Das erfährst Du ja leider erst, wenn die Winkeladvokaten an die Tür klopfen. Erst mal heisst es von YT:handiro hat geschrieben:Den Namen des Verlages hätte ich gerne mal *schmauch*!
Die Werke sind nur teilweise eigene Werke.Pianist hat geschrieben:Wie sieht es denn mit dem Benutzungsrecht aus? Gilt das als Filmwerk (also Verbindung von Film und Musik) oder ist das für einen reinen Konzertmitschnitt nicht erforderlich, weil die Aufführung der Werke der Hauptgegenstand des Konzertes ist?
Oder spielt die Band ohnehin nur eigene Werke?
Matthias
olja hat geschrieben:Kurz, du sollst GEMA-pflichtiges Material für die ins Netz stellen. Stell mal eine Anfrage bei der GEMA, was das so kostet. Alle Titel aufschreiben und ab damit.
Kann die Band dann überlegen, ob sie das zahlt. Wahrscheinlich aber eher nein ;-) Wenn das klar ist, brauchst du Dir um den Rest eh keine Gedanken mehr machen. Weder über irgendwelche Credits noch über die Leistungsrechte oder Dreherlaubnissen. Ob der Veranstalter bei der Veranstalung die GEMA bezahlt hat ist dabei egal. Sie wird nur für die Veranstaltung bezahlt und ist kein Jagdschein für weitere Veröffentlichungen.
k_munic hat geschrieben:GEMA muss das Portal zahlen, dass DEINEN Clip aufführt.
Genau darum geht es ja beim Streit 'YouTube vs. GEMA'.
Betreibst DU SELBST eine website (auch auf gemieteten Servern) musst DU Dich um Gema kümmern - das kann grauenvoll teuer werden.-
Was nun die Veröffentlichung an sich angeht: das machst DU, also musst DU dafür die Rechte haben; die Band hat Dir diese mit dem Auftrag gegeben; der Veranstalter, könnte man argumentieren, hat zugestimmt, indem er Dich hat machen & drehen lassen; kommen nun Stücke eines Dritten zur Aufführung (=Komponist), so müsste DER u.U. auch zustimmen.
Letzteres wird am wenigsten kontrolliert, obwohl sich mal ernsthaft ein Verlag, der die KlavierEtüden von Burgmüller (✝1874!) vertreibt, bei YT beschwert hat, weil ich Söhnchens Geklimper hochgeladen hatte ...... hab aber nie wieder 'was von denen gehört, 2 Jahre her ....
dienstag_01 hat geschrieben:@KSProduction
Du wirfst Rechte und Gebühren in einen Topf.
Der Betreiber hat Gema-Gebühren zu zahlen, deshalb gibt es ja in erster Linie Streit zwischen YT und Gema.
Die Rechte solltest du darüberhinaus auch noch haben, dagegen gehen dann hin und wieder die Inhaber vor. Deshalb darf man manche Videos auf YT nicht sehen.