Alf_300 hat geschrieben: ↑Di 27 Jun, 2017 12:00
Was sagt denn der Erfinder der LUTs dazu ?
Bitte nicht zwei verschiedene Sachen in einen Topf werfen, es geht nicht um die Urheber die z. B. die informationstechnische Idee für ein LUT-Format hatten, sondern um den Colorgrader bzw. Person die mit der Erstellung eine Looks (der in einem LUT gespeichert wird) eine nicht ganz unerheblichen gestalterische Leistung erbracht hat.
Es ist einem Erfinder eines Datenformates auch nicht möglich das allgemein gültige Recht zu beugen.
Das ist genauso absurd als ob ein Hersteller von Farben und Leinwände, einen Anspruch auf die Werke von einem Künstler erheben würde, da dieser mit ihren Produkten gearbeitet hat.
So bald diese Gestaltungshöhe erreicht ist, sollte auch der Schutz des LUTs gewährleistet sein, ein LUT der einfach nur die ein simples S/W Bild erzeugt ist hingegen wieder ein Grenzfall.
@tommyb
Der Einwand mit der Datenbank könnte für eine Sammlung von selber erstellten LUTs auch funktionieren, geht aber nicht auf die Tatsache ein das ja der erzeugte Look bei entsprechender Gestaltungshöhe zu schützen ist.
Ich spreche hier immer vom deutschen Urheberrecht und nicht von irgendwelchen US oder sonstigen Rechtssystemen.