Forumsregeln
In diesem Bereich könnt Ihr Geräte, Software und eben alles anbieten, was irgendwie mit dem Bereich Videobearbeitung zu tun hat. Wie immer gibt es hierfür ein paar Regeln und Hinweise, um diesen Marktplatz für alle interessant zu gestalten:
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Verkaufe meine Sony VX 2100 mit Originalzubehör und Verpackung.
Das Gerät hat ca. 30 Betriebsstunden und wurde nie zum Schnittbetrieb
benutzt.Das Gerät ist im Januar 2004 gekauft worden und ist in einem guten Zustand. Der Festpreis für die Kamera ist 2000,00 Euro.
geht es um ausgewiesene Mehrwertsteuer (die man ja zusätzlich bezahlt) oder nur um einen Nachweis über den Kauf der Kamera zu einem besteimmten Preis? Letzteren können auch Privatleute ausstellen.
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Hallo Jürgen,
theoretisch müsstest Du den Verkauf der Kamera als Einnahme bei der Steuererklärung angeben. Da Du das Gerät zuvor jedoch gekauft hast (für einen höheren Preis und inkl. MwSt.), lässt sich die Einnahme durch Nachweis der vorherigen Ausgabe (Beifügen des Original-Kaufbelegs oder einer Kopie davon) aufheben.
Markus hat geschrieben:Hallo Michael,
theoretisch müsstest Du den Verkauf der Kamera als Einnahme bei der Steuererklärung angeben.
Moin,
mit Verlaub das ist Unsinn. Das ist ein Privatverkauf.
Steuerpflichtig sowieso erst dann, wenn ein Gewinn erzielt wurde und die Spekulationsfrist nach §23 EStg, z.Z. 1 Jahr, bei Gebäuden 10 Jahre, abgelaufen ist. Umsatzsteuerpflichtig ist es auch nicht, Kleinunternehmertum §19 UStg. Da muß er schon mehr Cams verkaufen bis eine Unternehmerschaft vorliegt.
Markus hat geschrieben:Hallo Michael,
theoretisch müsstest Du den Verkauf der Kamera als Einnahme bei der Steuererklärung angeben.
Moin,
mit Verlaub das ist Unsinn. Das ist ein Privatverkauf.
Mein Steuerberater hatte mir den Sachverhalt im Zusammenhang mit eBay-Versteigerungen geschildert. Demnach müsse auch ein Privatmann seine privat verkauften Sachen als Einkünfte angeben, auch wenn er damit keine echten Gewinne erwirtschaftet.
Ob das Finanzamt nur wieder auf "Kundenfang" war?!
Markus hat geschrieben:
Mein Steuerberater hatte mir den Sachverhalt im Zusammenhang mit eBay-Versteigerungen geschildert. Demnach müsse auch ein Privatmann seine privat verkauften Sachen als Einkünfte angeben, auch wenn er damit keine echten Gewinne erwirtschaftet.
Ob das Finanzamt nur wieder auf "Kundenfang" war?!
Moin Markus,
natürlich müssen Erträge als "Privatmann" bei eBay versteuert werden.
Aber nur Erträge, also Gewinne. Gewinn = eBayErlös - ehemaliger Kaufpreis
Wenn also der eBay Erlös höher ist als das was man ursprünglich bezahlt hat, und der Zeitraum zwischen eBay Verkauf und Kaufpreis des Artikel nicht größer als ein Jahe ist, Spekulationsfrist, dann muß versteuert werden. Die meisten, keine Powerseller, verkaufen aber gebrauchte Artikel, die älter als 1 Jahr in ihrem Besitz waren und/oder auch keinen Ertrag erwirtschaften.
eBay Erlös ist nicht gleich zu verteuerndes Einkommen, roger?
Gruß
Ulrich
Zuletzt geändert von WeiZen am Fr 15 Jul, 2005 19:38, insgesamt 1-mal geändert.
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