Ein Bild ist aber auch ein Datenpaket und wird irgendwo gespeichert. Da greift m. E. die DSGVO schon.pillepalle hat geschrieben: ↑Mo 22 Okt, 2018 17:01 Ja, nur geht es hier nicht um die Datenschutzverordnung sondern um das Recht am eigenen Bildnis und das Recht des Urhebers die Bilder zu nutzen und die stehen beide über der DSGVO. Die hat also mit diesem Fall gar nix zuu tun.
Ja leider, denn es sind vermutlich am Ende die einzigen die davon wirklich profitieren. Aber das scheint der Lauf der Dinge zu sein. Mit etwas gesundem Menschenverstand ließen sich viele Prozesse vermeiden.
Ja, aber man könnte auch vorher drüber reden. Stattdessen läuft man direkt zum Anwalt. Der freut sich über Arbeit wenn die lukrativ ist.
hahahah... ja bitte.-paleface- hat geschrieben: ↑Mo 22 Okt, 2018 17:00 Mal salopp gefragt. Könnte ich die Aufnahmen trotzdem veröffentlichen und dabei ein "grummel" Smiley über sein Gesicht machen und die Stimme wie einen Schlumpf klingen lassen?
Ist schon etwas älter, sollte aber unabhängig der DSGVO dennoch Gültigkeit haben:-paleface- hat geschrieben: ↑Mo 22 Okt, 2018 17:00 Mal salopp gefragt. Könnte ich die Aufnahmen trotzdem veröffentlichen und dabei ein "grummel" Smiley über sein Gesicht machen und die Stimme wie einen Schlumpf klingen lassen?
Hmmm....der letzte Absatz ist ja interessant. Heisst das wenn ich mit jemanden drehe...und der sagt mir mündlich zu und widerruft das später...das ich ihm die Arbeit quasi in Rechnung stellen kann?Steelfox hat geschrieben: ↑Mo 22 Okt, 2018 19:52 Du liebe Zeit, das nimmt ja wieder Ausmaße an ;-)
hier noch was dazu:Ist schon etwas älter, sollte aber unabhängig der DSGVO dennoch Gültigkeit haben:-paleface- hat geschrieben: ↑Mo 22 Okt, 2018 17:00 Mal salopp gefragt. Könnte ich die Aufnahmen trotzdem veröffentlichen und dabei ein "grummel" Smiley über sein Gesicht machen und die Stimme wie einen Schlumpf klingen lassen?
https://www.medienrecht-urheberrecht.de ... mmung.html
Sorry....wollte den Beitrag nicht an mich reißen! :-)