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YouTube.de startet mit Segen der GEMA



Kommentare / Diskussionen zu aktuellen Newsmeldungen auf slashCAM
Antworten
EDXF
Beiträge: 14

Re: YouTube.de startet mit Segen der GEMA

Beitrag von EDXF »

Anonymous hat geschrieben:
Also bitte, dann sollen sie keine PR-Meldung rausbringen die für den Unerfahrenen "freie Nutzung" suggeriert und den Involvierten vor offene Fragen stellt.
Ich bitte Dich, ......
Wann wurde die Pressemeldung rausgegeben, dass RED eine digitale Filmkamera auf den Markt bringt?
Wann wurde die Pressemeldung rausgegeben, dass Sony die EX auf den Markt bringt und wieviel Zeit ist zwischen den Meldungen und dem tatsächlichen Erscheinen vergangen?
Das ist nun wirklich mehr als normal und überall Gang und Gäbe.
Dat is' nun wirklich jetzt was zum Kopfschütteln, ehrlich,......

Damit wird die Undruchsichtigkeit der PR noch offensichtlicher.
Nein.
Damit versucht man nur nicht noch mehr Verwirrung zu stiften.
Die Gema kennt jeder. Aber wer kennt denn die GVl und IFPI und die sonstigen Rechte?



[quote
Ich unterstelle mal, das die meisten es sehrwohl gelesen haben. Was aber nichts an der Tatsache ändert, dass die Vereinigung, die dich schützt und vertritt, auch gleichzeitig derartig knebelt.
Da wüßte ich so manchen Arbeitsvertrag, der noch mehr knebelt ;).
Man muss ihn ja nicht eingehen. Niemand ist gezwungen worden der Gema beizutreten.
Wenn mir die Bedingungen nicht passen, verwalte ich meine rchte eben selbst oder lasse dies einen Beauftragten meiner Wahl tun. das ist mein gutes Recht und selbstverständlich möglich.
Das kann ein Künstler genausogut auch seinen Manager oder einen Anwalt machen lassen.
Ich habe ja geschrieben, dass diese Knebelung durchaus überdenkenswürdig ist.
Aber ich verstehe nicht diejenigen, die sich über die Gema beschweren, weil sie sie doch ach so sehr knebelt.
Sollen sie den Vertrag lesen und wenn er ihnen nicht zusagt, nicht eingehen.
Aber erst eingehen und dann meckern? Dat gilt nicht' ;-)

Viele Grüße
Marcus
(PS: Hat der Gast auch einen Namen? (Ist 'ne rhetorische Frage ;-) ) )



Gast

Re: YouTube.de startet mit Segen der GEMA

Beitrag von Gast »

Ich bitte Dich, ......
Wann wurde die Pressemeldung rausgegeben, dass RED eine digitale Filmkamera auf den Markt bringt?
Wann wurde die Pressemeldung rausgegeben
...nur weil solche Methoden an der Tagesordnung stehen werde ich meine Kritik daran nicht aufgeben ;-) Zumal die YouTube-Meldung garantiert eine wesentlich größere Reichweite und Wirkung hatte, als z.B. eine Sony- oder RED-Meldung für spezielle Profigeräte. GEMA und YouTube haben eine andere Zielgruppe - eine, die nicht so selbstverständlich kritisch ist oder einer PR-Meldung verhalten ggü. steht. Es ging um einen Deal, der in Bezug auf die gescholtene Musikindustrie eine salonfähige Lösung und ein "sauberes YouTube" sicherstellt, nach der bisherigen Auskunft von GEMA bzgl. der Urheberrechte ist das aber nicht gegeben.
Aber ich verstehe nicht diejenigen, die sich über die Gema beschweren, weil sie sie doch ach so sehr knebelt.
Die die ich kenn, die in den 90ern Mitglied wurden, sind zum größten Teil heute kein Mitglied mehr - eben wegen dem Internet und ihrer eigenen Möglichkeiten. Kommt ja sehr drauf an, wie man tätig ist. Aber auch das ändert nichts daran, das die GEMA ein Monopol bedient und man keine Wahl hat, ob man seine Rechte geschützt oder auch die eigenen Rechte damit aufgeben will - ist eine prinzipielle Frage. Natürlich "muss" man nichts....

Aktuell lässt sich für die meisten "Normalos" sagen, dass die YouTube-GEMA-Deal-PR im allgemeinen suggeriert, dass die Nutzung von GEMA-Material "erlaubt" ist (wie es ja auch einige Schreiber hier verstanden hatten, und sicher nicht nur hier), während GEMA (unauthorisiert weil anders nicht in der Lage) sagt, dass die Urheberrechte nach wie vor einzuhalten und die jeweilige Erlaubnis einzuholen ist, was eine suggerierte, pauschal-legitime Nutzung wiederum konterkarriert. Ich zitiere...
...berechtigt zur Nutzung des Weltrepertoires musikalischer Werke...
...wie soll man das sonst verstehen, wenn einem das UrhG und die PR-gerechten Formulierungen nicht geläufig sind? (Rhetorische Frage) ;-)

Wie gesagt, mir geht es ums Prinzip. Die Message bezgl. YouTube ist plakativ, die Rechtslage diffus, daher ist es wichtig dies anzusprechen.

PS: Natürlich habe ich einen Namen! :-) Vielleicht sollte ich mich hier mal registrieren....



Andreas_Kiel
Beiträge: 2016

Re: YouTube.de startet mit Segen der GEMA

Beitrag von Andreas_Kiel »

... jetzt sind es schon drei Seiten für eine ganz simple Tatsache:
- die Veröffentlichung eines Videos wird keine GEMA-Gebühren kosten;
- die GEMA hat mit der Einwilligung des jeweiligen Künstlers nichts zu tun.
Ich wünschte, ich wäre Fachanwalt für Urheberrecht, könnte ich anscheinend Millionen mit machen ;-)
BG
Andreas



Gast

Re: YouTube.de startet mit Segen der GEMA

Beitrag von Gast »

@Andreas..... "ganz simple Tatsache" ... Du siehst das so, ich auch, andere auch ... aber sehr viele andere haben das ganz falsch verstanden, da sie das UrhG nicht kennen. Ich werde heute nochmal bei der GEMA anrufen und erneut versuchen herauszufinden, ob sie selbst schon wissen was Sache ist. Der Mitarbeiter der GEMA räumte beim letzten Gespräch auf meine Frage "Ist dann die Pressemitteilung nicht irreführend?" ein klares "JA!" ein, er verstehe die Mitteilung auch so, wie sie wohl vom Großteil der User verstanden wird....als Freibrief.



EDXF
Beiträge: 14

Re: YouTube.de startet mit Segen der GEMA

Beitrag von EDXF »

Moin,
Andreas_Kiel hat geschrieben:... jetzt sind es schon drei Seiten für eine ganz simple Tatsache:
- die Veröffentlichung eines Videos wird keine GEMA-Gebühren kosten;
- die GEMA hat mit der Einwilligung des jeweiligen Künstlers nichts zu tun.
Ich bin mir nicht sicher, ob letzterer Eindruck (Einwilligung d. Künstlers) durch mich entstanden ist.
Wenn ja: Das ist nicht meine Aussage.
Als gewerblicher Produzent ist die Reihenfolge relativ einfach, so man sich den (finanziellen) Wahnsinn antun möchte, Titel aus dem Gemarepertoire zu verwerten:
1.: Es bedarf der Erlaubnis des Tonträgerherstellers, selbigen, also z.B. eine CD überhaupt zu verwenden um die Musik mit seinem eigenen Werk zu verbinden.
Dieser Tonträgerhersteller ist der sog. Leistungsschutzberechtigte und selbiges Recht wird dementsprechend bei ihm eingeholt und ggf. abgegolten.
2.: Es bedarf der Erlaubnis des Plattenverlages, bzw. des Künstlers, welcher aber zumeist vom Verlag vertreten wird, das Musikstück zu verwenden.
Das wird, wie gesagt, vom Künstler, i.d.R. aber vom Verlag eingeholt und abgegolten und ist das sog. Herstellungs- bzw. Synchronisationsrecht.
3.: Es bedarf der Erlaubnis zur Vervielfältigung und/oder Veröffentlichung.
Dieses Recht wird bei der Gema eingeholt und abgegolten.

Wenn das Herstellungsrecht bei Einreichen der Produktion bei der Gema nicht vorliegt, kann die Gema dieses Recht mit klären.
Man muss dann nur ca. 6 Monate Zeit haben und sich auf eine Rechnung gefasst machen, die man möglicherweise nicht erwartet. Die BMG als Musikverlag nimmt z.B. je nach Aktualität des Titels zwischen 3- bis 5-stellige Summen pro Titel.
Ich kläre sowas lieber im Vorfeld ;-).

So, das ist natürlich die Prozedur für gewerbliche Produktionen.
Aber eben auch im Falle einer Veröffentlichung, auch wenn diese nichtgewerblich stattfindet.
Bleibt also abzuwarten, inwiefern Gema und YouTube Verträge mit den Vertretern der Verlage & Plattenfirmen haben oder eingehen werden.
Solche Rahmenverträge sind durchaus üblich. Fernsehsender rechnen auch nur ihre Pauschalen mit der Gema ab (Zugegeben ein hinkender Vergleich, denn die haben ja die Rundfunkstaatsverträge, die sie schützen und zu so manchem berechtigen...).
Ein Blick ins Nachbarland Österreich zeigt dies ebenfalls. Dort gibt es für Kleinproduzenten, wie z.B. Hochzeitsfilmer, den sog. "Fotografenvertrag", der es ihnen ermöglicht, gegen ein pauschales Entgelt von, ich glaube 5% Musik zu nutzen. Gilt allerdings nur für die Vervielfältigung nicht für Veröffentlichung und nur für eine sehr begrenzte Stückzahl. Aber immerhin, es gibt solche Verträge (leider nicht in D).

Langer Rede kurzer Sinn:
Bleibt also abzuwarten, wie weitgehend die Einigung mit der Gema und den weiteren Beteiligten ist und welche Rechte die anderen einräumen und sich ggf. abgelten lassen.
Das die Veröffentlichung geklärt ist, geht aus der Pressemeldung ja deutlich hervor. Der Rest bleibt abzuwarten.

Abschließend noch der Hinweis, dass ich natürlich kein Jurist bin und hier lediglich aus meiner Praxis als gewerblicher Produzent schreiben kann.
Auch ich bin sterblich und mache Fehler, bitte also ggf. um Korrekturen.
Das ist mein persönlicher Kenntnisstand, gewachsen sowohl durch meinen Fachanwalt für Medienrecht, als auch durch entsprechende Beratungen und zahlreiche Telefonate mit der Gema und Verlagen (hauptsächlich BMG) im Laufe der Zeit.
Wollte keineswegs für Verwirrung sorgen, sondern nur ein wenig Hintergrundwissen weitergeben.

Hope that helps.
Viele Grüße
Marcus



Gast

Re: YouTube.de startet mit Segen der GEMA

Beitrag von Gast »

Nach weiteren Gesprächen mit der GEMA habe ich folgendes "offiziell" herausfinden können: die GEMA kann nur jenes sagen, was in der Pressemitteilung von Google/GEMA zu lesen ist (ach ne). Auf spezifische Punkte wie "Synchronisationsrecht" etc. können sie daher nicht eingehen. Dass sich die geltende Rechtslage nicht verändert hat und die bekannten Spielregeln gelten, ist klar.

Eine "Rechtssicherheit" vor Ansprüchen von GEMA-Gebühren steht für den YouTube-User mit der "Einigung" fest - er muss nichts bezahlen.

Eine "Rechtssicherheit" vor z.B. Unterlassungsaufforderungen oder schlimmstenfalls Abmahnungen durch Rechteinhaber wegen ungenehmigter Nutzung besteht implizit mit der "Einigung" nicht.

...der Terminus "Rechtssicherheit für YouTube-Nutzer" kommt von GEMA-Vorständen, aber er war natürlich nur auf GEMA selbst bezogen ;-)

Einzig ein pauschales Abkommen von YouTube mit z.B. dem Verband Deutscher Musikverleger DMV (und vielen anderen, bzw. derer Mitglieder) könnte für den YouTube-Nutzer auch "Rechtssicherheit" in puncto Synchronisationsrecht bzw. Berechtigung zur Nutzung bringen. Lt. GEMA wurde der DMV im Vorfeld der YouTube-GEMA-Einigung mit einbezogen. Ob und welche Regelung getroffen wurde (mit dem DMV oder anderen) ist leider öffentlich nicht bekannt, wäre aber maßgebend für die Frage nach der "Erlaubnis zur Nutzung".

Ich sehe also die Nutzung von GEMA-Musik in eigenen YouTube-Videos generell nicht anspruchsfrei. Man ist auf die Toleranz des Verlegers/Urhebers etc. angewiesen - rein rechtlich (scheint mir) verstösst man gegen das UrhG, wenn man vorher keine Einwilligung einholt...auch bei YouTube. Wo kein Kläger da kein Richter, aber "Rechtssicherheit" ist das nicht.



Gast

Re: YouTube.de startet mit Segen der GEMA

Beitrag von Gast »

DANKE für die informative Aufklärung !!!

Na dann sollte man sich bei der Musikauswahl an "kleinere" Bands oder DJs wenden und deren Freigabe einholen. Damit sollte man dann rechtlich "sauber" dastehen. Ist doch immerhin schon mal ein Schritt wenn man eine "direkte" Quelle hat und zum Beispiel auf acidplanet.com direkt mit Musikern Kontakt aufnimmt nachdem man sich deren Stücke dort angehört hat.
Da bekommt man sicherlich viel einfacher eine Freigabe als über eine Nachfrage bei einem grossen Musikverlag.



Gast

Re: YouTube.de startet mit Segen der GEMA

Beitrag von Gast »

UPDATE:

Auf schriftliche Nachfrage beim DMV (Deutscher Musikverleger Verband) bezgl. der Synchronisationsrechte bei YouTube gab es nun eine interessante Antwort:

Die Einigung zwischen GEMA und YouTube beziehe sich grundsätzlich auch auf die Synchronisationsrechte. Lediglich wenn Werke auf der "schwarzen Liste" stehen (weil vom Urheber nicht freigegeben), dürfen sie nicht verwendet werden.

Das ist ja schonmal sehr positiv, wirft allerdings die Frage auf, was die "schwarze Liste" ist und wo man diese einsehen kann?....weiss das jemand?

Interessant auch, dass GEMA bezgl. der Synchronisationsrechte lt. Aussage keine Auskunft - neben dem "was in der Pressemitteilung zu lesen ist" - geben kann. Der DMV kann es anscheinend.



Andreas_Kiel
Beiträge: 2016

Re: YouTube.de startet mit Segen der GEMA

Beitrag von Andreas_Kiel »

EDXF hat geschrieben: Ein Blick ins Nachbarland Österreich zeigt dies ebenfalls. Dort gibt es für Kleinproduzenten, wie z.B. Hochzeitsfilmer, den sog. "Fotografenvertrag", der es ihnen ermöglicht, gegen ein pauschales Entgelt von, ich glaube 5% Musik zu nutzen. Gilt allerdings nur für die Vervielfältigung nicht für Veröffentlichung und nur für eine sehr begrenzte Stückzahl. Aber immerhin, es gibt solche Verträge (leider nicht in D).
Da wir in Deutschland abgesehen von einigen gesetzlichen Verboten völlige Vertragsfreiheit haben, wären solche Verträge hier durchaus zulässig und machbar. Am Urheberrecht kann es nicht liegen, das ist in Österreich so ziemlich das Gleiche wie hier.
Fehlt hier die Marktmacht der Nachfragenden?
BG
Andreas



EDXF
Beiträge: 14

Re: YouTube.de startet mit Segen der GEMA

Beitrag von EDXF »

Andreas_Kiel hat geschrieben:
EDXF hat geschrieben: Fehlt hier die Marktmacht der Nachfragenden?
Sieht sehr sehr stark danach aus.
Sowohl seitens meiner Gespräche mit der Gema, als auch mit einigen Musikverlagen klang deutlich durch, dass der Aufwand, sich um "kleine Produzenten, bzw. Produktionen" zu kümmern viel zu hoch sei.
Es bedarf wohl erst eines Verbandes, bevor man ernst genommen wird und man erkennt, dass auch viele kleine Produzenten Gewinn bringen können.
Man sollte meinen, dass angesichts der doch mittlerweile großen Zahl an kleinen Produktionefirmen, die im Event, BM, Image- und Hochzeitsfilbereich etc. tätig sind, ein gewisses Umdenken erfolgt.
Das scheint aber nicht der Fall zu sein.
Man empfindet das eher als Klotz am Bein ......

Zugegeben hat wenigstens die BMG mir mal etwas genauer erklärt, dass und warum eine Rechteklärung in den USA in der Regel 4- bis 5-stellige Beträge kosten kann.
Speziell bei Filmscores ist das sehr aufwändig.
Verständlich einerseits, wenn man die Strukturen der Filmindustrie betrachtet und wer da alles in irgendeiner Weise Rechte inne hält, unverständlich andererseits, wenn man sieht, dass letzlich doch eine zentrale Verwaltung möglich und sinnvoll wäre ..... wenn man nur wollte.
Mein Eindruck.

Viele Grüße
Marcus



Seb_

Re: YouTube.de startet mit Segen der GEMA

Beitrag von Seb_ »

interessante Diskussion!

Was mich als Künstler/Urheber interessieren würde ist die Frage, WIE sich Youtube und GEMA geeinigt haben. Eine titelgenaue Tantiemen-Abrechnung für die Urheber, deren Musik verwendet wird, wird es wohl kaum geben.
Da gehen vermutlich wieder einige Millionen in einen Topf, der am Ende unter den Herrn Superstarsproduzenten etc. verteilt wird.



Gast

Re: YouTube.de startet mit Segen der GEMA

Beitrag von Gast »

ich habe das ganze noch nicht ganz verstanden...

wenn ich jetzt ein Video mit Musik auf Youtube hochlade, habe ich also den Segen der GEMA, aber nicht den der Urheber. Wie hier geschrieben wurde, kann das Video immernoch wegen urheberrechtsverlezung herausgenommen werden, oder man bekommt sogar eine Abmahnung.

Aber weder wenn das Video rausgenommen wird, noch, wenn man eine Abmahnung bekommt, hat das erstmal rechtliche Folgen. Wenn ich das Video rausnehme, bekomme ich ja weder eine Anzeige, noch muss ich "Schadensersatz" oder ähnliches zahlen, wie einst mein großer Bruder weil er über ein Sharing-Programm Musik verteilt hat.

Sehe ich das also richtig, dass man im Grunde rechtlich keine Bedenken haben muss - nur damit rechnen soll, dass man das Video rausnehmen muss?



EDXF
Beiträge: 14

Re: YouTube.de startet mit Segen der GEMA

Beitrag von EDXF »

Anonymous hat geschrieben: wenn ich jetzt ein Video mit Musik auf Youtube hochlade, habe ich also den Segen der GEMA, aber nicht den der Urheber. Wie hier geschrieben wurde, kann das Video immernoch wegen urheberrechtsverlezung herausgenommen werden, oder man bekommt sogar eine Abmahnung.
Das ist so nicht richtig.
Die Gema vertritt ja die Urheber.
Wenn die Gema jetzt sagt, "Ihr habt unseren Segen" mögen damit die Urheberrechte geklärt sein.
Nicht geklärt sind aber die Herstellungs- & Leistungsschutzrechte.
Dazu hat sich m.W. noch niemand offiziell und verbindlich geäußert.
Sehe ich das also richtig, dass man im Grunde rechtlich keine Bedenken haben muss - nur damit rechnen soll, dass man das Video rausnehmen muss?
Das würde ich persönlich zunächst mal mit "nein" beantworten.
Wenn die genannten Herstellungs- & Leistungsschutzrechte nicht eingeholt und abgegolten sind, dann hat man nach wie vor einen Rechtsverstoß begangen.
Zumindest solange von den zuständigen Stellen nicht klar bestätigt wird, dass man jeden Datenträger nehmen darf und mit jeder beliebigen Produktion verbinden darf, wäre ich persönlich da vorsichtig.

Viele Grüße
Marcus



Andreas_Kiel
Beiträge: 2016

Re: YouTube.de startet mit Segen der GEMA

Beitrag von Andreas_Kiel »

EDXF hat geschrieben: Zumindest solange von den zuständigen Stellen nicht klar bestätigt wird, dass man jeden Datenträger nehmen darf und mit jeder beliebigen Produktion verbinden darf, wäre ich persönlich da vorsichtig.
Ich würde da auch nicht die Luft anhalten und drauf warten, bis die Bestätigung kommt ... wird sie nämlich nicht. Auf YouTube (und anderen gleichartigen Portalen) findet sich derartig viel Schrott, daß sich die Künstler dagegen wehren werden, daß jedes Baby-fliegt-auf-die-Fresse oder Opa-kotzt-auf-die-Hochzeitstorte Video mit ihren Stücken hinterlegt wird.
Pauschal wird das sehr wahrscheinlich nie was. Woher sollten auch dann die Einnahmen kommen? An guten Clips würden die Musiker (zu Recht) ja etwas verdienen wollen. YouTube müßte dann kostenpflichtig werden.
BG, Andreas
"Doch das genügt nicht." - Arseni Tarkowskij



m_esperanza

Re: YouTube.de startet mit Segen der GEMA

Beitrag von m_esperanza »

Andreas_Kiel hat geschrieben:
Bruno Peter hat geschrieben:(...) Das ist falsch, die Musik ist ja mit dem Kaufpreis bezahlt worden. (...)
Nein, Du hast nicht die Musik bezahlt, sondern eine bestimmte Nutzungsberechtigung. Dazu zählt normalerweise nur das Anhören im privaten Bereich, so gut wie nie jedoch das Verwenden in einem Video, das dann irgendwo veröffentlicht wird. ...
Immer mehr Privat-Personen mit den günstigen kleinen Camcordern (wie ich) werden
wohl das Problem bekommen, im Bekanntenkreis zur Erinnerung ein Hobby-Filmchen
als Doku ihres gemeinsamen Ausflugs/Urlaubs verteilen zu müssen, der dann am
Ende im Schrank auf Jahrzehnte verschwindet. Klar, daß dabei als Knack-Ersatz
für störende Hintergrund-Fahrgeräusche auch Musik zum Einsatz kommt, oder auch
um die allg. Stimmungslage in der besonderen Landschaft wiederzugeben, und klar,
daß man dabei auch teilweise auf Gema-Musik nicht verzichten möchte/kann.
Wie also kann man den Künstlern und auch der Gema ihre zustehende Vergütung
übermitteln? Also mit Gema-Lizenzshop und an die in meinem Fall ca. 5-7 Verlage
schreiben wegen Rechte (wieviel Musik-Ausschnitte Gema-pflichtig sind weiß ich
noch nicht), komme ich nicht weit. Der formale und zeitliche Aufwand ist
unverhältnismäßig hoch für Privatfilmchen-Macher. Für die ist es im Gegensatz zu
den organisierten Filmfabriken und TV-Anstalten mit eigenen Abteilungen
praktisch nicht möglich, das perfekt und sauber durchzuziehen, soviel Zeit hat
ja keiner im Privaten.
Als durchführbare Alternative sehe ich nur eine Möglichkeit: Man kaufe soviele
CDs oder korrekte Musik Downloads von jedem Musik-Stück wie man Personen in der
Gruppe ist.
Das wird teuer, bei angenommen 7 Titeln kann das leicht 1000 Euro werden, wenn
man einen normalen Reisebus mit Leuten zugrunde legt. Aber gut, wenn beim
nächsten Mal dann ein anderer drankommt. (Ironisch ist dabei aber nur, daß viele
dieser Ausschnitte schon zuhause bei den Leuten mehrfach als CDs in Vollversion
rumaltern.)
Immerhin, auf diese Weise wird keiner finanziell geschädigt, denke ich.
Wie sieht es mit den Autorenrechten aus? Da alles im Prinzip her via der
Einzelkopien für jede Person im Privaten bleibt, sollte das tragbar sein.
(Keiner aus der Gruppe möchte sein Abbild im Internet sehen, das nur nebenbei
bemerkt.) Im schlimmsten Fall muß man den Film technisch über Live-Links
aufbauen, d.h., die Musik liegt extra auf der Platte in einem Ordner und der
Film wird separat übergeben. Dann ist jeder User selber verantwortlich dafür,
kann aber ohne Mühe im Prinzip das fertig geschnittene Doku-Filmchen anschauen
auf seinem PC, und, wer will, auf seine Blu-Ray Scheibe brennen (für sich).
Daß das Ganze, der technische Aufwand aber speziell auch der Formalaufwand, eine
absolute Behinderung der kleinen Leute darstellt, der Verdacht drängt sich schon
auf (na ob das so Rechtens ist).
(Ich will hier einmal nicht von dem Faktum reden, daß die Anzahl der
Kombinationen in der Musik bei vernünftigen Annahmen an Harmonie mathematisch
begrenzt ist, d.h. es wird bald keine wirklich neue Musik mehr geben, das fällt
schon jetzt auf, wie sehr sich manche Titel ähneln, es sind nur noch wenige Töne
und Background Sound anders. Also sollte es dann nicht eine Verfallszeit wie
bei Patenten geben? Gut, die 70 Jahre gibt es.)
Jedenfalls, die Gema sollte doch mit dem obigen Alternativvorschlag zufrieden
sein, sie nimmt dadurch geschätzt das 5-10-fache ein. Bleiben die
Autoren/Künstler Einwilligungsrechte, aber da es keine öffentliche Aufführung
und auch keine Internet-Sache ist und zudem im privaten Bereich abspielt, sollte
der Kompromiß doch tragbar sein, oder? Zumindest finanziellen Betrug wird wohl
keiner mehr unterstellen.
Ich würde mich sehr für das "Bauchgefühl" in dieser Sache z.B. auch von Herrn
Andreas Kiel interessieren, falls er diese Mail liest, aber auch alle anderen
Meinungen sind willkommen.
Ich habe 2 Fragen: 1) Kennt jemand ein gutes Portal, wo man so 20-40 Lizenzen
von einem Titel gleichzeitig runterladen kann, oder am besten nur die Lizenzen
für EINZELNE Musikstücke von CDs, die MP3s oder WAVs brauche ich nicht in der
Menge.
2) Warum bietet die GEMA nicht so einen Pauschal-Vertrag an für so Hobby-Filmer
in Reisebusgruppen an? Die GEMA hat wirklich für alle Bereiche etwas, aber an
die zunehmende Zahl der Hobbyfilmer denkt sie nicht. Ich wünsche mit so etwas
wie einen Pauschalbetrag aus Anzahl Personen der Gruppe mal Musiklänge im Film,
ohne lange Listen, welche Musik nun verwendet wurde, schreiben zu müssen.

Eine Bitte, verbraucht Eure Energie nicht, um Euch gegenseitig zu zerfleischen,
tut Euch zusammen und initiiert etwas, daß es besser wird. Konstruktive
Vorschläge, Eingaben, was weiß ich wo.
m_esperanza



smooth-appeal
Beiträge: 741

Re: YouTube.de startet mit Segen der GEMA

Beitrag von smooth-appeal »

2) Warum bietet die GEMA nicht so einen Pauschal-Vertrag an für so Hobby-Filmer in Reisebusgruppen an?

Weil die Gema dann auch gleich Pauschal-Verträge für Hobbyfilmer in Kaninchenzuchtvereinen (etc.) anbieten müsste ;-)

Es gibt doch günstige "Musik-Flatrates" im Gemafreien Bereich. Vielleicht wäre das ja eine Alternative für dich?



mentao
Beiträge: 105

Re: YouTube.de startet mit Segen der GEMA

Beitrag von mentao »

FORTUNE FAVOURS THE BRAVE.



EDXF
Beiträge: 14

Re: YouTube.de startet mit Segen der GEMA

Beitrag von EDXF »

Moin,
Zitat von m_esperanza
Immer mehr Privat-Personen mit den günstigen kleinen Camcordern (wie ich) werden
wohl das Problem bekommen, ..... Klar, daß dabei als Knack-Ersatz
für störende Hintergrund-Fahrgeräusche auch Musik zum Einsatz kommt, oder auch
um die allg. Stimmungslage in der besonderen Landschaft wiederzugeben, und klar,
daß man dabei auch teilweise auf Gema-Musik nicht verzichten möchte/kann.
Das verbietet doch aber auch gar niemand.
Als Privatperson darf man das doch auch.
Und man darf sogar bis zu 8 Kopien davon kostenlos an die liebe Verwandschaft verteilen und jeder von denen ebenfalls.
Hier geht es ja "nur" um die Veröffentlichung (und gewerbliche Nutzung).
Solange alles im privaten Rahmen bleibt, gibts doch auch keine Probleme.
Bei einer Veröffentlichung sieht das schon anders aus.
Zitat von smooth-appeal
Warum bietet die GEMA nicht so einen Pauschal-Vertrag an für so Hobby-Filmer in Reisebusgruppen an?
Gute Frage.
Die Österreicher können das ja auch. Siehe "Fotografenvertrag"
Aber auch der beinhaltet nicht die Veröffentlichung der Werke, nur eine gewisse Anzahl an Kopien.
Richtet sich auch an Gewerbetreibende, in erster Linie Hochzeitsfilmer etc.


Viele Grüße
Marcus



Bernd E.
Beiträge: 8825

Re: YouTube.de startet mit Segen der GEMA

Beitrag von Bernd E. »

m_esperanza hat geschrieben:...Als durchführbare Alternative sehe ich nur eine Möglichkeit: Man kaufe soviele CDs...wie man Personen in der Gruppe ist...bei...7 Titeln...leicht 1000 Euro...den Film technisch über Live-Links aufbauen...
Deinen Gedankengang in Ehren, aber du bist dabei, ein nicht vorhandenes Problem zu lösen: Wenn du deinen Urlaub filmst und daraus für dich zum Spaß ein Video machst, das du nicht veröffentlichst, dann ist das für die GEMA überhaupt kein Thema. Du kannst die Musik verwenden, und gut ist´s. Ob du alleine unterwegs warst oder mit 50 anderen Leuten im Bus, ist da völlig egal ;-)
m_esperanza hat geschrieben:...Daß das Ganze...eine absolute Behinderung der kleinen Leute darstellt, der Verdacht drängt sich schon auf...
Die übergroße Mehrzahl der Hobbyfilmer sähe sich sicher erst dann behindert, zumindest aber abkassiert, wenn sich die GEMA für sie interessiere würde.
m_esperanza hat geschrieben:...Die GEMA hat wirklich für alle Bereiche etwas, aber an die Hobbyfilmer denkt sie nicht...
Wenn die GEMA in der von dir vorgeschlagenen Form an die Hobbyfilmer denken würde, müsstest du ab sofort bezahlen für etwas, das du bisher ganz legal kostenlos machen darfst. Den Aufschrei der Hobbyfilmergemeinde möchte ich hören! Ob jedes youtube-Filmchen mit Madonna oder Tokio Hotel aufgepeppt werden muss, scheint mir allerdings von vornherein zweifelhaft. Ganz allgemein bin ich dankbar für jeden Film, der nicht glaubt, jede Sekunde mit Musikgedudel unterlegen zu müssen – weniger ist gerade da oft mehr.
Für gewerbliche Produktionen wie die klassischen Hochzeitsvideos ist das natürlich etwas anderes, da wäre eine Übernahme der österreichischen Lösung sicher ein Fortschritt.

Gruß Bernd E.



derpianoman
Beiträge: 655

Re: YouTube.de startet mit Segen der GEMA

Beitrag von derpianoman »

Und die Praxis, liebe Freunde?:

Die vollständige Einholung aller Rechte wäre tatsächlich das Ende jedes kleinen "Unser Osterurlaub 2008" Filmchens, der dann Tante Frieda den schönen Harz und wie groß Birte doch geworden ist, zeigt...

Sobald ich anfange, richtig zu verkaufen sollte ich mir das Thema sehr zu Herzen nehmen. Aber: Wie heißt es doch so schön? Wo kein Kläger, da kein Richter...

Interessant wäre, wer mit welcher Produktion schon mal auf den "Po"
gefallen ist und vor Gericht gezerrt und zur Kasse gebeten wurde.
Anybody???
Ich vermute, daß wir da niemand in unseren Reihen finden werden.
Falls doch: Bitte melden!

Wie sich oben schon abgezeichnet hat: Der professionelle Produzent
hat natürlich alles was Rechte betrifft fest im Griff, der Jurist warnt uns,
weil er weiß was Sache ist.. und wir machen alle so weiter wie bisher.

So long! Klaus
Split Screen Fan :-)



Gast

Re: YouTube.de startet mit Segen der GEMA

Beitrag von Gast »

Das Problem liegt doch meiner Meinung nach nicht bei den GEMA-Gebühren, sondern bei dem Zwang, die Inhaber der Rechte um Erlaubnis zu fragen.

Zwei Beispiele aus der Praxis:

1. Produktion
30.000 DVD mit Produktvorstellungen. Auf der DVD ca 2-3 Min GEMA-Pflichtige Musik (Titelmelodie einer Fernsehsendung, Produkt ist von Fernsehsender lizensiert worden, daher auch Freigabe zur Verwendung der Musik). Meine Kosten bei der GEMA: 37,00€!!!

2. Produktion
500 DVD mit der Zusammenfassung einer Veranstaltung. Auf der Veranstaltung wurde, wie heute leider üblich, eine Dauerberieselung mit aktueller Popmusik durchgeführt, der Veranstalter hat die Veranstaltung bei der GEMA angemeldet, ohne die Rechte der Künstler angeben zu müssen, nicht mal eine Titelliste musste abgegeben werden.

Ich hatte, um die unschönen Tonsprünge zu vermeiden, die O-Ton-Spur durchlaufen lassen, und etwas auf die Musik geschnitten. Wohlgemerkt, es war der O-Ton!

Laut Herrn Dauster von der GEMA besteht keine Möglichkeit der Anmeldung, da die GEMA eine Liste der Titel fordert (die ich mangels Musikwissen nicht liefern kann) und die Freigabe der Rechteinhaber fordert.

Das Pressen dieser DVD wäre illegal!

Eine Lösung gibt es laut GEMA nicht.

Nun hab ich den Film in mehreren Teilen auf Youtube gestellt, die Sponsoren sind zufrieden, Geld hab ich Dank GEMA in den Sand gesetzt.

Ein Kollege aus USA verdient mit einem ähnlichen Film sein Geld, da die dortige Verwertungsgesellschaft nicht so pisselig ist.

Zusammengefasst: Die Gema-Gebühren sind nicht schlimm, nur lässt einem die GEMA gar keine Möglichkeit, die Filme anzumelden.

Ein (mit Absicht) anonymer Gast



derpianoman
Beiträge: 655

Re: YouTube.de startet mit Segen der GEMA

Beitrag von derpianoman »

Anonymous hat geschrieben:... Laut Herrn Dauster von der GEMA besteht keine Möglichkeit der Anmeldung, da die GEMA eine Liste der Titel fordert (die ich mangels Musikwissen nicht liefern kann)...
Das ist ein ganz neues Problem! Lief ein Radioproblem im Hintergrund könnte man vom Sender eine Liste bekommen? Lief das hauseigene mp3 Programm müßte man sich ja nur durch die ca 2 bis 3.000 Titel wühlen - und BINGO! ;-)
Denn die werden vermutlich per Zufallsgenerator abgespielt?

Vielleicht ist das die große Stunde der Musikwissenschaftler?
Aber sind die schon im 21. Jhr. angekommen?

Who can help? Eine Software, die Titel erkennt, jibbetes die schon?
I doubt it.

VG! Klausi
Split Screen Fan :-)



Bernd E.
Beiträge: 8825

Re: YouTube.de startet mit Segen der GEMA

Beitrag von Bernd E. »

derpianoman hat geschrieben:...Lief ein Radioproblem im Hintergrund...
Manche Radioprogramme sind damit tatsächlich treffend charakterisiert ;-)

Gruß Bernd E.



Gast

Re: YouTube.de startet mit Segen der GEMA

Beitrag von Gast »

Es ist noch viel schlimmer...teilweise wurde für die Darbietung die Musik von einem DJ gemischt...wer kennt sich mit dem Hiphop-Jedöns noch aus.

Der anonyme Gast



paul

Re: YouTube.de startet mit Segen der GEMA

Beitrag von paul »

Nun gibt es hier bereits eine recht ausführliche aber dennoch theoretische Aufarbeitung des Themas.
"Wer nichts wagt, der nichts gewinnt" also habe ich den Praxistest gemacht und geschaut was denn passiert. Ich habe ein recht aktuelles Lied zur musikalischen Untermalung eines Videos eingesetzt und erhilet direkt nach dem Upload folgende Mail von youtube
UMG hat für einige oder alle Audioinhalte in deinem Video "*********" Ansprüche geltend gemacht. Dieser Anspruch wurde im Rahmen des Programms zur Inhaltsidentifizierung von YouTube geltend gemacht.

Dein Video wird immer noch angezeigt, weil UMG die Verwendung dieses Inhalts in YouTube autorisiert hat. Solange UMG Ansprüche auf dein Video erhebt, kann diese Person öffentliche Statistiken über dein Video wie beispielsweise die Anzahl der Aufrufe anfordern. Auf der Seite deines Videos wird möglicherweise auch Werbung angezeigt.

UMG hat für diesen Inhalt im Rahmen des Programms zur Inhaltsidentifizierung von YouTube einen Anspruch geltend gemacht. YouTube ermöglicht es seinen Partnern, YouTube-Videos auf Inhalte zu überprüfen, an denen sie die Rechte besitzen. Partner können zum Auffinden von Video- und Audioübereinstimmungen unser automatisches System verwenden oder die Videos manuell überprüfen.

Du hast folgende Möglichkeiten:

1.
Nichts tun
Dein Video wird überall weiterhin unterbrechungsfrei abgespielt.

2.
Einspruch

Wenn du der Meinung bist, dass dieser Anspruch fälschlicherweise erhoben wurde oder dass du anderweitig zur Verwendung des betreffenden Inhalts autorisiert bist, kannst du bei UMG Einspruch einlegen. Du wirst durch ein webbasiertes Formular geführt und dein Einspruch wird zur Überprüfung weitergegeben.

Solltest du Einspruch gegen die Forderung einlegen, verschaffen wir dem angeblichen Inhaber der Urheberrechte Zugang zu dem Video. Nur so kann der Rechteinhaber den Einspruch prüfen. Dies ist unabhängig von den Datenschutzeinstellungen, die du für das Video ausgewählt hast. Wenn dein Video privat ist und du nicht möchtest, dass der mutmaßliche Rechteinhaber es sich ansieht, können wir den Einspruch leider nicht akzeptieren. Wenn dein Video privat ist, wird dies dem Rechteinhaber beim Ansehen des Videos mitgeteilt. Außerdem müssen Datenschutz und Vertraulichkeit deines Videos respektiert werden.
Ich denke in Verbindung mit der Pressemitteilung der GEMA und dem Wissen der oben geschilderten Vorgehensweise kann man als Hobbyfilmer durchaus beruhigt seine Videos auf youtube veröffentlichen.



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