Mag ja alles sein, lächerlich hin und her usw.
Eine Mutter hat bei einem Imagefilm über eine Schule mal NACHTRÄGLICH die Einverständniserklärung widerrufen, der Vater durfte unter keinen Umständen den Aufenthaltsort des Kindes erfahren.
Also Film umgeschnitten und fertig. In manchen Situationen kann aber keiner sagen ob das Kind nun besonderen Schutzes bedarf oder eben nicht. Man stelle sich vor man dreht fleissig ein Filmchen, stellt diesen ins Netz und drei Tage später wird Kind XY nach Belgien entführt - und der öffentlich gemachte Film wird als Ursache für die Auffindung des Kindes (und Entführung) ausgemacht. Nur mal so als Denkanstoß...der Teufel ist ein Eichhörnchen