momentum hat geschrieben:Und die MwSt wird erst ab einem steuerbaren Jahresumsatz von (derzeit) CHF 100'000 ein Thema. Sei froh, wenn du dich mit der MwSt nicht rumzuschlagen brauchst.
Ist das eine Kann-Option wie bei uns in Deutschland die Kleinunternehmerregelung? Falls ja wäre es töricht, davon Gebrauch zu machen. Zumindest wenn man für Firmen arbeiten will und regelmäßig seinen "Fuhrpark" erweitern möchte.
Wenn Du Leistungen Firmen ohne ausgewiesene MwSt anbietest musst Du entweder einen Wettbewerbsnachteil hinnehmen, weil Deine Leistungen effektiv 19% (bei uns) teurer sind, denn diese 19% werden bei einer normalen Rechnungen dem Kunden zurückerstattet. Oder Du nimmst netto den gleichen Stundensatz. Davon würden private Auftraggeber wiederum profitieren. Hängt also von der Klientel ab.
Kehrseite ist jedoch: Angenommen Du machst 12.000 Euro Umsatz im Jahr und investierst davon wieder die Hälfte. Dann verschenkst netto 957,98 Euro netto, die Du Dir selbst durch Vorsteuerabzug aus dem Topf nehmen könntest. Dafür kann man gerne den geringen Mehraufwand in Kauf nehmen. Zumal der Mehraufwand nur durch die Einarbeitung in die Materie entsteht. Zumindest in Deutschland ist das durch entsprechende Software vom Finanzamt simpel geworden. Und in der Buchhaltung ist der Mehraufwand gleich null.
Ich könnte mich auch darüber totlachen, wenn Leute sich den Buchführungsaufwand sparen wollen. Klar kann man das. Jedoch heißt das nicht dass das FInanzamt keine Belege und Kalkulationen sehen will. Man kann natürlich mit Excel-Tabellen arbeiten, habe ich in der Anfangszeit auch und wurde klaglos akzeptiert. Zeit spart man damit nicht, sondern verschenkt wichtige controlling-Funktionen. Das System der doppelten Buchführung ist verständlicherweise nicht jedermanns Sache, aber immerhin gibt es das seit dem Ende des Mittelalters. Und zwar weil es pfiffig und ausgefuchst ist. Im Zweifelsfall muss man sagen: Nimm Software zum Belege erfassen und lass den Rest nen Steuerberater machen. Ausnahmen sind aber Kleinstfirmen wie im hier besprochenen Fall, wo im Prinzip Ein- und Ausgaben auf je eine Seite passen. Da macht es wirklich keinen Sinn nen Zampano zu machen. Wer aber einen richtigen Gewerbebetrieb führt, mit Ausgaben von 1 Euro fürs Parkticket bis zur Abschreibung des 10.000-Euro-Camcorders, der tut sich mit Zettelwirtschaft keinen Gefallen.