Nein, die Unterscheidung zwischen "Filmwerk" und bloßen "Laufbildern" ist nur bei der Schutzfrist von Bedeutung. Dein Rohmaterial ist in jedem Fall geschützt und wer es verbreiten (senden, vervielfältigen) möchte, muss Dich fragen, zu welchen Bedingungen er das darf. Ich sehe eher das Problem darin, dass Dein Kumpel einfach behaupten könnte, die Aufnahmen seien in seinem Auftrag von Dir gedreht worden und das Nutzungsrecht läge bei ihm.wontuwontu hat geschrieben:Damit das Urheberrecht greift muss meines Wissens ein gewisser schöpferischer Wert vorhanden sein. Ich weiß jetzt nicht ob dein gedrehtes Material diesen Wert hat ;)
Genau das gleiche denke ich mir auch. Beweisen kann man ja nicht ob der Clip nun von ihm stammt oder von mir, da wir beide den ungeschnittenen Clip in voller Länge besitzen und es steht auch nirgendwo der Autor in den Informationen. Möglicherweise könnte man beweisen, dass die Clips von einer Sony Fs100 stammen, er aber mit einer Panasonic Kamera filmt.Ich sehe eher das Problem darin, dass Dein Kumpel einfach behaupten könnte, die Aufnahmen seien in seinem Auftrag von Dir gedreht worden und das Nutzungsrecht läge bei ihm.