Forumsregeln
Hinweis: Die im slashCAM-Forum geschriebenen Beiträge stellen nur eine allgemeine Information dar und können eine rechtliche oder fachliche Beratung nicht ersetzen.

Rechtliches Forum



Gema-Vermutung



Fragen zu GEMA, Drehgenehmigungen, Urheberrechte, Aufführungsrechte uä.
Antworten
carstenkurz
Beiträge: 5080

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von carstenkurz »

blowup hat geschrieben:
Stell mal vor, da kommt die Polizei, verhaftet Dich wegen Marihuana-Anbau und vor Gericht stellt sich heraus, das waren nur Brennesseln im Garten. Aber der Verwaltungsaufwand ist erst mal fällig...
Du hast immer noch nicht richtig begriffen, was die GEMA-Vermutung tatsächlich beinhaltet.


- Carsten
and now for something completely different...



dienstag_01
Beiträge: 14523

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von dienstag_01 »

blowup hat geschrieben:Sonst gibt es da nichts! Da steht nicht "Wer (mutmaßlich) urheberechtlich gechützte Werke öffentlich wiedergibt..."
Ich denke, jedes Werk ist urheberrechtlich geschützt.
Jetzt können dafür unterschiedliche Lizenzen vergeben werden (siehe spezielle Software fürs Internet oder gemafreie Musik), aber das Urheberrecht ist damit nicht ausgehebelt.



blowup
Beiträge: 287

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von blowup »

carstenkurz hat geschrieben:
blowup hat geschrieben:
Stell mal vor, da kommt die Polizei, verhaftet Dich wegen Marihuana-Anbau und vor Gericht stellt sich heraus, das waren nur Brennesseln im Garten. Aber der Verwaltungsaufwand ist erst mal fällig...
Du hast immer noch nicht richtig begriffen, was die GEMA-Vermutung tatsächlich beinhaltet.


- Carsten
Doch, das habe ich: es ist die "tatsächliche Vermutung", dass die Gema die Verwertungsrechte wahrnimmt. Daraus ergibt sich die Beweisumkehr. Das heißt, DU musst der Gema beweisen, dass das Werk nicht von ihr vertreten wird. Das ist aber kein Problem, denn
§ 10 des obigen Gesetzes
Auskunftspflicht
Die Verwertungsgesellschaft ist verpflichtet, jedermann auf schriftliches Verlangen Auskunft darüber zu geben, ob sie Nutzungsrechte an einem bestimmten Werk oder bestimmte Einwilligungsrechte oder Vergütungsansprüche für einen Urheber oder Inhaber eines verwandten Schutzrechts wahrnimmt.

Was glaubst Du denn, was die Gema-Vermutung ist? Eine Gema-Gewissheit?
corporate communications
www.corporatecowboy.de



blowup
Beiträge: 287

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von blowup »

dienstag_01 hat geschrieben:
blowup hat geschrieben:Sonst gibt es da nichts! Da steht nicht "Wer (mutmaßlich) urheberechtlich gechützte Werke öffentlich wiedergibt..."
Ich denke, jedes Werk ist urheberrechtlich geschützt.
Jetzt können dafür unterschiedliche Lizenzen vergeben werden (siehe spezielle Software fürs Internet oder gemafreie Musik), aber das Urheberrecht ist damit nicht ausgehebelt.
Das ist die Frage und da wirds sehr kompliziert, wenn es um ausländische Werke geht. Denn jetzt kommen so Dinge wie "Berner Abkommen", WTO und bilaterale Verträge ins Spiel. Einem "Schurkenstaat" z.B. der unsere Urheberrechte nicht anerkennt, kann auch der Schutz seiner Werke versagt werden. Und wer gar kein entsprechendes Urheberrecht hat...

Da will ich mich erst gar nicht beschäftigen. Ich habe ja keine "Veranstaltung" durchgeführt..;-)
corporate communications
www.corporatecowboy.de



dienstag_01
Beiträge: 14523

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von dienstag_01 »

blowup hat geschrieben:Da will ich mich erst gar nicht beschäftigen. Ich habe ja keine "Veranstaltung" durchgeführt..;-)
Lehn dich nur nicht zu früh zurück: Radio/TV/Internet führen auch keine *Veranstaltungen* durch. Oder nimm eine DVD. Ob die wohl alle nichts zahlen müssen ;)
Zuletzt geändert von dienstag_01 am Mo 21 Mai, 2012 19:36, insgesamt 1-mal geändert.



handiro
Beiträge: 3259

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von handiro »

dienstag_01 hat geschrieben:
blowup hat geschrieben:Sonst gibt es da nichts! Da steht nicht "Wer (mutmaßlich) urheberechtlich gechützte Werke öffentlich wiedergibt..."
Ich denke, jedes Werk ist urheberrechtlich geschützt.
Jetzt können dafür unterschiedliche Lizenzen vergeben werden (siehe spezielle Software fürs Internet oder gemafreie Musik), aber das Urheberrecht ist damit nicht ausgehebelt.
falsch.

DP oder public domain ist das Stichwort. Bach z.B. ist DP. Aber eine Bach-Aufnahme die jünger als 50 Jahre ist hat noch Leistungsschutzrechte.
Good-Cheap-Fast....Pick Any 2



blowup
Beiträge: 287

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von blowup »

dienstag_01 hat geschrieben:
blowup hat geschrieben:Da will ich mich erst gar nicht beschäftigen. Ich habe ja keine "Veranstaltung" durchgeführt..;-)
Lehn dich nur nicht zu früh zurück: Radio/TV/Internet führen auch keine *Veranstaltungen* durch. Oder nimm eine DVD. Ob die wohl alle nichts zahlen müssen ;)
Für Radio, TV, Kabel - kurz für "Sendungen" gibt es extra Paragrafen, auch für den Vertrieb von Tontägern und Leermedien...

Im Gesetz steht schon alles, "was gilt". Manches ist zwar Auslegungsache, aber den erwähnten Paragrafen in "Jeder, der Musik öffentlich wiedergibt.." umzuinterpretieren halte ich für extrem unwahrscheinlich ;-)

Also wenn es da nicht einen anderen Paragrafen gibt ...

Außerdem geht es überhaupt nicht um "zahlen", sondern um "anmelden"
corporate communications
www.corporatecowboy.de
Zuletzt geändert von blowup am Mo 21 Mai, 2012 19:49, insgesamt 1-mal geändert.



dienstag_01
Beiträge: 14523

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von dienstag_01 »

@handiro
Falsch ist das trotzdem nicht, auch wenn das Urheberrecht irgendwann natürlich erlischt.
Das konkrete Beispiel bezieht sich auf CD, daher hab ich mal von einer älteren Aufnahme abgesehen.



carstenkurz
Beiträge: 5080

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von carstenkurz »

blowup hat geschrieben: Die Verwertungsgesellschaft ist verpflichtet, jedermann auf schriftliches Verlangen Auskunft darüber zu geben, ob sie Nutzungsrechte an einem bestimmten Werk oder bestimmte Einwilligungsrechte oder Vergütungsansprüche für einen Urheber oder Inhaber eines verwandten Schutzrechts wahrnimmt.
Du willst es offenbar nicht verstehen. Für die öffentliche Wiedergabe in Ladenlokalen und die sich daraus ergebende Gebührenpflicht ist es erstmal egal, ob Du vielleicht IRGENDEINEN Tronträger besitzt oder wiedergibst, der nicht unter die GEMA Verträge fällt.

Wenn Du dich in irgendeinem anderen Verwertungszusammenhang, der explizit NUR Stücke dieser einen CD umfasst, davon freistellen lässt, ist das eine ganz andere Sache.

Genau dafür HAT die GEMA diese Pauschaltarife.


- Carsten
and now for something completely different...



carstenkurz
Beiträge: 5080

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von carstenkurz »

blowup hat geschrieben: Die Verwertungsgesellschaft ist verpflichtet, jedermann auf schriftliches Verlangen Auskunft darüber zu geben, ob sie Nutzungsrechte an einem bestimmten Werk oder bestimmte Einwilligungsrechte oder Vergütungsansprüche für einen Urheber oder Inhaber eines verwandten Schutzrechts wahrnimmt.
Du willst es offenbar nicht verstehen. Für die öffentliche Wiedergabe in Ladenlokalen und die sich daraus ergebende Gebührenpflicht ist es erstmal egal, ob Du vielleicht IRGENDEINEN Tronträger besitzt oder wiedergibst, der nicht unter die GEMA Verträge fällt.

Wenn Du dich in irgendeinem anderen Verwertungszusammenhang, der explizit NUR Stücke dieser einen CD umfasst, davon freistellen lässt, ist das eine ganz andere Sache.

Genau dafür HAT die GEMA diese Pauschaltarife.


- Carsten
and now for something completely different...



blowup
Beiträge: 287

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von blowup »

carstenkurz hat geschrieben: Du willst es offenbar nicht verstehen. Für die öffentliche Wiedergabe in Ladenlokalen und die sich daraus ergebende Gebührenpflicht ist es erstmal egal, ob Du vielleicht IRGENDEINEN Tronträger besitzt oder wiedergibst, der nicht unter die GEMA Verträge fällt.

- Carsten
Du willst nicht verstehen. Es kann hier nur um die "öffentliche Wiedergabe in Ladenlokalen und die sich daraus ergebende Gebührenpflicht" urheberechtlich geschützter Werke gehen, für die GEMA DIE VERWERTUNGSRECHTE wahrnimmt. Alles andere ist uninteressant. natürlich gibt es Pauschaltarife. Was hat das damit zu tun? Es wurden AUSCHLIESSLICH Werke eines 5-CD-Samplers wiedergegeben.

Klar, wenn nur ein Song dabei ist, für den die Gema die Verwertungsrechte hat, ist es egal, was ich sonst noch für CDs habe. Aber das ist nicht der Fall!
corporate communications
www.corporatecowboy.de



Kameramensch
Beiträge: 537

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von Kameramensch »

carstenkurz hat geschrieben:
blowup hat geschrieben:
Stell mal vor, da kommt die Polizei, verhaftet Dich wegen Marihuana-Anbau und vor Gericht stellt sich heraus, das waren nur Brennesseln im Garten. Aber der Verwaltungsaufwand ist erst mal fällig...
Du hast immer noch nicht richtig begriffen, was die GEMA-Vermutung tatsächlich beinhaltet.


- Carsten
Korrekt.

Bitte denk nochmal darüber nach. Das ist doch gerade der Unterschied der beiden Fälle.

Die Cops müssen dir beweisen, dass du Marihuana angebaut hast. Dazu bedraf es eines Anfangsverdachtes. Und selbst wenn sie einfach so bei dir reinschneien und etwas sehen, dass sie für Gras halten, müssen sie dir nachweisen, dass du das Gras angebaut hast, dass das Gras auch wirklich unter das BtMG fällt (also dass wirklich THC darin enthalten ist), dass du um das Verbot wusstest und dass du es zum Verkauf gezüchtet hast.

Bei der Gema ist das umgedreht. Du machst Musik öffentlich zugänglich und musst beweisen, dass sie nicht GEMA-pflichtig ist.

Auf dein Grasbeispiel übertragen würde das bedeuten, dass, wenn du einen Garten hast , du beweisen musst, dass du darin kein Gras anbaust.Dein Beispiel ist einfach drei juristische Schritte weiter und hat mit der Vermutung nix zu tun. @ Carsten: Kannst du dem Beispiel so auch zustimmen?

Bitte lies dir deshalb die Posts von Carsten und mir nochmal durch.

Und der Verwaltungsschaden den ich oben meinte setzt sich wie folgt zusammen. Du machst Musik öffentlich zugänglich. Statt wie vorgeschrieben dies bei der Gema anzumelden tust du es nicht. Also müssen sie jemanden vorbeischicken (Außendienstmitarbeitersatz liegt wie hoch?), der den Sachverhalt in Augenschein nimmt. Diesen Schaden versuchen sie pauschal mit dem 100%-Aufschlag abzudecken. Warum du glaubst dass es aus irgendeinem anderen Topf intern gezahlt wird ist mir ein Rätsel. :)

So langsam ist zu dem Thema aber nun wirklich alles gesagt.



blowup
Beiträge: 287

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von blowup »

Kameramensch hat geschrieben: Bitte lies dir deshalb die Posts von Carsten und mir nochmal durch.

Und der Verwaltungsschaden den ich oben meinte setzt sich wie folgt zusammen. Du machst Musik öffentlich zugänglich. Statt wie vorgeschrieben dies bei der Gema anzumelden tust du es nicht. Also müssen sie jemanden vorbeischicken (Außendienstmitarbeitersatz liegt wie hoch?), der den Sachverhalt in Augenschein nimmt. Diesen Schaden versuchen sie pauschal mit dem 100%-Aufschlag abzudecken. Warum du glaubst dass es aus irgendeinem anderen Topf intern gezahlt wird ist mir ein Rätsel. :)

So langsam ist zu dem Thema aber nun wirklich alles gesagt.
Offensichtlich nicht. Ihr geht überhaupt nicht darauf ein, was ich hier schreibe. Eure Posts sind mit teilweise komplett rätselhaft!

Das "Marihuana-Beispiel":
Damit wollte ich nur verdeutlichen, dass es absurd ist, jemand zu beschuldigen und wenn sich dann die Unschuld heraus stelllt, für den Aufwand Gebühren zu verlangen. Über die Gema-Vermutung sollte in dem Fall NICHTS ausgesagt werden. Darum ging es nicht. In dem Beispiel und für den Zweck ist es auch vollkommen egal, WER den Gegenbeweis erbingt. (Im Beispiel die Gerichte, bei der Gema-Vermutung - Beweisumkehr - der Beschuldigte.

Ich habe mir Eure Posts durchgelesen, um mir klar zu machen, was ihr eigentlich sagen wollt.

Dein obiges Zitat:
Auch da ist mir unklar, was das soll. Im Grunde präsentierst Du mir exakt MEINE Aussage wieder. Nämlich, dass die die Nachforschungen pauschal aus dem 100%-Aufschlag bezahlen, wenn sie einen dingfest machen. Und wenn bei den Nachforschungen rauskommt, dass jemand keine urheberrchtlich geschützte Musik wiedergegeben hat, dann gehen die halt leer aus und das wird dann auch aus dem 100% Aufschlag bezahlt. Von "anderen Töpfen" war überhaupt nicht die Rede.

Vor allem schwadronierst hier immer noch rum, von wegen Anmeldung und "öffentlich" zugänglich machen. Liest Du nicht, was ich schreibe? Wo ist das vorgechrieben? BITTE: zeig es mir, Im Gesetz steht nur was von Veranstaltungen!!! Ich habe die Stelle angegeben. ZEIG es mir bitte.

Die Gema ist privatwirtschaftlich und kann meiner Ansicht erst mal gar nichts "vorschreiben" (außer man ist Vertragspartner der Gema). Die können sich auf Gesetze berufen und z.B. Schadenersatz verlangen. Das ist ja auch so. Die 100% sind nicht als Strafe ode Buße deklariert, sondern als Schadenersatz. (privatwirtschaftlich / zivilrechtlich). Und weil das so ist, ist vollkommen egal, was die Gema sagt, schreibt oder gerne hätte. Es muss eine gesetzliche Grundlage geben. Wo ist die?

Ich denke eher, Du solltest dir mal durchlesen, was ich geschrieben habe. Ich habe kein entsprechendes Gesetz gefunden. Und das finde ich erstmal beruhigend. Denn das mit der Anmelde-Pflicht, wäre absurd.

Dass der Gesetzgeber im Hinblick auf Veranstaltungen, die nach ein paar Stunden spurlos verschwunden sind, der Gema mit einer Anmeldepflicht entgegen kommt, ist logisch. Aber offenbar mutet er der Gema durchaus zu in allen anderen Fällen selbst nachzuforschen.
corporate communications
www.corporatecowboy.de



motor-tv
Beiträge: 456

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von motor-tv »

Ich glaube das Problem liegt, dass du - egal ob GEMA oder nicht - die Musik die im Studio abgespielt wird, NICHT angemeldet hast. Hättest du angemeldet, könnte die GEMA am Papier prüfen ob Abgaben fällig sind oder nicht. Oder aber auch Vor Ort kontrollieren. Es wäre eben bei Anmeldung VORHER kein Problem mit ihr entstanden. Nachdem du nicht angemeldet hast, hat die GEMA einfach eine Überprüfung durchgeführt, sodass nun diese Beweisumkehr in Kraft tritt. Und auch die Kosten.

Es ist eben so, und wenn das von dir zitierte Gesetz was anderes aussagen sollte, dann muss man dagegen Klagen. Nur gegen die Gema ... viel Glück! Ich muss - trotzdem ich GEMA freie Musik verwende, auch anmelden, bzw besser gesagt Bescheid geben. Kommt was ins Presswerk, sowieso. Ansonst pressen die das erst gar nicht.

Ich muss auch jedes Jahr mein Auto zur Pickerlüberprüfung, in D zum TÜV, da kann ich bei einer Kontrolle auch nicht sagen, ich war nicht beim TÜV, aber das Auto ist eh in Ordnung. Ich werde trotzdem Strafe zahlen, weil ich eben keine Freigabe in dem Sinn vom TÜV erhalten habe, auch wenn es rechtens wäre.

Ich denke, Kameramensch und die anderen haben das ausführlich erklärt, der TO beharrt auf den Gesetzestext (den ich mir aber nicht zu Gemüte geführt habe ...), und sollte der wirklich nicht exakt das fordern was die GEMA nun vom TO verlangt, dann kann man nur dagegen klagen. Wer auch immer ... mir wärs zu mühsam. Das eine Blatt Voranmeldung schaff ich auch noch, auch wenn es sinnlos erscheint, da keine Gebühren anfallen.



stefangs
Beiträge: 436

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von stefangs »

ach du meine guete. wie immer, wenn es um gema geht, wird allerhand spekuliert und am liebsten weitergegeben, was man irgendwo gelesen oder gehoert hat. vor allem stammtischparolen.
frm hat geschrieben: Meiner Meinung nach ist die Gema eh eine Mafia!
deine meinung - ok. und dein recht, das zu sagen, ist im grundgesetz ebenso verankert wie das urheberrecht, welches von der gema wahgenommen wird.
blowup hat geschrieben: Habe mich erstmalig intensiv mit der GEMA beschäftigt und da tun sich ja Abgründe auf (Gebühren für das Singen von Kinderliedern im Kindergarten)
tut mir leid, aber dieses statement zeigt, dass du dich ueberhaupt nicht intensiv mit der gema beschaeftigt hast. das ist nur nachplappern von facebookblabla, quelle unbekannt und auf jeden fall fehlimformiert. die gema kuemmert sich keinen cent darum, wer was im kiga singt oder nicht. ich erzaehle gerne mehr darueber, gehoert aber nicht hierher. bitte nicht immer diesen bloedsinn wiederholen.
dienstag_01 hat geschrieben: Das halte ich allerdings für ein Grücht. Die Aufnahmen von ansonsten rechtefreien Stücken sind (können) auch geschützt (sein).
und wie sie das sind! aufnahmen sind immer geschuetzt, allerdings hat das bei folklore nichts mit der gema zu tun. wenn ich eine neue version von beethoven stuecken aufnehme, enthaelt meine cd zwar kein urheberrechtlich geschuetztes material, aber deswegen ist sie noch lange kein allgemeingut. ihr muesst zwischen urheberrechten und leistungsschutzrechten unterscheiden.
Kameramensch hat geschrieben: Der Typ hat selbsgebrannte CD's gesehen und USB-Sticks. Beide Datenträger sind grundsätzlich dazu geeignet Musik zu beinhalten, die auch abgespielt werden kann. Das ist die Vermutung die die Gema hat.
gema vermutung hat was mit repertoire zu tun und nicht mit datentraegern. wenn irgendwo ein konzert gegeben wird, greift z.b. die gema vermutung dahingehend, dass davon auszugehen ist, dass - wenn auch nur teilweise - gema repertoire gespielt wird. wenn dem nicht so ist, ist das nachzuweisen.
Kameramensch hat geschrieben:Aber allein die thailändische GEMA durch Mails auf dich aufmerksam zu machen dürfte schon fatal sein. Die Chance das die Urheber des Werkes bei der thailändischen GEMA sind ist doch viel höher, als dass sie bei der deutschen sind. Vielleicht bezahlst du jetzt zweimal.
das ist quatsch - lizenzgebuehren werden einmal gezahlt und zwar an die gesellschaft, die die rechte der kuenstler vertritt. in deutschland ist das die gema. wenn die sehen, da wurde musik von xyz aus thailand gespielt, schicken sie den relevanten teil der lizenzen an die schwestergesellschaft in thailand (MCT), die das geld dann wiederum an den kuenstler ausschuettet.
Kameramensch hat geschrieben:Ein Prozess wird sich nicht vermeiden lassen, wenn du dein Recht bekommen willst. Die GEMA kann doch machen. Sie ist doch reich genug. Das Recht gehört immer dem, der es sich leisten kann... Leider. Du und viele andere scheuen Prozesse, im übrigen aus nachvollziehbaren Gründen. Damit gewinnt die GEMA und finanziert damit die Ausfälle aus anderen Prozessen.
naja, ein bisschen wuetend klingt das ja schon. so geil ist die gema auch nicht auf prozesse. aber sie hat keine probleme damit, sich darauf einzulassen gegenueber leuten, die nichts zahlen wollen.

@blowup: schau auf deiner cd nach, von wem die musik ist, kontaktiere den urheber und lasse dir bestaetigen, dass er oder sie keiner verwertungsgesellschaft angehoert. wenn du natuerlich nur selbstgebranntes zeug hast, hast du schlechte karten. denn gema oder nicht, es handelt sich dann wohl um eine illegale kopie. das als beweismaterial heranzuziehen, wuerde ich mich jedenfalls nicht trauen.
ruessel hat geschrieben:
Der ist nicht mit einem Wort auf die Einwände eigegangen, sondern fokussiert jetzt einfach, dass „entgegen meinen Angaben USB-Sticks und selbst gebrannte CDs“ gesehen habe.
Ich vermute, das er auf Provision arbeitet. Hier kannst du nur noch bluffen und über einen Anwalt einen Brief aufsetzen lassen - mit dem Hinweis das man einer Klage gelassen entgegen sieht..... ansonsten wird er dich nicht zufrieden lassen.
nein, die gema ist eine non-profit organisation. ueberrascht? vermutlich. also nix provision. die druecken nur die regeln durch. wenn es keine polizeikontrollen und blitzampeln geben wuerde, saehe der verkehr auch anders aus.
Jott hat geschrieben:Grundsätzlich lässt die GEMA nur locker, wenn zur verwendeten Musik Titel, Komponist, Arrangeur etc. bekannt sind und von den Herrschaften auch eine Bestätigung vorliegt, dass sie mit der GEMA nichts am Hut haben. Man trägt das in eine GEMA-Meldeliste ein und gut ist.

Kann man das nicht, greift auf jeden Fall die Vermutungsklausel, selbst wenn die CD aus Nordkorea kommt, und das ist - leider, leider - schon oft höchstrichterlich bestätigt worden.
so sieht's aus. und das ist - steinigt mich - gut so.
Jott hat geschrieben:Wie manch andere Absurdität (z.B: das Verbot von innerdeutschen Linienbusverbindungen) entspringt die GEMA, ursprünglich STAGMA, dem Dritten Reich. Geschichtlich interessant und auch die Erklärung dafür, wieso das alles so gestrig und verkrustet ist.
aua. die gema wurde lange vor dem dritten reich gegruendet, massgeblich von richard strauss ueberigens. das war mal so'n komponist. aber das argument mit dem dritten reich ist immer gut, um jemandem ans bein zu pinkeln.
blowup hat geschrieben:Interessant wird es aber dann, wenn die Gema die Rechte nicht hat. Denn in diesem Fall behält man die Rechnung bei aufgrund fehlender Anmeldung! [...]

Warum soll ich die Wiedergabe von Werken – mit denen die Gema nichts zu tun hat – bei der anmelden müssen. Ist ja kein Großkonzert. Klar, wenn ich das nicht tue und da sind dann doch geschützte Werke dabei, gibt’s Geldbuße/Strafe. Aber ein Zwang? Im Gesetz ist nur die Rede von „urheberechtlich geschützten Werken“.
du musst auf jeden fall vorher anmelden. stell dir doch einfach mal vor, was ansosnten passiert. man koennte nicht zwischen solchen konzerten, die nur gemafreies material beinhalten, und solchen, die heimlich stattfinden unterscheiden. das wurde einen enormen mehraufwand auch fuer die gema bedeuten. was heisst das? genau: hoehere gebuehren fuer alle.

so jetzt lese ich erstmal weiter, sonst wird der post zu lang!

stefan
Musik und Audioproduktion - root-studio.com



Kameramensch
Beiträge: 537

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von Kameramensch »

Also nichts für ungut aber lies dir meine Argumentation bitte nochmal durch.

Natürlich hat die GEMA nur Rechte am Repertoire. Habe ich irgendwo etwas anderes geschrieben? Die gebrannten CD's sind ein Anhaltspunkt, dass nicht nur die eine CD-Sammlung gespielt wurde, die GEMA frei ist. Jetzt liegt es am Studio, das Gegenteil zu beweisein. Fakt ist doch, dass sich der Sachbearbeiter der GEMA laut blowup darauf beruft. (Ob das Rechtmäßig ist, ist doch eine ganz andere Frage.) Hier dann etwas davon zu sinieren, dass dem nicht so ist, ist wirklich eine sehr "ausgefeilte" Argumentation, getreu dem Motto es kann nicht sein, was nicht sein darf.



Genauso die Anmerkung, dass man nur einmal zahlt. Rechtstheoretisch ist das richtig. Nun ist theorie und Praxis aber selten auf einer Linie. Fakt ist doch, dass blowup einen Prozess vermeiden will. Das heißt die GEMA setzt sich im Zweifelsfall durch und die Thailändische Rechteverwertung fordert ihr übriges. Folglich besteht die Gefahr, und etwas anderes habe ich nicht behauptet, dass zweimal gezahlt wird.



stefangs
Beiträge: 436

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von stefangs »

aber wo ist denn das problem, wenn ich die sachlage erlaeutere? es besteht nicht die gefahr, fuer die gleiche leistung zweimal zu zahlen, also einmal an die gema und einmal an die auslaendische gesellschaft. das wollte ich gerne klarstellen, denn es ist panikmache. die auslaendische gesellschaft hat ueberhaupt keine mittel, in deutschland gelder von einzelnen nutzern einzutreiben, ausser eben ueber die gema. dort wird - einmal - gezahlt.

stefan
Musik und Audioproduktion - root-studio.com



blowup
Beiträge: 287

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von blowup »

stefangs hat geschrieben: tut mir leid, aber dieses statement zeigt, dass du dich ueberhaupt nicht intensiv mit der gema beschaeftigt hast. das ist nur nachplappern von facebookblabla, quelle unbekannt und auf jeden fall fehlimformiert. die gema kuemmert sich keinen cent darum, wer was im kiga singt oder nicht. ich erzaehle gerne mehr darueber, gehoert aber nicht hierher. bitte nicht immer diesen bloedsinn wiederholen.
stefan
Was heißt denn hier Blödsnn? Hast du kein google? Gibt doch einfach geam + Kindergarten ein. So ein Schmarrn. Z.B. hier: http://www.stern.de/panorama/fuers-sing ... 38029.html

Habe heute noch ein Interview mit einem Gema-Verantwortlichen zu dem Thema gelesen. Zitat: "Kindergärten verlangen ja auch nicht, dass Handwerker umsonst arbeiten".

Also wer hier Blödsinn verbreitet....?

Tatsache ist allerdings, dass man der Gema daraus keinen Vorwurf machen kann, denn die sind treuhänderisch tätig, haben keinen Ermessenssielraum und MÜSSEN diesen Dingen nachgehen. Gilt übrigens auch für Martinszüge. Aber vielleicht funzt google ja wieder bei Dir.
corporate communications
www.corporatecowboy.de



blowup
Beiträge: 287

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von blowup »

Kameramensch hat geschrieben: Genauso die Anmerkung, dass man nur einmal zahlt. Rechtstheoretisch ist das richtig. Nun ist theorie und Praxis aber selten auf einer Linie. Fakt ist doch, dass blowup einen Prozess vermeiden will. Das heißt die GEMA setzt sich im Zweifelsfall durch und die Thailändische Rechteverwertung fordert ihr übriges. Folglich besteht die Gefahr, und etwas anderes habe ich nicht behauptet, dass zweimal gezahlt wird.
Leute..., das Urheberechtswahrnehmungsgesetz ist wirklich nicht lang. Lest das doch einfach mal. Ich will das jetzt nicht alles wiedergeben. Nur soviel: jedes Gesetz hat einen Geltungsbereich. Dann ist es die Frage internationaler Abkommen. Und schließlich: im Gesetz ist eindeutig geregelt, wer und wie Verwertungsrechte geltend machen kann. Dazu muss man grundsätzlich eine Genehmigung beantragen (auch wenn man das nur sporadisch macht). Es kann nicht einfach eine ausländische Gesellschaft hier Verwertungsrechte geltend machen. In Thailand scheint es auch nur die MTC zu geben und die hat ja das Abkommen mit der Gema. Einfach mal die Gesetzestexte lesen.
corporate communications
www.corporatecowboy.de



blowup
Beiträge: 287

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von blowup »

stefangs hat geschrieben:du musst auf jeden fall vorher anmelden. stell dir doch einfach mal vor, was ansosnten passiert. man koennte nicht zwischen solchen konzerten, die nur gemafreies material beinhalten, und solchen, die heimlich stattfinden unterscheiden. das wurde einen enormen mehraufwand auch fuer die gema bedeuten. was heisst das? genau: hoehere gebuehren fuer alle.
stefan
Zeig mir die Regelung. Du liest wohl überhaupt nicht. worauf du postest? Wo steht "ich muss". Im Gesetz nicht. Und eine "non-profit-organisation" kann keine Verordnungen erlassen. Dass ich keine Konzerte veranstalte, hast du auch nicht gelesen, oder? Das ist nämlich explizit geregelt, auch die "Sendung", das Nutzen für Tonträger etc. Aber nirgends steht "jeder, der Musik öffentlich zugänglich macht"...

Deine Thesen sind teilweise an Abstrusität nicht zu überbieten. Beispiel "non-profit-organisation, also vermutlich nix Provision..". weisst du überhaupt, was eine Non-Profitorganistion ist? Die kann jede Menge Geld für Provisionen zahlen, Hauptsache sie macht am Ende keinen Profit. Ist im Fundraising auch recht weit verbreitet - und das sind fast alles non-Profit-Organisationen. Und mit Sicherheit zahlt die Gema Provisionen. Oder wie erklärst du mir, dass auf der Gema Visitenkarte unter dem Namen meines Beraters steht "XYZ Unternehmergesellchaft mit beschränkte Haftung". ????

Ich habe wirklich das Gefühl, die Diskussionskultur ist hier komplett im Eimer und manche fühlen sich scheinbar berufen, nur einen Satz aus dem Zusammenhang heraus zu lesen und dann gleich darauf mit ganzen, nicht zutreffenden Thesenpapieren zu antworten, voll am Thema vorbei.

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/sasc ... 34306.html

Ich verabschiede mich jetzt hier.
corporate communications
www.corporatecowboy.de
Zuletzt geändert von blowup am Di 22 Mai, 2012 21:58, insgesamt 1-mal geändert.



stefangs
Beiträge: 436

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von stefangs »

blowup hat geschrieben:
Was heißt denn hier Blödsnn? Hast du kein google? Gibt doch einfach geam + Kindergarten ein. So ein Schmarrn. Z.B. hier: http://www.stern.de/panorama/fuers-sing ... 38029.html

Habe heute noch ein Interview mit einem Gema-Verantwortlichen zu dem Thema gelesen. Zitat: "Kindergärten verlangen ja auch nicht, dass Handwerker umsonst arbeiten".

Also wer hier Blödsinn verbreitet....?

Tatsache ist allerdings, dass man der Gema daraus keinen Vorwurf machen kann, denn die sind treuhänderisch tätig, haben keinen Ermessenssielraum und MÜSSEN diesen Dingen nachgehen. Gilt übrigens auch für Martinszüge. Aber vielleicht funzt google ja wieder bei Dir.
doch ich habe google und ich bleibe dabei: es ist bloedsinn, auch wenn du anderer ansicht bist. lies den artikel doch mal selber. da steht gleich vorneweg 'einem zeitungsbericht zufolge...' also wurde gleich schonmal die verantwortlichkeit fuer die recherche aus dem fenster geworfen. ansonsten haette man das reizthema gema nicht so schoen wirksam darstellen koennen. aber wir lesen weiter und finden sogar noch in diesem artikel, worum es eigentlich geht, naemlich um das kopieren von liedtexten. und die gebuehren dafuer haben rein gar nichts mit der gema an sich zu tun, sondern werden lediglich von gema im auftrag der vg wort, einer anderen verwertungsgesellschaft treuhaenderisch eingetrieben. in zeiten des gema bashings so ungefaehr der supergau, sich so was ans bein zu binden, aber ich habe ja auch nie behauptet, dass ich die aussendarstellung der gema gut finde.

wie auch immer - die kirche im dorf lassen und nicht weiter den bloedsinn verbreiten, dass fuer's singen im kiga von der gema abkassiert wird. nur weil's in der bild zeitung stand, ist es noch lange nicht wahr! wenn's um eine oeffentliche auffuehrung geht, schaut's schon anders aus, aber wenn man feine unterschiede macht, kann man natuerlich nicht so schoen bashen.

stefan
Musik und Audioproduktion - root-studio.com



blowup
Beiträge: 287

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von blowup »

stefangs hat geschrieben:
blowup hat geschrieben:
Was heißt denn hier Blödsnn? Hast du kein google? Gibt doch einfach geam + Kindergarten ein. So ein Schmarrn. Z.B. hier: http://www.stern.de/panorama/fuers-sing ... 38029.html

stefan
http://www.sueddeutsche.de/kultur/gema- ... -1.1022472

Das Interview ist wahrscheinlich auch gefaked?
corporate communications
www.corporatecowboy.de



stefangs
Beiträge: 436

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von stefangs »

blowup hat geschrieben:
stefangs hat geschrieben: http://www.sueddeutsche.de/kultur/gema- ... -1.1022472

Das Interview ist wahrscheinlich auch gefaked?
also du machst deinem login namen wirklich alle ehre :-)

nein das interview ist sicher nicht gefaked. ich vermisse darin nur das, was du behauptest, naemlich, dass die gema fuer's liedersingen geld kassieren will.

stefan
Musik und Audioproduktion - root-studio.com



mannamanna
Beiträge: 408

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von mannamanna »


Christian Krauß, Geschäftsführer der Verwertungsgesellschaft (VG) Musikedition:
"Aber es gibt viele wirklich neue Kinderlieder und gerade von "Laterne, Laterne" auch neue Textbearbeitungen. Dabei handelt es sich um geistiges Eigentum, und das müssen wir schützen....Es sollen ja auch nicht die Kinder zahlen, sondern die Kitas. Und das tun sie übrigens auch: 4000 haben bereits Verträge mit uns geschlossen."

Die VG Musikedition ist eine Verwertungsgesellschaft (wie die VG Wort oder GEMA) und will Gebühren für das Kopieren von Liedtexten in Kindergärten - könnte man auch umgehen, wenn man die Liedtexte nicht kopiert, sondern per Beamer für alle sichtbar an die Wand wirft - oder ist das dann schon ne öffentliche Aufführung (von Text? ;-)?

mannama



Jott
Beiträge: 22489

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von Jott »

"aua. die gema wurde lange vor dem dritten reich gegruendet, massgeblich von richard strauss ueberigens. das war mal so'n komponist. aber das argument mit dem dritten reich ist immer gut, um jemandem ans bein zu pinkeln."

Stefangs, ich habe nicht gepinkelt. Die Idee ist älter, aber das Gründungsjahr der GEMA, die heutige Form mit staatlich geschützter Monopolstellung, ist 1933. Damals war Gleichschaltung hip und politisch gewollt, so kommt das. Eine Wertung soll das nicht sein, ich habe das nur erklärend erwähnt, weil sonst ein stinknormaler privater Verein mit Satzung - Kleintierzüchter in groß, wenn man so will - kaum jemals diese Macht hätte erlangen können. Tut nichts zur Sache, ist aber interessant.

Ein vergleichbares Vereinskonstrukt ist der TÜV. Dessen jahrzehntelang staatlich gehätschelte Monopolstellung wurde nach zähem Ringen aber aufgebrochen. Es entstand Wettbewerb, z.B. zwischen TÜV und Dekra. Das hat viel verändert, und nicht zum Schlechten. Ich bin sicher: gäbe es Wettbewerb, würde die GEMA ihren perversen Tarifdschungel schnell lichten und so was wie Kundenorientierung entwickeln. Die fiese Vermutungsregelung wäre dann logischerweise nicht mehr haltbar. Vielleicht erleben wir's ja noch.

Dass Musiker grundsätzlich Geld dafür bekommen sollen, wenn ihre Arbeit verwertet wird (sei es in Filmen oder zur Beschallung von Gaststätten etc.), steht für mich selbstverständlich außer Frage.



carstenkurz
Beiträge: 5080

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von carstenkurz »

and now for something completely different...



stefangs
Beiträge: 436

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von stefangs »

das ist eigentlich eine logische folge der ereignisse der letzten jahre. die gema geniesst ja nur ein de facto monopol. es steht jedem frei, eine eigene verwertungsgesellschaft zu gruenden.

ich glaube allerdings nicht, dass lizensierung dadurch einfacher wird. ein kritikpunkt gegenueber der gema ist doch der tarifdschungel. der wird jetzt potenziert, weil, soweit ich das verstanden habe, jeder urheber nicht nur eigene lizenzmodelle entwickeln kann, sondern innerhalb seines werkekatalogs auch noch jedes stueck unterschiedlich bewerten kann.

aber interessant wird es allemal!

stefan
Musik und Audioproduktion - root-studio.com



Alf_300
Beiträge: 8011

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von Alf_300 »

Am Problem ansich änders das nichts außer daß dann die GEMA- Vermutung und die Vermutung all der Anderen in Deutschland tätigen Verwertungsgesellschaften greifen,



stefangs
Beiträge: 436

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von stefangs »

Alf_300 hat geschrieben:Am Problem ansich änders das nichts außer daß dann die GEMA- Vermutung und die Vermutung all der Anderen in Deutschland tätigen Verwertungsgesellschaften greifen,
super! eine all-die-anderen-vermutung! der post des tages :-)

stefan
Musik und Audioproduktion - root-studio.com



carstenkurz
Beiträge: 5080

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von carstenkurz »

Der Unterschied ist, dass mehrere Gesellschaften Konkurrenz bedeuten und zu mehr Transparenz und Kundenservice für Urheber und Lizenznehmer zwingen.

Die GEMA wird das aber nicht kampflos passieren lassen. Aber auch das muss nicht zu unserem Schaden sein.


- Carsten
and now for something completely different...



stefangs
Beiträge: 436

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von stefangs »

wir brauchen keine neuen gesellschaften fuer mehr konkurrenz. bruessel erledigt das gerade fuer uns, so wie's aussieht. das koennte dann zu einer art aldisierung der lizenzen fuehren. bananenrepubliken ploetzlich als begehrtes lizenzterritorium... oder so aehnlich. stoehn!

stefan
Musik und Audioproduktion - root-studio.com



thos-berlin
Beiträge: 2446

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von thos-berlin »

Wenn da noch mehr Instutionen mitmischen, wird das Ganze doch noch unübersichtlicher. Wer soll dann die Rechte bei einer Musikveranstaltung noch korrekt abrechnen können und mit wie vielen Verwertern soll man dann pauschale Arrangements verabreden (z.B: als Wirt).

(Muß man als Radio abspielender Wirt eigentlich GEMA bezahlen ? Warum, das hat der Rundfunksender doch eigentlich auch schon gemacht. "Mehrfachbesteuerung" ? - Hat so den Charme von "Ich schaue mir ein Fußballspiel im Fernsehen an und muß zusätzlich noch Eintritt zahlen")

Aus meiner Sicht ginge es um etwas anderes, mämlich die Ent-Kriminalisierung von Amateurfilmern und Non-Profit-Institutionen, die ihre Filme auf YouTube oder sonst irgenwie ohne Gewinnabsicht zur Schau stellen.

Es sollten Abkommen zwischen Verwertern und Hostern forciert werden, da diese mit dem Hosten eine Gewinnabsicht verfolgen, durch Werbung auch Einnahmen haben und es daher nur legitim ist, Rechteinhaber (ggf. über die Verwertungsgesellschaft) an diesen Einnahmen zu beteiligen.

Und es sollten dann auf eigenen Seiten verlinke Videos einbezogen sein, da es nicht sein kann, daß die Nutzung auf einem Videoportal frei ist, aber die verlinkte, an gleicher Stelle lagernde, identische nicht.

Aber wann ist etwas "privat" oder "Non-Profit" ?
Gruß
thos-berlin



stefangs
Beiträge: 436

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von stefangs »

thos-berlin hat geschrieben: Aber wann ist etwas "privat" oder "Non-Profit" ?
das ist ja einer der springenden punkte, an denen sich die diskussionen entfachen. klar ist vieles auf, sagen wir youtube, nicht kommerziell. trotzdem ist es auch nicht schoen, wenn jeder einfach was verwenden kann, nur weil ihm die musik (oder das bild) gefaellt. ich habe gerade, nur mal als beispiel, musikstuecke von mir auf youtube gefunden, die wohl ein 'fan' mit irgendwelchen standbildern unterlegt hat, die ganz offensichtlich auch aus irgendwelchen bilder-datenbanken runtergeladen wurden. der typ verdient damit sicher kein geld oder nichts, was der rede wert waere, aber hey, es ist immer noch meine musik und ich moechte wenigstens um erlaubnis gefragt werden. ausserdem waere ein hinweis darauf, wo man die musik legal erwerben kann, auch nicht fehl am platz gewesen.

wie auch immer, hier hat sich jemand kreativ gefuehlt, es ist kein urlaubsvideo, nichts familiaeres, soll mir einer sagen, dass hier nicht jemand seine zweifelhafte kreativitaet demonstrieren moechte auf anderer leute kosten. solche beispiele gibt's en masse und auch mit teilweise enormen klickzahlen und eingeblendeter werbung. die eigentlichen kreativen schauen dabei in die roehre.

stefan
Musik und Audioproduktion - root-studio.com



blowup
Beiträge: 287

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von blowup »

Die Angelegenheit ist erledigt. Finde, ich bin es irgendwie schuldig, das hier mitzuteilen.
In Kürze:
Aus Thailand hat sich trotz ca. 12 Mails an unterschiedliche Stellen (Künstler, Verwertungsgesellschaft, Label, Produzent) niemand gemeldet.
Tatsächlich greift die GEMA-Vermutung. Und natürlich gilt § 10 Urheberrechtswahrnehmungsgesetz, nach dem die GEMA verpflichtet ist, Auskunft zu erteilen, ob sie Verwertungsrechte geltend machen kann. Klappte auch problemlos mit der Auslandsdirektion GEMA.

(Interessant in diesem Zusammenhang ist auch der Leitsatz eines BGH-Urteils: „Eine Verwertungsgesellschaft, die ihr nicht zustehende Nutzungsrechte einräumt oder ihr nicht zustehende Vergütungsansprüche geltend macht und dabei nicht auf bestehende Zweifel an ihrer Rechtsinhaberschaft hinweist, kann als Teilnehmerin einer dadurch veranlaßten Urheberrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden“.)

Ergebnis: der Künstler / Urheber ist nicht gelistet. Habe mich dann direkt mit der zuständigen Direktion kurzgeschlossen. Dort sagte man mir, dass eine Zahlungsforderung, allein wg Nichtanmeldung (von Wiedergabe nicht gema-pflichtiger Musik) nicht vorgesehen sei. Hier hat also der „Kundenberater“ stark übertrieben. Das wäre ja auch in jeder Hinsicht absurd.

Letztlich: auch wenn es oft den Anschein hat, dass man jede öffentliche Wiedergabe erst mal anmelden müsse, bleibe ich bei meiner Überzeugung, dass der zugrunde liegende Gesetzestext das nicht hergibt.

(1) Veranstalter von öffentlichen Wiedergaben urheberrechtlich geschützter Werke haben vor der Veranstaltung die Einwilligung der Verwertungsgesellschaft einzuholen, welche die Nutzungsrechte an diesen Werken wahrnimmt.
(2) Nach der Veranstaltung hat der Veranstalter der Verwertungsgesellschaft eine Aufstellung über die bei der Veranstaltung benutzten Werke zu übersenden. Dies gilt nicht für die Wiedergabe eines Werkes mittels Tonträger, für Wiedergaben von Funksendungen eines Werkes und für Veranstaltungen, auf denen in der Regel nicht geschützte oder nur unwesentlich bearbeitete Werke der Musik aufgeführt werden.

Meiner Ansicht nach kann bspw. ein Zahnarzt, der etwas Hintergrundmusik dudelt, nicht darunter fallen, - im Sinne einer Anmeldepflicht, egal, ob die Musik gemapflichtig ist oder nicht. (Der Gesetzheber hätte doch ohne Probleme formulieren können: „Wer öffentlich urheberrechtlich geschützte Werke wiedergibt, hat vor der Wiedergabe…).

Tatsächlich ist diese Unterscheidung aber anscheinend in der Praxis nicht besonders relevant. (Es sei denn, jemandem wie mir, der nicht-gemapflichtige Musik wiedergibt, wird angedroht, dass allein wegen der nicht erfolgten Anmeldung eine „Sanktion“ droht.) Im Falle einer (nicht angemeldeten) Wiedergabe gemapflichtiger Musik ist dann die 100% Aufschlag Regelung fällig. Es gibt also eine „Sanktion“ wegen der nicht erlaubten Wiedergabe und nicht wegen der nicht erfolgten Anmeldung.

Apropos Zahnarzt: Hier ist vor kurzem ein Urteil des EuGh (italienischer Zahnarzt) ergangen, nach dem Verwertungsgesellschaften auf das Praxisgedudel keine Gebühren erheben dürfen. Das muss nun voraussichtlich in nationales Recht umgewandelt werden. Interessant ist die Begründung des EuGh, die sicherlich Einfluss auf andere Umstände haben wird. Denn dort wird – salopp gesagt – nicht nur darauf abgehoben, dass die Musik eine Art unwesentliches Beiwerk ist und die Patienten quasi gegen ihren Willen beschallt werden, sondern auch darauf, dass die paar Patienten, von denen ja jeder nur eine kleinen Ausschnitt der „Wiedergabe“ mitbekommt, nicht ohne weiteres als „Öffentlichkeit“ zu bezeichnen sind. Ich halte die Entscheidung für wesentlich praxistauglicher, als das was wir bisher erleben.
corporate communications
www.corporatecowboy.de



stefangs
Beiträge: 436

Re: Gema-Vermutung

Beitrag von stefangs »

blowup hat geschrieben:Die Angelegenheit ist erledigt. Finde, ich bin es irgendwie schuldig, das hier mitzuteilen.
klingt doch gut! freut mich, dass nun endlich alle klarheiten beseitigt sind.

zum thema arztpraxen. das ist m.e. schon hierzulande neu geregelt worden. die argumentation ging nicht in richtung 'zwangsbeglueckung', sondern dahingehend, dass die musik ja nicht kommerziell verwendet wird in dem sinne, dass sie den umsatz des arztes steigert, da ja niemand freiwilig dorthin gehen wuerde, bloss weil da musik spielt. finde ich eine vernuenftige regelung.

stefan
Musik und Audioproduktion - root-studio.com



 Aktuelle Beiträge [alle Foren]
 
» DJI Mini 5 Pro kostet so viel wie Mini 4 Pro
von patfish - So 2:53
» Nikon Z6III bekommt u.a. Auto-Capture, USB-Streaming, Vogelmodus
von patfish - So 2:49
» Was schaust Du gerade?
von roki100 - So 0:23
» NUR KOPIEN? Wie gut/schlecht ist der deutsche Film?
von 7River - Sa 23:53
» Neue kompakte RGBWW-Panels von Nanlite - miro 30c und 60c
von Darth Schneider - Sa 21:59
» BPCC6Kpro mit ipad 10 verbinden
von Phil999 - Sa 21:49
» A-Dokukamera als Ersatz für Sony DSLM gesucht
von rush - Sa 20:52
» Die beste Cine-Kamera 2025 - Wo gibt es die ultimative Bildqualität?
von Darth Schneider - Sa 14:20
» Viltrox wird Mitglied der L-Mount Alliance
von Tscheckoff - Sa 11:30
» Blackmagic senkt Preise für URSA Cine 12K und 17k Kits radikal
von iasi - Fr 23:57
» Ein Spaziergang durch das Blühende Barock
von Racun77 - Fr 22:09
» Kinojahr 1999
von rkunstmann - Fr 21:14
» Google Gemini 2.5 Flash Image "Nano Banana" bringt Charakterkonsistenz und Multi-Imag
von berlin123 - Fr 17:50
» Neue Sony FX3 und FX30 Firmware bringt BIG6-Startbildschirm, RAW-Video über HDMI und mehr
von Bildlauf - Fr 14:29
» YouTube experimentiert mit forciertem AI Upscaling / "Verbesserungen"
von 422 - Fr 13:08
» DJI Mic 3 - kompaktes Wireless-Mikrofonsystem mit Adaptive Gain und 32-Bit-Float
von Jörg - Fr 12:29
» Deity CineReach Boompoles
von freezer - Fr 11:35
» Endlich mal wieder originelle Ansätze im Kino
von 7River - Fr 11:13
» Die Nikon Mini Red kommt "Insider"
von iasi - Fr 1:24
» Panasonic LUMIX S1II im Praxistest: Beste Video-DSLM ihrer Klasse Dank 5.1K Open Gate u. hohem DR?
von roki100 - Do 19:30
» Mikrofon on Camera ca. € 500
von Jörg - Do 18:27
» Elektronisches rauschen bei Lumix DMC-G6?
von Jörg - Do 16:39
» Was hast Du zuletzt gekauft?
von StanleyK2 - Do 16:38
» Frage zu Artefakt Hi8
von Jott - Do 15:05
» Wie Generative KI-Tools bei Netflix-Produktionen genutzt werden dürfen
von AndySeeon - Do 12:18
» Nikon Z6III Firmware 2.0
von pillepalle - Do 1:41
» AI-Diskussionsthread - Pro/Kontra?
von Blackbox - Mi 23:53
» Linsen (Vintage, Anamorphic & Co.)
von roki100 - Mi 23:25
» Komplette Kamerausrüstung - € 15.000, -- Budget
von Yanus - Mi 16:22
» Samsung 9100 Pro - erste PCIe 5.0 NVMe-M.2 SSD mit 8 TB
von slashCAM - Mi 14:57
» Farbnegative mit blauen Licht scannen?
von ruessel - Mi 14:52
» Sony FS7 II Color Matching vs A7SIII machbar?
von rush - Mi 14:00
» Paypal gehackt - Angriff auf Gmail
von Bluboy - Mi 13:00
» Adobe Indigo App
von Jott - Mi 3:08
» Global Shutter & Dynamik wie geht das?
von roki100 - Mi 0:52