Hahaha - was habt ihr mit meinem Thread gemacht? Ich wollte doch nur eure Meinung zur Idee, zwei Atomos-Recorder für mehr Datensicherheit zusammen zu schließen, wissen;-)
Aber vielen Dank für die Antworten. Eine Antwort möchte ich aber noch kommentieren, dann komme ich zum Thema zurück:
pillepalle hat geschrieben: ↑Sa 20 Okt, 2018 07:36
@ rog27
Bei der DGSVO geht es um die Speicherung personenbezogener Daten durch Unternehmen und sie zielt nicht darauf Journalisten, oder Fotografen und Filmern, das Arbeiten unmöglich zu machen. Das Urheberrecht und alle anderen Rechte (insbesondere das Recht am eigenen Bildnis), von denen Du betroffen bist, ändern sich dadurch nicht und stehen über der DGSVO. Solange die abgebildeten Personen nur 'Beiwerk' sind, brauchst Du von denen auch kein Einverständnis.
VG
Bist du die da sicher? Dafür hätte ich gerne eine Quellenangabe. Immerhin steht ja einiges auf dem Spiel. Nach meiner Auffassung galten zusätzliche Personen als Beiwerk nur beim alten KUG. Die DSGVO sieht das nun nicht mehr vor, dazu gibt es viele Abhandlungen, hier eine kurze vom MDR:
https://www.mdr.de/nachrichten/politik/ ... e-100.html
Hier eine detaillierte Auflistung, was in eine DSGVO-konforme Einwilligungserklärung reingeschrieben werden sollte:
https://nordbild.com/foto-einwilligungen-dsgvo/
Hier ein Beispiel, wie wir eine Einwilligungserklärung formulieren, ohne Anspruch auf juristische Korrektheit:
Einwilligungserklärung für die Erstellung von Fotoaufnahmen
Für das heutige Fotoshooting vereinbaren die unterzeichnenden Teilnehmer/innen mit dem Studio... die Erstellung von Fotoaufnahmen für deren privaten Gebrauch. Der verantwortliche Fotograf ist... . Die Fotoaufnahmen werden von... aufgenommen - sofern gewünscht bearbeitet - und zusammen mit den Daten, die für die Auftragsabwicklung erforderlich sind, bei uns gespeichert. Die Fotoaufnahmen und die Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Speicherung entfällt (z.B. nach abgeschlossener Bearbeitung des Auftrags).
Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt. Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Ihre gespeicherten Fotoaufnahmen und personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem das Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen, auch ohne Angabe von Gründen. Hierzu können Sie sich jederzeit unter der unten angegebenen Adresse an uns wenden.
Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.
Immerhin hat das BMI beschwichtigt, dass sich for Fotografen durch die DSGVO wenig ändern soll, und das wird dann sicherlich auch für Filmemacher gelten:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurz ... dnung.html
Eine Gesetzesänderung oder -ergänzung hält es nich für nötig. Und ich meine, dass aber genau dass das Problem ist. Es gibt keine Rechtssicherheit. Ausnahmen scheint es nur für Journalisten zu geben.