Hallo zusammen,
ein gemeinnütziger eingetragener Verein hat mich gebeten von einer Veranstaltung einen Videozusammenschnitt zu machen. Diesen soll man sich dann auf der Homepage des Vereins anschauen können.
Ich würde das Video gerne mit aktueller Musik aus den Charts hinterlegen. Wie sieht es da mit der GEMA bzw. den Rechteinhabern aus? Gibt es für gemeinnützige Vereine eine gesonderte Regelung? Auf der Homepage der GEMA habe ich nur einen Tarif mit dem kurzen und einprägsamen Namen:
"Vergütungssätze VR-TH-F 2 für die Benutzung von Werken des GEMA-Repertoires zur Herstellung eines bestimmten Filmwerkes oder bestimmter sonstiger Aufnahmen auf Bildtonträger für die öffentliche Wiedergabe/Vorführung (außerhalb von Lichtspieltheatern) und/oder den privaten Gebrauch"
gefunden. Ist das der richtige für Internet-Videos?
Müssen zusätzlich noch bei den Rechteinhabern der Musiktitel Rechte erworben werden?
Schon mal vorab besten Dank für eure Infos...
Christian