Im Thread https://www.slashcam.de/forum/viewtopic.php?t=120526 wird ja ausgiebig über eine Entschädigung des Kunden bei einem Nachdreh diskutiert.
Meine Frage ist aber eine andere:
Nehmen wir an, bei einer wichtigen nicht wiederholbaren Veranstaltung sollen Videoaufnahmen gemacht werden. Der Kunde möchte, dass man bei Ausfall einen Ersatz-Kameramann stellt.
Nun ist meine Frage, wie Ihr das regelt.
Im Prinzip müssen ja zwei Kameramänner (oder -Frauen) den Termin fest machen und sich auf die Aufnahmen entsprechend vorbereiten, so dass beim kurzfristigen Ausfall eines Kameramannes (z. B. bei Stau oder Krankheit) sofort der Ersatz-Kameramann einspringen kann. Der Ersatz-Kameramann kann zu diesem Termin keine anderen Aufträge annehmen und er muss sich auch vorbereiten.
Aber wie ist die Bezahlung zu veranschlagen? Bekommt der Ersatz-Kameramann ein Ausfallhonorar wenn er nicht zum Einsatz kommt?
Oder ist es üblich, einen Ersatz-Kameramann ohne zusätzliche Kosten bereit zu stellen?
Oder wie viel ist für die zusätzliche Sicherheit eines Ersatz-Kameramanns zu berrechnen?
100 oder 50 % des normal gebuchten Kameramann?