Üblicherweise lassen sich die Auftraggeber ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für alle Verbreitungsarten einräumen. Was habt Ihr denn vereinbart?kalimm hat geschrieben:ich habe einem Kunden einen Imagefilm erstellt, mit Vergütung. Er hat schon bezahlt und will ihn jetzt, ohne vorher abgesprochen zu haben, auf DVD verkaufen. Es ist eine öffentliche Einrichtung. Darf Diese mit meinem Werk überhaupt Profit machen?
Aha, er hat also einen USB-Stick mit Inhalt gekauft, oder wie? :-)kalimm hat geschrieben:Er hat einfach nur einen Kaufvertrag für den Film.
Wobei das eigentlich nur bei der Lizensierung von Archivmaterial üblich ist, welches man nicht speziell für diesen Auftrag angefertigt hat. Also Beispiel: Eine Werbeagentur kauft von einem Fotografen ein vorhandenes Foto und erwirbt das Recht, es ein Jahr lang für Plakate zu nutzen.motor-tv hat geschrieben:Kunden mit schmalem Budget werden wie Pianist schon erwähnt hat, die Nutzungsrechte sehr eingeschränkt erteilt, gibt es natürlich auch.
Dein Urheberrecht gibst du nicht ab, weil dieses rechtlich nicht übertragbar ist.kalimm hat geschrieben: Mir geht es darum, was ich vorher mit dem Kunden abkläre? Was ich mir unterschreiben lasse?
Ich trete doch meine Leistungsschutzrechte ab, meine Urheberrechte aber nicht!? Oder wie? Und wenn das so ist, auf welche Paragraphen kann ich mich beziehen?
Kamil