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Multivideocutterman
Beiträge: 192

darf man in der Öffentlichkeit einfach drehen und dies veröffentlichen?

Beitrag von Multivideocutterman »

Hi!

Folgende Situation: ein Film soll in einem Stadtwald oder einer öffentlichen Straße gedreht werden. Da nur mit einer Handkamera (zwei-Mann-Team) gefilmt wird, wird garantiert keiner belästigt oder behindert. Das gedrehte Material soll daraufhin kommerziell weiterverwendet werden.


Darf man dies ohne Genehmigung? bzw. muss ich zur Stadt rennen, und mir eine Erlaubnis holen, die Bilder aus dem Wald / der Straße kommerziell nutzen zu dürfen? (Veröffentlichungsgenehmigung).
Eine Drehgenehmigung brauche ich ja wohl nicht, da keine Sondernutzung vorliegt, oder?

Denn wenn ich auf ein Privates Grundstück gehe, brauche ich ja auf jeden Fall eine Veröffentlichungs- und Drehgenehmigung. Wie sieht das bei dem Eigentümer "Stadt" aus?



Pianist
Beiträge: 9007

Re: darf man in der Öffentlichkeit einfach drehen und dies veröffentlichen?

Beitrag von Pianist »

Öffentliche Straße:

Nein, da musst Du nichts beantragen, einfach machen. Auch mal kurz ein Stativ hinstellen ist kein Problem, die Grenze ist erst dann überschritten, wenn Du irgendwo Dollyschienen verlegst. Dann musst Du eine Sondernutzungserlaubnis beantragen. Viele Städte und Kommunen unterscheiden zwischen aktuellen journalistischen Aufnahmen und Spielfilm-Aufnahmen. Wenn Deins also ungefähr wie aktuelle Berichterstattung aussieht, dann gibt es keine Probleme. Wir sind ja zum Glück immer noch ein freies Land.

Wald:

Alles, was nicht über die normale Erholungsnutzung hinausgeht, ist kein Problem. Es gibt übrigens auch Privatwald, aber der ist gemäß Bundeswaldgesetz grundsätzlich genau so frei zugänglich wie Wald in öffentlichem Eigentum. Die Länder können allerdings eigene Waldgesetze erlassen, da musst Du mal schauen, ob im Waldgesetz Deines eigenen Bundeslandes was anderes steht.

Also ob Du im Wald wanderst, oder ob Du wanderst, und dabei filmst, ist schnuppe. Außerdem: Mehr als dass Dich jemand wegscheucht, passiert sowieso nicht.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



Mantis
Beiträge: 320

Re: darf man in der Öffentlichkeit einfach drehen und dies veröffentlichen?

Beitrag von Mantis »

Finde ich persönlich nicht leicht zu beantworten.

Einserseits befindest du dich in öffentlichem Raum, d.h. du kannst dort filmen, wenn du das möchtest und diese Aufnahmen auch veröffentlichen ABER, wenn du dich in die Fußgängerzone mit deinem Stativ stellst (und das hast du ja anscheinden nicht vor), dann würde ich mir ne Drehgenehmigung holen. Was du dann damit machst, sei dir überlassen.

Im Wald, fuck off. Echt, nimm deine Cam und mache was du willst.

Allerdings tue ich mich mit den rechtlichen Fragen immer seeeehr schwer, um ehrlich zu sein und bin mir auch nie sicher.



Multivideocutterman
Beiträge: 192

Re: darf man in der Öffentlichkeit einfach drehen und dies veröffentlichen?

Beitrag von Multivideocutterman »

es soll schon ein spielfilm sein, aber ein low-budget-film, daher das zwei-mann-team (ein schauspieler+ein kameramann).

und vom öffentlichen raum darf ich dann auch z.B. sehenswürdigkeiten und Bauwerke die der stadt gehören filmen, und vor allem ohne veröffentlichungsgenehmigung kommerziell im spielfilm nutzen?



Pianist
Beiträge: 9007

Re: darf man in der Öffentlichkeit einfach drehen und dies veröffentlichen?

Beitrag von Pianist »

Ja, darfst Du, genau dafür gibt es in Deutschland die Panoramafreiheit.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



Multivideocutterman
Beiträge: 192

Re: darf man in der Öffentlichkeit einfach drehen und dies veröffentlichen?

Beitrag von Multivideocutterman »

cool.

bei dem stichwort fallen mir jetzt auch gewisse suchmaschienen-anbieter ein, die ja auch kommerziell bilder von straßen und häusern veröffentlicht haben, ohne jeden eigentümer zu fragen.

also gibt es wohl nur probleme wenn da z.B. noch eine person mit erkennbarem gesicht zu sehen ist, etc. das war ja wohl auch der grund warum es bei dem besagten suchmaschienenanbieter so viele proteste gab, oder?


und demnach müsste der stadtwald doch auch unter die panoramafreiheit fallen, oder?



Jott
Beiträge: 22499

Re: darf man in der Öffentlichkeit einfach drehen und dies veröffentlichen?

Beitrag von Jott »

Die Panoramafreiheit gilt, wenn die Aufnahme vom öffentlichen Raum aus normal zu machen ist. Hilfsmittel wie auf eine Leiter stellen, um zum Beispiel aus 3m Höhe über eine Hecke oder Mauer zu filmen, gilt schon nicht mehr. Das war das Problem von Google: deren Kameras waren ziemlich hoch auf den Autos, und schwupps ist die Panoramafreiheit dahin.



Multivideocutterman
Beiträge: 192

Re: darf man in der Öffentlichkeit einfach drehen und dies veröffentlichen?

Beitrag von Multivideocutterman »

aber die aufnahmen einer dollyfahrt würden doch auch unter die panoramafreiheit fallen, oder nicht? (vorrausgesetzt ich habe die drehgenehmigung für das aufbauen des dollys)



Pianist
Beiträge: 9007

Re: darf man in der Öffentlichkeit einfach drehen und dies veröffentlichen?

Beitrag von Pianist »

Ja.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



Multivideocutterman
Beiträge: 192

Re: darf man in der Öffentlichkeit einfach drehen und dies veröffentlichen?

Beitrag von Multivideocutterman »

danke, hat mir sehr weitergeholfen :-)



bmxstyle
Beiträge: 61

Re: darf man in der Öffentlichkeit einfach drehen und dies veröffentlichen?

Beitrag von bmxstyle »

Im Wald zu filmen sollte mit so einem kleinen Team kein Problem darstellen. Ich habe letztes WE in NRW Kreis Höxter in zwei Waldstücken gefilmt. Team war auch recht klein mit 3 Mann, allerdings sollte man beachten das wenn der Boden noch nass ist selbst dieses kleine Team den Boden abseits von Wegen erheblich beschädigt.

In einem Monat drehe ich mit einem 15 Mann Team in 2 Waldstücken welche der Stadt Borgentreich (NRW) gehören. Hierfür habe ich eine Drehgenehmigung beim Ordnungsamt der zuständigen Stadt beantragt. Zusätzlich muss noch eine Genehmigung bei der zuständigen Unterenwasserbehörde eingeholt werden, da sich die Waldstücke in Landschaftsschutzgebieten befinden. Ordnungsamt sowie die Unterewasserbehöre brauchen Angaben über Personenanzahl, Fahrzeuganzahl, Flurnummer der Waldstücke, Datum der Dreharbeiten und Uhrzeit und eine kurze Beschreibung was gedreht werden soll.
In meinem Fall möchte die Stadt das während der Dreharbeiten eine Person vom Ordnungsamt und eine Person von der Polizei dabei ist (Ich vermute aber das es dabei eher um die Waffenattrappen geht). Hierfür entstehen in meinem Fall aber keine Kosten, da Begleitung der Dreharbeiten durch Beamte von Amtswegen erfolgt und deshalb mit keinerlei Kosten verbunden ist. Ob dies bei jeder Gemeinde kostenlos ist kann ich aber nicht sagen.


Gruß Daniel



deti
Beiträge: 3974

Re: darf man in der Öffentlichkeit einfach drehen und dies veröffentlichen?

Beitrag von deti »

... bei uns in Bayern darf man im Wald nicht einfach Filmen, da diese Gebiete größtenteils als Privatgelände gelten und durch die "Bayerische Staatsforsten" (siehe http://www.baysf.de/) verwaltet werden. Wie das in anderen Bundesländern ist, weiß ich nicht.

Deti
Lieber mal selbst suchen... http://goo.gl



Multivideocutterman
Beiträge: 192

Re: darf man in der Öffentlichkeit einfach drehen und dies veröffentlichen?

Beitrag von Multivideocutterman »

danke :)

haben eure Waffenattrappen neonstreifen an der seite und vorne, oder sehen die wirklich wie echte waffen aus?
ich hatte nämlich vor, bei waffenszenen einfach neonstreifen draufzukleben (und in aftereffects wieder raus zu keyen). Mit Neonstreifen gelten sie dann ja nicht mehr als anscheinswaffe, woraus man demnach doch eig. keine Genehmigung bräuchte, oder?


(siehe http://www.buzer.de/gesetz/5162/a71299.htm Punkt 1.6)



deti
Beiträge: 3974

Re: darf man in der Öffentlichkeit einfach drehen und dies veröffentlichen?

Beitrag von deti »

Multivideocutterman hat geschrieben:Mit Neonstreifen gelten sie dann ja nicht mehr als anscheinswaffe, woraus man demnach doch eig. keine Genehmigung bräuchte, oder?
Hol dir lieber eine Genehmigung oder frag bei den zuständigen Behörden nach, weil wenn ein "besorgter" Mitbürger das Treiben aus der Ferne beobachtet und die Polizei ruft, dann kommt ihr trotzdem für den Einsatz auf.

Deti
Lieber mal selbst suchen... http://goo.gl



bmxstyle
Beiträge: 61

Re: darf man in der Öffentlichkeit einfach drehen und dies veröffentlichen?

Beitrag von bmxstyle »

Wir benutzen Waffen aus dem 2.WK. Teilweise Attrappen die echt aussehen, teilweise auch original Waffen die nicht mehr funktionstüchtig sind (MG42, Panzerfaust etc.).

Ob Neonstreifen reichen damit man die Waffen so benutzen kann weiss ich leider nicht. Da sollte ein Anruf beim Zuständigen Ordnungsamt helfen. Problem könnte sein das ein Spaziergänger die Polizei ruft und denen die Neonstreifen auf den Waffen nicht ausreichen. Ich würde mich da vorher absichern.



Multivideocutterman
Beiträge: 192

Re: darf man in der Öffentlichkeit einfach drehen und dies veröffentlichen?

Beitrag von Multivideocutterman »

ok, dann frag ich lieber bei der Polizei und Ordnungsamt nach, und zeig denen z.B. Bilder von den Waffen mit Neonstreifen, ob das ausreicht.



Frank Glencairn
Beiträge: 26509

Re: darf man in der Öffentlichkeit einfach drehen und dies veröffentlichen?

Beitrag von Frank Glencairn »

Das kann gefährlich werden. Das Anscheinwaffenrecht wurde kürzlich wieder mal geändert. Allein das Transportieren und das Auftauchen damit bei der Polizei kann dich in enorme Schwierigkeiten bringen.

Teilweise sind die Gesetze mittlerweile so verschwurbelt und widersprüchlich, daß selbst Anwälte und Richter nicht mehr durchblicken, geschweige denn die Polizei.

Mit Logik oder Menschenverstand rennst du da sowieso in eine Sackgasse, der Punkt ist schon längst überschritten. Rein nach Gesetzeslage dürftest du momentan zwar ein Küchenmesser im Laden kaufen, aber es nicht nach Hause transportieren.
Zuletzt geändert von Frank Glencairn am Do 15 Mär, 2012 10:32, insgesamt 1-mal geändert.



motor-tv
Beiträge: 456

Re: darf man in der Öffentlichkeit einfach drehen und dies veröffentlichen?

Beitrag von motor-tv »

Frank Glencairn hat geschrieben:Rein nach Gesetzeslage dürftest du momentan zwar ein Küchenmesser im Laden Kaufen, aber es nicht nach hause transportiere:
Wenn man heute den Fernseher aufdreht, wird sowieso nur mehr geschossen und gemordet. Könnt ihr nicht mal was vernünftiges drehen? OK, irgendwie muss man ja Spannung reinbringen ...



Multivideocutterman
Beiträge: 192

Re: darf man in der Öffentlichkeit einfach drehen und dies veröffentlichen?

Beitrag von Multivideocutterman »

Rein nach Gesetzeslage dürftest du momentan zwar ein Küchenmesser im Laden Kaufen, aber es nicht nach hause transportiere
das kompliziert die sache natürlich erheblich.



le.sas
Beiträge: 1645

Re: darf man in der Öffentlichkeit einfach drehen und dies veröffentlichen?

Beitrag von le.sas »

sehr abstrus auch auf der Reeperbahn übrigens- Waffen und Pfefferspray verbot, aber die Sachen kann man dort überall kaufen. Also sobald man damit aus dem Laden geht, macht man sich strafbar.

Ich denke man kann ruhig einige Grauzonen ausnutzen (nicht bei Waffen), wenn man dreht, solange man keine PErsönlichkeitsrechte verletzt, irgendwem schadet oder jemanden stört.
In deinem Fall ist bis auf die Waffen doch alles easy.



Multivideocutterman
Beiträge: 192

Re: darf man in der Öffentlichkeit einfach drehen und dies veröffentlichen?

Beitrag von Multivideocutterman »

welche Grauzonen, bzw. auf was bezieht sich das jetzt?



Axel
Beiträge: 16998

Re: darf man in der Öffentlichkeit einfach drehen und dies veröffentlichen?

Beitrag von Axel »

Multivideocutterman hat geschrieben:welche Grauzonen, bzw. auf was bezieht sich das jetzt?
Auf's Nicht-Erwischt-Werden. Ist doch klar. "Man" und "darf" sind in der Kombi immer tödlich für jede Initiative, vor allem in einem Land, in dem ein behördlich genehmigter Genickschuss immer noch mehr Akzeptanz findet als jede spontane Aktion außerhalb des Protokolls.

Gesetze sind nur insofern zu beachten, als zwei Fragen zu verneinen sind:

1. Füge ich durch mein Tun einem Unschuldigen Schaden zu?

2. Muss ich mit Konsequenzen rechnen, die schlimmer sind, als wenn ich auf mein Vorhaben verzichte?



DeejayMD
Beiträge: 452

Re: darf man in der Öffentlichkeit einfach drehen und dies veröffentlichen?

Beitrag von DeejayMD »

Mein Gott, man kanns auch übertreiben. Für jeden Fliegenschiss gleich tausend Behördengänge für irgendwelche Genehmigungen.

Wir haben einen Kriegs-Kurzfilm im Wald gedreht und dabei Waffenattrappen benutzt. Kurzer Anruf bei der Bullerei und jeweils 2 Schilder "Achtung Dreharbeiten" an den Zugängen zum Wald haben gereicht.

Auf der Reeperbahn hatten wir sogar einen 12ft Kran auf Dollyschienen benutzt, ohne irgeneine Genehmigung. Die Polizei ist mehrere Male vorbeigelaufen, hat aber nix gesagt.

Irgendwann wird man dafür bezahlen müssen, sich im Freien aufhalten zu dürfen...

MfG

MD
Kameras: Panasonic GH5 - Canon 70D - Canon 5D MK III - Inspire 1 - Mavic Pro

Objektive: Tokina 11-16mm - Voigtlander Nokton 25mm - Lumix 12-60mm - Canon 100mm 2,8L - Canon 16-35mm 4.0L - Samyang 24mm...

www.ideja-media.de - www.facebook.com/idejamedia



iMac27_edmedia
Beiträge: 1001

Re: darf man in der Öffentlichkeit einfach drehen und dies veröffentlichen?

Beitrag von iMac27_edmedia »

tja hatten letztes Jahr am Gardasee gedreht - Musikvideo mit VW-Bus vollbepackt, der Organisator hatte keine Drehgenehmigung, die Polizei hat interessiert zugeschaut, die fuhren sogar in der Fussgängerzone wegen Aufnahmen umher, alles kein Problem, bei uns in der Stadt wäre das auch kein Problem, wenn man über Marktplatz fährt muss man das nur absprechen, in MÜnchen da oft schon problematischer!

In Kleinstädten kann auch unproblematisch was in der Stadt am Marktplatz gedreht werden, wo es in grösseren Städten schon Ärger geben kann.



Multivideocutterman
Beiträge: 192

Re: darf man in der Öffentlichkeit einfach drehen und dies veröffentlichen?

Beitrag von Multivideocutterman »

nochmal ne Frage zum ursprünglichen Thema:

wenn ich auf dem Bürgersteig stehe und die Häuser filme ist dies ja durch die Panoramafreiheit gedeckt (wenn entsprechend keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden, etc).
Aber wenn ich einen Meter daneben auf einem Privatgrundstück stehe, und man auch sieht das ich auf Privatgrund stehe, ist die Aussicht jedoch praktisch identisch wie 1m daneben auf dem öffentlichen Weg. Trotzdem ist hier wohl keine Panoramafreiheit gegeben.

(nun die Frage:) wenn ich aber von dem Privatgrundstück aus filmen muss (Küchenfenster, oder warum auch immer), gibt es eine Möglichkeit das Material guten Gewissens zu veröffentlichen, ohne jeden Hausbesitzer oder ehemaligen Architekten jedes Hauses der Straße um Genehmigung zu bitten?



Multivideocutterman
Beiträge: 192

Re: darf man in der Öffentlichkeit einfach drehen und dies veröffentlichen?

Beitrag von Multivideocutterman »

egal, ne andere Frage zur Panoramafreiheit: was zählt denn alles zu dem öffentlichen Raum? zählt z.B. auch eine Straße, die allerdings mit dem Verkehrszeichen 250 gesperrt ist?

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/c ... en_250.svg



Syndikat
Beiträge: 488

Re: darf man in der Öffentlichkeit einfach drehen und dies veröffentlichen?

Beitrag von Syndikat »

Besagtes Verkehrszeichen verbietet nur das Befahren mit Fahrzeugen. Solange es kein Privatgelände ist und auch kein Schild das Betreten zu Fuß verbietet spielt das keine Rolle.

@ iMac27_edmedia: Im Ausland muß man aufpassen, nicht überall sind die Gesetze mit denen in Deutschland identisch. Soweit ich weiß wird das z.B. mit der Panoramafreiheit in Frankreich strenger gehandhabt. Wobei ich auch dort noch nie Probleme hatte...



Jott
Beiträge: 22499

Re: darf man in der Öffentlichkeit einfach drehen und dies veröffentlichen?

Beitrag von Jott »

Das mit der Panaromafreiheit ist deutscher Luxus. Anderweitig ist alles viel komplizierter.

Dass man zum Rumspielen mit echten Weltkriegswaffen eine Genehmigung braucht, finde ich übrigens schwer in Ordnung. Selbst im Wald.



B.DeKid
Beiträge: 12585

Re: darf man in der Öffentlichkeit einfach drehen und dies veröffentlichen?

Beitrag von B.DeKid »

Bzgl Wald

Bitte umbedingt mit dem Forstamt reden und sich die Adresse des jeweiligen Pächters geben lassen!

Nur weil irgendwo Bäume stehen heisst das noch lange nicht das man da einfach dran pinkeln darf ;-)

Es gibt da zB AufforstugsBereiche , NaturSchutzBereiche - sowie auch geltende Schonzeiten.

So etwas kann einem nur der jeweilige Pächter / Beauftragte erklären!

Daran sollte man sich bitte halten - Danke.

................

Sogenannte Scheinwaffen müssen vorher angemeldet werden und somit reicht auch kein Neonband !

Auch hier bitte sich vorher mit den Behörden verständigen!

Denn sonst kann das ganze sehr teuer werden.

..................

MfG
B.DeKid



nachtaktiv
Beiträge: 3169

Re: darf man in der Öffentlichkeit einfach drehen und dies veröffentlichen?

Beitrag von nachtaktiv »

bei mir folgende situation : möchte jemandem aus normaler höhe, evtl mit steady oder slider in einem öffentlichen botanischen garten filmen... die botanischen gärten sind bis einbruch der dunkelheit für jedermann kostenlos begehbar...

jetzt sagte die dame vom ordnungsamt am telefon mir: privat fürs wohnzimmer erlaubt, öffentlich hochladen bei youtube is nich o.O ... ich solle mit dem PRESSEAMT telefonieren ????

da ist natürlich die leitung dauerbusy ...

fällt das auch unter panoramafreiheit ? weil, man muss ja erst in den park/botanischen garten rein ....

/edit : lustige kette .. ordnungsamt, presseamt, amt für umwelt und grün, und dann hab ich noch ne nummer für "sondernutzung", die nicht zu existieren scheint... super, macht echt spass....



DWUA
Beiträge: 2126

Re: darf man in der Öffentlichkeit einfach drehen und dies veröffentlichen?

Beitrag von DWUA »

nachtaktiv hat geschrieben:... die botanischen gärten sind bis einbruch der dunkelheit für jedermann kostenlos begehbar...

/edit : lustige kette .. ordnungsamt, presseamt, amt für umwelt und grün, und dann hab ich noch ne nummer für "sondernutzung", die nicht zu existieren scheint... super, macht echt spass....
Nomen est omen? Nachts aktiv? Dann wird's schwieriger.
Spaß beiseite:

Dreh:
Es kommt immer auf die Intention/Dimension des Drehs an.
Solange du ohne Filmcrew und größerem Equipment dort nicht länger unterwegs bist,
(wie du es oben beschreibst, seid ihr zu zweit), keine Personen durch deine Anwesenheit
behinderst oder belästigst, gibt es keinen Grund,
dir das Filmen auf öffentlichem Terrain zu untersagen.

Ämter:
Niemals Amtsschimmel (-stuten sind oft viel schlimmer) wecken!
Nur im äußersten Notfall.
Klugerweise fängt man dann oben an und arbeitet sich dann
nach unten durch.
Das wirkt Wunder.

Gleitmittel:
Es gibt unzählige Vereine. In deinem Fall evtl. einen
"Zur Erhaltung und Förderung von..."
Einen dankbaren Ansprechpartner findet man immer, wenn man ihm
plausibel machen kann, warum und wie sehr man sich gerade liebend
gerne jene herrliche Örtlichkeit auserwählt hat für einen 5minütigen
Hintergrund. Geht auch ohne eine Schleimspur zu hinterlassen.

Angst:
Deine Bedenken wären gerechtfertigt, falls du vorhättest, tausende
DVDs pressen zu lassen. Schlimmstenfalls stünde dir eine "Unterlassung"
in's Haus, was bei einer YT-Veröffentlichung lediglich bedeutete, dass
man sie dort nicht mehr sehen könnte.

Per Telefon:
Wenn es geht, ist persönlicher Kontakt jedem anderen vorzuziehen.
Sonst endet es wie hier:
www.youtube.com/watch?v=93T-xwLPV7I



KSProduction
Beiträge: 451

Re: darf man in der Öffentlichkeit einfach drehen und dies veröffentlichen?

Beitrag von KSProduction »

Mantis hat geschrieben:Finde ich persönlich nicht leicht zu beantworten.

Einserseits befindest du dich in öffentlichem Raum, d.h. du kannst dort filmen, wenn du das möchtest und diese Aufnahmen auch veröffentlichen ABER, wenn du dich in die Fußgängerzone mit deinem Stativ stellst (und das hast du ja anscheinden nicht vor), dann würde ich mir ne Drehgenehmigung holen. Was du dann damit machst, sei dir überlassen.

Im Wald, fuck off. Echt, nimm deine Cam und mache was du willst.

Allerdings tue ich mich mit den rechtlichen Fragen immer seeeehr schwer, um ehrlich zu sein und bin mir auch nie sicher.

die behörden und hüter des gesetzes sind sich doch selber bei den sachen nicht sicher. komplizierter wie in unserem land sind gesetzte nirgendwo. und das ist schade. klar, manche dinge sind dann in anderer hinsicht von vorteil nicht aber in film- und rechte- und geschäftssachen.



KSProduction
Beiträge: 451

Re: darf man in der Öffentlichkeit einfach drehen und dies veröffentlichen?

Beitrag von KSProduction »

KSProduction hat geschrieben:
Mantis hat geschrieben:Finde ich persönlich nicht leicht zu beantworten.

Einserseits befindest du dich in öffentlichem Raum, d.h. du kannst dort filmen, wenn du das möchtest und diese Aufnahmen auch veröffentlichen ABER, wenn du dich in die Fußgängerzone mit deinem Stativ stellst (und das hast du ja anscheinden nicht vor), dann würde ich mir ne Drehgenehmigung holen. Was du dann damit machst, sei dir überlassen.

Im Wald, fuck off. Echt, nimm deine Cam und mache was du willst.

Allerdings tue ich mich mit den rechtlichen Fragen immer seeeehr schwer, um ehrlich zu sein und bin mir auch nie sicher.

die behörden und hüter des gesetzes sind sich doch selber bei den sachen nicht sicher. komplizierter wie in unserem land sind gesetze nirgendwo und das ist noch nicht das schlimmste, noch schlimmer ist die behördenwillkür. und das ist schade. klar, manche dinge sind dann in anderer hinsicht von vorteil nicht aber in film- und rechte- und geschäftssachen.



DWUA
Beiträge: 2126

Re: darf man in der Öffentlichkeit einfach drehen und dies veröffentlichen?

Beitrag von DWUA »

KSProduction hat geschrieben:...die behörden und hüter des gesetzes sind sich doch selber bei den sachen nicht sicher. komplizierter wie in unserem land sind gesetzte nirgendwo. und das ist schade. klar, manche dinge sind dann in anderer hinsicht von vorteil nicht aber in film- und rechte- und geschäftssachen.
Hast du außer diesem Gemeinplatz noch andere auf Lager?

;))



nachtaktiv
Beiträge: 3169

Re: darf man in der Öffentlichkeit einfach drehen und dies veröffentlichen?

Beitrag von nachtaktiv »

@DWUA: danke für die infos .. nein, es wird nicht nachts gedreht :D .. und wir sind nur zu zweit, kleines marschgepäck ...

bemerkenswert die leute vom amt, vor allem, weil die location eh schon totgedreht wurde...



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