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ich habe folgende Frage:
Wenn ich als Freiberufler im Auftrag einer Medienproduktion Videos drehe und sie schneide, habe ich dann das Recht, sie als meine Referenz anzugeben? D.h. ich möchte das Video nicht kommerziell oder anderweitig verwenden, sondern nur auf meiner Website schreiben: Im Auftrag von ... habe ich das Video gedreht.
Oder hat mein Auftraggeber automatisch alle Rechte an den Bildern?
Im Vorfeld abgeklärt wurde nichts dergleichen.
In Deutschland ist das Urheberrecht nicht abtretbar.
Im wahren Leben geht es aber um andere Aspekte:
Ist das entstandene Video überhaupt für die Öffentlichkeit bestimmt? Das ist nicht immer so, und das musst du im Sinne eines guten Verhältnisses zum Kunden respektieren (sofern nicht sowieso vertragliche Vereinbarungen bestehen).
Daumenregel: nur wenn der Kunde selbst das Werk auf seiner Website, auf YouTube oder anderen öffentlichen Portalen der Welt präsentiert, spricht nichts dagegen, dass du das auch tust. Macht er das nicht, dürfte der Film nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sein, und das solltest du nicht unterlaufen, wenn du auch in Zukunft Aufträge bekommen möchtest.
Das reine Hinschreiben (Referenzliste) musst du auch abwägen. Lief das über eine Werbeagentur, ist Kunde XY ja nicht DEIN Kunde. Hier geht's jetzt um gesunden Menschenverstand, also ein Telefonat: "Darf ich auf meiner Website schreiben, dass der Film für xy von mir stammt?" Die Antwort wird ja oder nein lauten. Eigentlich doch einfach, oder?
Am besten du schreibst gleich etwas in Deine AGBs oder den Vertrag rein. Also sinngemäß, dass du das Recht hast, zur Eigendarstellung Kundennnamen/Projekt zu kommunizieren und ggf. das Video/Ausschnitte zu zeigen. Auf youtube würde ich das nicht öffentlich machen, da gibt es ja eine Funktion, dass das Video nur für den zugänglich ist, der den Link kennt. Besser noch: direkt auf der eigenen Website einbinden.
Im Konfliktfall geht es nicht nur um Rechthaben, sondern darum, ob man mit dem Kunden noch weiter zusammen arbeiten will.
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