Einen Namen als Wortmarke schützen zu lassen hat folgenden Grund:
Ein Michael Müller im tiefsten Saarland hat die Idee als "Presseprofi" in den Medien Karriere zu machen.
Er verkauft sein Material an Zeitungen im Saarland und Rheinland-Pfalz sehr gut, sein Name spricht für ihn.
Nun kommt Siggi Schmidt aus Berlin und bewirbt ebenfalls als "Presseprofi" sein Team als Bundesweiter Dienstleister für alles was Nachricht ist.
Der Redakteur der "Moselrundschau" weiß vor lauter "Presseprofis" nun gar nicht mehr woran er ist und vergibt _irrtümlich_ weitere Aufträge für Michael Müller an Siggi Schmidt.
Siggi baut zuweilen Mist und darauf hin bekommt irgendwann _kein_ "Presseprofi" mehr irgendwelche Aufträge.
Schon allein aus den vorgenannten Gründen lohnt es sich also auch für uns Medienschaffende -auf jeden Fall soweit wir damit Geld verdienen- bei Verwendung eines Phantasienamens (der vom bürgerlichen Name abweichen darf) diesen schützen zu lassen.
Man kann aber auch folgenden Trick verwenden: Wenn im täglichen Umgang ein Unternehmensname Brauch geworden ist "Gaststätte zum dicken Hugo" darf sich kein weiterer gleichartiger Anbieter in dessen Einzugsbereich (abhängig nach Art und Umfang des Unternehmens, eine lokale Gaststätte hat einen anderen Umfang als eine bekannte Modemarke) ebenso nennen, es muss aber im Zweifelsfalle nachgewiesen werden wer erster war.
Das Markenrecht geht daher ziemlich ähnlich dem Domainrecht (expl. "
www.siemens.de")
Mein Phantasiename "rtzbild" z.B. wird seit 1990 überregional öffentlich verwendet, es setzt sich zudem aus meinem Redaktionskürzel "rtz" und meiner Tätigkeit "bild" zusammen.
Darüber habe ich weitere Projekte mit Phantasienamen (Neologismen) benamt, es wäre sehr großer Zufall falls jemend anders auf diese Worte kommt. Dennoch sind sie im Internet zu finden wenn man danach sucht.
Und durch das Internet ist es recht leicht nachzuweisen seit wann man am Markt ist, es schützt zwar nicht den Namen als Wortmarke, dient aber bei der Suche Dritter dazu klar zu stellen dass es bereits Anbieter mit dem beabsichtigten Namen seit dann und dann gibt. Der recherchierende wird dann eher seinen beabsichtigten Namen überdenken oder muss mit Klage rechnen.
Obacht: Der "Presseprofi" als Name einer Bildagentur darf sehr wohl von einem overnight-Kurierdienst verwendet werden, hier besteht aufgrund der Unterschiedlichkeit der Gewerbe keine Verwechslungsgefahr.
IANAL, nur belesen in dieser Sache.
@aerobel: Ich interessiere mich für Depronflieger, leider habt Ihr in der Richtung nichts im Angebot.