S.o.: vlt. ist das das Problem, weil der Bildzähler einfach nach der letzten Nummer auf deiner Karte in der Kamera weiterzählt.ChrisS hat geschrieben: ... Gottseidank hatte ich eine Karte eingelegt ....
Chris
Schau doch mal auf die Karte. Steht denn der Bildzähler bei etwa 5700 ??? Dann wäre das Problem, zumindest von Deiner Seite, erklärbar.nordheide hat geschrieben:vlt. ist das das Problem, weil der Bildzähler einfach nach der letzten Nummer auf deiner Karte in der Kamera weiterzählt
Ja, aber der Kunde hat das Recht, ohne Gefahr der Wertminderung den Artikel in Augenschein zu nehmen, wie es in einem Ladenlokal möglich und üblich wäre.RollingSteve hat geschrieben: Rechtlich gesehen ist es theoretisch tatsächlich so, dass eine Minderung vom Händler erfolgen kann. So pauschal wie Schorse sagt, ist es leider nicht (der Händler muss ja auch schützt werden, wenn er die Ware nicht zum vollen Preis an den Mann bringen kann).
Ja, und die strafbare Handlung der Nötigung gleich noch schriftlich beim Händler hinterlegen. Das klingt nach einem sehr guten Plan. ;)Angry_C hat geschrieben:Und nicht vergessen, dem Händler mit einer berechtigten, miesen Bewertung bei den Preisportalen zu drohen. Davor haben die meisten große Angst, denn ist der Ruf dort ruiniert, ist die Insolvenz nicht mehr fern.
Die Ankündigung einer fairen, der Wahrheit entsprechenden Bewertung ist keine Nötigung. Die Ankündigung einer "miesen" Bewertung dagegen ist in erster Linie Dummheit.Kameramensch hat geschrieben:
Ja, und die strafbare Handlung der Nötigung gleich noch schriftlich beim Händler hinterlegen. Das klingt nach einem sehr guten Plan. ;)