffentlichung I-net: Konsequen

Beitrag von Multivideocutterman »

Vermutlich muss ich einfach akzeptieren, dass es in der Filmbrache gigantische Grauzonen gibt.

Hält man sich aus den Grauzonen raus, schränkt es die Kreativität erheblich ein. Und wer sie betritt, da kommt es darauf an, wie weit man geht. Wie risikoreich man filmt. Und wie viele "Feinde" (sprich Konkurrenz) man hat, die einem auf die Finger schaut.
Aber was man dann tatsächlich riskiert und macht, wie weit man tatsächlich geht in der Hoffnung, dass sich niemals einer dafür interessiert, das muss jeder Filmer, beruflich oder privat, selbst entscheiden.



Auf Achse
Beiträge: 4038

Re: keine Drehgenehmigung für Grundstück: Veröffentlichung I-net: Konsequen

Beitrag von Auf Achse »

Wenn du ohne 100000 Prozentige Genehmigung die Hosen voll hast dann such dir eine andere Location. Denn wenn du ohne Genehmigung und voller Hose dort trotzdem drehst wirds sicher nix, dann bist du dort so verkrampft daß allein deswegen schon die Sheriffs kommen ....
Auf Achse



r.p.television
Beiträge: 3545

Re: keine Drehgenehmigung für Grundstück: Veröffentlichung I-net: Konsequen

Beitrag von r.p.television »

Auf Achse hat geschrieben:Wenn du ohne 100000 Prozentige Genehmigung die Hosen voll hast dann such dir eine andere Location.
Ich würde eher sagen: Such Dir keine andere Location sondern werde lieber Steuerberater. Da kannst Du Dich an einem klar strukturiertem Regelwerk bedienen.

Wenn ich bei all meinen Drehs derart herum lamentieren würde käme ich nicht zum arbeiten. Ich hab da ganz andere Herausforderungen und in aller Regel sch****e ich einen riesigen Haufen auf die Einhaltung des Rechtsweges, denn ich muss arbeiten und hab nicht die Zeit um irgendwelchen Ämtern ihre Daseinsberechtigung zu geben, in der Form mir irgendwelche Genehmigungen auszustellen.



Auf Achse
Beiträge: 4038

Re: keine Drehgenehmigung für Grundstück: Veröffentlichung I-net: Konsequen

Beitrag von Auf Achse »

Naja .... um dem ganzen wieder den Zynismus zu nehmen: Ist ja schön von dir daß du die Genehmigungen einholen wilst. Aber wenns zum Spießrutenlauf wird und du zu keiner Lösung kommst dann such dir was anderes wo du dich sicher fühlst.

Auf Achse



dienstag_01
Beiträge: 14522

Re: keine Drehgenehmigung für Grundstück: Veröffentlichung I-net: Konsequen

Beitrag von dienstag_01 »

@Multivideocutterman
Um so mehr es Leute wie dich gibt, die mit Beflissenheit um Erlaubnis für Selbstverständliches bitten, um so *normaler* und allgemein akzeptierter wird diese Ansicht, dass es nur noch mit Genehmigungen geht. Und um so *unnormaler* im Sinne von Minderheit werden kleine Indipendent-Filmer, die - niemanden störend - für sich einfach das Recht in Anspruch nehmen, Filme zu machen. Sich ein Bild von der Welt machen, nicht nur, indem ich Geschichten schreibe oder Gemälde male, sondern mit einer Kamera, mit Schauspielern und mit Musik etc., das ist ein Recht. Manche wollen dieses Recht beschneiden, weil ihnen das Bild nicht passt. Andere wiederum wollen einfach dran mitverdienen (dazu gehören zum Teil auch Drehgenehmigungen).
Dir ist das Recht der Filmer egal.
Ich sehe wirklich keinen Grund, dir viel Glück zu wünschen.



handiro
Beiträge: 3259

Re: keine Drehgenehmigung für Grundstück: Veröffentlichung I-net: Konsequen

Beitrag von handiro »

+1!
Good-Cheap-Fast....Pick Any 2



Adam
Beiträge: 1112

Re: keine Drehgenehmigung für Grundstück: Veröffentlichung I-net: Konsequen

Beitrag von Adam »

Auch 1+

Ich zitiere domian...:
domian hat geschrieben: Also mir wird immer klarer, dass es ein Hosenscheißergefälle von Norddeutschland bis zu Sizilien gibt.
[...]
Fritz der Große hat bei den Preußen wohl ganze Arbeit hinsichtlich unterthänigtstem Verhalten bis heute bewirkt ;-)
...und vermute, dass Du am Nordpol wohnst.

Deutschland geht echt noch an der Angst der Bürger zugrunde...

quelle von domian:
viewtopic.php?p=708995#708995



Jensli

Re: keine Drehgenehmigung für Grundstück: Veröffentlichung I-net: Konsequen

Beitrag von Jensli »

dienstag_01 hat geschrieben:@Multivideocutterman
Um so mehr es Leute wie dich gibt, die mit Beflissenheit um Erlaubnis für Selbstverständliches bitten, um so *normaler* und allgemein akzeptierter wird diese Ansicht, dass es nur noch mit Genehmigungen geht. Und um so *unnormaler* im Sinne von Minderheit werden kleine Indipendent-Filmer, die - niemanden störend - für sich einfach das Recht in Anspruch nehmen, Filme zu machen. Sich ein Bild von der Welt machen, nicht nur, indem ich Geschichten schreibe oder Gemälde male, sondern mit einer Kamera, mit Schauspielern und mit Musik etc., das ist ein Recht. Manche wollen dieses Recht beschneiden, weil ihnen das Bild nicht passt. Andere wiederum wollen einfach dran mitverdienen (dazu gehören zum Teil auch Drehgenehmigungen).
Dir ist das Recht der Filmer egal.
Ich sehe wirklich keinen Grund, dir viel Glück zu wünschen.
Der beste Post im gesamten Thread! Dem ist nichts hinzuzufügen!!!



domain
Beiträge: 11062

Re: keine Drehgenehmigung für Grundstück: Veröffentlichung I-net: Konsequen

Beitrag von domain »

Etliche dieser Anfragen sind sicher berechtigt.
Aber manchmal habe ich den Eindruck, dass was ganz anderes dahintersteckt. Es wird ein Aufhänger gesucht, der sagen will: seht her, ich will was machen. Das „darf ich das?“ ist dabei in einem Forum sehr kommunikationsfördernd und man ist im Gespräch: Jössas, der will was machen, allerhand, aber machs lieber nicht, die dreisten Sachen, die sehr viel Mut erfordern, machen wir schon selbst ;-)



Auf Achse
Beiträge: 4038

Re: keine Drehgenehmigung für Grundstück: Veröffentlichung I-net: Konsequen

Beitrag von Auf Achse »

dienstag_01 hat geschrieben:@Multivideocutterman
Um so mehr es Leute wie dich gibt, die mit Beflissenheit um Erlaubnis für Selbstverständliches bitten, um so *normaler* und allgemein akzeptierter wird diese Ansicht, dass es nur noch mit Genehmigungen geht. Und um so *unnormaler* im Sinne von Minderheit werden kleine Indipendent-Filmer, die - niemanden störend - für sich einfach das Recht in Anspruch nehmen, Filme zu machen. Sich ein Bild von der Welt machen, nicht nur, indem ich Geschichten schreibe oder Gemälde male, sondern mit einer Kamera, mit Schauspielern und mit Musik etc., das ist ein Recht. Manche wollen dieses Recht beschneiden, weil ihnen das Bild nicht passt. Andere wiederum wollen einfach dran mitverdienen (dazu gehören zum Teil auch Drehgenehmigungen).
Dir ist das Recht der Filmer egal.
Ich sehe wirklich keinen Grund, dir viel Glück zu wünschen.

@dienstag_01: Ein echt geiles Statement, danke!

Auf Achse



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