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Vorgaben für Rechnungen an Großunternehmen?



Fragen zu GEMA, Drehgenehmigungen, Urheberrechte, Aufführungsrechte uä.
Antworten
div4o
Beiträge: 638

Vorgaben für Rechnungen an Großunternehmen?

Beitrag von div4o »

Hallo zusammen,

künftig muss ich regelmäßig Rechnung an einem Großunternehmen schreiben. Dieser hat mir jetzt eine Liste mit Vorgaben, was auf der Rechnung alles soll gesendet.

Das meiste sind Angaben, die die Bearbeitung beschleunigen sollten und meiner Meinung Pflicht auf einer Rechnung sind.

Drei Punkte finde aber etwas merkwürdig:

1. Das Unternehmen räumt sich 45 Tage zur Bearbeitung einer Rechnung ein.
Ist das so üblich? Ich schreibe meist auf meiner Rechnungen, dass sie bitte nach Eingang bis 14 Tage bezahlt werden sollen? 45 Tage finde ich aber schon krass!

2. Rechnungen, die nicht vollständig sind, werden nicht bearbeitet und zurückgeschickt. So kann eine Auszahlung bis 90 Tage in Anspruch nehmen

3. Keine elektronische Rechnungen werden akzeptiert, dafür aber der Verweis Zitat:
"Bitte stellen Sie zusätzlich sicher, dass die Rechnungen in Bezug auf die Rechnugsstellung den gesetzlichen Vorschriften in Deutschland entspricht."

Was bedeutet das genau? Das ich als normal Brief nicht verschicken kann? Oder muss ich jetzt unbedingt mit Einschreiben und Nachweis zustellen lassen? Da letzteres ein Kostenpunkt ist, wer trägt diesen?

Schon mal danke für die Antworten :)



Jott
Beiträge: 22538

Re: Vorgaben für Rechnungen an Großunternehmen?

Beitrag von Jott »

45 Tage ist nicht unüblich, manche machen auch 90, vereinzelt sogar 120. Du musst einfach den Zinsverlust in deinen Preisen mitkalkulieren.

Wie eine korrekte Rechnung auszusehen hat, gehört zum Grundwissen. Lass dich vom Steuerberater coachen.



carstenkurz
Beiträge: 5080

Re: Vorgaben für Rechnungen an Großunternehmen?

Beitrag von carstenkurz »

Je größer die Firma, desto länger die Bearbeitungszeit. Ich habe auch schon 60 Tage gesehen. Friss oder stirb.

Natürlich geht Zustellung per Brief. Einschreiben, wenn Du unbedingt einen Ablieferungsnachweis haben willst, aber was bringt Dir das, der Rest der Welt verschickt seine Rechnungen auch als einfachen Brief.

Gesetzliche Anforderungen, damit sind wohl mehr die steuerlichen Anforderungen gemeint, die solltest Du eigentlich kennen, Steuernummer, ggfs. USt.-ID, Liefer/Leistungszeitraum, Umsatzsteuerausweis, etc. pp

- Carsten
and now for something completely different...



div4o
Beiträge: 638

Re: Vorgaben für Rechnungen an Großunternehmen?

Beitrag von div4o »

Was auf der Rechnung muss, ist mir alles klar. Habe bereits für andere Großunternehmer Rechnungen geschrieben und da gab es nie Probleme. Auch PDF-Rechnungen waren kein Problem.

Als Kleinunternehmer habe ich nur die Steuernummer. So verweise ich auf § 19 UStG der Kleinunternehmerregelung, dass ich von der Umsatzsteuer befreit bin und dass ich mein Einkommen selbst versteuere.

Ansonsten Danke für die Info :)



olja
Beiträge: 1623

Re: Vorgaben für Rechnungen an Großunternehmen?

Beitrag von olja »

carstenkurz hat geschrieben: Liefer/Leistungszeitraum

- Carsten
...genau, wird gerne mal vergessen. Gehört aber auf die Rechnung. Monat reicht.



Pianist
Beiträge: 9007

Re: Vorgaben für Rechnungen an Großunternehmen?

Beitrag von Pianist »

Und zwar selbst dann, wenn das Leistungsdatum dem Rechnungsdatum entspricht. Ich habe inzwischen meine Rechnungen dahingehend gestaltet, dass ich immer unter dem Rechnungsdatum auch das Datum der Leistungserbringung hinschreibe. Unten mit Sternchen wird dann erklärt, dass es sich beim Leistungsdatum um den Zeitpunkt handelt, an welchem der Auftraggeber die Verfügungs- und Nutzungsgewalt über den fertigen Film erhielt.

Ich verwende immer den Begriff "Leistung", da es sich ja um ein individuelles und vor allem immaterielles Werk handelt. Obwohl man ja letztendlich auch Dateien liefert, also wäre Lieferung auch nicht ganz falsch.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



Reiner M
Beiträge: 1282

Re: Vorgaben für Rechnungen an Großunternehmen?

Beitrag von Reiner M »

Leistung ist richtig, wenn es sich um speziell für den Kunden produzierte Videos handelt, da die Dienstleistung den Schwerpunkt bildet.

Es wird zwischen "Dienstleistung" und "Ware" beim Einkauf unterschieden.
Ware wäre es, wenn das Unternehmen fertig konfektioniertes Footage kauft (z. B. Stock-Fotos, -Videos).

Beste Grüße,
Reiner



Pianist
Beiträge: 9007

Re: Vorgaben für Rechnungen an Großunternehmen?

Beitrag von Pianist »

Reiner M hat geschrieben:Ware wäre es, wenn das Unternehmen fertig konfektioniertes Footage kauft (z. B. Stock-Fotos, -Videos).
Tja, gute Frage... Da handelt es sich ja um eine Rechteübertragung (dann übrigens mit 7% Umsatzsteuer) und somit ist es eigentlich vollkommen schnuppe, wie man es nennt. Es ist ja sowieso nur ein sprachliches Problem, kein juristisches.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



motor-tv
Beiträge: 456

Re: Vorgaben für Rechnungen an Großunternehmen?

Beitrag von motor-tv »

Wie man eine Rechnung korrekt erstellt, sollte einem Film bzw Videoproduzenten schon klar sein. Ich geh ja auch nicht zum Tischler, und der muss sich erst erkundigen wie er die Rechnung an mich zu stellen hat. So vielfältig die Filmproduktion ist, so unterschiedlich ist auch die Auffassung was Professionalität betrifft. Leider.

Zu Punkt 1: Sei froh dass sie 45 Tage angeben, und dies auch hoffentlich auch einhalten. Ist in dieser Zeit nicht selbstverständlich. 14 Tage war einmal, gerade bei sehr großen Unternehmen. Denk mal was die sich an Zinsen ersparen wenn sie das in Summe viele Geld länger auf ihrem Konto behalten können. Aber, dafür sind sie pünktlich, hab hier in Ö die Erfahrung gemacht, dass der Rechnungsbetrag bei 30 Tage Zahlungsziel +/- 1 Tag 100%ig eintrifft. Ist schon mal viel Wert wenn man sich drauf verlassen kann.

Punkt 2: Ganz klar, wie sollen sie den Auftrag abschließen wenn die Rechnung nicht korrekt ausgestellt wurde?

Punkt 3: Hast du falsch verstanden, die meinen nichts anderes als Punkt 2, und dass sie keine Mails mit einer Rechnung als pdf z.B. akzeptieren. Früher mussten die als pdf versendeten Rechnungen eine digitale Signatur beinhalten, das Gesetz ist aber glaub ich schon gekippt. Trotzdem, wenn sie das nicht akzeptieren, geht das OK, und ich sende nur in Ausnahmefällen eine Rechnung als mail. Zu unsicher ist mir da, dass die das Mail eventuell übersehen und daher auch nicht zahlen.

Verschicke die Rechnung einfach normal mit der Post.



Reiner M
Beiträge: 1282

Re: Vorgaben für Rechnungen an Großunternehmen?

Beitrag von Reiner M »

Pianist hat geschrieben:Es ist ja sowieso nur ein sprachliches Problem, kein juristisches.
Es ist ein Unterschied, ob Du eine Ware anlieferst und dafür z. B. Garantien und Gewährleistungen gelten, oder ob Du per Dienstleistungsvertrag bzw. Werkvertrag verpflichtet bist, eine definierte Leistung zu erbringen. Sehr wohl juristisch unterscheidbar, wie ich meine.

Zudem ist die Ware i.d.R. lagerbar, also betriebswirtschaftlich ein Investitionsgut, das seinen Wert behält (bzw. über Abschreibungen verliert) (u. U. mit Auswirkung auf die Unternehmensbilanz), die Dienstleistung nicht. Hier verpufft mit der Erbringung die Investition - immateriel eben.

Beste Grüße,
Reiner



TheBubble
Beiträge: 2050

Re: Vorgaben für Rechnungen an Großunternehmen?

Beitrag von TheBubble »

motor-tv hat geschrieben:Denk mal was die sich an Zinsen ersparen wenn sie das in Summe viele Geld länger auf ihrem Konto behalten können.
Und genau deswegen werden viele bei solchem Verhalten den Preis entsprechend erhöhen. Und die Preisspirale dreht sich weiter nach oben.



Reiner M
Beiträge: 1282

Re: Vorgaben für Rechnungen an Großunternehmen?

Beitrag von Reiner M »

TheBubble hat geschrieben: Und genau deswegen werden viele bei solchem Verhalten den Preis entsprechend erhöhen. Und die Preisspirale dreht sich weiter nach oben.
Das glaube ich nicht.
Wenn der Anbieter einen höheren Preis hätte verlangen oder durchsetzen können, hätte er es vorn vor herein getan. Wenn er es nicht wollte oder konnte, gab es Gründe. Die Preisspirale dreht sich aus anderen Gründen. Denn sonst müssten die Preise in letzter Zeit quer über alle Waren und Leistungen im Struzflug in den Keller gefallen sein, bei diesem historischen Tiefstand der Zinsen.

Beste Grüße,
Reiner



Pianist
Beiträge: 9007

Re: Vorgaben für Rechnungen an Großunternehmen?

Beitrag von Pianist »

Reiner M hat geschrieben:Es ist ein Unterschied, ob Du eine Ware anlieferst und dafür z. B. Garantien und Gewährleistungen gelten, oder ob Du per Dienstleistungsvertrag bzw. Werkvertrag verpflichtet bist, eine definierte Leistung zu erbringen. Sehr wohl juristisch unterscheidbar, wie ich meine.
Klar, aber für die juristische Bewertung kommt es auf die tatsächlichen Verhältnisse an, und nicht darauf, welches Wort auf der Rechnung steht.

Ansonsten hast Du aber natürlich vollkommen recht, dass man als Unternehmer diese ganzen Zusammenhänge unbedingt kennen muss.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



Reiner M
Beiträge: 1282

Re: Vorgaben für Rechnungen an Großunternehmen?

Beitrag von Reiner M »

Pianist hat geschrieben: Klar, aber für die juristische Bewertung kommt es auf die tatsächlichen Verhältnisse an, und nicht darauf, welches Wort auf der Rechnung steht.
Na, ja.
Das Unternehmen (Dein Kunde) ist gezwungen, da sehr genau zu unterscheiden, weil die Buchungen für Waren und Dienstleistungen über verschiedene Konten laufen. Wenn Du auf der Rechnung falsch deklarierst, kann das dazu führen, dass die Rechnungstellung moniert wird. Die Zahlung wird dann mindestens später eintreffen. Und darum geht's ja hier.

Ein rechtlicher Unterschied, der hier allerdings nicht thematisiert ist, wäre auch, ob Du überhaupt Waren verkaufen darfst (Handel; Gewerbetreibender) oder Deine Arbeit als Freiberufler ohne Gewerbe ausübst (was bei Bildberichterstattern, Kamaramännern, Designern, Regisseuren usw. ja der Fall sein kann). Aber das nur am Rande.

Beste Grüße,
Reiner



Pianist
Beiträge: 9007

Re: Vorgaben für Rechnungen an Großunternehmen?

Beitrag von Pianist »

Ja, ich gehe natürlich davon aus, dass der Geschäftsgegenstand auf der Rechnung korrekt und zutreffend beschrieben wurde. Mir ging es ja nur um die Wörter "Lieferdatum" und "Leistungsdatum".

Wenn da "Produktion eines Filmes" steht, sollte es in jedem Fall klar sein.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



Reiner M
Beiträge: 1282

Re: Vorgaben für Rechnungen an Großunternehmen?

Beitrag von Reiner M »

O! Mißverständnis!
Ich hatte Dich so verstanden, dass Du zwischen "Ware" und "Dienstleistung" keinen juristischen Unterschied siehst, und wenn schon, dann eher einen faktischen wenns drauf ankommt, und ansonsten die Titulierung auf der Rechnung aus Deiner Sicht egal ist .. - Sorry. ;)

Egal. Meine Hinweise zielen darauf: Als Unternehmer solltet Ihr wissen, was ihr unternehmt - oder Euch schlau machen. Sauber ausgestellte Rechnungen können Rechnungsfreigaben und Zahlungslauf beim Kunden beschleunigen. Gerade bei großen Kunden sitzen in der Buchhaltung fachfremde Buchhalter, die mit Insider-Begriffen aus der Video-Welt i.d.R. wenig anfangen können, aber Rechnungen ordentlich kontieren müssen.

Beste Grüße,
Reiner



ruessel
Beiträge: 10289

Re: Vorgaben für Rechnungen an Großunternehmen?

Beitrag von ruessel »

ist doch einfach eine Rechnung zu beschleunigen, erst mit vollständigen Zahlung gibt es eine Freigabe für das Kopier/Aufführungsrecht..... wirkt manchmal wie ein Wunder in größeren Konzernen.
Gruss vom Ruessel



Pianist
Beiträge: 9007

Re: Vorgaben für Rechnungen an Großunternehmen?

Beitrag von Pianist »

ruessel hat geschrieben:ist doch einfach eine Rechnung zu beschleunigen, erst mit vollständigen Zahlung gibt es eine Freigabe für das Kopier/Aufführungsrecht.....
Mit Verlaub - das ist vollkommen praxisfern. Bis dahin ist nämlich längst der Termin abgelaufen, zu dem der Film benötigt wird. Meist gibt es doch ganz konkrete Termine, zum Beispiel Messen oder Kongresse, zu denen Filme gemacht werden. Und meist sind die Filme auch erst zwei Tage vorher fertig. Es ist also vollkommen normal, dass die Zahlung erst Wochen nach Einsatz der Filme eintrifft. Kleine und mittlere Unternehmen zahlen manchmal schon nach drei Tagen, große Unternehmen und Behörden benötigen drei bis sechs Wochen, auch das muss man als normal hinnehmen.

Im Prinzip ist es ja auch egal, wann das Geld kommt. Hauptsache, es kommt irgendwann.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



motor-tv
Beiträge: 456

Re: Vorgaben für Rechnungen an Großunternehmen?

Beitrag von motor-tv »

Pianist hat geschrieben:
ruessel hat geschrieben:ist doch einfach eine Rechnung zu beschleunigen, erst mit vollständigen Zahlung gibt es eine Freigabe für das Kopier/Aufführungsrecht.....
Mit Verlaub - das ist vollkommen praxisfern. Bis dahin ist nämlich längst der Termin abgelaufen, zu dem der Film benötigt wird. Meist gibt es doch ganz konkrete Termine, zum Beispiel Messen oder Kongresse, zu denen Filme gemacht werden. Und meist sind die Filme auch erst zwei Tage vorher fertig. Es ist also vollkommen normal, dass die Zahlung erst Wochen nach Einsatz der Filme eintrifft. Kleine und mittlere Unternehmen zahlen manchmal schon nach drei Tagen, große Unternehmen und Behörden benötigen drei bis sechs Wochen, auch das muss man als normal hinnehmen.

Im Prinzip ist es ja auch egal, wann das Geld kommt. Hauptsache, es kommt irgendwann.

Matthias
Das ist richtig. In der Praxis sieht das so aus. Hab z.B. grad ein Video für den Genfer Autosalon fertiggestellt, die Messe beginnt am Dienstag (1. Tag Presse), den Film hab ich vor 4 Tagen abgeliefert. Mich darauf zu berufen, erst zahlen, dann aufführen, diesen Kunden wäre ich los. Im Gegenteil, ich schreib die Rechnung erst nach der Messe, die endet am 17. März. Wegen ein paar Wochen auf oder ab soll man sich nicht aufhängen. Es ist wichtig DASS bezahlt wird.

Dies als Druckmittel anzuführen, halte ich als Schuss ins eigene Knie.



Pianist
Beiträge: 9007

Re: Vorgaben für Rechnungen an Großunternehmen?

Beitrag von Pianist »

motor-tv hat geschrieben:Es ist wichtig DASS bezahlt wird.
Und genau deshalb ist es auch wichtig, dass man immer ausreichend liquide ist, damit man auch größere Projekte über mehrere Monate vorfinanzieren kann. Meiner Meinung nach ist es oberste Unternehmerpflicht, für ausreichendes Betriebskapital zu sorgen. Und zwar selbst verdient.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



ruessel
Beiträge: 10289

Re: Vorgaben für Rechnungen an Großunternehmen?

Beitrag von ruessel »

Mit Verlaub - das ist vollkommen praxisfern.
Vielleicht bei dir ;-)

Bei knappen Terminen gibt es vorher Abschlagszahlungen (bei höheren Beträgen).
Gruss vom Ruessel



div4o
Beiträge: 638

Re: Vorgaben für Rechnungen an Großunternehmen?

Beitrag von div4o »

motor-tv hat geschrieben: Das ist richtig. In der Praxis sieht das so aus.
Mit Verlaub, dass das Praxis ist, heiß es nicht, dass es richtig ist. Wenn ein Kunde zu mir kommt, und mich für irgendwas beauftragt, dann gehe ich davon aus, dass er die Kosten der Produktion schon HEUTE tragen kann.

Wenn ich davon ausgehe, dass er das Geld nicht hat, bzw, irgendwann zahlen will, dann wo ist der Sinn darin die Kamera auszupacken. Du gehst doch nicht essen und sagst nach dem dritten Gang: "Schicken Sie mir die Rechnung, ich zahle, wenn ich kann."

In deinem Fall müsste der Kunde super Glücklich sein, dass er sein Film pünktlich zu beginn der Messe zeigen kann. Also du hast alle deine Pflichten erfüllt, wieso sollte er nicht zahlen? Und vor allem, wieso sollte er unzufrieden sein, wenn DU für deine Dienste die Wochenarbeit in Anspruch genommen haben, dein gut verdientes Geld haben willst?

Kundenkontakt pflegen finde ich wichtig und dass man manche Kunden besonders behandelt, weil sie wieder kommen ist auch wichtig, aber was du machst, ist für ein Beispiel dafür, wieso wir die Situation mit dem merkwürdigen Zahlungsmoral im Film haben.
Zuletzt geändert von div4o am Sa 02 Mär, 2013 09:55, insgesamt 1-mal geändert.



Pianist
Beiträge: 9007

Re: Vorgaben für Rechnungen an Großunternehmen?

Beitrag von Pianist »

ruessel hat geschrieben:Bei knappen Terminen gibt es vorher Abschlagszahlungen (bei höheren Beträgen).
Auch das ist doch praxisfern. Oft sind doch die Leistungszeiträume so kurz, dass eine ggf. vereinbarte Abschlagszahlung auch erst nach Fertigstellung einträfe. Ehrlich gesagt: Meist kommen selbst die schriftlichen Beauftragungen erst hinterher...

Ich bleibe dabei und mache es so wie motor-tv, nämlich dass ich nach Fertigstellung des Gesamtprojektes die Rechnung schreibe, und es mir egal ist, ob die nach einer oder nach sechs Wochen bezahlt wird.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



ruessel
Beiträge: 10289

Re: Vorgaben für Rechnungen an Großunternehmen?

Beitrag von ruessel »

Oft sind doch die Leistungszeiträume so kurz, dass eine ggf. vereinbarte Abschlagszahlung auch erst nach Fertigstellung einträfe.
Also arbeitet ihr als hektischer Feuerlöscher.... ;-)
Gruss vom Ruessel



Pianist
Beiträge: 9007

Re: Vorgaben für Rechnungen an Großunternehmen?

Beitrag von Pianist »

div4o hat geschrieben:Mit Verlaub, dass das Praxis ist, heiß es nicht, dass es richtig ist. Wenn ein Kunde zu mir kommt, und mich für irgendwas beauftragt, dann gehe ich davon aus, dass er die Kosten der Produktion schon HEUTE tragen kann.
Es geht doch nicht darum, dass er nicht kann. Es sind einfach oftmals die internen Wege so lang, dass es nicht schneller geht. Da zeichnen mehrere Etagen ab, und wenn einer in der Kette nicht anwesend ist, verzögert es sich eben entsprechend. Und selbst zum Schluss, wenn die Buchhaltung etwas anweist, kommen noch ein paar Tage Laufzeit drauf.

Vom Mittelständler, der drei Tage braucht, über Bundesbehörden, die etwa drei Wochen brauchen, bis zum Weltkonzern, der zwei Monate braucht, erlebe ich regelmäßig alles.

Aber es ist mir vollkommen wurscht. Ich hatte in den bisherigen 18 Jahren keinen einzigen Zahlungsausfall.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



Pianist
Beiträge: 9007

Re: Vorgaben für Rechnungen an Großunternehmen?

Beitrag von Pianist »

ruessel hat geschrieben:Also arbeitet ihr als hektischer Feuerlöscher.... ;-)
Ich spiele oft genug die Feuerwehr, dafür lieben mich meine Auftraggeber, aber selbst dabei tritt eigentlich keine Hektik ein. Das liegt einfach daran, dass ich mein Handwerk im Bereich der aktuellen Berichterstattung gelernt habe. Alles, was nicht heute Abend fertig sein muss, hat viel Zeit... :-)

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



motor-tv
Beiträge: 456

Re: Vorgaben für Rechnungen an Großunternehmen?

Beitrag von motor-tv »

div4o hat geschrieben: Kundenkontakt pflegen finde ich wichtig und dass man manche Kunden besonders behandelt, weil sie wieder kommen ist auch wichtig, aber was du machst, ist für ein Beispiel dafür, wieso wir die Situation mit dem merkwürdigen Zahlungsmoral im Film haben.
Welche merkwürdige Zahlungsmoral? Ich habe ja ausdrücklich geschrieben, dass dieser Kunde die RECHNUNG von mir auch erst NACH der Messe bekommen wird.

Meine Kunden schätzen an mir: 1) Ich bin kurzfristig und verlässlich verfügbar. 2) Sie bekommen garantiert 100% Qualität. 3) Bei der Rechnung gibt es keine Überraschungen. 4) Ich fordere keine Vorauszahlungen etc an, heisst der Kunde kauft keine Katze im Sack.

Selbst ein 8 monatiges Projekt 2011/2012 für einen wirklich großen Konzern, wo ich allein an Fahrtspesen 4.000 Euro abgerechnet habe, wurde von mir keine Teilzahlung verlangt. Das ist einfach bei mir so, heisst nicht dass es andere auch so machen müssen. Ein Freund von mir, Webdesigner, hat mal von einem Kunden 50% VORAUSzahlung für eine Webseite verlangt. Diesen Kunden hat er verloren. Der Auftrag wurde quasi schon im Keim erstickt.

Ich selbst bin auch froh, oder besser gesagt ich nehme es als selbstverständlich hin, wenn ich zu meinem Sonyhändler fahren kann, und nicht gleich bar bezahlen muss. Hab ja auch nicht paar Tausender eingesteckt. Oder so wie du meinst, leg mal nen Tausender auf den Tisch, dann sag ich dir was du bei mir kaufen darfst ... :-)



olja
Beiträge: 1623

Re: Vorgaben für Rechnungen an Großunternehmen?

Beitrag von olja »

Pianist hat geschrieben: Es geht doch nicht darum, dass er nicht kann. Es sind einfach oftmals die internen Wege so lang, dass es nicht schneller geht. Da zeichnen mehrere Etagen ab, und wenn einer in der Kette nicht anwesend ist, verzögert es sich eben entsprechend.
Das hatte ich auch gerade eingetippelt. Das System steht dann einfach, der Genehmigungsworkflow ist unterbrochen. Wenn dann noch Fehler im System sind (der angesprochene Genehmiger hat keine Rechte zum Genehmigen) dauert es noch länger.)

Andererseits gibt es ganze Grüppchen, die sich mit der "Optimierung von Lieferantenkrediten" beschäftigt.

http://www.cbgnetwork.org/3136.html

Also, wer von Großkonzernen in der heutigen Zeit pünktlich seine Rechnung nach 6 Wochen bezahlt bekommt, sollte zufrieden sein.



Pianist
Beiträge: 9007

Re: Vorgaben für Rechnungen an Großunternehmen?

Beitrag von Pianist »

olja hat geschrieben:Wenn dann noch Fehler im System sind (der angesprochene Genehmiger hat keine Rechte zum Genehmigen) dauert es noch länger.)
Genau sowas hatte ich auch mal, das hat durchaus einen gewissen Unterhaltungswert. Dadurch lernt man viel mehr Menschen im Konzern kennen.
motor-tv hat geschrieben:Meine Kunden schätzen an mir: 1) Ich bin kurzfristig und verlässlich verfügbar. 2) Sie bekommen garantiert 100% Qualität. 3) Bei der Rechnung gibt es keine Überraschungen. 4) Ich fordere keine Vorauszahlungen etc an, heisst der Kunde kauft keine Katze im Sack.

Selbst ein 8 monatiges Projekt 2011/2012 für einen wirklich großen Konzern, wo ich allein an Fahrtspesen 4.000 Euro abgerechnet habe, wurde von mir keine Teilzahlung verlangt.
Genau so verhält es sich auch bei mir. Nun gehe ich aber mal davon aus, dass wir beide auch überdurchschnittlich viele und gute Auftraggeber haben. Das ist eine sehr komfortable Situation, dessen sollten wir uns bewusst sein.


Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



TomStg
Beiträge: 3811

Re: Vorgaben für Rechnungen an Großunternehmen?

Beitrag von TomStg »

ruessel hat geschrieben: Also arbeitet ihr als hektischer Feuerlöscher.... ;-)
Du lebst offenbar in einer anderen (Geschäfts-)Welt als der Rest hier. Deine Hinweise bzgl Umgang mit Großkonzernen sind mehr als praxisfern.

Ich arbeite und beauftrage Leistungen in einem großen Konzern, in dem die Prozesse der "Lieferantenauswahl", der Beauftragung und deren Bezahlung genauso ablaufen, wie es Pianist und motor-tv beschreiben. Dafür gibt es handfeste interne prozessbedingte Gründe - wie sie ebenfalls genannt wurden.

Natürlich stellt sich jeder Lieferant/Auftragnehmer eine zu seinen Gunsten optimale Abwicklung vor. Aber dagegen stehen eben die Prozesse wie sie in Großkonzernen üblich sind. Diese sind vorallem darauf ausgerichtet, dass monatlich viele 10.000 (!) Rechnungen bearbeitet werden müssen. Und kein Konzern wird die wohlüberlegten und intern optimierten Prozesse deshalb ändern. Diese Bedingungen sind in der Regel vor einer Auftragsvergabe bekannt. Und wer diese nicht akzeptieren will oder kann, erhält keinen Auftrag.

Besonders wichtig ist der Hinweis von Pianist bezüglich schneller Reaktion und Flexibilität: Obwohl interne Richtlinien eine Leistung vor Auftragsvergabe verbieten, tritt der Bedarfsfall aus verschiedenen Gründen sehr oft ein. Entweder schlechte Planung oder spontane Ideen in der Hierarchie erzwingen oft eine schnelle Reaktion beim Auftragnehmer - entweder für eine komplett neue Leistung oder für eine Änderung an vorhandener Leistung. Und obwohl die Einkaufsbereiche (nicht identisch mit dem Bedarfsbereich oder dem Auftraggeber) mit ihren normalen Prozessen auf Schritt für Schritt gestrickt sind, gibt es immer wieder solche Vorgänge. (Diese sind jedoch in besonderen Prozessen mit besonderen Befugnissen in der Hierarchie ebenfalls beschrieben.)

Daher werden Lieferanten bevorzugt, die sich auf Beweglichkeit eingestellt haben. Oft wird vom Einkaufsbereich dafür sogar ein angemessener Preisaufschlag vom Liefranten akzeptiert - denn es ist nicht nur die Qualität, das Know How und der Grundpreis, die für die Beauftragung zählen, sondern auch die Flexibiltät.

Mit Deiner Einstellung würdest Du von nahezu allen wirklich großen Unternehmen (dh Umsatz größer 1 Mrd Euro) keinen Auftrag erhalten. So ein Auftrag mag aus wirtschaftlicher Sicht für Dich vielleicht auch nicht entscheidend sein, weil es für Dich andere Auftraggeber gibt. Aber ein wirklich anspruchsvolles spannendes Geschäft mit aktuellen und daher noch nicht zu sehr ausgelutschten Themen gibt es vorrangig bei Konzernen.

Grüsse
Tom



Pianist
Beiträge: 9007

Re: Vorgaben für Rechnungen an Großunternehmen?

Beitrag von Pianist »

TomStg hat geschrieben:Entweder schlechte Planung oder spontane Ideen in der Hierarchie erzwingen oft eine schnelle Reaktion beim Auftragnehmer - entweder für eine komplett neue Leistung oder für eine Änderung an vorhandener Leistung.
Und da üblicherweise Filmprojekte immer "ganz oben" angesiedelt sind, zumindest in dem Bereich, wo ich aktiv bin, kann man sich auch immer darauf verlassen, dass es hinterher keine Probleme geben wird. Egal ob Großkonzern oder Bundesbehörde. Und im Mittelstand sowieso nicht, da redet man üblicherweise mit dem Inhaber bzw. geschäftsführenden Gesellschafter.

Wenn mir einer meiner langjährigen Auftraggeber sagt "wir brauchen sofort..." - dann kriegt er auch "sofort". Zumal die Leute meine Preise kennen und sich praktisch schon fast selbst ausrechnen können, was es kostet. Außerdem ist ein Angebot in ein paar Minuten geschrieben und gemailt.
TomStg hat geschrieben:Aber ein wirklich anspruchsvolles spannendes Geschäft mit aktuellen und daher noch nicht zu sehr ausgelutschten Themen gibt es vorrangig bei Konzernen.
Und in obersten Bundesbehörden, das sollte man nie unterschätzen. Sofern man grundsätzlich mit aktuellen gesellschaftspolitischen Themen umgehen kann.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



Jott
Beiträge: 22538

Re: Vorgaben für Rechnungen an Großunternehmen?

Beitrag von Jott »

"Daher werden Lieferanten bevorzugt, die sich auf Beweglichkeit eingestellt haben. Oft wird vom Einkaufsbereich dafür sogar ein angemessener Preisaufschlag vom Liefranten akzeptiert - denn es ist nicht nur die Qualität, das Know How und der Grundpreis, die für die Beauftragung zählen, sondern auch die Flexibiltät."

Gut erkannt. Aber psst, muss ja nicht jeder wissen! :-)



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