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@Kameramensch und alle anderen
also was "Cover" betrifft ist die Sache einfach: Man setzt sich mit dem Urheber und Rechteinhaber in Verbindung und holt sich dort die Genehmigung. Du hast Heino und seine Cover von Ramstein Titel angeführt. Das konnte er nur, weil er die Genehmigung dafür eingeholt hat. Anderes Beispiel: Wolfgang Niedecken (Bap) und seine Cover von Bob Dylan Titel, nur auf "Kölsch", war eine schwere Geburt bis Niedecken die Genehmigung dafür bekam. Madonna und ihr "Abba" Loop: Genehmigung von den Abba Jungs eingeholt, fertig. Bei manchen Künstlern ist es einfach, bei anderen schier unmöglich, andere gehen vor Gericht wegen 2 Sekunden Loops.
Tonstudio und Video/Film: Da man damit die Basis schafft für eine Vervielfältigung von Aufnahmen zur weiteren Verbreitung ist diese Sparte ebenso involviert. Mit einer Kamera lässt sich wunderbar eine DVD/BluRay anfertigen um diese als "Bootleg" unter die Leute zu bringen, genauso wie Musikaufnahmen im Studio. Sichert sich das Tonstudio oder der/die Film/Video Filmer nicht ab, so können sie sich tatsächlich der Beihilfe der Erstellung von unautorisiertem, illegal erstelltem Material zur weiteren Verbreitung strafbar machen. Der Sachverhalt ist da ähnlich wie bei illegalen MP3's und gerippten Filmen im Netz, es werden die zur Verantwortung gezogen, die diese herunterladen und erstellen/verbreiten.
Ein Tonstudio darf die dort gemachten Aufnahmen archivieren aber nicht verbreiten oder zugänglich machen für dritte, egal in welcher Form. Nach 5 Jahren bieten die Studios das archivierte Material entweder dem Produzent/Künstler/Band zum Kauf an oder es wird unter Aufsicht mit anschließender Bescheinigung gelöscht, sofern keine Verlängerung gewünscht wird.
Es gab ein Fall, da wurde Bandmaterial nach einem Einbruch aus einem Studio gestohlen. Es wurde natürlich angezeigt und die Diebe hat man nur erwischt, weil sie es verkaufen wollten.
Es gibt auch die Möglichkeit, das die Plattenfirma/Produzent/Band/Künstler das Material gleich mitnimmt nach Abschluss der Aufnahmen und selbst für eine Archivierung sorgt, was meist etwas teurer ist als der normale Satz für eine Studio/Session/Tag/Block. Das gilt für die Mehrspur und Master Medien, egal ob analog oder digital.
Für Musik/Film/Video ist folgendes entscheidend:
- Es liegt ein detaillierter schriftlicher Auftrag/Vertrag vor
- Es liegt eine Rechnung vor nach Abschluss der vereinbarten Arbeiten
- Es wurde eine Drehgenehmigung erteilt (Video/Film)
- Für Fotos am Set: Einverständniserklärung der Band/Künstler
- Es liegt eine schriftliche Erklärung vor, das es sich eindeutig um "Original" oder "Cover" Material handelt, wobei bei "Cover" eine schriftliche Genehmigung zur Verwendung als Kopie vom Original vorliegen muss
- Es existiert eine Quittung für den Erhalt über den vereinbarten Betrag für die erbrachte Leistung (mit Rechnungsnummer)
Damit hat man nichts zu befürchten und ist rechtlich auf sicheren Boden. Ich habe es in großen Studios nie anders erlebt, egal wo und selbst nie anders gehandhabt. Auch bei meinen Erfahrungen am Film/TV Set war es nicht anders. Es liegt mir absolut fern hier eine "Panik" zu machen, aber der TO wollte wissen, wie er sich absichern kann ohne Ärger zu bekommen.
@MLJ
Dss herunterladen von Filmen oder MP3 ist nicht strsfbar, nur das anbieten wie es z.B. bei P2P der Fall ist wo msn als Downloader gleichzeitig Anbieter wird.
dienstag_01 hat geschrieben:… NIEMAND zwingt dich, mit einer Band oder einem Künstler einen Vertrag zu machen. …Â
Nee, aber wenn Du für eine Band arbeitest, HAST Du einen Vertrag mit ihr geschlossen. Das kann auch mündlich sein, ohne dass das Wort 'Vertrag' fällt.
Beispiele aus dem Alltag:
In den Bus einsteigen, Bus fährt los = Vertrag zw Dir und der Verkehrsgesellschaft
Zwei Finger in der Kneipe heben, Kellner stellt 2 Bier hin = Vertrag
Zeitung nehmen, Geld auf'n Tresen, Geld annehmen = Vertrag
…
Ich verstehe gut, dass sich viele per Wisch absichern wollen.
So sind nun mal die Spielregeln…
Durch Augen-zu-halten ändert man das nicht … ;)
Hier wurde gefragt, ob er als Cutter, Regisseur, Kameramann haftet. Im Urhebergesetz grundsätzlich nur die Verwertung unter Strafe gestellt. Der Cutter verwertet bei Musikvideos von der Musik null komma gar nichts. Er erfüllt lediglich einen Auftrag und liefert das ab. Ich würde sagen, dass man privat in der Regel den ganzen Tag Musikvideos von bekannten Musikstücken drehen, schneiden und archivieren kann. Solange man nichts verwertet, dürfte es Wurst sein.
§ 23 UrG ist, bezogen auf den hier vorliegenden Fall als erster Anlaufpunkt doch ganz gut. Dort heißt es:
Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. Handelt es sich um eine Verfilmung des Werkes, um die Ausführung von Plänen und Entwürfen eines Werkes der bildenden Künste, um den Nachbau eines Werkes der Baukunst oder um die Bearbeitung oder Umgestaltung eines Datenbankwerkes, so bedarf bereits das Herstellen der Bearbeitung oder Umgestaltung der Einwilligung des Urhebers.
Es geht also um die VERÖFFENTLICHUNG und VERWERTUNG. Hat im vorliegenden Fall der Cutter/Kameramann das Werk veröffentlicht und verwertet? Nein, das tut die Band.
Wer dazu genaueres/Rechtssicheres haben möchte, sollte sich vertrauensvoll an seine_n Anwält_in wenden.
Dann noch etwas:
"Für Musik/Film/Video ist folgendes entscheidend:
- Es liegt ein detaillierter schriftlicher Auftrag/Vertrag vor"
Das ist nicht "entscheidend". Das BGB sieht nur für wenige Fälle die Schriftform vor, z. B. Mietvertrag §§ 550, 578 BGB etc. Bloß weil man gerne noch 20.000 andere Dinge klären will, wird ein Vertrag aufgesetzt.
- Es liegt eine Rechnung vor nach Abschluss der vereinbarten Arbeiten
Ja, aber nur auf verlangen des Schuldners (§368 BGB). Alles andere ist steuerrechtlich.
- Es wurde eine Drehgenehmigung erteilt (Video/Film)
- Ja?Auch das ist ein Streitfall. Es gibt unzählige Fälle, wo es keiner Drehgenehmigung bedarf. Die Band erteilt bspw. den Auftrag zum Musikvideo und bekommt einen Termin. Sie erscheint dann da und agiert vor der Kamera. Hier darf doch angenommen werden, dass sie mit dem Dreh einverstanden ist. Oder ist hier etwa eine Bildrechteabtretung gemeint?
- Es liegt eine schriftliche Erklärung vor, das es sich eindeutig um "Original" oder "Cover" Material handelt, wobei bei "Cover" eine schriftliche Genehmigung zur Verwendung als Kopie vom Original vorliegen muss
Wo ist die Rechtsgrundlage dafür? Das macht man um sich abzusichern, aber eine
Voraussetzung ist das nicht. Der Beweiswert einer solchen Erklärung ist übrigens zu hinterfragen, vor allem wenn sie standardmäßig verlangt wird. Oder kann sich der Heler durch schriftliche Erklärung vom Dieb in jedem Fall strafrechtlich absichern? (ich weiß, Musik ist keine fremde bewegliche Sache, die man wegnimmt)
Ob der Cutter Nullkomanix verwertet, wenn er mit der Nutzung ofder Bearbeitung von zweifelhaften Material sein Geld verdient also der Erste oder Zweite in der Kette ist ?
@MLJ: Die Sache mit Heino und den Rammsteins wirft interessante Fragen. Sehr interessante sogar:
1. Hatte Heino womöglich längst eine Genehmigung und ist die Entrüstung darüber nur gespielt?
2. Falls ja, warum braucht Heino eine Genehmigung und die zahlreichen Party-Coverbands nicht? Ich habe im Event-Bereich viel mit Coverbands zu tun, das reicht von der Party-08/15-Band bis hin zu den weltweit besten Queen-Coverbands mit Musikern, die schon mit Brian May auf der Bühne standen und dessen Segen haben. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, daß die alle Genehmigungen hatten. Wie gesagt, bei den Heino oder Mayqueen kann ich es mir vorstellen, bei den ganzen Partytruppen nicht. Die sind doch mit der Bürokratie völlig überfordert...
3. Hat die Rechtslage, einen Song zu covern bzw. live spielen zu dürfen nichts damit zu tun, so einen Song dann im O-Ton zu spielen? (Ich befürchte das sind zwei verschiedene Paar Schuhe...)
4. Macht es einen Unterschied, ob ein Titel komplett gecovert wurde oder nur einzelne Sequenzen verwendet werden? Ich erinnere mich daran, daß bei dem Madonna-Titel in der Tat auf die Ausnahmesituation hingewiesen wurde, die seltene Genehmigung für die Verwendung eines Abba-Loops zu bekommen. Und das wohl nur ein Star wie Madonna die Chance darauf hat, sofern das Ergebnis überzeugt. Soweit so gut. Das würde aber heißen: Die Verwendung von Ausschnitten ist schlimmer, als das Spielen eines ganzen Titels im Rahmen der künstlerischen Freiheit.
Jedenfalls gab es schon öfter Abba-Cover. Und während die A-Teens eh bemüht waren, nah am Original zu bleiben und Erasure mit einem guten Namen ins Rennen gingen muss ich noch an die "Edelweiss"-Geschichte denken. Ich glaube kaum, daß diese abgefahrene Truppe den Segen aus Schweden bekommen hatte... Mich würde echt mal interessieren, wie da die Rechtslage aussieht... und um dem topic wieder näher zu kommen... welchen Einfluss das auf die Videofilmerei hat...
Nach allem, was man so erfährt, hatte Heino von keiner Band eine Genehmigung. Sollen aber keine Cover, sondern die Originale gewesen sein. Geht eben auch. Muss er halt die GEMA Gebühren abgeben.
Ich denke, wenn er vorher eine Slashcam Anfrage gestellt hätte, würde er schon nicht mehr leben ;)
@pixelschubser2006
ja, die Sache mit den Genehmigungen... sicher, eine "Party Combo" holt sich keine Genehmigung, allerdings kommt das immer auf die Veranstaltung und den Veranstalter an :) Ich habe schon ganze Set-Lists ausfüllen müssen, damit der Veranstalter das gegenüber der GEMA angeben konnte. Da der überwiegende Teil aus meinen Kompositionen bestand, blieben 4 bis 6 Titel über, die wir als "Cover" mit eigenem Arrangement gespielt haben. Die Abba-Jungs haben nur selten eine Genehmigung zum Covern gegeben, aber da waren auch Plattenfirmen dahinter, für den "Normalo" also kaum möglich, ich sage nur "Verbindungen" ;)
Als diese Sache mit Heino und den Ramstein Covern durch die Medien ging, hat mich das gewundert, das er covert, aber ein Heino ist zu lange im Geschäft um etwas ohne Genehmigung zu tun, er hat ja selbst mit diesem "Heino Double" einen Prozess geführt. Und ob komplett oder in teilen, das ist egal da es sich immer um fremdes Material handelt, dazu zählen auch Loops.
Was Erasure und Konsorten angeht, da steht eine Plattenfirma dahinter, die machen garantiert nichts ohne Genehmigung, ginge gar nicht denn so schnell könnten die die Tonträger nicht vom Markt nehmen wie sie müssten.
@Kameramensch
Deine Ausführungen sind richtig und man darf nicht vergessen, ein Tonstudio ist wie eine Firma, da ist dieser Papierkram normal. Und richtig, es geht um Veröffentlichung und Verwertung und wo fängt so etwas an ? Im Studio :) Und wenn man filmt ? Entweder im Studio, Outdoor oder Live, da gibt es viele Möglichkeiten. Was das "entscheidend" betrifft, so ist das für eine Firma normal, denn sollte es zum "Klinsch" kommen, dann ist so etwas mit entsprechenden Nachweisen schnell aus der Welt. Auch wenn die Band/Künstler den Rest übernimmt was die Veröffentlichung und Vermarktung angeht, die Beteiligten sind automatisch dabei, sollte es zu Rechtsstreit kommen.
@Alf_300
MP3's kann man herunterladen, klar, aber nur von "Legalen" Internetportalen. Filme (VoD) usw. wird durch die Anbieter geregelt. Ich habe schon oft Berichte gesehen, wo man den Anschluss einer alten Dame/Herrn angezapft hat und MP3's und Filme darüber heruntergeladen hat. Ein paar Tage später standen dann die "Men in Green" vor der Tür und haben erst einmal alles mitgenommen. Die eigentlichen Täter hat man nie ermittelt, leider, und die betroffenen hatten mit der Klage, dem NACHWEIS der Unschuld (!) und der Strafe samt Kosten zu kämpfen.
@k_munic
Zitat:
"Ich verstehe gut, dass sich viele per Wisch absichern wollen. So sind nun mal die Spielregeln… Durch Augen-zu-halten ändert man das nicht … ;)"
Zitat ende.
So sehe ich das (leider) auch, wobei es mir lieber wäre einfach mit "Handschlag" das ganze zu klären. Es gibt aber leider ein paar Zeitgenossen, die lieber auf eine gute Gelegenheit warten in der Hoffnung auf das "Große Geld", du verstehst ?
@All
Ist es nicht traurig genug das man für jeden Müll eine Absicherung braucht, weil man sonst zum "Freiwild" des Rechtssystems wird ? Wo ist das Vertrauen, Zusage und Verlässlichkeit geblieben ? Ab wann brauchen wir eine Genehmigung um über die Straße zu gehen ? Wie weit soll dieser Wahnsinn eigentlich noch gehen ?
Es wäre alles so einfach, aber stattdessen wird es immer komplizierter, undurchsichtiger und schwerer. Wir alle hier sind kreative Leute und wenn wir uns untereinander nicht einmal mehr vertrauen können, wem dann ? Wie soll da eine vernünftige Zusammenarbeit zustande kommen ? Ich denke, es wird uns einfach "aufgedrückt" weil ein paar findige Anwälte Lücken entdecken und zu ihrem Vorteil ausnutzen um sich ihre Taschen zu füllen. Ich für meinen Teil würde es begrüßen, wenn man endlich auf diesen Kram verzichten könnte und der Kreativität freien Lauf lassen könnte, meint ihr nicht ?
Und nochmal, macht euch nicht kirre, beschafft euch den nötigen Papierkram wenn ihr nicht sicher seit und gut ist, man kann es auch übertreiben.
Es ist blankes Wunschdenken, an das Gute im Menschen zu glauben, an die Kreativität zu appelieren und zum Vertrauen aufzurufen. So schön das ja wäre.
Aber dahinter stecken z.B. auch zu massive Interessen der Content-Industrie, die uns Abgaben, GEMA, und damit auch das Vertragswesen schenkt. Und wo die Rechte des Einen anfangen, hören die Rechte des Anderen auf. Das nennt sich zynischerweise auch Rechtsstaat, auch wenn der Rechtsstaat am Altar der Interessen primär denen dient, die halt die Mittel haben ihre Interessen durchzusetzten.
Man kann sich daher nur vesuchen in diesem Dschungel zu orientieren, und - so schade das auch sein mag - sich als der Kleine und Schwache in dem System entsperchend abzusichern.
Ein Studio hat hier andere Mittel als der einzelne Filmer. Zumindest der einzelne Filmer hat keine Lobby und keine Rechtsabteilung hinter sicher - und muss damit noch mehr aufpassen was er macht. Macht er das nicht riskiert er schon recht viel.
Wie ist das eigentlich bei Labels? Reicht es bei denen auch, wenn die sich von ihren Künstlern die Unterschrift geben lassen, dass die Songs auch nicht geklaut sind? Oder haftet das Label ohne Ausnahme immer, falls ein Künstler ein Plagiat auf den Markt bringt?
Denn ich stelle mir das schwer vor: ein Label-Besitzer müsste dann ja im Grunde alle Songs auf der Welt kennen, um ein Plagiat zu entdecken bevor er es publiziert?
@Wolfgang
Wahre Worte, leider. "Rechtsstaat" - sollte das nicht für alle gelten ? Sollte es nicht so sein, das "der kleine Filmer/Musiker" genauso viele Rechte hat wie Studios/Firmen ? Geld regiert die Welt und so lange sich das nicht ändert wird sich das System nicht ändern. "Wunschdenken" meinerseits mag zutreffen, aber es gab mal eine Zeit, da bauten Menschen zusammen ein neues Haus für neue Nachbarn, halfen sich gegenseitig und unterstützten sich untereinander, stand anderen in der Not bei. Heute bist du nur eine Nummer, eine Steuernummer, mehr nicht und das ist traurig genug, oder ?
@Multivideocutterman
Plattenfirmen besitzen verschiedene Label, bedeutet: Label = Plattenfirma. Viele Musiker haben ihr eigenes Label gegründet samt Verlag weil Plattenfirmen sie nur über den Tisch gezogen haben, die Liste derer ist Lang. Das mit der Haftung bei einem Plagiat ist ein anderer Roman, der diesen Thread sprengen würde, da ist es richtig kompliziert.
Aber ich gebe dir ein kleines Beispiel, wie es in den meisten Fällen ausgeht:
Band spielt im Studio mit einem Produzenten der von der Plattenfirma gestellt wird ein Album ein. Das ganze wird von dem Produzenten und der Plattenfirma abgesegnet und landet beim Firmeneigenen Verlag damit Noten, Texte, Songbooks usw. katalogisiert und zugeordnet werden können. Dann wählt die Plattenfirma das entsprechende Label unter dem die Band rausgebracht wird. Plattenfirmen haben meist für jede Sparte an Musik ein anderes Label. Klassik und Pop erscheinen also nicht unter dem gleichen Label, aber bei derselben Plattenfirma mit dem gleichen "LC-Code".
Nun hat die Band "Mist" gemacht und der Plattenfirma ein Plagiat untergejubelt. Eine andere Plattenfirma tritt an die Plattenfirma heran um Schadenersatz und Ansprüche geltend zu machen. In der Regel ist dafür ein Passus im Plattenvertrag, der so eine Situation regelt, in dem die Band für den Inhalt verantwortlich ist, nicht die Plattenfirma.
Fazit: Die Plattenfirma klärt das mit der Band ab, friert die weitere Publikation und Verkauf ein, stellt sich raus, das die Band geklaut hat, gefeuert und alleine Haftbar. Der geleistete Vorschuss der Plattenfirma wird fällig sowie die ganzen anderen anfallenden Kosten, den Rest kannst du dir ausmalen.
Viele denken mit einem Plattenvertrag ist man fein raus und hat keine Probleme mehr. Irrtum ! Jetzt fangen die Probleme erst an ! Je nach Vertrag wird ein Zeitfenster vorgegeben, wann ein Album fertig sein MUSS und wie viele Singles/Alben in einem Jahr (!) zu produzieren sind, alles klein, fein und genau geregelt im Plattenvertrag.
Du siehst, das ist wirklich ein Kapitel für sich und hoffe, dieser kleine Einblick hat dir weiter geholfen.
MLJ hat geschrieben:
In der Regel ist dafür ein Passus im Plattenvertrag, der so eine Situation regelt, in dem die Band für den Inhalt verantwortlich ist, nicht die Plattenfirma.
Also ist bei so einem Passus im Grunde die Plattenfirma fein raus, und die Band haftet alleine? Und die Plattenfirma bekommt keine Teilschuld? Hab ich das richtig verstanden?
@Multivideocutterman
Du hast es richtig verstanden. Der Ausführende Produzent der Plattenfirma "könnte" noch mit zur Verantwortung gezogen werden, aber davon ist mir nur ein Fall bekannt. In typischen Plattenverträgen findet sich immer eine Klausel, die besagt, das der Künstler/Band für den Inhalt, also Text/Musik ALLEIN verantwortlich ist und der ausführende Produzent nur mitverantwortlich ist, wenn er bei der Produktion Urheberrechtliche Verletzungen herbeigeführt hat, in dem das betreffende Stück vom Ursprung so von ihm abgeändert wurde.
Ein kleines Beispiel dazu: Die Band hat ein Stück, das "so ähnlich" aber nicht GENAUSO wie "Sweet Home Alabama" klingt. Nun schlägt der Produzent im Studio vor, das Stück mit dieser und jener Änderung aufzunehmen, was im Resultat dann FAST wie "Sweet Home Alabama" klingt. Da der Produzent als ausführende und überwachende Kraft der Plattenfirma diese Änderung so abgesegnet hat, wissentlich das der Titel damit fast wie das Original klingt, ist er mit Haftbar, wie die Band.
Der Produzent im Studio soll dafür sorgen, das die Band/Künstler so produziert wird, das sie "Verkaufbar" ist, also kommerziell genug, Radio tauglich und nicht zum Ladenhüter der Plattenfirma wird. Wer also glaubt du kannst dich im Studio frei austoben, der hat sich geirrt, aber gründlich. Ich habe Produzenten im Studio erlebt, ohne Worte, ehrlich und war selbst dabei wie einige aus dem Studio geworfen wurden, vom Besitzer.
Du siehst, die Plattenfirma ist immer fein raus und die Band/Künstler die dummen, leider.
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