Multivideocutterman hat geschrieben:… Also wenn ich es auf meinem gemieteten Server in D mit PW hochlade, gilt das dann als Veröffentlichung? …Â
Nach
meinem Rechtsverständnis nicht.
… es gibt ja diesen '
Kaas' der 'Vorführung in geschlossenen Veranstaltungen':
Machst Du eine Präsi im Rahmen einer mit 2000 Leuten besuchten Veranstaltung, auf die aber nicht jeder reinkommt (Einladung, Tickets, etc), dann gilt das NICHT als Veröffentlichung.
Analog: ist die Datei nur per pw ansehbar, und übergibst Du dieses pw nur persönlich und nur einem beschränktem Personenkreis, gilt das NICHT als Veröffentlichung.
… das war ja bei torrents genau die Grenze: wenn JEDER darauf zugreifen kann = Veröffentlichung; … nur, definiere mal 'jeder' im Internet :)))
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a) im Internet gibt es keine verbindliche Rechtsberatung!
b) wo kein Kläger…Â
c) jeder Jurist würde sagen "kommt im Einzelfall drauf an…" - bewirbst Du Dich bei einem Sicherheitsunternehmen und zeigst mit diesem Verfahren, wie schludrig Du mit vertraulichen Unterlagen umgehst… ;)
Oder bewirbst Du Dich im Bereich IWMM, musst Du zwangsläufig 'Arbeitsproben' vorlegen - was, eingeschränkt sogar ausdrücklich gestattet ist!
PS: mach Dir mal weniger n Kopp WO Du lagerst - ob das von Dir gemietet ist oder von Ommi in den USA geschenkt, und ob der Server in der Ukrainie oder Uckermark steht, is völlig wurscht! Das Recht ist an Deine Person, an Deinen Lebensmittelpunkt gebunden - so schlau ist die Jurisprudenz dann doch! :))
tl;dr
YouTube/privat nur 'für auf die Schnelle'; als Datei zum 'runterladen als #Sicher.