Du brauchst die
"Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung". Dort trägst Du Dein komplettes Equipment ein. Und fertig.
Wenn Du ganz sicher gehen willst, läßt Du das bei der Einreise von einer der beiden Zollstellen abstempeln. Dann gibts bei der Ausreise auf gar keinen Fall Probleme.
Mir hat der Mann vom Hauptzollamt gesagt (war, glaube ich, das vierte Telefonat zu dem Thema), ich solle das Teil vorsichtshalber ausfüllen - wenn ich angehalten werde, kann ich es ja vorzeigen. Wenn nicht, ist's auch gut.
Ich wurde also nicht angehalten - und bei der Ausreise aus der Schweiz mitten in der Nacht, waren beide Zollstellen verwaist ...