Weil das ein Handy-Sensor ist. Im MI11 Ultra wurde kombiniert mit 2.2-Objektiv. Hieß: Leicht unscharf an den Rändern. Das DJI 1.7 war nie auffällig. Weder in der Mini 3, noch in der M3P, noch bislang in der Air3. Das 24/1.7 hat DJI fest im Griff.gammanagel hat geschrieben: ↑Di 08 Aug, 2023 13:55 Ja, das kann man natürlich, aber besser ist doch ne Irisblende oder warum haben soviel Kameras eine?
Habe gerade bei der Classic zugeschlagen. 30 Akku-Ladezyklen, Controller ohne Display, Transportrucksack, SD-Karte - 1135 Euro. Genau wie ich es haben wollte.klusterdegenerierung hat geschrieben: ↑Di 08 Aug, 2023 22:50 Ich könnte mir mittlerweile vorstellen damit mal einen kleinen Film als Ersatz für eine normale Cam zu drehen.
Macht echt Bock sie als nicht Drohne zu nutzen. :-)
Glückwunsch Jost, dann bist Du mir aber auch ein Test Video schuldig! ;-)Jost hat geschrieben: ↑Mi 09 Aug, 2023 20:00Habe gerade bei der Classic zugeschlagen. 30 Akku-Ladezyklen, Controller ohne Display, Transportrucksack, SD-Karte - 1135 Euro. Genau wie ich es haben wollte.klusterdegenerierung hat geschrieben: ↑Di 08 Aug, 2023 22:50 Ich könnte mir mittlerweile vorstellen damit mal einen kleinen Film als Ersatz für eine normale Cam zu drehen.
Macht echt Bock sie als nicht Drohne zu nutzen. :-)
Was ich nicht wusste: Bin versichert bei DMO, Deutsche Modellsportorganisation GmbH (40 Euro Jahr). Gibt, kein Scherz, eine Vereinbarung mit dem Luftfahrtbundesamt. Bis Gewicht von 2 Kilo dürfen DMO-Versicherte ohne Kenntnisnachweis fliegen. Kein Führerschein, nix nötig.
Wegen Flügen in der EU habe ich A1/A3 eben gerade noch mal gemacht. Es soll alles seine Ordnung haben.
Kann Dir zu den Gewerbetarifen nichts Verbindliches sagen. Ruf bei der DMO an, sehr angenehmer Kontakt: 0202 270 17 70klusterdegenerierung hat geschrieben: ↑Mi 09 Aug, 2023 20:31 Die Versicherung ist dann aber wahrscheinlich nur für Privat bei dem Preis, oder?
Ich habe eine Versicherung für Gewerblich bis 100T€ und kostet 150€ im Jahr.
Gekauft hatte ich übrigens bei einem Semi-Pro, der auf die Air3 gewechselt ist. Kreuzunglücklich mit der Bildqualität, er benötigt aber das 70mm-Zoom.klusterdegenerierung hat geschrieben: ↑Mi 09 Aug, 2023 20:31 Glückwunsch Jost, dann bist Du mir aber auch ein Test Video schuldig! ;-)
Halte ich vorsichtig gesagt für entweder mangeldes Wissen durch zu wenig Tests bzw Praxis, oder er war noch ohne update unterwegs, denn das brachte das Bildsetting feature mit wonach das footage Butterweich wird.Jost hat geschrieben: ↑Do 10 Aug, 2023 08:55Gekauft hatte ich übrigens bei einem Semi-Pro, der auf die Air3 gewechselt ist. Kreuzunglücklich mit der Bildqualität, er benötigt aber das 70mm-Zoom.klusterdegenerierung hat geschrieben: ↑Mi 09 Aug, 2023 20:31 Glückwunsch Jost, dann bist Du mir aber auch ein Test Video schuldig! ;-)
Video wird noch etwas dauern. Natives ISO von 400 habe ich schon recherchiert. Will jetzt noch den Abbildungstest am Beispiel 5-Euro-Schein machen, um Rausch-Verhalten zu testen. Wobei Rudi Schmidts im slashcam-Test zu mehr als 1600 ISO nicht riet.
Ersteres habe ich mal so ungefiltert weitergegeben. Verkäufer arbeitet wohl sporadisch nebenberuflich mit der Drohne. Pixelpeeper war er garantiert nicht. Wer weiß, mit welchem Enthusiasmus er sich an die Bearbeitung gemacht hat?klusterdegenerierung hat geschrieben: ↑Do 10 Aug, 2023 14:23 Halte ich vorsichtig gesagt für entweder mangeldes Wissen durch zu wenig Tests bzw Praxis, oder er war noch ohne update unterwegs, denn das brachte das Bildsetting feature mit wonach das footage Butterweich wird.
Auch die Iso Nummer kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, die Drohne rauscht eher wenig, selbst wenn man die Noiseunterdrückung auf -2 stellt und der Rest ist mit 2 Klicks in Resolve weg.
Ja, vor allem spektakuläre Motive und die Abwesenheit von schwachsinnigen Verboten (Naturschutzgebiete, Wasserstraßen, Wohngebiete, Straßen, Zuglinien etc.) - das meiste hättest du hier niemals drehen können, ohne dich strafbar zu machen.klusterdegenerierung hat geschrieben: ↑Sa 12 Aug, 2023 11:24
Ich würde sagen da kommt alles zusammen ...
Und hierfür direkt in den Knast! ;-) Das grading finde ich aber sehr seltsam und der Material nicht zuträglich!Frank Glencairn hat geschrieben: ↑Sa 12 Aug, 2023 13:54 das meiste hättest du hier niemals drehen können, ohne dich strafbar zu machen.
Habe das Material gelöscht, Dir aber schon mal geschrieben das alle Profile in allen Modis gehen, was ist dann so interessant welches ich genommen habe!rush hat geschrieben: ↑So 13 Aug, 2023 08:24 PS: hattest du nochmal gecheckt ob der Quickshot von Dir weiter oben mit den Kühen in Dlog M oder doch HLG aufgenommen wurde? Den fand ich für Dlog etwas zu farbenfroh... Und hoffe das Dlog M auch für die Quickies und Mastershots nutzbar ist. Im Netz testen diese Features alle immer im Auto-Modus, da sieht man nicht was eingestellt ist und ob es dann auch entsprechend in Dlog M aufgezeichnet wird...
Sag mal was stimmt eigentlich nicht mit Dir?????rush hat geschrieben: ↑So 13 Aug, 2023 08:24 Übrigens...
der Footage...
der Material....
Wo kommt dieser Artikel in dem Zusammenhang bei dir immer wieder her? Nicht schlimm, aber ich stolpere regelmäßig beim lesen ein wenig darüber... :-)
Vielleicht ist das auch lokale Sprechart?
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Bildquelle: der-artikel.de
Absolut, was die große PR-Lüge der "Drohnen-Lobby" (also Hersteller, Influencer, etc.) ist. Getriggert von solchen Videos gibt Bundes-Michel ne Menge Kohle aus, nur um festzustellen, dass er rechtssicher fast nur über dem Acker kreisen darf - selbst das nur mit Haftpflicht, Kenntnisnachweis, Registrierung und ggf. Genehmigung. Nimmt er den Vogel halt "mit ins Ausland", schnell bemerkend, dass dort oft ähnliche Verbote gelten - außer für Einheimische, die die Tricks und Grauzonen kennen. ;-)Frank Glencairn hat geschrieben: ↑Sa 12 Aug, 2023 13:54Ja, vor allem spektakuläre Motive und die Abwesenheit von schwachsinnigen Verboten (Naturschutzgebiete, Wasserstraßen, Wohngebiete, Straßen, Zuglinien etc.) - das meiste hättest du hier niemals drehen können, ohne dich strafbar zu machen.klusterdegenerierung hat geschrieben: ↑Sa 12 Aug, 2023 11:24
Ich würde sagen da kommt alles zusammen ...
Ja,aber stell dir mal vor, du machst das alles, darfst dann aber trotzdem nicht in der Stadt fahren, nicht über Flüssen und neben Bahnlinien, nur maximal 30 kmh, nur im 2ten Gang, nicht durch einen Wald, und wenn links ne Wiese ist, brauchst du ne notarielle Genehmigung des Bauern.klusterdegenerierung hat geschrieben: ↑Do 17 Aug, 2023 08:51 Ich kann diese alte Leier und gejammer nicht mehr hören!
Was musst Du machen um Auto zu fahren
Weil es DAS Hauptkiterium ist - was nutzt mir die tollste Technik, wenn es verboten ist sie sinnvoll einzusetzen?
Wer verbietet Dir denn irgendwo zu fliegen?Frank Glencairn hat geschrieben: ↑Do 17 Aug, 2023 09:11Ja,aber stell dir mal vor, du machst das alles, darfst dann aber trotzdem nicht in der Stadt fahren, nicht über Flüssen und neben Bahnlinien, nur maximal 30 kmh, nur im 2ten Gang, nicht durch einen Wald, und wenn links ne Wiese ist, brauchst du ne notarielle Genehmigung des Bauern.klusterdegenerierung hat geschrieben: ↑Do 17 Aug, 2023 08:51 Ich kann diese alte Leier und gejammer nicht mehr hören!
Was musst Du machen um Auto zu fahren
Wenn ich denke wo ich vor den Anti-Drohnen Gesetzen überall geflogen bin, und was für tolles Material dabei raus gekommen ist.
Okinava Castle, Saigon vom Fluss über den höchsten Wolkenkratzer in die Altstadt, oder auch einfach nur über den heimischen Weihnachtsmarkt/Volksfest.
Kannste heute alles weitgehend vergessen. Und ja, das ist natürlich auch ein internationales Problem.
Du hast dir doch gerade nen neuen Flieger gekauft.
Wurmt dich das nicht, daß du weder in der Zivilisation noch in der Natur da fliegen darfst, wo es die wirklich interessanten Motive gibt? Was bleibt denn noch? Irgendwelche Firmengebäude in Industriegebieten von oben ablichten?
Weil es DAS Hauptkiterium ist - was nutzt mir die tollste Technik, wenn es verboten ist sie sinnvoll einzusetzen?
Wenn ich nicht da fliegen darf wo die Motive sind, ist jede Diskussion über die Qualität der Kamera komplett hinfällig.
Es geht nicht nur um Verbote, sondern zusätzlich um Rücksichtnahme. Filme viel Wellenreiten. Im Prinzip müsste ich nur das Recht am eigenen Bild beachten. Dennoch breche ich ab, wenn es von Dritten die Klage gibt: Das Ding ist zu laut und stört mich.Frank Glencairn hat geschrieben: ↑Do 17 Aug, 2023 09:11 Was nutzt mir die tollste Technik, wenn es verboten ist sie sinnvoll einzusetzen?
Wenn ich nicht da fliegen darf wo die Motive sind, ist jede Diskussion über die Qualität der Kamera komplett hinfällig.
Okay - Butter bei die Fische.klusterdegenerierung hat geschrieben: ↑Fr 18 Aug, 2023 07:51
Wer verbietet Dir denn irgendwo zu fliegen?
Ich brauch also zuerst ne Genehmigung der BAF, dann noch ne Erlaubnis von jedem Anwohner in jedem Haus über das ich womöglich fliegen muß (wieviel hundert oder tausend sind das dann?) wenn zufällig ne Bahntrasse, ein Fluß, ne Stromleitung oder Straße etc. auf meinem Kurs sind, dann brauch ich noch Genehmigungen von 3 weiteren Behörden Das ist ja mal so richtig Praxisnah.Flugbeschränkungsgebiete
BERLIN
Für den Durchflug von Gebieten mit Flugbeschränkungen wird eine Genehmigung des Bundesaufsichtamtes für Flugsicherung (BAF) benötigt. Im Vorfeld ist beim BAF-Referat LFR eine Durchfluggenehmigung einzuholen. Geben Sie den Namen und den dazugehörigen ICAO-Code an. Bearbeitungsdauer: bis zu 4 Wochen nach Antragsstellung. Bei DJI ist zusätzlich eine Freischaltung via Self-Unlock in der RC-Software erforderlich.
Genehmigung beantragen oder Ansprechpartner hinterlegen.
Wohngrundstück
Stadt Berlin
Für Start und Landung benötigen Sie die Zustimmung des jeweiligen Grundstückeigentümers oder Verfügungsberechtigten (Mieter). Beim Überflug über Wohngrundstücken ist die Zustimmung immer notwendig.
Nur zwischen 6 und 22 Uhr und über 100 m Höhe ist der Betrieb erlaubt. Weiterhin sind die Betroffenen vorab zu informieren und es muss ein berechtigter Zweck vorhanden sein. Der Datenschutz und die Privatsphäre müssen gewahrt bleiben.
Genehmigung beantragen oder Ansprechpartner hinterlegen.
Industrieanlagen
Für Start und Landung ist die Zustimmung des Grundstückeigentümers oder des Verfügungsberechtigten erforderlich. Ein generelles Betriebsverbot gilt über und um 100m von Industrieanlagen. In solch einem Fall wird unbedingt die Zustimmung des Anlagenbetreibers benötigt.
Genehmigung beantragen oder Ansprechpartner hinterlegen.
Stromleitungen
Abstand 100m, kein Überflug ohne Zustimmung der Landesluftfahrtbehörde oder des Betreibers der Anlage für zentrale Energieerzeugung und Energieverteilung
Genehmigung beantragen oder Ansprechpartner hinterlegen.
Bahnanlage
Fliegen dürfen Sie hier, wenn die zuständige Stelle, z. B. die Deutsche Bahn oder die Landesluftfahrtbehörde, ausdrücklich einem Betrieb zugestimmt hat und wenn der Betrieb im Falle eines Überflugs in der speziellen Kategorie mit entsprechender Risikobewertung stattfindet und der seitliche Abstand zur Bahnanlage mindestens 10 m beträgt und die Höhe des Fluggerätes über Grund immer kleiner ist als der seitliche Abstand ist (1:1 Regel).
Genehmigung beantragen oder Ansprechpartner hinterlegen.
Bundesstrasse
Flug ist möglich, wenn die Höhe über Grund des Fluggerätes immer kleiner ist, als der seitliche Abstand zur Bundesstraße; mindestens 10 Meter. Wenn die Landesluftfahrtbehörde, dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat oder der Betrieb im Falle eines Überflugs in der speziellen Kategorie mit entsprechender Risikobewertung stattfindet, darf auch näher geflogen oder überflogen werden.
Genehmigung beantragen oder Ansprechpartner hinterlegen.
Naturschutzgebiete
Lieberoser Endmoräne
Nur, wenn die zuständige Naturschutzbehörde dem Flugbetrieb ausdrücklich zugestimmt hat oder landesrechtliche Vorschriften dies erlauben, dürfen Sie in Naturschutzgebieten fliegen. Vorher bitte hierzu bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde informieren. Dazu den Namen des Schutzgebietes und die dazugehörige ID angeben. Wenn der Betrieb nicht zu Sportzwecken oder der Freizeitgestaltung stattfindet, die Höhe des Fluges über 100 m beträgt, dem Fernpiloten der Schutzzweck des Gebietes bekannt ist und er dies angemessen berücksichtigt, der Gebietsüberflug zur Zweckerfüllung des Betriebes unumgänglich wird, ist der Flug im Naturschutzgebiet erlaubt.
Genehmigung beantragen oder Ansprechpartner hinterlegen.
FFH-Gebiete
Lieberoser Endmoräne und Staakower Läuche
Bei ausdrücklicher Zustimmung der zuständigen Naturschutzbehörde oder, wenn der Betrieb nach landesrechtlichen Vorschriften erlaubt ist, dürfen Sie in diesem Gebiet fliegen. Vorher bitte bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde hierzu informieren. Dazu sind die Schutzgebietsnamen und die dazugehörige ID anzugeben. Erlaubt ist der Flug in diesem Gebiet außerdem bei Erfüllung folgender Kriterien: die Flughöhe beträgt mehr als 100 m, der Betrieb findet nicht zu Sportzwecken oder der Freizeitgestaltung statt, dem Fernpiloten ist der Schutzzweck des Gebietes bekannt und er zeigt angemessene Berücksichtigung, zur Zweckerfüllung des Betriebes ist der Überflug unumgänglich.
Genehmigung beantragen oder Ansprechpartner hinterlegen.
Vogelschutzgebiete
Spreewald und Lieberoser Endmoräne
Der Flug ist nur erlaubt, wenn er nicht zu Sportzwecken oder der Freizeitgestaltung stattfindet und höher als 100 m geflogen wird und dem Fernpiloten der Schutzzweck des Gebietes bekannt ist und er diesen berücksichtigt und der Überflug für die Zweckerfüllung des Betriebes unumgänglich ist. Ansonsten muss die zuständige untere Naturschutzbehörde dem Betrieb in Vogelschutzgebieten ausdrücklich zustimmen. Dazu bitte den Schutzgebietsnamen und die dazugehörige ID angeben.
Genehmigung beantragen oder Ansprechpartner hinterlegen.
Binnenwasserstrassen/Seen
Der Betrieb im Verwaltungsgebiet der HPA ist gestattet, wenn ein seitlicher Mindestabstand von 50 m eingehalten wird. Befinden sich militärische Fahrzeuge auf dem Wasser, so muss der Abstand mindestens 250 m betragen. Der Fahrweg von Wasserfahrzeugen darf nicht unterhalb eines horizontalen Abstandes von 200 m gekreuzt werden. Bei militärischen Wasserfahrzeugen erweitert sich der Abstand auf 300 m. Wasserfahrzeugen muss immer Vorfahrt eingeräumt werden. An- und ablegende Wasserfahrzeuge dürfen nicht behindert werden. Der Überflug von Wasserfahrzeugen darf nur in einem vertikalen Abstand von mindestens 50 m erfolgen, sofern die genehmigte Flughöhe dieses zulässt. Abweichen von diesen Abständen bei liegenden Wasserfahrzeugen kann man nur, wenn eine ausdrückliche und schriftliche Erlaubnis der Eigner vorliegt. Drohnen dürfen nicht von fahrenden Schiffen oder schwimmenden Geräten in Fahrt aufsteigen oder auf ihnen landen.
Genehmigung beantragen oder Ansprechpartner hinterlegen.