Selbstverständlich greift es, wenn sie eine eingetragene Handelsmarke auch als EU-Marke bzw Marke bei DPMA haben und diese entweder Allgemeingeltung erlangt hat (keine "Coca Cola" Autovermietung) oder für die gleiche Branche gilt und dadurch Verwechslungsgefahr besteht.ksingle hat geschrieben:Hallo Matthias,
das Markenrecht greift in diesem Fall nicht in Deutschland.