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Recht auf Namensnennung



Fragen zu GEMA, Drehgenehmigungen, Urheberrechte, Aufführungsrechte uä.
Antworten
alolei
Beiträge: 9

Recht auf Namensnennung

Beitrag von alolei »

Hallo,

Letzte Woche habe ich im Auftrag eine Veranstaltung gefilmt.
Vereinbart war für den Auftraggeber eine Kommission von 15% der Produktion.
Der Auftraggeber hat mir nur eine Telefonnummer genannt.
Alles weitere habe ich unternommen. Preisabsprache - Vorrecherche - Mitschnitt - Montage etc.
Am Abend der Veranstaltung lagen meine Visitenkarten, der Master of Ceremonies hat brav öffentlich meinen Namen genannt.

Nachher habe ich mit anderen Artisten Visitenkarten ausgetauscht, es kam mir schon komisch vor, dass die das etwas verdeckt taten...


Und jetzt kommts:

Als ich jetzt die Produktion ablieferte hat mir der Auftraggeber verbeten meinen Namen im Abspann und auf dem DVD-cover zu erwähnen. Da steht auch meine Telefonnummer drauf.

Ich habe mich natürlich geweigert, dazu gab es im Vorfeld überhaupt keine Absprachen und ausserdem, ich habe die ganze Arbeit gemacht, alles klappte durch mich, was ja auch aufgefallen ist.

Ich finde das alles lächerlich, im Zeitalter des Internet ist es ein Leichtes Namen und Telefonnummern herauszufinden. Und überhaupt jeder kennt jeden. Ausserdem habe ich GEMA-freie Musik verwendet, deren Lizenzen auf meinen Namen ausgestellt sind.

Aber trotzdem, darf der Auftraggeber mir nehmen meinen Namen zu nennen, je mehr ich hier schreibe umso wütender werde ich, also: zur Diskussion bitte?
Vielen Dank,

Laurent



gggast

Re: Recht auf Namensnennung

Beitrag von gggast »

Hast du AGB's? Steht da sowas drinne? Manche Leute haben das da.

Gab es einen Vertrag der auch das mit den 15% festhält?



Gast

Re: Recht auf Namensnennung

Beitrag von Gast »

gggast hat geschrieben:Hast du AGB's? Steht da sowas drinne? Manche Leute haben das da.

Gab es einen Vertrag der auch das mit den 15% festhält?
Nein, alles über Telefon - Haste Zeit? Ja - 15%? OK
Hat ja alles keinen Zweck, das Quellmaterial liegt bei mir, der Urheber bin doch ich, oder?

Im Zweifelsfall arbeite ich nicht mehr für den, fertig aus.



StefanS
Beiträge: 1003

Re: Recht auf Namensnennung

Beitrag von StefanS »

Es gibt keinen schriftlichen Vertrag.

Somit hast weder Du einen Anspruch, noch Dein nicht schriftlich existierender Vertragspartner.

Da auch ein mündlicher Vertrag ein Vertrag ist, gibt es Zeugen für den mündlichen Vertrag?

Wenn ja, auf wessen Seite stehen die?

Wenn nein:

Kein gerichtlich belegbarer Vertrag, Du hast das Rohmaterial, wo ist das Problem?


Gruß
Stefan
Das Problem sitzt meist 50 cm vor dem Monitor

Was man sich selbst erarbeitet hat, bleibt besser im Gedächtnis als das, was man sich nur passiv angeeignet hat.

Erfahrung ist die Summe der überlebten Fehler.



Andreas_Kiel
Beiträge: 2016

Re: Recht auf Namensnennung

Beitrag von Andreas_Kiel »

§ 93 UrhG (1) Die Urheber des Filmwerkes und der zu seiner Herstellung benutzten Werke sowie die Inhaber verwandter Schutzrechte, die bei der Herstellung des Filmwerkes mitwirken oder deren Leistungen zur Herstellung des Filmwerkes benutzt werden, können nach den §§ 14 und 75 hinsichtlich der Herstellung und Verwertung des Filmwerkes nur gröbliche Entstellungen oder andere gröbliche Beeinträchtigungen ihrer Werke oder Leistungen verbieten. Sie haben hierbei aufeinander und auf den Filmhersteller angemessene Rücksicht zu nehmen.
(2) Die Nennung jedes einzelnen an einem Film mitwirkenden ausübenden Künstlers ist nicht erforderlich, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeutet.
und hier:
http://www.finanztip.de/recht/online/ur ... ennung.htm
dort z.B. interessant:
Wie sich aus § 39 Abs. 1 UrhG ergibt, kann das Nennungsrecht des Urhebers zwar vertraglich eingeschränkt werden. Als Teil des Urheberpersönlichkeitsrechtes kann es jedoch nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Eine Ausnahme zu diesem Grundsatz kann sich aber im Einzelfall aus Verkehrs- bzw. Branchenübungen ergeben.
Die NICHTnennung würde ich bei solchen Aufzeichnungen nicht als branchenüblich bezeichnen.
Jetzt kommt es drauf an, wie sehr Du an Deiner Kohle hängst: entweder Du frißt das zähneknirschend und "nie wieder", oder Du pfeifst drauf, behältst das Material und machst nächstens enstprechende schriftliche (!) Verträge.
BG,
Andreas

... und P.S.: das ist keine Rechtsberatung und soll es auch nicht sein!



Gast

Re: Recht auf Namensnennung

Beitrag von Gast »

> Du hast das Rohmaterial, wo ist das Problem?

Genau, aber das weiss der Auftraggeber ja nicht, offensichtlich fehlt dem die Erfahrung

> Die NICHTnennung würde ich bei solchen Aufzeichnungen nicht als
> branchenüblich bezeichnen.

Absolut
> Jetzt kommt es drauf an, wie sehr Du an Deiner Kohle hängst:
> entweder Du frißt das zähneknirschend und "nie wieder", oder Du
> pfeifst drauf, behältst das Material und machst nächstens
> enstprechende schriftliche (!) Verträge.

Mein Name ist unbezahlbar, eher verbrenne ich den Film als dass ich mich auf sowas einlasse. Der Film ist vom Endverbraucher ja schon abgenommen worden. Die würden eher meinen Auftraggeber verbrennen als den Film, offensichtlioch ansonsten warum versteckt er mich?


Durch die Links bin ich jetzt natürlich auf der sicheren Seite und kann entsprechend meinem Auftraggeber klar sagen was ich von der Sache halte. Wenn es ein Nachspiel gibt, melde ich mich.


Vielen Dank,


Laurent



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