(User Above) hat geschrieben:
: Hallo, ich kaufe eine neue Canon XL2, und wollte wissen wo man guenstig und gut die
: Kamera versichern kann ? empfhelungen ?
: Danke im Voraus !
: Shay
Schnellinformation zur
Geräteversicherung des BDFA
Versicherte Gegenstände:
Filmaufnahme- Wiedergabegeräte incl. Zubehör sowie Videokameras und Zubehör jeglicher Art (Kameras, Projektoren, Tonbandgeräte, Rekorder, Lautsprecher, Stative usw.); für Wechselobjektive besteht nur Versicherungsmöglichkeit in Verbindung mit der Filmkamera.
Umfang des Versicherungsschutzes:
Alle Gefahren, denen die versicherten Sachen auf Reisen und während aller Aufenthalte in und außerhalb der Wohnung ausgesetzt sind.
Sturz, Herunterfallen, Bruch, Verbiegen, Verbeulen, Verdrehen, Verschrammen;
Abhandenkommen durch Diebstahl und Unterschlagung;
Brand, Blitzschlag, Explosion; Erdbeben, Seebeben, vulkanische Ausbrüche und sonstige Naturkatastrophen; Anprall oder Absturz eines Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung;
Leitungswasser;
Unfall eines die Güter befördernden Transportmittels;
Einsturz von Gebäuden;
höhere Gewalt;
Ungeziefer, Würmer, Ratten oder Mäuse;
Verlust, Zerstörung und Beschädigungen, die unmittelbar durch Aufruhr, öffentliche Unruhen, Raub, Bandenraub, Sabotage, Streikende oder Ausgesperrte sowie durch darauf zurückzuführende Plünderungen an den versicherten Sachen entstanden sind;
Gefahren, die sich aus dem Vorhandensein von Minen, Torpedos, Bomben und anderen Kriegswerkzeugen ergeben;
Ausgeschlossen sind:
Schäden durch neue Kriegsereignisse und Schäden, die durch Abschuß oder Abwurf derartiger Kriegswerkzeuge im Frieden verursacht werden.
Kernenergie-Risiken.
Schäden durch Eingriffe des Versicherten in die versicherten Gegenstände (z.B. Eigenreparatur, Reinigung etc.) sowie durch Abnutzung und Verschmutzung.
Verbindliche Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt
Film- und Videogeräte-Versicherung des BDFA (pdf).
http://www.bdfa.de/indexbdfa.htmhttp:// ... exbdfa.htm
Ich habe diese Versicherung, die auch noch günstig ist, wenn man den Mitgliedsbeitrag dazu rechnet. Allerdings habe ich glücklicherweise noch keine Erfahrungen mit der Schadensregulierung

)
Ephraim
rosenstein -BEI- o2online.de