Forumsregeln Hinweis: Die im slashCAM-Forum geschriebenen Beiträge stellen nur eine allgemeine Information dar und können eine rechtliche oder fachliche Beratung nicht ersetzen.
angenommen Person A dreht und schneidet ein Musikvideo für eine Band. Im Abspann steht dann z.B. "Kamera und Schnitt: Person A". Das Musikvideo wird von der Band veröffentlicht, verkauft u.ä. (also nicht von Person A).
Der Song selbst ist aber z.B. eine Coverversion (oder vielleicht sogar teilweise geklaut), und der Rechteinhaber protestiert nun.
Wer haftet jetzt?
-die Band ganz alleine, weil sie es veröffentlicht hat?
-die Band (s.o.) und Person A, weil Person A den Song in den Film geschnitten hat, ohne Nutzungsrechte erworben zu haben?
-die Band (s.o.) und Person A, weil Person A im Abspann steht?
Kennt jemand zu dieser Frage ein Gerichtsurteil oder ein Paragraph im Gesetz?
Die Sorge ist nachvollziehbar, doch dafür haftest Du m.E. nach nicht. Der Betreiber eines Copyshops haftet ja auch nicht dafür, wenn bei ihm irgendwelche Bücher kopiert werden. Du bist nur Dienstleister und hast überhaupt keine Chance, eine Urheberrechtsverletzung zu erkennen. Um auf Nummer Sicher gehen und Diskussionen im Keim zu ersticken, lass Dir einfach von dem Musikern unterschreiben, daß sie erklären, keinerlei Urheberrechtsverletzungen mit der Durchführung der beauftragten Aufnahmen zu begehen sowie für jeden wirtschaftlichen Schaden, der Dir dennoch unter abstrusen Bedingungen entstehen kann, zu haften. Garniert mit einer Konventionalstrafe, die Deinen Aufwand bezahlt, wenn Du Dich mit einem Anwalt herumschlagen musst. Denn selbst wenn Du am Ende nix bezahlen musst, hast Du i.d.R. doch schon Ärger und Arbeit am Hals. Obendrein Schaden von der Sorte, wo Richter die Schulter zucken und erklären, dieser wäre zwar offensichtlich entstanden und im Grunde zu ersetzen, doch leider nicht in Euro zu beziffern.
Wie Du siehst: Auch wenn Dich keine Schuld treffen würde, sind Deine Sorgen keinesfalls unberechtigt. Das muss man im Vorfeld regeln, damit sich der Stress zumindest für Dich in Grenzen hält.
Gewagte Aussage. Wenn die Verletzung absolut offensichtlich ist, wird's schon eng, dumm stellen zieht nicht. Ein vom Anwalt (!) aufgesetzter Standard-Freistellungswisch wie oben erwähnt sollte schon sein zur Absicherung.
Und wer bekommt mal die Abmahnungen, Klagen und Schadensersatzansprüche? Na der der im Video steht UND der der die Sache hochgeladen hat. Probleme hast damit auf jeden Fall, plötzlich braucht man einen Anwalt und hat Gerichtstermine...
Jott hat geschrieben:… Wenn die Verletzung absolut offensichtlich ist, wird's schon eng, …
Seh' ich etwas anders …
Die Urheberrechtsverletzung entsteht ja erst durch die Veröffentlichung.
Ich kann hier in der Abgeschiedenheit meiner Kimmenate schneiden und verwenden und verwurschten was ich will... Das guck ich mir am heimischen Schirm an, gut is'.- Das Urheberrecht klärt ja die Nutzung. Insbesondere die öffentliche. (gibt ja diese wirren Vorstellungen zum 'Recht auf Privat-Kopie', oder den praktischen Schwurbl der 'nicht-öffentlichen Aufführung').
Wenn PersonA also nicht veröffentlicht, ist sie auch nicht verantwortlich für eine nicht-legitimierte Veröffentlichung.
'N 'Freistellungwisch' ist natürlich immer 'ne feine Sache.... :))
gemäß 'Dem Kunden sein Himmelreich'…
Ich bin jetzt mal davon ausgegangen, daß die Musiker den Film für ihre Belange vertreiben. Wenn nun der Videofilmer das Material selber unters Volk bringt und seinen Namen da drauf schreibt, sieht die Sachlage tatsächlich völlig anders aus. Da habt Ihr definitiv recht!
Es wurde aber klar geschrieben "wenn Person A FÜR DIE BAND filmt und schneidet".... das ist für mich eine klare Auftragsleistung, für die die Band genauso haftet.
Wenn dei Band im Studio ein Tape aufnimmt und dann mit der Band das Studio verlässt, ist der Tontechniker auch nicht für Urheberrechtsverletzungen zu belangen.
Ob der Kamermann hier seinen Namen in den Abspann schreibt oder nicht, ist von der Rechtslage her belanglos. Er ist halt nur einfacher zu ermitteln. Es wäre mir auch neu, daß in dieser Konstellation von Urheberrechtsstress eine Störer-Haftung in Betracht kommt, wie man es bei den zahllosen Verfahren kennt, wo jemandes Internetzugang für illegale Tauschbörsen genutzt wurden. Wobei meine moralische Haltung da auch klar ist: Was kann ich dafür, wenn jemand meine Leistung oder mein Eigentum nutzt, um damit was illegales zu tun. Wenn es danach geht müsste halb Solingen im Knast sitzen, weil mit ihren Messern mal jemand umgebracht wurde. Das ist doch hirnrissig!
pixelschubser2006 hat geschrieben:Wenn nun der Videofilmer das Material selber unters Volk bringt und seinen Namen da drauf schreibt, sieht die Sachlage tatsächlich völlig anders aus.
Wenn ich für eine Band etwas drehen wollte, werde ich das bestimmt nicht selbst veröffentlichen.
Natürlich würde ich nachfragen, ob das ein Original-Song ist, bevor ich den Auftrag annehme.
In dem Fall könnte ich dann bei neuen Kunden auf Referenzen verweisen. Wenn mein Name drin steht.
Es geht um den Fall, dass die Band mich anlügt, was das mit dem Original betrifft, oder selbst unwissend war.
pixelschubser2006 hat geschrieben:Wenn nun der Videofilmer das Material selber unters Volk bringt und seinen Namen da drauf schreibt, sieht die Sachlage tatsächlich völlig anders aus.
Es geht um den Fall, dass die Band mich anlügt, was das mit dem Original betrifft, oder selbst unwissend war.
So hatte ich es ja auch verstanden, aber da sehe ich kein Problem für den Kameramann. Wobei die Sache mit der Nutzung als Referenz tatsächlich eine Falle für den kameramann sein kann. Denn da macht das Gesetz keinen Unterschied zu einer normalen Veröffentlichung. Wie auch. Da kann man höchstens das Glück haben, daß die eigenen Demos nur an potentielle Kunden gehen, nicht an die Öffentlichkeit. Das schränkt das Risiko ein. Legaler wird es dadurch natürlich auch nicht...
pixelschubser2006 hat geschrieben:Da kann man höchstens das Glück haben, daß die eigenen Demos nur an potentielle Kunden gehen, nicht an die Öffentlichkeit.
Ach so, ne ich dachte eher daran den Kunden ein Link der Band-Homepage o.ä. zu schicken. Aber das zieht natürlich nur, wenn da dann auch mein Name steht, kann ja sonst jeder behaupten ;)
Oder eben bspw., dass Kunden das Video sehen und meinen Namen daraufhin im Internet suchen und mich beauftragen.
Blöd wärs nur wenn dann Rechteinhaber meinen, ich wäre auch der den man für solche Klagen mal anschreiben kann, ich hätte das Video schließlich erstellt/produziert(?).
Gewagte Aussage. Wenn die Verletzung absolut offensichtlich ist, wird's schon eng, dumm stellen zieht nicht. Ein vom Anwalt (!) aufgesetzter Standard-Freistellungswisch wie oben erwähnt sollte schon sein zur Absicherung.
Wie k_munic richtig sagte: machen darf man erstmal alles, und als Beauftragter auch. Veröffentlichen ist das Problem, da hilft vielleicht so ein Wisch, es gibt dann aber vor Zivilgerichten reichlich andere Wische, die genauso helfen.
Der Fragesteller haftet NICHT solange er es nicht veröffentlicht. Wenn es aber jemand anonym in rutube stellt und er als einziger greifbar ist, hat er vielleicht Probleme. Die haben dann aber EHER die Fratzen, die in dem Video zu sehen sind :-)
Was gerne übersehen wird: derjenige, der ein Video schneidet, hat zunächst selbst die Meldepflicht an die GEMA (oder andere Landesgesellschaft). Dann gibts die nette "Gema-Vermutung", dass auf der Musik sehr wohl Rechte liegen. Es hat also derjenige, der den Schnitt gemacht hat, den Nachweis zu erbringen dass auf der Musik keine Rechte sind. Das kann in der Praxis völlig absurd werden. Ein Musiker ist bei der GEMA - nutzt seine eigene Musik in seinem Video - und bezahlt GEMA Gebühr weil er bei der GEMA ist.
Das Minimum ist wohl, sich eine Schad- und Klaglos-Erklärung von der Band zu holen. Und das noch dazu sauber rechtlich formuliert. Aber den eigenen Namen rein schreiben, der Band das Hochladen überlassen - das ist halt in der Praxis schon sehr problematisch.
Die GEMA ist übrigens bei Portalen wie youtube nicht das Thema - den youtube macht sich das mit den Rechteinhabern selbst aus. Die scannen beim Upload gleich die Musik, und wenn der automtische Prüfmechanismus etwas entdeckt ergeht ohnedies eine Info an die Rechteinhaber. Gegen das man dann Einspruch erheben kann - wenn die Rechte wirklich nicht verletzt worden sind. Was aber auch nicht immer funktioniert.
Also ich würde bei dem Thema stark zum Selbstschutz neiden, würde nicht übersehen dass es da recht rasch um enorme Schadenersatzsummen gehen kann, und wenn das wirklich teuer wird steht man schnell alleine da, wenn man nicht aufpaßt. Also lieber vorsichtig sein.
wolfgang hat geschrieben:Das Minimum ist wohl, sich eine Schad- und Klaglos-Erklärung von der Band zu holen. Und das noch dazu sauber rechtlich formuliert. Aber den eigenen Namen rein schreiben, der Band das Hochladen überlassen - das ist halt in der Praxis schon sehr problematisch.
Am einfachsten ist es, wenn die Band das Video offiziell selbst produziert und man nur für die Band arbeitet.
Zuletzt geändert von HT am So 08 Sep, 2013 19:40, insgesamt 1-mal geändert.
wolfgang hat geschrieben:derjenige, der ein Video schneidet, hat zunächst selbst die Meldepflicht an die GEMA
???
Ich muss eine Meldung an die GEMA machen, wenn ich was SCHNEIDE?!
Hab ich noch NIE gemacht, ich Verbrecher ;)
wolfgang hat geschrieben:Die GEMA ist übrigens bei Portalen wie youtube nicht das Thema - den youtube macht sich das mit den Rechteinhabern selbst aus.
Man kann mit den Rechteinhabern ausmachen, was man will, ist der Künstler bei der GEMA, zahlt man. Sogar andersherum, man zahlt, wenn man nicht explizit nachweisen kann, dass die GEMA keine Rechte hat.
wolfgang hat geschrieben:Das Minimum ist wohl, sich eine Schad- und Klaglos-Erklärung von der Band zu holen. Und das noch dazu sauber rechtlich formuliert.
Ich beneide dich um deinen hohen Status, den du als Filmemacher scheinbar hast (und natürlich auch die anderen hier), aber ich würde es mir nicht getrauen, den Musikern, mit denen ich zusammenarbeite, mit so einer Breitseite an Misstrauen gegenüberzutreten. Hallo, unterschreibt erst mal, dass ihr keine Betrüger seit... Wirklich vertrauensbildend. Kann eigentlich nur was ganz Tolles bei rauskommen ;)
Das sehe ich nicht als "Breitseite" sondern als klare Regelung. Wir dürfen mal nicht vergessen, daß die Musikbranche eigentlich grundehrlich sein könnte, denn die Produkte sind es ja im Grunde. Tatsächlich aber ist das Entertain-Business krank, korrupt und oft genug kriminell. Ich arbeite mit Leuten zuammen, die in höchsten Kreisen verkehrten (als Herausgeber weltweiter Musikzeitschriften) und heftige Geschichten erzählen.
Dazu kommt das oft mangelnde Unrechtsbewustsein der Beteiligten. Da finde ich es völlig angemessen, sich pauschal mit einem Formblatt abzusichern. Es geht hier um Urheberrechte, das ist ein Hauen und Stechen. Wenn ein reiner Dienstleister wie ein Kameramann oder Cutter da Gefahr läuft, ins offene Messer zu laufen, dann ist es nur legitim daß er sich absichert. Wer soll ihm das übel nehmen??
Also bitte - Korrektur: wenn du ein Video schneidest und publizierst, hast du die Meldepflicht gegenüber der GEMA. Wobei publizierst lediglch die private Nutzung ausschließt - aber das ist recht eng gefasst. Noch nie gehört?
Hoher Status? Breitseite? Lieber Freund, das hat absolut nichts mit irgendeinem Status oder Breitseiten zu tun. Sondern das hat was mit dem Umgang mit Risiko zu tun. Wer du es dir leisten kannst, dass dir da vielleicht im ungünstigsten Fall Klagen und Abmahnungen in vier- oder fünstelliger Höhe ins Haus flattern - na bitte dann mach das. Ich leiste mir das nicht.
Und treuherzig drein schaun - tja: wenn es um große Summen geht, und wenn es da nicht zumindest ein Vertragswerk gegeben hat - dann hast das Risiko halt du genommen. Und nachher wars halt keiner.
Das ist mehr eine Frage des Selbstschutzes, als des Status.
@Multivideocutterman
Es bleibt der Verdacht auf "Beihilfe" denn sollte man an dich herantreten hast du "Beihilfe" geleistet Urheberrechte zu verletzen. Auch im Tonstudio ist man davon betroffen, da der Betreiber des Studios den Nachweis erbringen muss, das alles Rechtlich abgeklärt und in Ordnung ist, schriftlich. Ich habe schon oft solche Formulare ausgefüllt/ausfüllen lassen sonst gab es keinen Termin/Bandmaterial.
Bevor ich eine Band mit Cover-Material aufgenommen habe, mussten sie immer den Nachweis auf Abklärung und Genehmigung der Rechte abliefern. Dann das Formular für mich und dann ging es weiter. Bei eigener Musik ist das kein Problem und es muss dann lediglich auf dem Formular erklärt werden, das es sich um eigene Musik/Kompositionen handelt. So wird das übrigens in JEDEM Professionellem Studio gehandhabt.
Ich habe Chris Rea im Studio Miraval getroffen, da ich den damaligen Betreiber und Besitzer sehr gut kenne. Auch Chris Rea musste den Papierkram erledigen, bevor auch nur aufgebaut wurde. Der Hintergrund ist auch ganz einfach: Sobald das Material das Studio verlässt hast du keinen Einfluss mehr darauf, was damit gemacht wird. Ist es Urheberrechtlich "Bedenklich" sitzt du automatisch mit im Boot, auch Aufnahmen lassen sich zurück verfolgen. Auch in Studios wie Hotline, Unicorn, Abbey Road oder Musicland war das ganz normaler Alltag, egal wer da gerade aufgenommen hat. Lediglich in privaten und kleinen Studios hat man selten oder nicht danach gefragt.
Auch Ton-Kutscher eines Studios und deren Besitzer/Betreiber können haftbar gemacht werden, wenn dort "Zweifelhaftes" Material vervielfältigt wird ohne schriftliche Abklärung. In der Reihe "Cover my Song" auf RTL2 war es auch nicht anders: Alles schriftlich abgeklärt, auch was eine spätere Vermarktung betrifft.
Studios haben außerdem eine "Archivpflicht", d.h. das dort gemachte Aufnahmen mindestens für 5 Jahre aufgehoben werden müssen. Die Produzenten/Künstler können diesen Zeitraum kostenpflichtig beliebig verlängern, wenn nicht, wird nach 5 Jahren gelöscht. Diese "Archivpflicht" existiert deswegen, da es sich um Unikate handelt und ein erneutes/weiteres Arbeiten an dem Material für diesen Zeitraum gewährleistet sein muss.
Beim Film ist es nicht anders: Nimmst du etwas auf, ein Konzert, Band, Künstler etc., dann müssen die Rechte deinerseits abgeklärt sein, denn man verfolgt auch den Ursprung, Unwissenheit schützt da nicht. In dem du die Kamera bedienst und aufnimmst fertigst du eine Kopie von Urheberrechtlichem Material an. Eine Drehgenehmigung alleine deckt das nicht ab, auch wenn du damit beauftragt wurdest die Aufnahmen zu machen.
Nehmen wir mal an, die Band hat "Cover" gespielt oder sogar geklaut, aber dir gesagt, sie spielen nur Eigene Musik, bist mit dran. Hast du es aber auf Papier, das es dir gegenüber so dargelegt wurde, bist du raus. Weiterhin die Drehgenehmigung und den schriftlichen Auftrag, unabhängig von dem anderen Papierkram.
Da der Name von "Person A" für Kamera und Schnitt erscheint, ist eine "Unwissenheit" auszuschließen, rechtlich gesehen und so ist "Person A" mit Verantwortlich für die Umsetzung der Aufnahmen. Gerade in Deutschland ist zu viel Überreguliert und man kann da viel in den Krümeln suchen, im Rest der EU ist das einfacher, auch Papierkram, aber in ein paar Minuten erledigt und nicht nach Stunden wie in Germanien.
Du kannst dir diesen Papierkram auch jetzt noch geben lassen, allerdings zurückdatiert auf den Aufnahmetag, da du es ja auch mündlich mit der Band vereinbart hattest, damit wärst du in trockenen Tüchern. Ich hoffe, ich konnte dir damit etwas Klarheit verschaffen.
Multivideocutterman hat geschrieben:
Wie macht man das klar? Es geht schließlich darum, dass ich gern im Abspann stehen möchte (wg. Werbung und so s.o.)
Da kann ich dir leider auch nicht verbindlich helfen. Persönlich denke ich es reicht, wenn du dich als Kamera & schnitt angibst und " Eine Produktion der BANDNAME" dasteht.
Wichtig ist was vereinbart wurde: Hat die band dich beauftragt das Video zu machen sieht es schlecht aus für dich. Hat die Band das Video selbst produziert und du warst bei ihnen nur "angestellt", müsste auch alles auf die Band zurückfallen.
Wie gesagt, bin momentan nicht so in dem Thema drin, das kann man bestimmt noch juristisch besser formulieren.
MLJ hat geschrieben:Beim Film ist es nicht anders: Nimmst du etwas auf, ein Konzert, Band, Künstler etc., dann müssen die Rechte deinerseits abgeklärt sein, denn man verfolgt auch den Ursprung, Unwissenheit schützt da nicht. In dem du die Kamera bedienst und aufnimmst fertigst du eine Kopie von Urheberrechtlichem Material an. Eine Drehgenehmigung alleine deckt das nicht ab, auch wenn du damit beauftragt wurdest die Aufnahmen zu machen.
???
Sag mal, spinnt ihr jetzt total.
Oder lebt ihr auf einem anderen Planeten.
Also, ICH kläre ab, ob der Künstler (Musiker) sein EIGENES Stück, dessen Rechte er aber DUMMERWEISE nicht alleine hat, weil er bspw. ein Sample eingebaut hat, vor meiner Kamera spielen darf? Natürlich hat er dieses Sample bezahlt, aber möglicherweise steht in dem Vertrag nicht, dass es auch für eine Liveaufnahme für Kondomwerbung (oder weiss der Geier) verwendet werden darf. Also nochmal: ICH als jemand der das filmt, FILMT, nicht veröffentlicht, soll das abklären?!
@dienstag_01
ja, aber für dich, nicht für die Band/Künstler. Es reicht vollkommen aus wenn die Band/Künstler dir schriftlich versichern, das sie alle Rechte haben, gegebenenfalls eigene oder Cover Material machen und rechtlich geklärt ist mit schriftlichem Nachweis. Es geht nur um die schriftliche Erklärung dir als Filmer gegenüber, mehr nicht. Wenn dann etwas kommen sollte, kannst du es nachweisen und bist raus aus einen möglichen Rechtsstreit.
Weiterhin ist die Drehgenehmigung, Auftrag und Rechnung in diesem Zusammenhang von Vorteil.
MLJ hat geschrieben:@Multivideocutterman
Studios haben außerdem eine "Archivpflicht", d.h. das dort gemachte Aufnahmen mindestens für 5 Jahre aufgehoben werden müssen.
Hat man beim Film auch eine solche "Archivpflicht"?
MLJ hat geschrieben:
Ich hoffe, ich konnte dir damit etwas Klarheit verschaffen.
Tja, eigentlich ganz typisch die Reaktion des lieben dienstags. Zeigt nur von dem ganz normalen Unverständnis und der Empörung, zu der uns die heutige Rechtslage immer wieder zwingt.
Es wird halt leider immer wieder vergessen, dass wir uns da absolut nicht im rechtefreien Raum befinden. Mach einen clip, der einen Hauch davon hat publiziert zu werden. Und du landest unter einer Flut an Papieren und Unterlagen, die zu erledigen sind. Von Drehgenehmigungen aller Art bis zu allen möglichen rechtlichen Aspekten. Das ist absolut kein einfaches Gebiet und auch keine leichte Kost.
@Multivideocutterman
die großen Studios haben riesige Archive und denke, es ist heute auch noch so, sicher ist sicher. Ob das jetzt andere machen kann ich dir nicht sagen aber kleine Tonstudios z.B. machen es meist nicht mehr. In der heutigen digitalen Welt sollte das archivieren kein Problem sein. Ich für meinen Teil unterhalte ein Archiv da es die Nerven ungemein beruhigt ;)
Freut mich das ich dir helfen konnte.
@Wolfgang
Ja, so sieht es in der realen Welt aus und du hast Recht, leider. Dabei könnte man das alles auch wesentlich einfacher Regeln ohne diesen ganzen Schrott beachten zu müssen.
@Reiner M
Das mag stimmen was du schreibst, aber wir reden hier beim TO über eine "One Man Band" und nicht über eine Firma, die extra eine Abteilung dafür hat was das rechtliche betrifft.
Cheers, Mickey.
The little Fox.... May U live 2 C the Dawn
Zuletzt geändert von MLJ am So 08 Sep, 2013 23:02, insgesamt 1-mal geändert.
Mal zurück zur Überschrift des Threads: Urheberrechtsverletzung: wer haftet?
Antwort: Derjenige, der sie begangen hat.
In einem Produktionsunternehmen ist ganz sicher der Cutter nicht die Person, die sich um intellectual property zu kümmern hat ...
Und Kameramänner sind sicher nicht dafür verantworlich, wenn Musiker Urherberrechtsverletzungen begehen.
Wer Musik öffentlich nutzt, aufführt, vervielfältigt, verkauft usw. ist für die Rechte verantwortlich. Hier also schon mal von vornherein die Band, die das Stück spielt.
Da machte vor einiger Zeit ein Urheberrechtsstreit Schlagzeilen. Die australische Band Men at Work soll in ihrem Hit Down Under tatsächlich Sequenzen aus einem uralten Pfadfinderlied entliehen haben, auf dem noch Rechte lägen. Millionenklage.
Ich hatte nicht gehört oder gelesen, dass Kameramann, Cutter oder Produzent des zugehörigen Musik-Videos belangt wurden.
Nun wurden auch die Sender und Discos nicht zur Kasse gebeten, die dieses Stück oder das Musik-Video spielten. Die hatten nämlich ihre Tantiemen an die (ausgewiesenen) Rechteinhaber ordentlich abgeführt.
Die GEMA-Meldung macht übrigens der, der das Video öffentlich nutzt. Nicht der, der es schneidet. Weder Cutter noch Kameramann wissen i. d. R. zu diesem Zeitpunkt, wie das Video genutzt werden wird.
Beispiel Messefilm mit Musikuntermalung: Das Unternehmen, das auf der Messe das Video zeigt, muss genau dafür die Meldung machen. Wenn das Unternehmen das Video auf einer zweiten Messe zeigen will oder während einer Hotelpräsentation, sind neue Meldungen nötig.
Dafür wird der Produzent alle nötigen Daten im Abspann und im Beileger bei der Auslieferung an den Kunden nennen (Titel, Interpret, Texter, Komponist, Rechteinhaber, Länge) oder ggf. Freistellungsurkunden (in Kopie) beifügen.
MLJ hat geschrieben:ja, aber für dich, nicht für die Band/Künstler. Es reicht vollkommen aus wenn die Band/Künstler dir schriftlich versichern, das sie alle Rechte haben, gegebenenfalls eigene oder Cover Material machen und rechtlich geklärt ist mit schriftlichem Nachweis. Es geht nur um die schriftliche Erklärung dir als Filmer gegenüber, mehr nicht. Wenn dann etwas kommen sollte, kannst du es nachweisen und bist raus aus einen möglichen Rechtsstreit.
Welcher Rechtsstreit KÖNNTE mich denn da IRGENDWIE betreffen?
Das ist doch alles nur der hier grasierenden übergroßen Ängstlichkeit einiger Experten zuzurechnen.
Wie gesagt, macht das, sichert euch ab, ist mir egal. Aber projiziert nicht eure Unsicherheit und Angst auf andere. Baut nicht ständig irgendwelche Schimären von Rechtsstreit und Abmahnung und 4 bis 5 stellige Beträge auf. Wenn ihr solche Fälle kennt, benennt sie. Sonst sagt besser nichts.
Reiner M hat geschrieben:
In einem Produktionsunternehmen ist ganz sicher der Cutter nicht die Person, die sich um intellectual property zu kümmern hat ...
Daher macht es eben einen Unterschied, ob das Video extern produziert wurde oder von der Band selbst, und man nur als "Leiharbeiter" den Schnitt macht.
Letztlich wird es immer zuerst die Person treffen die es veröffentlicht hat. Es wird im oben beschrieben Fall wohl an der Band hängenbleiben und nicht an dir.
Die GEMA-Meldung macht übrigens der, der das Video öffentlich nutzt. Nicht der, der es schneidet. Weder Cutter noch Kameramann wissen i. d. R. zu diesem Zeitpunkt, wie das Video genutzt werden wird.
Ist das nicht etwas zu pauschal? Die Synchronisation/Nutzungsrechte sollten eigentlich schon vor/während des Schnitts geklärt werden, die Verwertungsrechte sind dann ja das leichteste.
Am einfachsten ist natürlich wenn man beides zusammen erwirbt.
Zuletzt geändert von HT am So 08 Sep, 2013 23:59, insgesamt 1-mal geändert.
@dienstag_01
ok, jetzt erst einmal ganz ruhig, Luft holen und nicht aufregen :) Das sind keine "Horrorszenarien" sondern Realität, die dich absichern, darum geht es. Es ist nun einmal Fakt, wenn du eine Aufführung filmst, privat, für dich, kein Problem. Stellst du das in YT und co. hast du ein Problem. Warum sind denn immer die großen Schilder am Eingang von Konzertsälen das man nicht Fotografieren/Filmen darf ? Eben wegen dieser Rechte der Künstler.
Nun kommt eine Band oder Künstler auf dich zu und möchte das du ein Video von ihnen machst. Das bedeutet: Filmen, Schneiden und Master für DVD/BluRay/YT/Vimeo etc., also bist du bei einer möglicherweise "Zweifelhaften Rechtslage" beteiligt als ausführendes Organ. Hast du aber schriftlich, das die Band/Künstler alle Rechte besitzt, dich für dieses Projekt verpflichtet, bezahlt und beauftragt für den Schnitt, hast du kein Problem.
Sollte sich jetzt herausstellen, das die Band/Künstler dich belogen haben und die "geklaut" haben, kannst du nachweisen, das es dir gegenüber anders dargestellt wurde, darum geht es. Kann man das nicht nachweisen, kann man wegen Beihilfe belangt werden und ist sicherlich keine Science-Fiction. Denk doch mal an den ganzen Mist den man braucht für eine Drehgenehmigung von Denkmälern, berühmten Gebäuden usw. usf., ja nicht einmal im Wald darf man "einfach so" mal drehen wenn es veröffentlicht werden soll.
Das ganze also nicht so hoch kochen lassen, ok ? Es reicht vollkommen aus, wenn DU als FILMER es schriftlich hast, das die Band/Künstler alle Rechte hat oder abgeklärt hat, sie dich für ein Video ENGAGIEREN und du eine Drehgenehmigung, Rechnung, Quittung und Auftrag darüber vorweisen kannst, das ist alles. Sind diese Unterlagen vorhanden kann dir niemand an den Karren und die Band/Künstler sind alleine verantwortlich für etwaige Vergehen des Urheberrechts und daraus resultierenden Forderungen.
Alles klar ? ;) Also lass dich nicht kirre machen und entspann dich :)
@dienstag_01
nun ja, "Horror" wäre es, aber muss ja nicht soweit kommen, oder ;) Es ist halt diese blöde Überregulierung und warte eigentlich nur noch auf ein Formular, wann man zu welchen Zeiten einen "Fahren" lassen darf und wann nicht ...Smile...
MLJ hat geschrieben:Es ist halt diese blöde Überregulierung
Blöd ist, dass es diese Überregulierung gar nicht gibt. Es gibt nicht mal eine Regulierung. NIEMAND zwingt dich, mit einer Band oder einem Künstler einen Vertrag zu machen. Geschweige denn, eine Ich-bin-kein-Betrüger-sondern-ein gaaaaanz-ehrlicher-Musiker-Erklärung von jemanden zu verlangen. Das bist einzig und allein DU und dein SICHERHEITSBEDÜRFNIS. Bitte, machs, aber ich finds eher schade, dass auch noch so getan wird, als wenn es nicht anders ginge.
@dienstag_01
Nun, auch TV und Radio sichern sich ab wie Fort Knox, meine güte, was ich da schon alles unterschreiben musste nur damit die zufrieden sind. Auch die Amerikaner sind da nicht besser. Findige Anwälte haben sich auf solche "Lücken" spezialisiert und hauen dann mit der Keule zu nur weil sie zu faul sind mal richtig für ihr Geld zu arbeiten.
Ich könnte locker auf diesen ganzen Regulierungs-Kram verzichten, glaube mir, aber wenn du irgendwo in Germanien etwas umsetzen möchtest, dann brauchst du dieses Formular, dann noch jenes usw. usf., du wirst quasi in diese Mühle geworfen. Hier in Frankreich ist es bei weitem nicht so, da bleiben die sogar stehen oder gehen hinter dir an der Kamera vorbei wenn sie sehen das du fotografierst oder filmst.
"Jenifer", eine bekannte Sängerin hier in belle France hat sich einfach filmen lassen, keine Schilder mit "Verboten" oder deren Kram, niemand wurde das Smartphone abgenommen, die Künstler hier gehen damit ganz locker um. Patricia Kaas, Johnny Halliday und Zaz haben damit auch keine Probleme, also warum dieser Hick-Hack in Germanien ?
Mir kam es in Germanien immer so vor, als wenn man alles kreative gleich im Keim ersticken und so schwer wie möglich möchte, ich sage nur "Filmförderung" ;) Regeln müssen sein, aber man kann es auch übertreiben, oder ?
Ich habe echt lange überlegt, ob ich mich hier einschalte, aber ich kann es mir einfach nicht verkneifen...
Um welche Haftung geht es denn dem Themenersteller? Die Zivilrechtliche?Die Strafrechtliche? Da die Frage nach der "Haftung" gestellt wurde, hört sich das nach Zivilrecht an. Was da Verweise auf Beihilfe sollen (i.d.R. strafrechtlicher Terminus) erschließt sich mir nicht und sind auch fragwürdig. Eine Beihilfe setzt immer vorsätzliches Handeln des Beihelfenden voraus. Das heißt, der Beihelfer muss wissen, dass mit der Aufnahme eine Urheberrechtsverletzung begangen werden soll - eine fahrlässige oder gar grob fahrlässige Beihilfe gibt es nicht - und leistet einen nicht unwesentlichen Beitrag, dass die Tat umgesetz werden kann. Für den Vertrieb könnte man das eventuell bejahren, aber für die Produktion eines Musikstückes ... ? Und selbst wenn man das annehmen würde, wer würde belangt werden? Der Tonstudioinhaber, der Tontechniker oder gar die Person, welche aus den aufgenommenen Tonspuren hinterher ein fertiges Musikstück produziert? Oder kommen einfach alle wegen Beihilfe vor den Kadi?
Wo liegt denn hier die Urheberrechtsverletzung? Im Video? Wurde das Video geklaut (Aufbau, Schnitt, Story) oder wurde die Musik geklaut? Was steht denn Urheberrechtsverletzungsmäßig unter Strafe? Die Aufnahme? Die Vervielfältigung? Die Veröffentlichung? Und was ist eigentlich mit der Kunstfreiheit? Die wird nämlich gerne vergessen. Oder warum kann Heino Rammsteinsongs covern, dafür auch noch öffentlich werben und kommt nicht in den Knast, sondern muss ganz normal Tantiemen zahlen? Und muss die Tantiemen Heino zahlen oder der Typ aus dem Tonstudio?
Es wäre daher nett, wenn hier Rechtsgrundlagen genannt werden. Ansonsten kann ich das lediglich als eigene Meinung/Erfahrung werten, die man ja unbenommen haben darf. Daraus aber rechtliche Schlussfolgerungen zu ziehen halte ich für schwierig.
Rechtliche Notiz: Wir übernehmen keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge
und behalten uns das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.